Archiv für den Monat: September 2015

Kündigung leitender Angest. nach KSchG, Teil 2

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigung leitender Angest. nach KSchG, Teil 2)

Hallo. Herzlich willkommen, willkommen zurück vor allem. Wir sind mitten in einer kleinen Serie über die Kündigung, die Kündigung eines leitenden Angestellten. Das ist unser Thema Moment.

„Leitender Angestellter“ nach Kündigungsschutzgesetz (Kündigung leitender Angest. nach KSchG, Teil 2)

Wir haben gesehen:

  • Es gibt den leitenden Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz, das haben wir bereits abgehakt,
  • und es gibt den leitenden Angestellten nach Kündigungsschutzgesetz, der eher durch seine Position, also Betriebsleitung, Geschäftsführer, leitender Angestellte wird.

Wie sind die Kündigungsbedingungen für einen leitenden Angestellten nach Kündigungsschutzgesetz?

  • Genau wie bei dem leitenden Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz braucht es die soziale Rechtfertigung. Nochmals zur Erinnerung: Soziale Rechtfertigung bedeutet: betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt begründete Kündigung. Soziale Rechtfertigung bedeutet, also dass man einen Grund hat, der aus diesen Bereichen kommt – betriebsbedingter, personenbedingt, verhaltensbedingt.
  • Dann gibt es für den leitenden Angestellten keinen Einspruch beim Betriebsrat. Kein Einspruch Betriebsrat nach § 3 Kündigungsschutzgesetz. Also nach diesem Paragrafen hier gibt es hier keinen Einspruch. Es gibt natürlich kein Widerspruchsrecht, ja, kein Widerspruchsrecht, das können wir also übertragen hier, kein Widerspruchsrecht kürzen wir ab, kein Widerspruchsrecht.
  • Und die Auflösung des Arbeitsvertrages ohne Begründung. Ja, hier kann also der Arbeitgeber, wenn er den Kündigungsschutzprozess seines leitenden oder mit seinem leitenden Angestellten verloren hat, und gleichwohl den Antrag stellt, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzuheben, kann er das ohne Begründung tun.

Wir sehen also: Die Kündigung eines leitenden Angestellten nach Kündigungsschutzgesetz ist leichter als die Kündigung eines leitenden Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz.

Und Achtung: Für Geschäftsführer, für Geschäftsführer gilt, dass man hier keine soziale Rechtfertigung braucht. Das heißt: Je höher der leitende Angestellte, desto geringer ist sein Kündigungsschutz. Grundformel: Der leitende Angestellte hat höhere Treuepflichten und geringere Schutzrechte. Das heißt: Ein Geschäftsführer hat im Prinzip gar keinen Kündigungsschutz mehr nach Kündigungsschutzgesetz, sondern in der Regel einen befristeten Arbeitsvertrag, der ausläuft. Maximal fünf Jahre sind möglich.

Ja, vielen Dank, dass Sie mir durch dieses nicht ganz einfache Thema – Einspruch soll das Wort hier heißen –  gefolgt sind.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigung leitender Angest. nach KSchG, Teil 2)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Alles Gute.

© Dr. Marius Ebert

 

Kündigung leitender Angestellter, Teil 1

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigung leitender Angestellter, Teil 1)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und es geht in diesem Video um den leitenden Angestellten, genauer gesagt es geht um die Kündigung, Kündigung wollte ich schreiben, um die Kündigung dieses leitenden Angestellten.

„Leitender Angestellter“ nach Kündigungsschutzgesetz (Kündigung leitender Angestellter, Teil 1)

Bleiben wir zunächst mal bei diesem Begriff hier: leitender Angestellter. Wir haben schon gesehen in einem anderen Video von mir, dass der Begriff „leitender Angestellter“ nicht einheitlich definiert ist im Arbeitsrecht, sondern es gibt den leitenden Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz und den leitenden Angestellten nach Kündigungsschutzgesetz. Und diese beiden Begriffsdefinitionen stimmen nicht überein:

  • Der leitende Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz wird eher, jetzt vereinfacht gesagt, leitender Angestellter über die unternehmerische Leitungsaufgabe,
  • und der nach Kündigungsschutzgesetz wird es eher über die Position – die Geschäftsführer zum Beispiel.

Wir sind jetzt zunächst hier beim leitenden Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz. Und da gelten verschiedene Punkte:

  • Einmal braucht diese Kündigung eine soziale Rechtfertigung nach Kündigungsschutzgesetz.
  • Dann gibt es nach § 3 Kündigungsschutzgesetz für den leitenden Angestellten nur nach Betriebsverfassungsgesetz das Einspruchsrecht beim Betriebsrat. Aber, aber, aber: Es gibt kein Widerspruchsrecht des Betriebsrats. Und zwar nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat normalerweise ein Widerspruchsrecht unter bestimmten Bedingungen gegenüber einer Kündigung. Dieses Widerspruchsrecht gilt hier nicht.  Warum? – Weil das Betriebsverfassungsgesetz für den leitenden Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz nicht gilt. Klingt ein bisschen besoffen, ist aber so.
  • Und schließlich bei Auflösung. Wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird nach § 9 Kündigungsschutzgesetz, das ist die Situation, dass der leitende Angestellte den Kündigungsschutzprozess gegen seine Kündigung gewinnt und der Arbeitgeber den Antrag stellt, das Arbeitsverhältnis aufzulösen gegen Abfindung, dann muss das begründet sein. Ja, wenn der Arbeitgeber diesen Antrag stellt, en Müller stellt, das ist  § 9 Kündigungsschutzgesetz, bitte mal reinschauen, dann muss der Arbeitgeber dies begründen.

Ja, das war‘s schon wieder.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigung leitender Angestellter, Teil 1)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

© Dr. Marius Ebert

 

Kündigung besonderer Gruppen, Personalfachkaufmann IHK

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigung besonderer Gruppen, Personalfachkaufmann IHK)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und heute geht es um das Thema Kündigung, und zwar Kündigung spezieller Gruppen.

Herausarbeiten der Struktur (Kündigung besonderer Gruppen, Personalfachkaufmann IHK)

Und das stiftet ja im Arbeitsrecht immer eine gewisse Verwirrung, weil es da ja unterschiedliche Gruppen gibt, wie Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebsratsmitglieder und so weiter. Und jetzt schauen wir mal, ob wir da nicht eine kleine Struktur reinkriegen.

Und zwar wenn wir zunächst einmal hier abtragen die Art der Kündigung und hier die Gruppierung, um die es geht. Sie werden gleich sehen, was ich damit meine.

Und zwar bei der Kündigung unterscheiden wir

  • die ordentliche und
  • die außerordentliche Kündigung, die wir auch fristlose nennen, wie Sie sicher wissen, ordentliche und außerordentliche Kündigung.
  • Und dann machen wir hier noch eine dritte Rubrik auf, und diese Rubrik ist die Zustimmung, weil in bestimmten Fällen, bei bestimmten Gruppierungen, bei bestimmten Gruppen von Menschen genauer gesagt, Zustimmung erforderlich ist von bestimmten Instanzen.

So, und hier tragen wir ab die verschiedenen Gruppierungen, die wir betrachten.

  • Und die erste Gruppierung ist der Schwerbehinderte.
  • Dann kommt die Schwangere.
  • Dann kommt, und das fassen wir zusammen, Betriebsrat, Jugendvertretung, Azubi-Vertretung fassen wir zusammen.
  • Und dann nehmen wir noch auf den Azubi selber, also nicht die Azubi-Vertretung, sondern den Auszubilden.

Und dementsprechend können wir unterscheiden jeweils in Bezug auf ordentliche und außerordentliche Kündigung.

Jetzt haben wir eine Struktur.

Ausfüllen der Tabelle (Kündigung besonderer Gruppen, Personalfachkaufmann IHK)

  • Bei Schwerbehinderten ist die ordentliche Kündigung möglich, und die außerordentliche Kündigung ist auch möglich. In beiden Fällen braucht es die Zustimmung des Integrationsamtes.
  • Bei der Schwangeren ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen – Nein. Die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung gibt es nicht. Aber es gibt die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. Und dann brauchen wir die Zustimmung vom Amt für Mutterschutz. Das kann je nach Bundesland auch mal ein bisschen anders heißen, dieses Amt für Mutterschutz.
  • Beim Betriebsrat, der Jugendvertretung und der Auszubildenden-Vertretungen ist die ordentliche Kündigung nicht möglich, aber die außerordentliche, und wir brauchen wieder die Zustimmung von einer Instanz, nämlich die Zustimmung des Betriebsrates.
  • Und beim Azubi ist die ordentliche Kündigung möglich, und zwar in der Probezeit. Die ersten vier Monate maximal können als Probezeit gestaltet sein. In der Probezeit können wir als Ausbilder ordentlich kündigen. Und die außerordentliche Kündigung ist möglich. Läuft letztlich dann hinaus auf zumindest eine Verhandlung bei einer zuständigen Stelle, bei der IHK. Aber es ist nicht ganz so wie bei den anderen mit der Zustimmung, aber letztlich läuft es hinaus auf eine Vermittlung zwischen dem Ausbilder, dem Auszubildenden und jemandem noch von der Kammer oder sogar mehreren von der Kammer trifft man sich und versucht, eine Lösung zu finden.

Was sehen wir außerdem? – Wir sehen, dass die außerordentliche Kündigung immer möglich ist, egal welcher Schutzgrund vorlegen mag. Aber wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann ich mich auch von diesen besonders schutzwürdigen Gruppe, ja, so nennt man die nämlich, besonders schutzwürdigen Gruppen, trennen. Die außerordentliche Kündigung ist immer möglich. Sie ist nur manchmal schwierig, weil ich die Zustimmung von bestimmten Instanzen oder Behörden brauche.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigung besonderer Gruppen, Personalfachkaufmann IHK)

Das war’s.

Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

© Dr. Marius Ebert

 

Kühlkette, Begriffsklärung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kühlkette, Begriffsklärung)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie kläre ich betriebswirtschaftliche Grundbegriffe. Hier geht es um die Kühlkette.

Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperatur (Kühlkette, Begriffsklärung)

Zunächst mal eine Einordnung: Wo befinden wir uns? Wir befinden uns im Handel. Also das ist zum Beispiel etwas aus einer Lernkarte für den Handelsfachwirt.

Der Handel ist ja dadurch gekennzeichnet, dass er etwas verkauft, was andere produzieren. Das heißt: Zum Handel gehört, dass man etwas sich liefern lässt, also viele, viele Produzenten sozusagen  bündelt, um an einer Stelle das zu verkaufen, was viele Menschen irgendwo verteilt auf der Welt produziert haben. Das heißt: Zum Handel gehört dazu der Transport. Ja, systemimmanent sozusagen vorgegeben.

Nun, was kennzeichnet den Transport? – So etwa dieses Bild hier, ja, und zwar was soll das hier sein? – Nun, das ist im weiteren Sinne hier eine Lagerung, Zwischenlagerung, hier ein Transport, wieder eine Lagerung, wieder ein Transport, wieder eine Lagerung.

Und Kühlkette meint nun, denn das war ja unser Ausgangspunkt, „Kühlkette“ zu klären, das meint, das in dieser Verknüpfung hier von Lagerung  und Transport überall an jeder Stelle die vorgeschriebene Kühltemperatur, die vorgeschriebene Kühltemperatur herrscht. Man stellt also sicher, dass sowohl in diesen Zwischenlagerplätzen sowie auch in den Lkws zum Beispiel, die die Produkte transportieren, die vorgeschriebene Kühltemperatur herrscht.

Kühlkette ist also eine Verknüpfung von Elementen oder eine Verknüpfung von Lagerung und Transport. Überall bei diesen Elementen herrscht die vorgeschriebene Kühltemperatur.

Das war‘s für dieses Video.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kühlkette, Begriffsklärung)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert