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Versendungskauf, Teil 1, b2b

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Versendungskauf, Teil 1, b2b)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert, und in dieser Videoserie behandle ich ein paar kleine juristische Fälle.

Ausgangssituation (Versendungskauf, Teil 1, b2b)

Wir haben hier den folgenden Fall: Der Geschäftsführer, GF abgekürzt, der X-AG kauft bei der Y-GmbH eine Schlagbohrmaschine, und zwar für die X-AG, also zur Verwendung in der X-AG, weil die X-AG diese Schlagbohrmaschine braucht. Vereinbart wird, vereinbart wird, dass diese Maschine versendet wird, also der Geschäftsführer der X-AG bitte die Y-GmbH, diese Schlagbohrmaschine zu versenden an den Firmensitz der X-AG – versenden an Firmensitz. Das ist die Ausgangssituation. Und damit ein Fall draus wird, für eine Prüfung zum Beispiel, muss jetzt irgendwas schiefgehen. Ja, juristische Fälle in Prüfungen sind immer dadurch gekennzeichnet, dass irgendwas schiefgeht, denn wenn das hier jetzt ganz normal abgewickelt wird, die Maschine, die Schlagbohrmaschine dort ankommt, der Geschäftsführer der X-AG alles bezahlt, dann haben wir keinen juristischen Fall für eine Prüfung. Also irgendwas muss jetzt passieren. Was passiert? Die Schlagbohrmaschine kommt dort nicht an, sondern geht irgendwie beim Versanddienst verloren. Also: Maschine, ja, das passiert hier, Maschine geht verloren. Durch irgendeinen Fehler des Versenders geht diese Maschine nun verloren. Und die Frage ist nun: Kann  der Geschäftsführer der X-AG jetzt Ersatz oder eine neue Maschine oder Rückerstattung des Kaufpreises oder irgendetwas verlangen. Also Frage: Ansprüche X-AG gegen Y-GmbH?

Rechtsgrundlage (Versendungskauf, Teil 1, b2b)

Nun, was man zunächst erkennen muss, ist, das es sich hier um ein B2B-Geschäft handelt, ein B2B-Geschäft, wie man auf Neudeutsch sagt, also auf Deutsch Geschäftsleute, Kaufleute, Kaufleute untereinander. Der Geschäftsführer der X-AG handelt in Vertretung der X-AG, die X-AG ist Kaufmann, und die Y-AG ist auch Kaufmann, und zwar übrigens Kaufman kraft Rechtsform. Es handelt sich also um ein Geschäft über Kaufleute, ein Geschäft unter Kaufleuten, B2B-Geschäft.

Und der Jurist fängt immer an, eine Prüfung zu lösen, indem er „Rechtsgrundlage“ hinschreibt. Und die Rechtsgrundlage sind hier die Paragrafen §§ 433 ff BGB, insbesondere ist hier interessant der, insbesondere ist hier interessant der § 447 BGB, also besonders § 447 BGB. Und diesen 447 schauen wir uns jetzt einmal an.

Was sehen wir hier? 447 – Gefahrenübergang beim Versendungskauf. Also: Es handelt sich hier, ich geh nochmal eben zurück, es handelt sich hier um einen Versendungskauf, und wenn Sie das erkannt haben, dann haben Sie im Grunde schon 80 Prozent der Lösung, denn Juristerei ist immer ein zweistufiges Spiel: Erster Schritt, erste Stufe: den Fall einordnen in das Kategorierungssystem der Paragrafen, also wo gehört das jetzt hin, und zweitens: Rechtsfolge ziehen. Das sind die beiden wesentlichen Elemente. Das Einordnen ist das Schwierigere, die Rechtsfolge ziehen ist leichter.

Rechtsfolge (Versendungskauf, Teil 1, b2b)

Wenn wir es also eingeordnet haben, wir wissen, wir sind hier beim Versendungskauf, dann ist es relativ leicht, die Rechtsfolge zu ziehen. Die steht nämlich hier: „Versendet der Verkäufer, das ist die Y-GmbH, auf Verlangen des Käufers, jawohl, das war hier im Fall war das so, die verkaufte Sache, das ist die Bohrmaschine, nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, Achtung, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

So. Also klare Rechtsfolge: Keine Ansprüche der X-AG gegen Y-GmbH. Ja, das ist die Rechtsfolge hier, weil die Y-GmbH die Sache, also die Schlagbohrmaschine, ordnungsgemäß dem Versanddienst übergeben hat. Beim Versanddienst ist sie verloren gegangen, also ist die Y-GmbH frei gegen irgendwelche Ansprüche, frei von Haftungsansprüchen.

Achtung: Der Fall sieht ganz anders aus, wenn es sich um ein B2C-, also ein Business to Customer-Geschäft handelt. Unternehmer-Verbraucher, wie das BGB hier spricht, also die Wortwahl des BGB ist hier Unternehmer und Verbraucher, B2C, Business to Customer, und das schauen wir uns im nächsten Video an.

Also das ist Versendungskauf Teil 1, und zwar B2B-Geschäft. Folge, wenn es sich um ein B2B-Geschäft handelt, und das muss herausgearbeitet werden, dann ist der, das Unternehmen, der Verkäufer hier, das ist ja hier der Verkäufer, und das hier ist der Käufer, die X-AG, für die der Geschäftsführer handelt, dann ist der Verkäufer frei, wenn er die Ware ordnungsgemäß an den Versanddienst übergeben hat.

Anders sieht die Sache aus bei B2C, und das schauen wir uns in Teil 2 an.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Versendungskauf, Teil 1, b2b)

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© Dr. Marius Ebert