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Versendungskauf, Teil 1, b2b


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IHK-Prüfung entschlüsselt (Versendungskauf, Teil 1, b2b)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert, und in dieser Videoserie behandle ich ein paar kleine juristische Fälle.

Ausgangssituation (Versendungskauf, Teil 1, b2b)

Wir haben hier den folgenden Fall: Der Geschäftsführer, GF abgekürzt, der X-AG kauft bei der Y-GmbH eine Schlagbohrmaschine, und zwar für die X-AG, also zur Verwendung in der X-AG, weil die X-AG diese Schlagbohrmaschine braucht. Vereinbart wird, vereinbart wird, dass diese Maschine versendet wird, also der Geschäftsführer der X-AG bitte die Y-GmbH, diese Schlagbohrmaschine zu versenden an den Firmensitz der X-AG – versenden an Firmensitz. Das ist die Ausgangssituation. Und damit ein Fall draus wird, für eine Prüfung zum Beispiel, muss jetzt irgendwas schiefgehen. Ja, juristische Fälle in Prüfungen sind immer dadurch gekennzeichnet, dass irgendwas schiefgeht, denn wenn das hier jetzt ganz normal abgewickelt wird, die Maschine, die Schlagbohrmaschine dort ankommt, der Geschäftsführer der X-AG alles bezahlt, dann haben wir keinen juristischen Fall für eine Prüfung. Also irgendwas muss jetzt passieren. Was passiert? Die Schlagbohrmaschine kommt dort nicht an, sondern geht irgendwie beim Versanddienst verloren. Also: Maschine, ja, das passiert hier, Maschine geht verloren. Durch irgendeinen Fehler des Versenders geht diese Maschine nun verloren. Und die Frage ist nun: Kann  der Geschäftsführer der X-AG jetzt Ersatz oder eine neue Maschine oder Rückerstattung des Kaufpreises oder irgendetwas verlangen. Also Frage: Ansprüche X-AG gegen Y-GmbH?

Rechtsgrundlage (Versendungskauf, Teil 1, b2b)

Nun, was man zunächst erkennen muss, ist, das es sich hier um ein B2B-Geschäft handelt, ein B2B-Geschäft, wie man auf Neudeutsch sagt, also auf Deutsch Geschäftsleute, Kaufleute, Kaufleute untereinander. Der Geschäftsführer der X-AG handelt in Vertretung der X-AG, die X-AG ist Kaufmann, und die Y-AG ist auch Kaufmann, und zwar übrigens Kaufman kraft Rechtsform. Es handelt sich also um ein Geschäft über Kaufleute, ein Geschäft unter Kaufleuten, B2B-Geschäft.

Und der Jurist fängt immer an, eine Prüfung zu lösen, indem er „Rechtsgrundlage“ hinschreibt. Und die Rechtsgrundlage sind hier die Paragrafen §§ 433 ff BGB, insbesondere ist hier interessant der, insbesondere ist hier interessant der § 447 BGB, also besonders § 447 BGB. Und diesen 447 schauen wir uns jetzt einmal an.

Was sehen wir hier? 447 – Gefahrenübergang beim Versendungskauf. Also: Es handelt sich hier, ich geh nochmal eben zurück, es handelt sich hier um einen Versendungskauf, und wenn Sie das erkannt haben, dann haben Sie im Grunde schon 80 Prozent der Lösung, denn Juristerei ist immer ein zweistufiges Spiel: Erster Schritt, erste Stufe: den Fall einordnen in das Kategorierungssystem der Paragrafen, also wo gehört das jetzt hin, und zweitens: Rechtsfolge ziehen. Das sind die beiden wesentlichen Elemente. Das Einordnen ist das Schwierigere, die Rechtsfolge ziehen ist leichter.

Rechtsfolge (Versendungskauf, Teil 1, b2b)

Wenn wir es also eingeordnet haben, wir wissen, wir sind hier beim Versendungskauf, dann ist es relativ leicht, die Rechtsfolge zu ziehen. Die steht nämlich hier: „Versendet der Verkäufer, das ist die Y-GmbH, auf Verlangen des Käufers, jawohl, das war hier im Fall war das so, die verkaufte Sache, das ist die Bohrmaschine, nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, Achtung, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

So. Also klare Rechtsfolge: Keine Ansprüche der X-AG gegen Y-GmbH. Ja, das ist die Rechtsfolge hier, weil die Y-GmbH die Sache, also die Schlagbohrmaschine, ordnungsgemäß dem Versanddienst übergeben hat. Beim Versanddienst ist sie verloren gegangen, also ist die Y-GmbH frei gegen irgendwelche Ansprüche, frei von Haftungsansprüchen.

Achtung: Der Fall sieht ganz anders aus, wenn es sich um ein B2C-, also ein Business to Customer-Geschäft handelt. Unternehmer-Verbraucher, wie das BGB hier spricht, also die Wortwahl des BGB ist hier Unternehmer und Verbraucher, B2C, Business to Customer, und das schauen wir uns im nächsten Video an.

Also das ist Versendungskauf Teil 1, und zwar B2B-Geschäft. Folge, wenn es sich um ein B2B-Geschäft handelt, und das muss herausgearbeitet werden, dann ist der, das Unternehmen, der Verkäufer hier, das ist ja hier der Verkäufer, und das hier ist der Käufer, die X-AG, für die der Geschäftsführer handelt, dann ist der Verkäufer frei, wenn er die Ware ordnungsgemäß an den Versanddienst übergeben hat.

Anders sieht die Sache aus bei B2C, und das schauen wir uns in Teil 2 an.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Versendungskauf, Teil 1, b2b)

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© Dr. Marius Ebert

 

Plankosten, Teil 1


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IHK-Prüfung entschlüsselt (Plankosten, Teil 1)

Willkommen, mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen, und in dieser kleinen Serie schauen wir uns mal an die Plankostenrechnung. Das wird eine mehrteilige Serie.

Plankostenrechnungsarten (Plankosten, Teil 1)

Zunächst mal die Unterscheidung in starre und flexible Plankostenrechnung.

  • Starre bedeutet, dass wir planen nur für einen Beschäftigungsgrad. Also wir planen für eine Auslastung von 100 Prozent, und wenn wir dann 90 Prozent oder 110 Prozent tatsächlich machen, dann können wir die starre Plankostenrechnung schon vergessen. Deswegen ist sie auch sehr, sehr unbedeutend.
  • Und die flexible Plankostenrechnung plant für alle Beschäftigungsgrade, für alle Beschäftigungsgrade, also Auslastung von Null bis ich weiß nicht wieviel Prozent. Für alle diese Beschäftigungsgrade werden die Plankosten ermittelt, und man kann dann die Abweichungen kann man feststellen.

Sinn der Plankostenrechnung (Plankosten, Teil 1)

Nächste Frage: Was ist der Sinn der Plankostenrechnung?

Plankostenrechnung (PKR) ermittelt letztlich Abweichungen – Verbrauchsabweichung, Beschäftigungsabweichung, wir werden uns noch genau anschauen, was das ist. Und daraus erkennen wir den Sinn.

  • Der Sinn ist nämlich Kontrolle, Überprüfung der Wirtschaftlichkeit; Kontrolle der Wirtschaftlichkeit. Das ist die Idee der Plankostenrechnung.
  • Und letztlich geht es auch um Verantwortlichkeiten: Wer ist für Unwirtschaftlichkeit verantwortlich? Ist es der Kostenstellenleiter, oder ist es vielleicht ein gestiegener Preis am Markt, haben die Einkäufer nicht richtig reagiert, und so weiter.

Darum geht es in der Plankostenrechnung.

Das zunächst mal zur Einstimmung.

Teil- und Volkostenbasis (Plankosten, Teil 1)

Eine Unterscheidung noch: Wir unterscheiden Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis und Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis. Und in den ganzen Aufgaben, die ich seit 20 Jahren kenne, geht es nur um Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis. Vollkosten bedeutet: Fixe und variable Kosten werden in das Kalkül mit einbezogen, während Teilkosten sich konzentriert auf die Betrachtung der variablen Kosten. Also hier (bei Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis) KFix+kV*x, ja, Betrachtung der variablen und der fixen Kosten, und wir werden uns hier drauf konzentrieren.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Plankosten, Teil 1)

Ja, schauen Sie auf die weiteren Teile. Da werde ich Ihnen zeigen, wie Sie solche Aufgabe lösen zur Plankostenrechnung, weil das ja immer sehr, sehr prüfungsrelevant ist auch.

Mein Name ist Marius Ebert. Schauen Sie auch unter www.spasslerndenk-shop.de. Dort finden Sie weitere Lernhilfen. Oder Seminare unter www.spasslerndenk.de.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Datenschutz, Fallstudie, Teil 1


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IHK-Prüfung entschlüsselt (Datenschutz, Fallstudie, Teil 1)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert, und in dieser Videoserie zeige ich Lösungen zu Prüfungsfragen.

Inhalt der Fallstudie (Datenschutz, Fallstudie, Teil 1)

Wir haben hier eine kleine Fallstudie zum Datenschutz, und zwar geht es darum, Management by Objectives in einem Unternehmen einzuführen oder es ist schon eingeführt. Und Management by Objectives ist ja Führen durch Zielvereinbarung, Und die Idee ist jetzt, Ziele und Zielerreichung verbunden mit dem Mitarbeiter, der diese Ziele sich gesteckt hat und den Zielerreichungsgrad in einem Datenverarbeitungssystem zu erfassen und dann auch Zugriffe zu gestalten auf diese Information.

Fragen bei der Umsetzung (Datenschutz, Fallstudie, Teil 1)

So, und das wirft nun verschiedene Fragen auf, nämlich zunächst einmal

  • Welche Gesetze sind hier zu beachten, wenn man diese Idee umsetzen möchte?
  • Dann ist die Frage: Mit wem muss man das abstimmen?
  • Und dann ist die Frage: Warum muss man das abstimmen?

Nun, zunächst einmal: Welche Gesetze?

Wir haben hier zwei Gesetze: Wir haben einmal das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), und wir haben das Betriebsverfassungsgesetz (BtrVG).

Und daraus ergibt sich auch sofort die Antwort für die nächste Frage: Mit wem ist das Ganze abzustimmen? Mit dem Datenschutzbeauftragten und mit dem Betriebsrat.

Und warum ist das so? Nun, weil das im Gesetz so steht. Vor allem, weil es im § 87 Abs 1 Nr. 6 im Betriebsverfassungsgesetz steht. Da steht nämlich eine Vorschrift, die sagt, dass der Betriebsrat zwingend mitbestimmungspflichtig ist, wenn technische Einrichtungen eingeführt werden, die Verhalten von Mitarbeitern überwachen können, erfassen und überwachen können. Das sind natürlich Kameras, die man anbringt, aber das sind auch solche Systeme. Denn wenn man Ziele und Zielerreichung erfasst, dann kann man natürlich spätestens über die Zielerreichung das Verhalten der Mitarbeiter dort ablesen, also arbeitet jemand intensiv an seinen Zielen, kommt er vorwärts oder arbeitet jemand nicht so intensiv an seinen Zielen und kommt nicht vorwärts? Das ist also Verhalten, das man ablesen, und das ergibt sich aus dem § 87, Abs 1, Nr 6 BetrVG.

Ich rate sowieso, den § 87, der hat zwei Absätze, Abs (1) und Abs (2), intensiv zu studieren, weil es eine der zentralen Vorschriften ist, für zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Also ganz wichtiger Paragraf, auch die anderen Nummern, das ist ja jetzt die Nummer 6 hier, auch die anderen Nummern sind wichtig. Im Moment jetzt nicht für diese Frage, aber für andere Fragen. Das heißt, wenn Sie sich auf eine Prüfung vorbereiten, sollten Sie irgendwann mal in der Vorbereitung diese Paragrafen mal studiert haben.

OK. Das war Teil 1. Wir sehen uns dann wieder in Teil 2.

Alles Gute.

Marius Ebert

IHK-Prüfung entschlüsselt (Datenschutz, Fallstudie, Teil 1)

Was ich nicht vergesse, weil ich es nie vergesse, ist der Hinweis auf meinen Shop. Klicken Sie und gehen Sie zu www.spasslerndenk-shop.de, weil Sie dort die Lernhilfen finden, die Sie brauchen.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Buchungen auf Erfolgskonten, Teil 1


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IHK-Prüfung entschlüsselt (Buchungen auf Erfolgskonten, Teil 1)

Willkommen zurück, mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in unserem Videocoaching, und wir sind im Erfolgskontenkreis. Denken Sie an diese ganz einfache Struktur hier:  1 ist der Bestandkontenkreis, 2 ist der Erfolgskontenkreis. Dies ist also keine fortlaufende Nummerierung, sondern gibt uns Orientierung, in welchem der beiden Kontenkreise wir sind. Wir üben jetzt – Übung: Buchung auf Erfolgskonten. Dies ist ein Übungsvideo für eine konkrete Aufgabe.

Anfangsbestände auf den Bestandskonten (Buchungen auf Erfolgskonten, Teil 1)

Und es beginnt mit den Anfangsbeständen, aber Achtung: den Anfangsbeständen auf den Bestandskonten.

  • Rohstoffe ist ein Bestandskonto, ein Aktiv-Bestandskonto.
  • Hilfsstoffe, Betriebsstoffe: Aktiv-Bestandskonten.
  • Bank: ein Aktiv-Bestandskonto.
  • Eigenkapital: ein Passiv-Bestandskonto.

Erfolgskonten haben keine Anfangsbestände. Und warum, das wissen Sie: Weil die alle am Ende des Jahres geräumt werden, die Bestände, die kommen alle auf das GuV-Konto und werden dann verrechnet mit dem Eigenkapitalkonto. Das wissen Sie längst, und im neuen Jahr geht es dann los mit Null auf allen Erfolgskonten. Sie haben keine Anfangsbestände.

So. Schauen wir also.

Richten wir zunächst unsere Bestände ein. Wir brauchen unsere T-Konten: Wir brauchen Rohstoffe, wir brauchen Hilfsstoffe, wir brauchen Betriebsstoffe; wir brauchen das Konto Bank, da war vorhin ein Hinweis, dass das hier schon eingerichtet ist. Da schreiben wir noch einmal brav Soll und Haben hin – das gilt natürlich auch für die anderen Konten. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe brauchen wir. Schauen wir auf die Anfangsbestände: 50.000, 12.000 und 8.000. Und dann haben wir hier noch die Bank, die haben wir schon eingerichtet; da müssen wir nur noch die 50.000 reinschreiben auf das Konto Bank. 50.000 stehen natürlich im Soll. Auf der Sollseite stehen die Anfangsbeträge und Zugänge bei den Aktiv-Bestandskonten. Und dann haben wir noch das Konto Eigenkapital mit 120.000, das nehmen wir am besten ganz am Schluss, weil wir das Konto Eigenkapital ja im Grunde das ganze Jahr über nicht brauchen. 120.000, und das steht dann natürlich auf der Haben-Seite; das überrascht uns natürlich nicht mehr.

Buchungssätze für erfolgswirksame Vorgänge (Buchungen auf Erfolgskonten, Teil 1)

So, und nun buchen wir einfach mal diese erfolgswirksamen Vorgänge. Wir bezahlen Gehälter und Miete durch Banküberweisung. 28.000 Gehälter, Miete 1.000. Wir brauchen also jetzt zwei Erfolgskonten, einmal Gehälter und Miete; und beides sind Aufwandskonten. Wir buchen immer per Aufwand, auch das wissen Sie längst. Also per Gehälter 28.000. Und jetzt Achtung: Jetzt kommt ein gespaltener Buchungssatz. Miete war 1.000, wir buchen also jetzt per Gehälter per Miete an Bank 29.000. Das nennt man einen gespaltenen Buchungssatz, und das ist der erste Buchungssatz. Schreiben wir es nochmal hin: Der Buchungssatz lautet also per Gehälter 28.000 und Achtung, jetzt heißt es noch nicht „an“: Jetzt kommt noch eine per-Buchung, nämlich per Miete 1.000 an – und jetzt wird addiert – Bank 29.000. Natürlich kann man jetzt das beides auch separat buchen. Man kann auch buchen per Gehälter 28.000 an Bank 28.000, per Miete 1.000 an Bank 1.000 — geht natürlich auch, aber das hier ist viel eleganter. Da haben wir das beides hier zusammengefasst; ein sogenannter gespaltener Buchungssatz.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Buchungen auf Erfolgskonten, Teil 1)

 

 

© Dr. Marius Ebert

 

Befristeter Arbeitsvertrag, Teil 1


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IHK-Prüfung entschlüsselt (Befristeter Arbeitsvertrag, Teil 1)

Willkommen, mein Name ist Marius Ebert. Wir starten eine kleine Video-Serie über den befristeten Arbeitsvertrag. Diese Mindmap gibt es wie immer unter www.spasslerndenk-shop.de. In der oberen Leiste unter „Gratis herunterladen“. Hier steht PFK, das heißt das ist Teil des Lehrmaterials für den Personalkaufmann/frau.

Eine Mindmap nimmt man wahr, indem man die Hauptstrukturen wahrnimmt.

  • Möglichkeiten der Befristung
  • Befristung unbegrenzt möglich
  • Kündigungsmöglichkeiten
  • Formulierung der Befristung
  • und dann – hier werden wir in weitere Mindmaps gehen – Befristungen ohne und mit sachlichen Grund und
  • was passiert wenn ich unwirksam befristet habe.

Möglichkeiten der Befristung (Befristeter Arbeitsvertrag, Teil 1)

Hier geht es nun um die Möglichkeiten der Befristung. Wir unterscheiden

  • Befristungen ohne sachlichen Grund und
  • Befristungen mit sachlichem Grund.

Die Rechtsgrundlage ist das Teilzeitbefristungsgesetz für die Befristung ohne sachlichen Grund. Für die Befristung mit sachlichem Grund gibt es im Teilzeitbefristungsgesetz eine beispielhafte Auflistung. Ansonsten gilt die Vertragsfreiheit. Erste Frage: Warum hat der Gesetzgeber die Befristung so eng begrenzt? Antwort: Hätte er das nicht getan, wäre es gekommen zu einer Aushebelung des Kündigungsschutzes. Denn: Wenn der Arbeitgeber ohne irgendeine Grenze Arbeitsverträge befristen kann, dann tut er das auch, lässt die Arbeitsverträge auslaufen mit den Mitarbeitern, von denen er sich trennen will, und verlängert mit den anderen. Das heißt: Die Dynamik würde sich komplett umdrehen. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch durch Zeitablauf, ein befristeter Arbeitsvertrag endet nur, wenn der Arbeitgeber aktiv wird. Also: In einem Fall braucht er nicht aktiv zu sein, sondern nur die Uhr für sich arbeiten lassen, im andern Fall bei unbefristeten Arbeitsverträgen muss aktiv werden, er muss die Kündigung sozial rechtfertigen, er muss dem Betriebsrat hören und und und. Das alles würde ausgehebelt, würde man die Befristung großzügiger gestalten.

Unbegrenzte Befristung (Befristeter Arbeitsvertrag, Teil 1)

Allerdings ist demzufolge die Befristung unbegrenzt möglich, wenn kein Kündigungsschutz besteht. Dann gibt es auch nichts, was man aushebeln kann. Oder bei älteren Arbeitnehmern – die Bedingung schauen wir uns noch genauer an – schauen Sie den §14 Absatz 3 Teilzeitbefristungsgesetz.

Kündigungsmöglichkeiten (Befristeter Arbeitsvertrag, Teil 1)

Kündigungsmöglichkeiten. Wie kann ich einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen?

  • Zunächst mal außerordentlich. Warum? Weil außerordentliche Kündigung immer möglich ist. In jeder Konstellation ist die außerordentliche Kühlung möglich, denn die außerordentliche Kündigung hat zu tun mit Unzumutbarkeit, unzumutbares Verhalten, und das muss immer möglich sein, sich von so jemandem zu trennen, der sich unzumutbar verhält. Rechtsgrundlage 626 BGB gilt natürlich auch beim befristeten Arbeitsvertrag.
  • Die ordentliche Kündigung geht nicht. Warum? Weil das Ende von Anfang an eingeplant ist. Es ist eben ein befristeter Arbeitsvertrag. Sie geht doch, wenn einzelvertraglich vereinbart. Die ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn einzelvertraglich vereinbart.

Okay, das war’s zunächst. Weiter geht es im nächsten Video. Bis dann, alles Gute.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Befristeter Arbeitsvertrag, Teil 1)

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© Dr. Marius Ebert