Archiv für den Monat: Februar 2015

Dingliches Vorkaufsrecht

IHK-Prüfung entschlüsselt (Dingliches Vorkaufsrecht)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie erkläre ich einige Dinge aus dem Grundbuch, Abteilung III und Abteilung II.

Hier sind wir wieder in Abteilung II und klären das Dingliche Vorverkaufsrecht, und das finden wir in § 1094 im BGB.

Bedeutung (Dingliches Vorkaufsrecht)

Was ist die Situation? – Der Eigentümer eines Grundstücks, ja, wir sind ja im Grundbuch hier, also es geht um Grundstücke, der Eigentümer eines Grundbuchs hat das Grundstück verkauft an einen Dritten. Und wenn nun ein Dingliches Vorkaufsrecht besteht, dann hat der Begünstigte dieses Vorkaufsrechts das Recht, an die Position des Dritten zu treten. Ja, Recht an die Position des Dritten zu treten. Wenn er der Berechtigte ist dieses Dinglichen Vorkaufsrechts. Also der A hier,  Dingliches Vorkaufsrecht für A, dann hat der A das Recht, zu den gleichen Konditionen wie hier zwischen dem Eigentümer und dem Dritten vereinbart an die Position des Dritten zu treten.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Dingliches Vorkaufsrecht)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Dienstvertrag u. Werkvertrag

IHK-Prüfung entschlüsselt (Dienstvertrag u. Werkvertrag)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Spezialist für leichtes und schnelles Lernen. Und in diesem Video geht es um den Dienstvertrag um den Werkvertrag.

Einordnung (Dienstvertrag u. Werkvertrag)

Aber zunächst einmal die Einordnung in die Struktur:

Beide Verträge finden wir im BGB, in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch, unserem lex generalis, unserem allgemein gültigen, sehr grundlegenden Gesetz, und dieses BGB besteht aus 5 Büchern:

Da ist zunächst einmal das 1. Buch, und dann kommen in dieser Struktur die anderen: das 2. Buch, das 3. Buch, das 4. Buch und das 5. Buch.

  • Das 1. Buch ist nämlich der Allgemeine Teil. Hier stehen Dinge wie Rechts- und Geschäftsfähigkeit, gewissermaßen vor die Klammer gezogen, weil das für alle weiteren Bücher gilt.
  • Das 2. Buch ist das Schuldrecht,
  • das 3. das Sachenrecht,
  • das 4. das Familienrecht,
  • das 5. das Erbrecht.

Wir sind im 2. Buch, und da haben wir noch einmal eine Unterteilung in

  • Schuldrecht Allgemeiner Teil AT und
  • Schuldrecht Besonderer Teil BT.

Und genau in diesem Schuldrecht Besonderer Teil sind wir, und zwar bei den Paragrafen §§ 611 ff. Denn es geht ja hier um Dienstvertrag und Werkvertrag.

  • Der Dienstvertrag ist geregelt in den §§ 611-630 BGB, Besonderer Teil des Schuldrechts,
  • und der Werkvertrag ist geregelt ab §§ 631.

Der letzte Paragraf vom Dienstvertrag, § 630, ist das Zeugnis, kann man sich gut merken, ein Dienstvertrag endet mit einem Zeugnis, und ab § 631 beginnt der Werkvertrag.

Unterschiede Dienstvertrag und Werkvertrag (Dienstvertrag u. Werkvertrag)

  • Der Dienstvertrag – jetzt kommt der entscheidende Unterschied – der Dienstvertrag ist zeitbestimmt,
  • und der Werkvertrag ist erfolgsbestimmt.

Wir wollen nicht so tun, als seien die Grenzen immer klar zu ziehen.

Eindeutig ein Dienstvertrag ist der Arbeitsvertrag. Arbeitsverträge sind Dienstverträge, deswegen finden wir die Grundlagen für Arbeitsverträge in den §§ 611-630 beim Dienstvertrag.

Und eindeutig erfolgsbestimmt ist eine Reparatur. Wenn man also einen Handwerkerauftrag gibt, oder ein Bad fliesen lässt, dann kann der Fliesenleger nicht sagen: „So, ich habe jetzt hier 3 Stunden rumgemacht, ist zwar keine Fliese an der Wand, aber ich möchte jetzt die Zeit bezahlt haben…“ Das geht nicht. Denn der Werkvertrag ist erfolgsbestimmt.

Werkvertrag ist erfolgsbestimmt, und der Dienstvertrag ist zeitbestimmt.

Grenzen können in der Praxis durchaus fließend sein. Lassen Sie sich nicht täuschen durch das Bild. Die Grenzen sind nicht so klar in der Praxis manchmal wie dieses Bild. Nur hier ist es klar: Arbeitsverträge sind Dienstverträge, Reparaturverträge sind Werkverträge.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Dienstvertrag u. Werkvertrag)

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Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Die 7 Einkunftsarten

 

IHK-Prüfung entschlüsselt (Die 7 Einkunftsarten)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. In diesem Video schauen wir uns an Die 7 Einkunftsarten.

Und zwar ist hier eine ganz interessante Struktur, nämlich es gibt

  • aktive und
  • passive

Einkunftsarten.

Und zwar bei den aktiven ist die Strukturzahl 4, und bei den passiven ist die Strukturzahl 3. 4 plus 3 gleich 7. Also, was haben wir?

Aktiv bedeutet, man muss selber arbeiten, und passiv bedeutet, man lässt arbeiten, zum Beispiel sein Vermögen oder seine Immobilie, Miete generieren, wir werden gleich genau sehen, was das bedeutet.

Aktive Einkunftsarten (Die 7 Einkunftsarten)

Fangen wir an mit den aktiven.

  • Da sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  • dann die Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • die Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  • und die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, das, was für die meisten Arbeitnehmer zutrifft. Die meisten Menschen fallen also unter diese Einkunftsart hier.

Passive Einkunftsarten (Die 7 Einkunftsarten)

Und dann gibt es noch die passiven Einkunftsarten:

  • Das sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und
  • Sonstige. Sonstige, das sind zum Beispiel Leibrenten, Spekulationsgewinne.

Passive Einkünfte also, wo man nichts mehr tun muss, sondern sein Kapital oder seine Immobilie für sich arbeiten lässt.

Zu versteuern oder steuerfrei? (Die 7 Einkunftsarten)

7 Einkunftsarten – jetzt ist die Frage: Was ist denn dann steuerfrei? Und steuerfrei sind bestimmte soziale oder staatliche Zuwendungen, wie Arbeitslosengeld zum Beispiel, oder auch Elterngeld, aber das sind ja mehr Ausnahmefälle. Was wirklich für den normalen Arbeitnehmer noch steuerfrei ist: Es bleibt einzig und allein der Lotto- oder Lotteriegewinn. Lotto- oder Lotteriegewinne sind steuerfrei, und zwar auch nach einem Jahr. Es wird immer erzählt: „Nach einem Jahr sind die steuerpflichtig.“ Das ist Blödsinn. Nur wenn man natürlich von dem Lottogewinn Wertpapiere kauft, oder wenn man von dem Lottogewinn eine Immobilie kauft, dann fallen nach dem ersten Jahr und nach den weiteren Jahren hier (bei Kapitalvermögen) natürlich Zinsen an, und hier (bei Vermietung/Verpachtung) fällt natürlich Miete an. Und die muss man versteuern. Aber der Lottogewinn selber ist steuerfrei. Der wird Brutto für Netto aufs Konto überwiesen. Der Mann mit dem Koffer kommt übrigens nicht mehr, sondern das wird überwiesen auf’s Konto.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Die 7 Einkunftsarten)

Ja. Wünsche Ihnen, dass Sie da Glück haben, und ansonsten würde ich mich freuen, wenn Sie auch mal bei mir vorbeischauen: www.spasslerndenk-shop.de für meine Schnelllernhilfen und www.spasslerndenk.de für meine Seminare.

Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert