Archiv für den Monat: Februar 2015

Desinvestition, Prüfungsfrage

IHK-Prüfung entschlüsselt (Desinvestition, Prüfungsfrage)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. Wir betrachten Prüfungsfragen.

Das Insider-Video „Prüfungsfragen entschlüsselt“ erhalten Sie, indem Sie unter dem Video auf den Link klicken und sich in das Formular eintragen.

Hier geht es um Desinvestitionen. Und gefragt ist nach den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen.

Investition und Desinvestition (Desinvestition, Prüfungsfrage)

Nun, diese Frage beantworten wir, indem wir zunächst einmal den Begriff klären: Was sind denn Desinvestition? Und wenn wir Desinvestitionen klären, dann sollten wir vielleicht vorher klären Investitionen. Was sind Investitionen?

Wörtlich heißt investieren einkleiden, einkleiden, wörtlich, ja, ich investiere in etwas, zum Beispiel in eine Maschine, in ein neues Unternehmen oder was immer, Und desinvestieren heißt dann im Prinzip ausziehen – ausziehen. Ich ziehe Mittel wieder ab, also etwas freier, nicht mehr so wörtlich kann man sagen:  Desinvestition heißt Mittel abziehen.

Betriebswirtschaftliche Auswirkungen (Desinvestition, Prüfungsfrage)

Und damit sind wir bei den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen.

Denn die wesentliche betriebswirtschaftliche Auswirkung ist eine Freisetzung. Wenn ich Mittel abziehe, dann setze ich gleichzeitig Mittel frei. Und diese freigesetzten Mittel können sein:

  • Ich setze frei Liquidität, weil ich nicht mehr in diese Investition Geld reinschieße. Das hängt nun natürlich wesentlich von der Investition ab. Aber in den allermeisten Fällen ist es eine Freisetzung von Liquidität.
  • Dann wahrscheinlich eine Freisetzung von Personal.
  • Es ist auch eine Freisetzung von Aufmerksamkeit, ja, das ich nicht unwichtig. Ich habe meinen Kopf wieder frei und habe mich einfach von dieser, ja, von dieser Sache, die ich als Fehlinvestition jetzt eingestuft habe, im Nachhinein, vorher konnte ich es nicht wissen, aber im Nachhinein hat sich etwas als Fehlinvestition herausgestellt. Ich befreie auch Aufmerksamkeit.

Wahrscheinlich reduziere ich Kosten. Ja, das hängt jetzt sehr vom Einzelfall ab, ob ich hier schon direkt Kosten reduziere. Sicher langfristig. Ob ich kurzfristig Kosten reduziere, das hängt jetzt von der Investition ab.

Es kann nämlich auch sein, dass die betriebswirtschaftliche Auswirkung eventuell eine Vertragsstrafe ist. Ja, das könnte sein. Deswegen ist das mit der Kostenreduktion nicht immer so uneingeschränkt eine klare Aussage. Langfristig reduziere ich Kosten, weil die Investition sich ja als nicht glücklich erwiesen hat. Aber ob ich’s kurzfristig auch tue, das ist eine große Frage, das hängt vom Einzelfall ab. Deswegen arbeiten wir in solchen Fällen, wo Sie sehr allgemein gefragt werden, immer mit dem Begriff „eventuell“. Ja, eventuell eine Vertragsstrafe.

Ja, eventuell könnte eine Desinvestition, eine Desinvestition könnte eventuell, wenn ich desinvestiere, einen Imageschaden nach sich führen, ja. Wer will mir denn beweisen, dass diese Aussage hier falsch ist? Ja, ein Unternehmen hat groß investiert, oder eine Regierung hat groß investiert und muss jetzt desinvestieren, weil die Investition sich als nicht gewinnträchtig herausgestellt hat. Das kann zu schlechten Schlagzeilen führen, das kann zu einem Imageschaden durchaus führen. Also auch diese Aspekte sollte man bedenken.

Sie sehen, das ist schon eine ganze Menge, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber das sind schon mal auf jeden Fall richtige Antworten.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Desinvestition, Prüfungsfrage)

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Viel Erfolg für Sie.

Marius Ebert

 

© Dr. Marius Ebert

 

Delikthaftung

IHK-Prüfung entschlüsselt (Delikthaftung)

Willkommen, mein Name ist Marius Ebert, und in diesem kleinen Schulungsvideo geht es um die sogenannte Delikthaftung.

Arten der Haftung (Delikthaftung)

Aber fangen wir vorne beziehungsweise oben in unserer Struktur an:

Haftung gibt es in Deutschland aus drei Gesichtspunkten heraus:

  • Da ist einmal die Haftung aus Vertrag,
  • dann ist da die Haftung aus unerlaubter Handlung, die Haftung aus Delikt, und damit beschäftigen wir uns gleich,
  • und die Haftung aus Gefährdung,

wobei die Haftung aus Vertrag und die Haftung aus Delikt immer gekoppelt ist an eine Schuld. Was das genau ist, schauen wir.

Während die Gefährdungshaftung ein Sonderfall ist in der deutschen Systematik. Das ist eine Haftung ohne Schuld und begegnet uns als Betriebswirte vor allem im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Aber es gibt auch andere Bereiche, die die Gefährdungshaftung haben, zum Beispiel im Umwelthaftungsrecht.

Voraussetzungen für eine Delikthaftung (Delikthaftung)

Aber jetzt geht es um die sogenannte Delikthaftung, und da sind wir bei den Paragrafen §§ 823 ff im BGB.

Und diesen § 823 schauen wir uns mal etwas genauer an. Hier ist er.

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Also: Prüfen wir diese Delikthaftung im Einzelnen – Delikthaftung. Sind im Wesentlichen vier Dinge, die zu prüfen sind. Wir arbeiten sehr eng am Gesetz. Da steht:

  1. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig“: Vorsätzlich oder fahrlässig ist das, was der Jurist nennt „Schuld“. Vorsatz ist Absicht, Fahrlässigkeit ist Nachlässigkeit, Schlamperei. Das muss erfüllt sein.
  2. Dann: Leben oder Körper oder Gesundheit oder Eigentum oder oder oder…, ein sonstiges Recht muss verletzt werden
  3. Und zwar widerrechtlich – widerrechtlich. Jede Operation, die ein Arzt vornimmt, ist eine Verletzung von einem Körper, sogar vorsätzlich, aber nicht widerrechtlich. Jede Tätowierung, die jemand vornehmen lässt, ist eine Verletzung des Körpers, aber nicht widerrechtlich. Das heißt: Wir müssen prüfen, ob es widerrechtlich ist.
  4. Und der vierte Punkt ist die Ursächlichkeit, denn das Gesetz sagt „daraus entstehenden“, das heißt: Es muss ein ursächlicher Zusammenhang sein zwischen dem, was passiert ist, und dem Schaden.

Delikthaftung und Schadensersatz (Delikthaftung)

Und dann ist, wenn wir das dem Grunde nach bejaht haben, relevant § 249 ff im BGB, und dies regelt die Höhe.

Wir prüfen also immer,

  • erstens Haftung dem Grunde nach, ja, ist ein Haftungsgrund da, und das ist gegeben, wenn zum Beispiel § 823 ff diese vier Punkte zu bejahen sind,
  • und erst danach im zweiten der Höhe nach. Niemals bitte den § 249 alleine auftreten lassen, sondern ihn immer verknüpfen, zum Beispiel mit dem § 823 BGB. § 249 regelt dann den Schadensersatz der Höhe nach. Das ist im Wesentlichen der Gedanke der Wiedergutmachung.

Das war’s schon wieder.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Delikthaftung)

Wenn Sie Lernhilfen von mir interessieren, schauen Sie unter www.spasslerndenk.de, dort finden Sie meine Seminare, und www.spasslerndenk-shop.de, dort finden Sie Schnelllernhilfen.

Dankeschön.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Deckungsbeitragsrechnung, einstufig, mehrstufig

Lernen ohne Leiden (Deckungsbeitragsrechnung, einstufig, mehrstufig)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen und werde mich in diesem Video mal beschäftigen mit dem Deckungsbeitrag.

Der Deckungsbeitrag  DB, Deckungsbeitragsrechnung ist ein wichtiges Controling-Instrument, und wir unterscheiden

  • die einstufige und
  • die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung.

Einstufige Deckungsbeitragsrechnung (Deckungsbeitragsrechnung, einstufig, mehrstufig)

Zunächst mal einstufig: Der einstufige Deckungsbeitrag ist P, Preis, minus KV, variable Kosten, das nennen wir den Deckungsbeitrag. Genau genommen müssen wir es nennen den Stück- Deckungsbeitrag oder die Deckungsspanne, denn wenn wir es multiplizieren mit einer verkauften Menge eines Produktes x1, dann haben wir hier den Gesamt-DB, den Gesamt- Deckungsbeitrag.

Und wie rechnet man sich nun hier seinen Gewinn aus, genauer gesagt sein Betriebsergebnis? – Man nimmt den Deckungsbeitrag, den Gesamt-Deckungsbeitrag von Produkt 1 plus, nehmen wir an, wie haben zwei Produkte, dann nehmen wir hier P1 und KV1, nehmen wir hier den Preis des zweiten Produktes, die variablen Kosten des zweiten Produktes, multipliziert mal x2 ist der Gesamt- Deckungsbeitrag von x2 und so weiter. Minus KFix. Und das ist dann das Betriebsergebnis BE.

Wir betrachten also die Fixkosten als Block und ziehen sie in einer Summe ab. Das ist die einstufige Deckungsbeitragsrechnung.

Das ist schon eine ganz gute Controling-Möglichkeit, weil man sieht, welches Produkt trägt einen positiven Beitrag zur Deckung der fixen Kosten bei. Das ist genau dann der Fall, wenn dieser Betrag P-KV größer Null ist.

Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung (Deckungsbeitragsrechnung, einstufig, mehrstufig)

Die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung setzt zunächst mal genauso an, das heißt (P1-KV1)*x1 + (P2-KV2)*x2.

Aber jetzt kommt es: Jetzt zerlegt man diese Fixkosten sozusagen scheibchenweise. Betrachtet die Fixkosten genauer und sagt: Nun, ein Teil dieser Fixkosten sind zum Beispiel Produktfixkosten, zieht sie also hier ab: minus Produktfixkosten, und zwar P1, und hier zieht man ab minus Produktfixkosten Produkt 2. Hier P1, hier P2. Und erhält ein Zwischenergebnis, und das nennen wir dann den DB2, den DB2.

So, dann kann man diese beiden Ergebnisse zusammenfassen und  jetzt wieder einen Teil der Fixkosten abziehen. Wir ziehen ab: minus Produktgruppenfixkosten. Denn wir unterstellen, dass wir die Produkte P1 und P2 einer Produktgruppe zuordnen können und wir vielleicht noch eine andere Produktgruppe haben mit Produkten P3 und P4.

Wir haben also hier einen Betrag jetzt, ziehen davon ab die Produktgruppenfixkosten von diesem einen Betrag, weil sie die Produktgruppe betreffen, und haben den DB3.

 Und dann ziehen wir ab die übrigen Unternehmensfixkosten, ja, den ganzen Rest, und haben unser Betriebsergebnis beziehungsweise kann man dann auch nennen DB4, aber das macht man dann eigentlich nicht mehr, sondern hat sein Betriebsergebnis.

Wir haben also eine sehr viel genauere, differenziertere Betrachtung hier bei dieser mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung. Das heißt zum Beispiel Überlegungen zu Produkteliminierungen können sehr viel genauer gemacht werden, weil man hier (bei der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung) ja sagt: Diese Fixkosten sind kurzfristig nicht abbaubar, hier aber (bei der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung) sagt: Vielleicht kann ich diese Produktfixkosten eben doch relativ kurzfristig abbauen.

OK, das war’s schon wieder.

Lernen ohne Leiden (Deckungsbeitragsrechnung, einstufig, mehrstufig)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Deckungsbeitrag

IHK-Prüfung entschlüsselt (Deckungsbeitrag)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen und möchte in diesem Video mal auf den Begriff Deckungsbeitrag eingehen. Ich kürze mal ab: DB für Deckungsbeitrag.

Einordnung (Deckungsbeitrag)

Das ist ein wichtiger betriebswirtschaftlicher Begriff. Wenn Sie sich schon mal mit meiner Lernmethode beschäftigt haben, dann wissen Sie, dass Struktur sehr wichtig ist. Das heißt: Das erste, was wir tun, wir werden den Begriff jetzt erst mal einordnen, und zwar in das betriebswirtschaftliche oder betriebliche Rechnungswesen (ReWe), und im Rechnungswesen gibt es wesentlich zwei Bereiche:

  • einmal die FiBu, die Finanzbuchhaltung. Das ist der Bereich, wo nachher der Bilanz, der Jahresabschluss am Ende erstellt wird.
  • Und dann gibt es die BiBu, das ist die Betriebsbuchhaltung, die man auch nennt die Kosten- und Leistungsrechnung.

Und der Deckungsbeitrag gehört in dieses Gebiet (BiBu). Und die Aufgabe dieses Gebiets ist eine Steuerung. In der Betriebsbuchhaltung geht es um eine innerbetriebliche Steuerung. Das heißt: Der Deckungsbeitrag ist ein Instrument, um betrieblich zu steuern und zu entscheiden. Das ist das.

Bedeutung (Deckungsbeitrag)

Was ist nun der Deckungsbeitrag? Wir unterscheiden den

  • Stück-Deckungsbeitrag und den
  • Gesamt-Deckungsbeitrag.

Und der Stück-Deckungsbeitrag ist nichts anderes als Preis P minus variable Kosten kv. Preis minus variable Kosten. Beispiel: Nehmen wir mal an, wir verkaufen Modeschmuck. Wir kaufen den Modeschmuck ein für sagen wir 2 Euro und verkaufen ihn für sagen wir 10 Euro. Dann ist der Stück-Deckungsbeitrag 10-2=8 Euro.

Und der Gesamt-Deckungsbeitrag ist dann p-kV, multipliziert mit der Anzahl der Modeschmuckstücke, die wir verkaufen, also in Klammern mal x. Das heißt, nehmen wir an, x sei 10, dann gilt hier 8, p-kv ist hier 8 in unserem Zahlenbeispiel, mal 10, dann ist der Gesamt-Deckungsbeitrag 80.

Und warum ist der Stück-Deckungsbeitrag so ein wichtiges Steuerungsinstrument? Nun, man kann zum Beispiel sehen, wann es sich nicht mehr lohnt, dieses Stück zu verkaufen. Wenn jetzt zum Beispiel ein Preisverfall ist am Markt, das heißt der Preis sinkt, dann weiß man, ab wann man an diesem Stück nichts mehr verdient. Das heißt die Preisuntergrenze, wie man das auch nennt, liegt zunächst einmal in Höhe der variablen Kosten.

Aber Achtung: Es kann strategische Überlegungen geben, die einen dazu verleiten, trotzdem am Markt präsent zu bleiben, obwohl man, wenn jetzt der Preis verfällt, sagen wir mal auf 1 Euro, dann habe wir 1 minus 2, haben wir einen negativen Stück-Deckungsbeitrag, den man übrigens auch Deckungsspanne nennen kann, das nur am Rande, von -1, das hier sagt die Betriebswirtschaftslehre: „Mach es nicht mehr!“ Die Strategen sagen: „Überlege es dir. Denn vielleicht kauft der Kunde noch etwas dazu. Vielleicht ist auch dieses Produkt ein Produkt, das er mit einem anderen zusammen kauft. Vielleicht gibt es sogenannte Verbundeffekte.“ Das heißt hier muss man etwas genauer hinschauen. Aber zunächst einmal sind die variablen Kosten die Preisuntergrenze.

Das ist also eine der betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, die man mit Hilfe des Deckungsbeitrages, Stück-Deckungsbeitrages treffen kann. Es ist der Verdienst pro verkauftem Stück.

Und die Fixkosten, die rechnet man extra, auch das ist wichtig, dass man also hier nicht etwa die Fixkosten einberechnet, weil sie zunächst einmal, ob man ein Stück nun anbietet oder nicht, eine Frage der variablen Kosten ist und nicht der fixen Kosten.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Deckungsbeitrag)

Das war’s zunächst einmal. Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Datenschutz, Fallstudie, Teil 3

IHK-Prüfung entschlüsselt (Datenschutz, Fallstudie, Teil 3)

Willkommen zurück zu unserer kleinen Fallstudie zum Thema Datenschutz. Wir machen in unserem Unternehmen management by objectives (MbO).

Im Rahmen von management by objectives wurde beschlossen, die Zielerreichung in einem Datenverarbeitungssystem zu erfassen, und für dieses Datenverarbeitungssystem ist auch Zugänge herzustellen, so dass die Mitarbeiter ihren Leistungsstand eingeben können, mit dem Vorgesetzten kommunizieren können innerhalb dieses Systems, dass der Vorgesetzte zugreifen kann auf den Zielerreichungsgrad seines Mitarbeiters und vieles mehr. Das ist also alles hier geplant.

Und in Fallstudie Teil 1 war gefragt, welche gesetzlichen Vorschriften und wer ist einzubeziehen. Und bei diesem „Wer jetzt hier einzubeziehen ist bei der Einführung“ hatten wir gesagt: der Betriebsrat und der Datenschutzbeauftragte — der Datenschutzbeauftragte.

Gesetzliche Grundlage: Bundesdatenschutzgesetz BDSG (Datenschutz, Fallstudie, Teil 3)

Und hier ist jetzt noch einmal genauer gefragt: Wieso? Ja, wieso der Datenschutzbeauftragte? Jetzt könnte man natürlich einfach sagen: „Weil die gesetzliche Grundlage das Bundesdatenschutzgesetz ist“, und so haben wir es auch in Teil 1 behandelt. In Teil1 sind wir genauer eingegangen auf den § 87 (1) Nr. 6 im Betriebsverfassungsgesetz, aber wir sind auf das Bundesdatenschutzgesetz noch nicht genauer eingegangen, und das möchte ich jetzt hier tun. Also: Das BDSG, das Bundesdatenschutzgesetz. Gehen wir darauf mal genauer ein.

Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein sehr strenges Gesetz, und es schützt personenbezogene Daten. So, und jetzt müssen wir zunächst einmal klären: Was sind personenbezogene Daten? – erster Schritt. Und zweitens: Haben wir hier personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten (Datenschutz, Fallstudie, Teil 3)

Und personenbezogene Daten bedeutet Folgendes: Wenn wir hier irgendwelche Daten haben, und wir haben hier eine Person, einen Menschen, dann bedeutet „personenbezogene Daten“, dass eine Verbindung hergestellt wird. Das Entscheidende ist also die Verbindung — personenbezogen ist die Verbindung.

  • Darf also ein Lebensmitteleinzelhandel erfassen, wieviel Stück einer bestimmten Sorte Kaffee an einem Tag verkauft wurden?  — Natürlich. Denn das sind keine personenbezogene Daten.
  • Darf dieses Unternehmen erfassen, wieviel Stück einer bestimmten Sorte Kaffee die Familie Müller, Meier oder Schmitz gekauft hat? — Nein, hier wird es kritisch, denn hier wird die Verbindung hergestellt.

Also hier haben wir nur diese Kassenerfassungssysteme, die alles mögliche erfassen, wann, um wieviel Uhr, an welchem Tag, welche Produkte und so weiter und so weiter. Das sind Daten, ist alles völlig in Ordnung und problemlos. Nur wenn man die Verbindung knüpft zu bestimmten Personen, dann wird es kritisch.

Und haben wir das hier? Oh ja. Es geht um die Zielerreichung, um Ziele und Zielerreichung, und zwar im Sinne von management by objectives. Und das bedeutet ja: Führen durch Zielvereinbarung, das heißt Zielerreichung und Zielerreichungsgrade von Mitarbeitern sollen erfasst werden in diesem System. Und damit haben wir den Personenbezug. Hier sind die Ziele und die Zielerreichung. Und solange wir das ohne Personenbezug machen, brauchen wir überhaupt keinen Datenschutz. Aber wenn wir jetzt hier die Verknüpfung herstellen: Der Herr Schulze hat folgende Ziele und folgende Zielerreichung, dann haben wir wieder unsere berühmte Verbindung V, und dann haben wir personenbezogene, das Entscheidende bei diesem Wort ist also das bezogene, wir haben personenbezogene Daten, und damit brauchen wir den Datenschutzbeauftragten.

Datenschutzbeauftragter (Datenschutz, Fallstudie, Teil 3)

Ergänzender Hinweis: Wenn wir den Schwellenwert übersteigen, den das Gesetz vorgibt, nämlich dass wir eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern haben, die automatisiert, also durch EDV-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten, da gibt es einen bestimmten Schwellenwert im Gesetz, und erst dann brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten. Und dann wird das Ganze natürlich erst relevant, klar. Ja, also das muss man zusätzlich noch prüfen, ob es überhaupt einen Datenschutzbeauftragten gibt im Unternehmen, Aber wenn es ihn gibt, dann sind das hier personenbezogene Daten, und hier gibt es die Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten, und in Abstimmung  mit der Geschäftsführung gilt es da, geht es darum, die Sicherheitsvorschriften, die wir in Fallstudie, Teil 2 behandelt haben, umzusetzen. So läuft das.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Datenschutz, Fallstudie, Teil 3)

Ja, gehen Sie nun in meinen Shop, und zwar zu www.spasslerndenk-shop.de – Ihre Adresse im Internet für gutes Lernmaterial, betriebswirtschaftliches Lernmaterial. Klicken Sie, Sie werden dort die Lernhilfen finden, die Sie suchen.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert