Die 7 Einkunftsarten

 

IHK-Prüfung entschlüsselt (Die 7 Einkunftsarten)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. In diesem Video schauen wir uns an Die 7 Einkunftsarten.

Und zwar ist hier eine ganz interessante Struktur, nämlich es gibt

  • aktive und
  • passive

Einkunftsarten.

Und zwar bei den aktiven ist die Strukturzahl 4, und bei den passiven ist die Strukturzahl 3. 4 plus 3 gleich 7. Also, was haben wir?

Aktiv bedeutet, man muss selber arbeiten, und passiv bedeutet, man lässt arbeiten, zum Beispiel sein Vermögen oder seine Immobilie, Miete generieren, wir werden gleich genau sehen, was das bedeutet.

Aktive Einkunftsarten (Die 7 Einkunftsarten)

Fangen wir an mit den aktiven.

  • Da sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  • dann die Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • die Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  • und die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, das, was für die meisten Arbeitnehmer zutrifft. Die meisten Menschen fallen also unter diese Einkunftsart hier.

Passive Einkunftsarten (Die 7 Einkunftsarten)

Und dann gibt es noch die passiven Einkunftsarten:

  • Das sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und
  • Sonstige. Sonstige, das sind zum Beispiel Leibrenten, Spekulationsgewinne.

Passive Einkünfte also, wo man nichts mehr tun muss, sondern sein Kapital oder seine Immobilie für sich arbeiten lässt.

Zu versteuern oder steuerfrei? (Die 7 Einkunftsarten)

7 Einkunftsarten – jetzt ist die Frage: Was ist denn dann steuerfrei? Und steuerfrei sind bestimmte soziale oder staatliche Zuwendungen, wie Arbeitslosengeld zum Beispiel, oder auch Elterngeld, aber das sind ja mehr Ausnahmefälle. Was wirklich für den normalen Arbeitnehmer noch steuerfrei ist: Es bleibt einzig und allein der Lotto- oder Lotteriegewinn. Lotto- oder Lotteriegewinne sind steuerfrei, und zwar auch nach einem Jahr. Es wird immer erzählt: „Nach einem Jahr sind die steuerpflichtig.“ Das ist Blödsinn. Nur wenn man natürlich von dem Lottogewinn Wertpapiere kauft, oder wenn man von dem Lottogewinn eine Immobilie kauft, dann fallen nach dem ersten Jahr und nach den weiteren Jahren hier (bei Kapitalvermögen) natürlich Zinsen an, und hier (bei Vermietung/Verpachtung) fällt natürlich Miete an. Und die muss man versteuern. Aber der Lottogewinn selber ist steuerfrei. Der wird Brutto für Netto aufs Konto überwiesen. Der Mann mit dem Koffer kommt übrigens nicht mehr, sondern das wird überwiesen auf’s Konto.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Die 7 Einkunftsarten)

Ja. Wünsche Ihnen, dass Sie da Glück haben, und ansonsten würde ich mich freuen, wenn Sie auch mal bei mir vorbeischauen: www.spasslerndenk-shop.de für meine Schnelllernhilfen und www.spasslerndenk.de für meine Seminare.

Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

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