RA Manfred Zipper: Geschäftsmodell eines Egomanen

Rechtsanwalt Manfred Zipper tritt auf unter dem Namen „Zipper und Partner“.

Der Briefkopf von „Zipper & Partner“

Manfred Zipper ist ein Egomane. Klären wir also zunächst, was das ist.

Was ist ein Egomane?

Ein „Egomane“ ist eine Person, die ein übertriebenes und krankhaftes Selbstwertgefühl hat und sich ständig im Mittelpunkt sieht. Der Begriff leitet sich von „Ego“, was das Selbst oder Ich bezeichnet, und dem griechischen Suffix „-manie“, was für eine zwanghafte Besessenheit steht, ab.

Manfred Zipper: sein einfaches aber – für ihn – lukratives Geschäftsmodell

Egomanen sind in der Regel sehr ich-bezogen und zeigen wenig Empathie oder Rücksicht auf andere. Sie neigen dazu, ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche über alles andere zu stellen und erwarten oft, dass sich die Welt um sie dreht.

Manfred Zipper erfüllt die Merkmale eines Egomanen

  1. Übermäßige Selbstbezogenheit: Sie konzentrieren sich hauptsächlich auf sich selbst und ihre eigenen Interessen.
  2. Mangel an Empathie: Sie haben Schwierigkeiten, sich in die Gefühle und Bedürfnisse anderer Menschen hineinzuversetzen.
  3. Bedürfnis nach Bewunderung: Sie suchen ständig nach Anerkennung und Bestätigung von anderen.
  4. Arroganz: Sie betrachten sich oft als überlegen gegenüber anderen.
  5. Manipulatives Verhalten: Sie nutzen andere Menschen aus, um ihre eigenen Ziele zu erreichen.
Manfred Zipper: Er verspricht am Anfang viel, sehr viel…

Verhaltensmuster des Egomanen Manfred Zipper

  1. Schritt: Das Mandat wird angenommen und Zipper macht große Versprechungen.
  2. Schritt: eine Rechnung wird sehr schnell gestellt.
  3. Schritt: Danach passiert nichts mehr und Manfred Zipper ist nicht mehr erreichbar.
  4. Schritt: Jeder wird bedroht, des dieses Vorgehen kritisiert.

Dieses Geschäftsmodell wiederholt Zipper immer und immer wieder. Eine Bewertung, die ich von Google für diesen Artikel ‚rüberkopiert habe, zeigt dies exemplarisch:

Beispielhafte Google-Bewertung über RA Manfred Zipper

„Am 14.03.2024 musste ich Herrn Zipper daran erinnern, dass die Frist zur Stellungnahme für die Staatsanwaltschaft abläuft. Herr Zipper beantragte dann eine Verlängerung der Frist, weil er angeblich technischer Störungen hatte bzw. keinen Internetzugriff.

Die Stellungnahme an die Staatsanwalt hat er praktisch 1:1 von mir kopiert.

Manfred Zipper: Ehe er nicht eine Anzahlung bekommen hat, passiert gar nichts..

Herr Zipper sagte, dass das Verfahren mit einer Wahrscheinlichkeit von „97%“ eingestellt wird – dann kam der Strafbefehl.

Herr Zipper meinte, dass dies nicht weiter tragisch sei und man nur den Einspruch richtig begründen müsse, um eine Gerichtsverhandlung zu umgehen.

Er forderte mich dann am 17.04.24 auf eine Rechnung zu bezahlen, deren Betrag aber deutlich größer war als das was vereinbart wurde. Ich habe die Rechnung am 17.04.24 beglichen.

Ab diesem Zeitpunkt war Herr Zipper weder telefonisch noch per Email zu erreichen. Ich habe mindestens vier Mal in der Kanzlei angerufen und auf meine Emails hat er auch nicht geantwortet, die Emails sind im Postausgang gespeichert und meine Anrufe in der Kanzlei lassen sich über den Verbindungsnachweis nachweisen – das können Sie nicht abstreiten!

Manfred Zipper: …aber nach Zahlung der Anzahlung passiert eben auch nichts…

Die Einspruchsbegründung hat er überhaupt nicht an die Staatsanwaltschaft geschickt, sodass diese einen Gerichtstermin festsetzte.

In der einen Email vom 20.04.2024 fragte ich ihn, wie es mit der Einspruchsbegründung aussehe und das er mir die Einspruchs-begründung schicken soll bevor er es zur Staatsanwalt schickt, aber darauf hat er nicht geantwortet. Und auch telefonisch war nicht erreichbar.

Im zweiten Fall (Verkehrsunfall, bei roter Ampel kollidiert) versprach mir Herr Zipper mindestens 2.000 € Schmerzensgeld. Nach langer Zeit bekam ich 200 € und nach weiteren vielen Wochen noch einmal 200 €, insgesamt nur 400 €.

Manfred Zipper: er konzentriert sich vor allem darauf, die Leute zu bedrohen, die die Wahrheit über ihn sagen.

Nur im ersten Fall wurde das Verfahren eingestellt – allerdings wurde das Verfahren eingestellt bevor die Ermittlungsakte angefordert wurde bzw. da war. Auch ohne einen Anwalt wäre das Verfahren aller Wahrscheinlichkeit eingestellt geworden.

Man kann nur dringend von diesem „Rechtsanwalt“ abraten.

Die positiven Bewertungen sind darauf zurückzuführen, dass Herr Zipper seine Kunden auffordert, positiv zu bewerten. Wer schlecht bewertet, der wird bedroht (siehe Facebook und Google-Bewertungen)

https://www.facebook.com/zipperpartner/reviews

Ich habe Herr Zipper am 02.05.2024 das Mandat entzogen und aufgefordert mir mein Geld wieder zurück zu erstatten. Bis heute ist noch kein Cent auf meinem Konto eingegangen.

Ich werde bei der Bundesrechtsanwaltskammer und Verbraucherzentrale Beschwerde einreichen.

Zudem werde ich Herr Rüdiger Zipper, der Vater von Manfred Zipper, über das schändliche Verhalten seines Sohnes detailliert informieren…“

(Ende der Google-Bewertung)

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