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RA Manfred Zipper: chaotische Mandatenverwaltung

RA Manfred Zipper. massive kognitive Störungen?

Im ersten Teil dieses Beitrags hatten wir bereits festgestellt, dass bei Manfred Zipper massive Gedächtnislücken aufgetreten sind, die verhindern, dass er sich an einfache und grundlegende Sachverhalte erinnern kann.

Diese Ausfälle betreffen ihn beruflich, so kann er sich zum Beispiel nicht mehr an Mandanten erinnern. Ob privat auch solche Ausfälle zu verzeichnen sind, wissen wir nicht.

RA Manfred Zipper: „Habe nie Geschäftsbez. zu „ME“ gehabt“

Er ließ vortragen:

„Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine geschäftliche Beziehung zwischen „Marius Ebert“ und meinem Mandanten. “Marius Ebert“ muss für seine Tatsachenbehauptungen Beweise erbringen, ansonsten ist diese Bewertung zu löschen. Diese Bewertung ist geschäftsschädigend und unzulässig, mein Mandant kennt „Marius Ebert“ nicht, somit ist der Rezensent nicht berechtigt eine Bewertung für meinen Mandanten zu hinterlassen.“

RA Manfred Zipper: kann er einfache Sachverhalte nicht mehr erfassen?

Das Problem ist aber noch tiefgehender, denn Manfred kann auch einfache Sachverhalte offensichtlich nicht mehr erfassen. So lässt er vortragen, er kenne „Marius Ebert“ nicht, hätte nie zu „Marius Ebert“ eine Geschäftsbeziehung gehabt und deswegen müsste eine bestimmte Bewertung bei Google gelöscht werden. Dabei hat Manfred Zipper genau diese Bewertung kommentiert, wie das folgende Bildschirmfoto zeigt.

Wie das Foto zeigt schrieb er damals: „Sehr geehrter Herr Ebert, ihre Bewertung beruht auf falschen Tatsachen…“

Exkurs: „Falsche Tatsachen“???

Was – Manfred Zipper – sind denn „falsche Tatsachen“? Tatsachen sind, wie der Name schon sagt „Sachen der Tat“, also Dinge, die so passiert sind. Tatsachen können weder wahr noch falsch sind, Tatsachen sind...

Vielleicht wollte Herr Zipper sagen, dass es sich um falsche Behauptungen handele? Dann hätte er das Gegenteil durch Akteneinsicht sehr schnell feststellen können…

Ist Manfred Zipper der eigenen Muttersprache nicht genügend mächtig, um einen sinnvollen Satz schriftlich zu formulieren?

Zumindest hätte ihn sein eigener Kommentar an den Sachverhalt erinnern müssen.

RA Manfred Zipper: Akten im chaotischen Zustand?

Ehe man nun aber – wie Manfred Zipper – die Behauptung aufstellt, einen bestimmten Menschen gar nicht zu kennen und niemals eine Geschäftsbeziehung mit diesem Menschen gehabt zu haben, schaut man doch als Rechtsanwalt einmal in seine Akten. Hätte Manfred Zipper dies getan, dann hätte er unter dem Aktenzeichen 00421 / 15 Sci / A / gc den Sachverhalt gefunden und zwar genauso, wie in der Bewertung dargelegt.

RA Manfred Zipper: Verlust von Mandantendaten?

Dies wiederum lässt darauf schließen, dass Manfred Zippers Büro sich in einem völlig chaotischen Zustand befindet und Akten nicht mehr aufgefunden werden

Da er in seinem Schreiben behauptet, seine Akten würden ausschließlich elektronisch geführt, ist es natürlich auch möglich, dass es zu einem teilweisen oder kompletten Datenverlust bei Zipper und Partner gekommen ist. Wir wissen es nicht.

Hier ist nochmal meine damalige Bwertung, die ich hiermit bestätigt sehe:

Manfred Zipper: NIE WIEDER! (die damalige Bewertung)

Damals hatte ich geschrieben:

NIE WIEDER! Auf meinen – gut aufbereiteten – Fall erhielt ich zwei Monate lang keine Reaktion. Das Schreiben der Kanzlei Zipper und Partner mit Bestätigung der Mandatsübernahme ist vom 27.04.2015. Auf Nachfrage, was mit meinem Fall sei, erhielt ich die Auskünfte, dass die zuständige Rechtsanwältin entweder noch nicht da oder vor Gericht oder schon weg sei.

Auf Bitten um Kontaktaufnahme mit mir wurde nicht reagiert. Zuletzt bat ich am 29.06.2015 telefonisch das Sekretariat um Sachstandsmitteilung per Email durch die zuständige Rechtsanwältin. Es kam aber keine Reaktion. 

Nach über zwei Monaten, am 30.06.2015, habe ich der Kanzlei das Mandat entzogen. Meine Kündigung erfolgte vorab per Fax am 30.06.2015 um 14 : 20 Uhr laut Faxprotokoll. Um 15 : 26 Uhr desselben Tages – also über eine Stunde später – erhielt ich dann eine Email mit dem erwarteten Schriftsatz. NEIN DANKE, MIR REICHT’S! „ (Ende des Zitats der damaligen Bewertung)

RA Manfred Zipper und Partner, mehr zum Thema

Zipper & Partner, NIE WIEDER, Teil 1, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, NIE WIEDER; Teil 2, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, NIE WIEDER, Teil 3, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, NIE WIEDER; Teil 4, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, Oh wie peinlich

RA Manfred Zipper: es steht schlecht um ihn

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