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Klageverfahren zwischen Schuldner u. Gläubiger, wann?

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Klageverfahren zwischen Schuldner u. Gläubiger, wann?)

Wann kommt es zum Klageverfahren zwischen Schuldner und Gläubiger? Wie geht die Sache vor Gericht? So könnte man die Frage auch formulieren.

Drei Konstellationen führen zur Klage (Klageverfahren zwischen Schuldner u. Gläubiger, wann?)

Und da gibt es drei Varianten, also sozusagen drei Möglichkeiten, drei Konstellationen, dass es zum Klageverfahren kommt.

→ Die erste Konstellation ist der Widerspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid. Also im ersten Schritt hat der Kläger gegen den Schuldner einen Mahnbescheid beantragt. Dieser Mahnbescheid wird automatisch zugestellt. Da wird auch nicht geprüft, ob die Forderung berechtigt ist. Und der Schuldner hat dann, relativ einfach, ja, der muss eigentlich nur ein Kreuzchen machen, unterschreiben und das Ganze dann natürlich abschicken, hat der Schuldner die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Und dann, ja, bleibt dem Gläubigen auch, entweder er verzichtet, oder er reicht die Klage ein. Ja, also im ersten Schritt hat der Gläubiger einen Mahnbescheid beantragt, dieser Mahnbescheid ist in Widerspruch gegangen, und dann kommt die Klage.

→ Das zweite ist der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Wenn der Schuldner er aus irgendwelchen Gründen versäumt hat, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, da muss der Gläubiger einen sogenannten Vollstreckungsbescheid beantragen. Und auch da hat der Schuldner wieder eine Einspruchsfrist, eine Widerspruchsfrist. Wenn er aber da Widerspruch einlegt, dann geht die Sache automatisch vor Gericht. Anders als beim Mahnbescheid. Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid führt dazu, dass der Ball wieder beim Gläubiger ist, und der Gläubiger kann sich jetzt überlegen, ob klagt, das bedeutet: Er muss erst mal natürlich die Gerichtskosten bezahlen, seinem Anwalt einen Vorschuss zahlen, oder ob er es lässt, weil der Schuldner eh kein Geld hat oder was immer. Wenn der Schuldner aber Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt, dann kommt es automatisch zur Klage.

→ Und das dritte ist dann natürlich die unmittelbare Klage. Die unmittelbare Klage – ja, der Gläubiger muss natürlich den Mahnbescheid gar nicht beantragen, sondern kann auch sofort eine Klage einreichen, ja. Was für ihn natürlich bedeutet: Er muss zunächst einmal die Gerichtskosten bezahlen, sonst passiert da von Gerichtsseiten ersten mal gar nichts. Und wenn es über den Anwalt macht, das ist eine Frage auch des Schwellenwertes — bis 5.000 Euro kann man das selber machen, aber wenn man zum Landgericht bringen muss, weil der Streitwert über 5.000 Euro liegt, dann braucht er einen Anwalt, und der Anwalt will dann einen Vorschuss haben. Und das muss man sich dann überlegen, ob sich das lohnt. Man sagt so schön: Ob man da nicht gutes Geld noch schlechtem hinterherwirft, ja, weil der Schuldner vielleicht eh nichts hat.

Ok.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Klageverfahren zwischen Schuldner u. Gläubiger, wann?)

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© Dr. Marius Ebert