Archiv für den Monat: Februar 2017

Kommanditist, betragsmäßige Begrenzung der Haftung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung Kommanditist, betragsmäßige Begrenzung der Haftung)

Erläutern Sie die betragsmäßige, betragsmäßige Begrenzung der Haftung beim Kommanditisten genauer.

Haftung maximal in Höhe der Einlage (Kommanditist, betragsmäßige Begrenzung der Haftung)

Erläutern Sie die betragsmäßige, betragsmäßige Begrenzung der Haftung beim Kommanditisten genauer.

So, was heißt das? Zunächst einmal Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage ist § 171HGB, Handelsgesetzbuch. Und dann schauen wir mal kurz rein, schauen wir mal kurz rein. Hier ist ja der 171. Wir sind im Handelsgesetzbuch, Sie sehen’s hier oben, wir sind im § 171, wir sind im Zweiten Buch des Handelsgesetzbuches, es geht um Handelsgesellschaften, und Stille Gesellschaft, wir sind im Zweiten Abschnitt. Im Ersten Teil geht es um die OHG, im Zweiten Abschnitt geht es ihm um die KG, und dementsprechend sind wir beim Kommanditisten. Der 171 hat zwei Absätze, und schauen wir uns an, was hier steht: „Der Kommanditist haftet für den Gläubiger der Gesellschaft bis zur Höhe seiner Einlage unmittelbar. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist.“ Im Absatz 2 geht es dann noch um Besonderheiten beim Insolvenzverfahren. Das muss uns jetzt im Moment nicht weiter interessieren. So, was heißt das also, dieser 171? Nehmen wir ein Beispiel:

→ Beispiel: Die Einlage des Kommanditisten 10.000 Euro. Einlage des Kommanditisten. Dann haftet der Kommanditist unmittelbarer, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, aber nur bis 10.000. Ich sage das nochmal: Der Kommanditist haftet genauso wie der OHG-Gesellschafter unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, aber betragsmäßig begrenzt.

→ Und dann stand in dem 171: „Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist“. Das heißt: Wenn nun der Kommanditist die Einlage leistet, nehmen wir an die Einlage 10.000 Euro, noch mal eben notieren: 10.000 Euro ist die Einlage. So, jetzt nehmen wir an, der Kommanditist leistet 6.000 Euro. Er  zahlt also 6.000 Euro als sein, auf seinen Kommanditisten-Anteil in die KG ein. Dann haftet der Kommanditist für 4.000 Euro, raten Sie mal: unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.

Wenn Sie diese drei Begriffe nicht jetzt verstehen können, unmittelbar, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch, dann schauen Sie bitte „Haftung des OHG-Gesellschafters“. Ich erkläre es nur ganz kurz: „Unmittelbar“ bedeutet: Jeder Gläubiger kann sich unmittelbar an diesen Kommanditisten wenden. „Unbeschränkt“ heißt: Es haftet auch das Privatvermögen, aber eben nur bis 4.000 Euro. Und „gesamtschuldnerisch“: für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Aber eben betragsmäßig begrenzt. Aber betragsmäßig begrenzt. Das ist der Unterschied: betragsmäßig begrenzt. Wenn er 6.000 geleistet hat, dann haftet er unmittelbar, unbeschränkt, und gesamtschuldnerisch nur noch bis 4.000 Euro. Wenn er 10.000 Euro leistet. Kommanditist leistet 10.000 Euro, dann ist die Haftung ausgeschlossen, und zwar komplett, ja, dann hat der 10.000 Euro genommen und in die KG eingezahlt, und dann hat er seine private Haftung komplett ausgeschlossen.

Das ist das, was sich hinter diesem Satz verbirgt hier. Schauen wir noch mal rein: „Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit…“, ja, wenn er nur 6.000 auf die 10.000 geleistet hat, haftet er für 4.000 nach wie vor, unmittelbar, wie es hier steht, und auch unbeschränkt, nämlich sein Privatvermögen haftet. Und auch gesamtschuldnerisch, obwohl es hier nicht steht, ja. „Die Haftung ist ausgeschlossen…“, das wichtige Wort ist hier „soweit“, und er kann durch komplette Leistung der Einlage die Haftung, die private Haftung komplett ausschließen. Wenn er aber nur einen Teil der Einlage leistet, bleibt die Haftung für den anderen Teil weiterhin unmittelbar bestehen, ja.

Ich hoffe, ich habe das jetzt mal deutlich gemacht. Da gibt es eine Menge, Menge Wider.., eine Menge Missverständnisse, was das hier angeht, ja.

Ok.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung Kommanditist, betragsmäßige Begrenzung der Haftung)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Nationale Zentralbanken, Aufgaben

Lernen ohne Leiden

Klageverfahren zwischen Schuldner u. Gläubiger, wann?

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Klageverfahren zwischen Schuldner u. Gläubiger, wann?)

Wann kommt es zum Klageverfahren zwischen Schuldner und Gläubiger? Wie geht die Sache vor Gericht? So könnte man die Frage auch formulieren.

Drei Konstellationen führen zur Klage (Klageverfahren zwischen Schuldner u. Gläubiger, wann?)

Und da gibt es drei Varianten, also sozusagen drei Möglichkeiten, drei Konstellationen, dass es zum Klageverfahren kommt.

→ Die erste Konstellation ist der Widerspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid. Also im ersten Schritt hat der Kläger gegen den Schuldner einen Mahnbescheid beantragt. Dieser Mahnbescheid wird automatisch zugestellt. Da wird auch nicht geprüft, ob die Forderung berechtigt ist. Und der Schuldner hat dann, relativ einfach, ja, der muss eigentlich nur ein Kreuzchen machen, unterschreiben und das Ganze dann natürlich abschicken, hat der Schuldner die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Und dann, ja, bleibt dem Gläubigen auch, entweder er verzichtet, oder er reicht die Klage ein. Ja, also im ersten Schritt hat der Gläubiger einen Mahnbescheid beantragt, dieser Mahnbescheid ist in Widerspruch gegangen, und dann kommt die Klage.

→ Das zweite ist der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Wenn der Schuldner er aus irgendwelchen Gründen versäumt hat, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, da muss der Gläubiger einen sogenannten Vollstreckungsbescheid beantragen. Und auch da hat der Schuldner wieder eine Einspruchsfrist, eine Widerspruchsfrist. Wenn er aber da Widerspruch einlegt, dann geht die Sache automatisch vor Gericht. Anders als beim Mahnbescheid. Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid führt dazu, dass der Ball wieder beim Gläubiger ist, und der Gläubiger kann sich jetzt überlegen, ob klagt, das bedeutet: Er muss erst mal natürlich die Gerichtskosten bezahlen, seinem Anwalt einen Vorschuss zahlen, oder ob er es lässt, weil der Schuldner eh kein Geld hat oder was immer. Wenn der Schuldner aber Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt, dann kommt es automatisch zur Klage.

→ Und das dritte ist dann natürlich die unmittelbare Klage. Die unmittelbare Klage – ja, der Gläubiger muss natürlich den Mahnbescheid gar nicht beantragen, sondern kann auch sofort eine Klage einreichen, ja. Was für ihn natürlich bedeutet: Er muss zunächst einmal die Gerichtskosten bezahlen, sonst passiert da von Gerichtsseiten ersten mal gar nichts. Und wenn es über den Anwalt macht, das ist eine Frage auch des Schwellenwertes — bis 5.000 Euro kann man das selber machen, aber wenn man zum Landgericht bringen muss, weil der Streitwert über 5.000 Euro liegt, dann braucht er einen Anwalt, und der Anwalt will dann einen Vorschuss haben. Und das muss man sich dann überlegen, ob sich das lohnt. Man sagt so schön: Ob man da nicht gutes Geld noch schlechtem hinterherwirft, ja, weil der Schuldner vielleicht eh nichts hat.

Ok.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Klageverfahren zwischen Schuldner u. Gläubiger, wann?)

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Geldpolitik, Grenzen

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KG, Haftung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (KG, Haftung)

Wir sind wieder bei der KG, und diesmal geht es um die Haftung. Also die Frage könnte lauten in einer Prüfung zum Beispiel: „Sagen Sie mal, wie ist denn die Haftung bei der KG geregelt?“ KGKommandit-Gesellschaft.

Haftung ist verteilt auf Komplementäre und Kommanditisten (KG, Haftung)

Nun, die Haftung ist zweigeteilt, sozusagen. Man unterscheidet bei der KG Komplementäre und Kommanditisten, die der KG den Namen gegeben haben, denn die Komplementäre, die haften genauso wie die OHG-Gesellschafter. Komplementäre sind also die Vollhafter, und Kommanditisten kann man auch nennen die Teilhafter. Aber Achtung: Ich erkläre es noch genauer.

→ Der Komplementär einer OHG, der Vollhafter, haftet unmittelbar unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. „Unmittelbar“ bedeutet, dass ein Gläubiger sich unmittelbar an ihn wenden kann, nicht muss, aber kann, für eine Schuld, die die Gesellschaft hat. „Unbeschränkt“ bedeutet: Das gesamte Privatvermögen des Komplementärs haftet. Und „gesamtschuldnerisch“ bedeutet: Der Komplementär haftet für alle Schulden der Gesellschaft, auch die, für die der andere Komplementär verantwortlich war, die der veranlasst hat, Schulden, die der gemacht hat. Unmittelbar, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch — sind drei Worte, die man sich merken sollte.

→ Der Kommanditist, der Teilhafter, haftet auch unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, aber betragsmäßig begrenzt. Ich weiß, dass jetzt einige ein bisschen zucken, weil sie das vielleicht ein bisschen anders gespeichert haben. Ich will das nochmal genauer erklären.

Also: Nehmen wir diesen Ast hier, die Haftung des Kommanditisten bei der Kommanditgesellschaft. Ich greife das noch mal kurz auf. Haftung. Dann hatten wir hier die Komplementäre, und jetzt sind wir hier bei den Kommanditisten. Nehmen wir an, der Kommanditist hat sich verpflichtet, eine Einlage zu leisten von 10.000 Euro.

→ Und nehmen wir an, er hat die Einlage noch nicht geleistet. Dann haftet er für diese 10.000 Euro unmittelbar, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch. Unmittelbar bedeutet, ein Gläubiger kann sich unmittelbar an ihn wenden. Unbeschränkt bedeutet: Sein Privatvermögen haftet. Und gesamtschuldnerisch bedeutet: Er haftet für alle Schulden der Gesellschaft. Aber er haftet betragsmäßig begrenzt. Das heißt: Er haftet mit seinem Privatvermögen unmittelbar, unbeschränkt, aber eben betragsmäßig begrenzt.

→ So, jetzt nehmen wir an, der Kommanditist zahlt von den 10.000 Euro zahlt er jetzt 6.000 Euro ein. Dann hat er seine Haftung ausgeschlossen, aber nur für 6.000 Euro. Für die übrig gebliebenen 4.000 Euro haftet er – raten Sie mal… unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.

→ Nehmen wir den nächsten Fall: Der Kommanditist zahlt die 10.000 Euro voll ein. Dann hat er seine private Haftung, dann hat er unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch ausgeschlossen, weil er diese 10.000 Euro in die Gesellschaft als seinen Kommanditistenanteil eingezahlt hat.

So ist die Regelung der Haftung des Kommanditisten.

Wer das nachlesen möchte: Die Rechtsgrundlage ist der Paragraf 171 im Handelsgesetzbuch. Im zweiten Buch des HGB im zweiten Abschnitt, da wo die Kommanditgesellschaft geregelt ist als Sonderform der OHG. Das genau hier sind die Besonderheiten, unter anderem der §171 im HGB.

OK.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (KG, Haftung)

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Internationaler Güteraustausch, Nachteile

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Kaufmannsarten nach HGB

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kaufmannsarten nach HGB)

Welche Kaufleute werden nach dem HGB, nach dem Handelsgesetzbuch unterschieden?

Drei Kaufmannsarten (Kaufmannsarten nach HGB)

Nach dem HGB gibt es drei Arten von Kaufleuten, nämlich:

→ Es gibt den Ist-Kaufmann, oder auch Ist-Kauffrau natürlich,

→ es gibt Kann-Kaufmann,

→ und es gibt den Form-, Form-Kaufmann.

Und auch hier wieder ist natürlich der letzte Teil der Worte immer der gleiche. Also das entscheidende ist, wie man sich hier merkt, Ist-, Kann– und Form-Kaufmann. Also man kann es auch so machen, gedächtnistechnisch: Ist-, Kann-, Form-Kaufmann. Ja, dann sieht man noch mal: Hier ist die Strukturzahl drei, es gibt also drei Arten von Kaufleuten: Ist-, Kann- und Form-Kaufmann.

Vielleicht noch kurz die Rechtsgrundlage: Wir sind im HGB, im Handelsgesetzbuch.

→ Rechtsgrundlage für den Ist-Kaufmann ist der Paragraf 1 im HGB.

→ Der Kann-Kaufmann, der begegnet uns in den Paragrafen 2 und 3.

→ Und dann, Sie sehen, das ist hier folgende, Paragraf 1, Paragraf 2, Paragraf 3. Dann gibt es einen kleinen Sprung, denn der Form-Kaufmann ist geregelt in Paragraf 6 HGB.

Ich bin in weiteren Videos ausführlich auf diese Formen eingegangen. Hier geht’s mir nur im Moment um die Strukturierung.

Okay.

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Außenhandel, Bedeutung für Deutschland

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Kauf oder Leasing, Unterscheidungskriterien

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kauf oder Leasing, Unterscheidungskriterien)

Nach welchen Kriterien sollte man auf Kauf der einen Seite, soll ich also etwas kaufen, oder Leasing, soll ich es nicht kaufen, sondern leasen, miteinander vergleichen. Gefragt ist hier nach den Kriterien.

Einzelfall-Entscheidung (Kauf oder Leasing, Unterscheidungskriterien)

Zunächst einmal eine Bemerkung vorab: Eine solche Entscheidung, Kauf oder Leasing, kann man nicht allgemein beantworten. Wenn man das tut, dann könnte man sich zu der Bemerkung hinreißen lassen, dass Leasing tendenziell die teurere Alternative ist. Ich glaube, das kann man allgemein sagen. Aber für einen Kauf braucht man in der Regel punktuell recht hohe Liquidität, um den Gegenstand kaufen zu können. Und das ist wiederum ein großer Vorteil des Leasings. Also, ich will sagen: Die Entscheidung ist immer Einzelfall-abhängig.

→ Die Kriterien lauten dann:

→ Die Kosten, ja, Kosten Kauf, Kosten Leasing. Aber Kosten ist nur ein Aspekt.

→ Der andere Aspekt ist die Liquiditätsbelastung, ja. Wenn Sie das im Moment hier nicht verstehen, dann haben Sie den Begriff „Kosten“ nicht verstanden. Kosten ist betriebsbedingter Werteverzehr, in Geld bewertet. Liquiditätsbelastung ist Geld, das abfließt. Das kann parallel laufen, muss aber nicht. Ich habe entsprechende Videos hier dazu gemacht und das sehr ausführlich erklärt, ja. Man muss den Unterschied zwischen Kosten und Geld, das abfließt, verstanden haben, ja. Wenn ein Unternehmen ein Auto kauft und 30.000 Euro dafür auf den Tisch des Hauses legt, dann sind das keine Kosten zunächst, aber eine Liquiditätsbelastung von 30.000 Euro.

→ Dann: Technischer Fortschritt. Leasing ermöglicht oft, nicht immer, hängt von den Verträgen ab, ist also auch wieder mal eine Einzelfall-Entscheidung, ermöglicht aber oft, mit dem technischen Fortschritt schneller standzuhalten als wenn man den Gegenstand gekauft hat. Dann muss man die Maschine dann wieder verkaufen, vielleicht relativ mühsam einen Käufer suchen und dann wieder mit hoher Liquiditätsbelastung eine neue Maschine kaufen. Wenn man geleast hat, kann man gegen etwas höhere Leasingraten die moderne Maschine installieren. Das ist sehr oft möglich.

→ Und: Steuerliche Absetzbarkeit, ja. Was ist im Einzelnen steuerlich absetzbar? –Wenn Sie ein Auto kaufen für 30.000 Euro, sind die 30.000 Euro keine Kosten, auch kein Aufwand und damit steuerlich so nicht absetzbar. Die Leasingraten sind allerdings sofort, auch in dem Jahr, wo Sie das machen und zahlen, steuerlich absetzbar, ja. Also auch das muss man unterscheiden. Dann kommt da immer eine Einzelfall-abhängige Lösung heraus, was für dieses Unternehmen in dieser spezifischen Situation die bessere Alternative ist.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kauf oder Leasing, Unterscheidungskriterien)

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Wie kann Wirtschaftswachstum entstehen?

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