Schlagwort-Archive: wirtschaftsfachwirt/in ihk in 22 tagen

Lernkarte Nr. 3 Wirtschaftsfachwirt/in IHK Unternehmensführung

Lernkarte Vorderseite:

Definieren Sie den Begriff Organisation und grenzen Sie diesen Begriff von den Begriffen Disposition und Improvisation ab!

Lernkarte: Rückseite

Organisation, Disposition, Improvisation

Organisation: ein Zweckgebilde, das durch ein System von Regelungen geordnet ist und eine dauerhafte Strukturierung schafft. Organisation enthält generelle Regelungen.

Disposition enthält fallweise Regelungen.

Improvisation enthält gar keine Regelungen. Eine gute Organisation braucht aber auch Improvisation, um flexibel zu bleiben.

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Seminar Wirtschaftsfachwirt/in in 22 Tagen

Lernkarten als Lernhilfen

Lernkarte Nr. 4 Wirtschaftsfachwirt/in IHK in 22 Tagen Finanzierung u. Investion

Lernkarte Vorderseite:

Was ist der Unterschied zwischen statischen u. dynamischen Verfahren der Investitionsrechnung?

Lernkarte: Rückseite

Investionsrechnung, statische u. dynamische Verfahren

Statische Verfahren: Hier werden nur die Werte einer Periode betrachtet. Es spielt keine Rolle, wann Zahlungen anfallen und ob diese am Anfang oder am Ende des Betrachtungszeitraumes zufließen.

Dynamische Verfahren: die dynamischen Verfahren legen großen Wert darauf, zu berücksichtigen, wann eine Zahlung anfällt. Der Unterschied zwischen einer Zahlung jetzt und einer Zahlung in drei Jahren wird genau abgebildet.

 

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Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/in IHK Lernkarte Nr. 3 Investition und Finanzierung

Lernkarte Vorderseite:

Wie sollte man die Entscheidung über die richtige Investition treffen?

Lernkarte: Rückseite

Investitionsentscheidung, Kriterien

Eine Investitionsentscheidung muss unter quantitativen und qualitativen Kritererien betrachtet werden.

Quantitative Kriterien (Kosten, Gewinn, Rentabilität)  können mit Hilfe statischer und dynamischer Verfahren der Investitionsrechnung abgebildet werden.

Für die qualitativen Kriterien (Benutzerfreundlichkeit, Image usw.) kann ein Punktbewertungsvefahren (Scoring-Modell) herangezogen werden.

 

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Lernkarte Nr. 2 Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/in IHK Investition und Finanzierung

Lernkarte Vorderseite:

Welche Investionsarten kann man unterscheiden?

Lernkarte: Rückseite

Investitionsarten, Unterscheidung

Neuinvestion: Eine neue Maschine ist geplant, die den Maschinenpark erweitert.

Ersatzinvestition: Eine alte Maschine wird durch eine neue ersetzt.

Gründungsinvestion: Eine neue Gesellschaft wird errichtet. Hierfür braucht die Gesellschaft zum Beispiel eine Betriebs- und Geschäftsausstattung.

 

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Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/in IHK Investiton u. Finanzierung, Lernkarte Nr. 1

Lernkarte Vorderseite:

Was ist der Zusammenhang von Investition und Finanzierung?

Lernkarte: Rückseite

Investion u. Finanzierung, Zusammenhang

Investion und Finanzierung sind wie zwei Seiten einer Münze.

Die eine Seite, die Finanzierung beantwortet die Frage: Wo kommt das Geld her?

Die andere Seite, die Investition beantwortet die Frage: Was wird mit dem Geld gemacht?

 

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Personalfachkaufmann/frau in 12 Tagen, Lernkarte Nr. 5 Arbeits- u. Sozialrecht

Lernkarte Vorderseite:

Beschreiben Sie die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei der Personalauswahl!

Lernkarte: Rückseite

Personalauswahl, Mitwirkungsrechte des BR

§ 99 BetrVG: hat das Unternehmen in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber vor Aufnahme der Beschäftigung den Betriebsrat unterrichten. Dabei muss er dem Betriebsrat die Bewerbungsunterlagen vorlegen und Auskunft über die Bewerber geben. Er muss den Betriebsrat auch über den Arbeitsplatz informieren, den der neue Mitarbeiter einnehmen soll, und über seine Eingruppierung.

Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer Einstellung innerhalb einer Woche verweigern (§ 99 (3) BetrVG). Er muss dies schriftlich tun und die Gründe angeben.

Dabei kann der Betriebsrat sich nur auf die in Absatz 2 des §§ 99 BetrVG genannten Gründe beziehen. Der Arbeitgeber kann dann nach Absatz 4 beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.

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Lernkarte Nr. 4 aus Arbeits- und Sozialrecht Personalfachkaufmann/frau in 12 Tagen

Lernkarte Vorderseite:

Was versteht der Jurist unter "subsumieren"?

Lernkarte: Rückseite

Subsumieren, Begriff

Unter "subsumieren" (wörtlich: unterordnen) versteht man das juristische Vorgehen der Rechtsanwendung:

a) zum Sachverhalt die Rechtsvorschift suchen

b) prüfen, ob die Rechtsvorschrift tatsächlich anwendbar ist.

c) Rechtsfolge ziehen.

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Lernkarte Nr. 3 Personalfachkaufmann/frau in 12 Tagen Arbeits- und Sozialrecht

Lernkarte Vorderseite:

Warum ist das Arbeitsrecht in Deutschland so kompliziert?

Lernkarte: Rückseite

Kompliziertes deutsches Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich gibt es in Deutschland eine fast, unüberschaubare Anzahl von Regelungen:

  • Gesetze

  • Verordnungen

  • Arbeits-, Brandschutz-, Unfallverhütungsvorschriften

  • Tarifverträge.

Hinzu kommt die Tatsache, dass das deutsche Arbeitsrecht zu einem wesentlichen Teil Richterrecht ist. Auch diese Entscheidungen, speziell des Bundesarbeitsgerichts (BAG), müssen beachtet werden.

So sind es vor allem die vielen verschiedenen Rechtsquellen, die das deutsche Arbeitsrecht so kompliziert machen.

 

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Lernkarte Nr. 2 Arbeits- und Sozialrecht aus Personalfachkaufmann/frau in 12 Tagen

Lernkarte Vorderseite:

Grenzen Sie das kollektive vom individuellen Arbeitsrecht ab! Gibt es trotz der Abgrenzung Zusammenhänge?

Lernkarte: Rückseite

Kollektives und individuelles Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht: hier geht es um die Frage, wie durch eingemeinsames Vorgehen bestimmte Rechte für die Arbeitnehmer erreicht werden können (Mitbestimmung, Tarifautonomie, Streikrecht).

Individuelles Arbeitsrecht: betrifft die Rechtstellung des einzelnen Arbeitnehmers.

Zusammenhang: das individuelle Arbeitsrecht baut oft auf verschiedenen Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts auf, z.B. bei den Tariflöhnen.

 

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Arbeits/Sozialrecht Lernkarte Nr. 1 aus Personalfachkaufmann/frau in 12 Tagen

Lernkarte Vorderseite:

Entwickeln Sie eine Checkliste, die aufzeigt, wie das Allgemeine Gleichstellungs-Gesetz, AGG richtig in die betriebliche Praxis umgesetzt werden kann!

Lernkarte: Rückseite

Umsetzung des Allgemeinen Gleichstellungs-Gesetzes, AGG:

Bekanntmachungsvorschriften gem. § 12 (5) AGG beachten, evtl. Gesetz an alle Arbeitnehmer ausgeben. AGG-Merkblatt entwickeln, das die wichtigsten Punkte mit Beispielen zeigt. Alle folgenden Maßnahmen dokumentieren:

Betriebsrat in jeder Stufe der Umsetzung einbeziehen, da Fragen der Ordnung des Betriebes angeprochen sind § 87 (1) Nr. 1 BetrVG.

Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter planen und umsetzen.

Beschwerdestelle schaffen und Mitarbeiter darüber informierten.

Bewerbungsverfahren auf AGG-Konformität überprüfen. Mitarbeiter über erlaubte und unerlaubte Fragen im Bewerbungsverfahren informieren.

Vergütungsverfahren auf AGG-Konformität überprüfen.

 

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