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Gehirnforschung: neue Erkenntnisse

Wer glaubt, dass das Gehirn nur in den ersten Lebensjahren noch formbar sei, der wird durch jüngste Erkenntnisse der Gehirnforschung eines Besseren belehrt. Dort hat man nämlich festgestellt, dass das Gehirn sich ständig umbaut und neue Netzwerke und Verbindungen knüpft. Hirnareale, die eigentlich fürs Sehen zuständig sind, können plötzlich hören und fühlen.

"Blinde" tasten sich durch Boston

So wollte der US-Neurowissenschaftler Avaro Pascual-Leone wissen, wie schnell sich das Gehirn neu formiert, wenn jemand erblindet. Er ließ sehende Versuchspersonen über Tage wie Blinde leben und mit blickdichten Augenbinden durch ein Krankenhaus in Boston irren. Während die Probanden verschiedene Aufgaben zu lösen hatten, scannten die Forscher ihr Gehirn. Binnen weniger Tage wandte sich der visuelle Kortex neuen Aufgaben, wie Tasten und Hören zu. Zugleich reduzierte sich die Aktivität in den Regionen, die für die Verarbeitung von akustischen Reizen zuständig sind. Das Gehirn organisierte sich offensichtlich neu und dies in sehr kurzer Zeit.

Hirnregionen regenerieren sich

Lange Zeit galten auch zerstörte Hirnregionen als unwiederbringlich verloren, da sich Nervenzellen nicht teilen und auf diese Art erneuern können. Auch diese These lässt sich nicht mehr aufrechterhalten.

(Quelle: PM, Welt des Wissens v. Januar 2009)

Also: Bitte reden Sie sich nicht mehr ein, dass Lernen Ihnen schwerfällt, weil Sie ja "schon 48 sind", wie ich das neulich von einer Interessentin hörte. Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

535-03

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RFID: was möglich ist und vermutlich kommen wird (Teil 1)

"RFID" steht für "Radio Frequenzy Idetification" und meint einen Funkchip, der es in sich hat. Durch diesen Chip kann Alles, was diesen Chip trägt, automatisch und berührungslos erfasst werden. Ein Sichtkontakt für die Erfassung des "gechipten" Objektes ist nicht nötig. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig:

a) Tieridentifikation

Den Tieren wird ein Transponder gespritzt oder der Transponder wird im Ohr oder am Halsband getragen. Bei Hunden und Katzen ersetzt dies das übliche Halsband.  Auch die eigenen Kühe  können so zum Beispiel am Melkstand automatisch erkannt werden.

b) Identifikation von Behältern und weiteren Objekten

Gasflaschen mit giftigen Substanzen können durch die RFID-Chips eindeutig gekennzeichnet werden. Der RFID-Transponder kann wichtige Daten speichern, wie Behälternummer, Inhalt, Volumen, Eigentümer und maximalen Fülldruck. Fluggesellschaften könnten "gechipte" Gepäck- stücke leichter wieder finden, wenn diese verloren gehen. Bücher in Bibliotheken und Möbel und Labtops in Büros können so gegen Diebstahl besser gesichert werden. Die im Lebensmittel-Supermarkt gekaufte Ware könnte berührungslos und noch schneller an der Kasse erfasst werden.

c) Identifikaton von Menschen

Menschen in Krankenhäusern erhalten ein Armband mit RFID-Transponder. Durch ein Lesegerät kann der Arzt die für die Behandlung relevantenDaten auslesen. Auch die Verwechslung von Babies kann durch ein Armband mit Chip vermieden werden. An einem Skilift müssen die Skifahrer  nicht mehr den Skipass herauskramen, sondern identifizieren sich automatisch und berührungslos dadurch, dass sie ein Lesegerät passieren. Auch wer eine Straßenbahn betritt könnte auf diese Art erfasst werden. Chipkarten könnten mit Geldbeträgen aufgeladen sein, die beim Betreten automatisch abgebucht werden. Personalausweise und Reisepässe könnten mit RFID-Chips versehen  und die biometrischen Daten (Foto des Passinhabers) darauf gespeichert werden.

(Text inspiriert durch das Buch "Grundkurs Wirtschaftsinformatik" von Abts und Mülder)

Weitere Möglichkeiten und die dadurch entstehenden Probleme werden im zweiten Teil behandelt.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

535-03

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Krisenzeiten sind hervorragend!

In einer EKS-Fallstudie: „Ingrid Käppel“, Strategie Report 08/08 fand ich Folgendes:

„Schleichende Prozesse sind viel gefährlicher als unerwartete Katastrophen, weil man sich auf letztere umittelbar konzentriert, um sie zu überwinden.”

Ein paar Gedanken dazu:

Unerwartete Katastrophen?

Vermutlich stehen schleichende Prozesse oft zeitlich vor den Katastrophen und so “unerwartet” sind die Katastrophen dann doch auch wieder nicht. Jahrelang ist zum Beispiel die SEC (Security and Exchange Commission) vor den Machenschaften eines gewissen Bernard Madoff gewarnt worden. In einem schleichenden Prozess hatte dieser Mann immer mehr Anleger mit stabilen aber nicht übertriebenen Renditen angelockt, bis es dann zur Katastrophe kam und sein Kettenbrief-System zusammenbrach. Die SEC stand vor dem größten Betrugsfall in der Finanzgeschichte. Das Volumen wird auf 50 Milliarden Dollar geschätzt. In diesem Zusammenhang sagte ein Experte des FBI (der jahrelang selber betrogen hatte) und – nach seiner Gefängnisstrafe die Seiten gewechselt hatte:

Es ist nie eine Frage, ob ein Betrug auffällt. Es ist immer nur die Frage: wann.

Die Krise bringt es an den Tag

Und so sind Krisenzeiten etwas Hervorragendes. Unredliches fällt um so deutlicher auf.  Überholte Strukturen können verändert werden und sie werden auch – jetzt endlich – verändert, weil der Druck jetzt groß genug ist. Unternehmen, die sich nicht den Entwicklungen angepasst haben, verschwinden vom Markt (Automobilindustrie), anderen Unternehmen (Apple) geht es hervorragend. Der Kunde schaut genauer, wofür er sein Geld ausgibt. Unternehmen, mit ausgeprägten Profilen, können ihr Profil noch weiter schärfen. Dem gegenüber verwässern die Profile anderer Unternehmen noch um so stärker.

Profilschärfung auch bei uns

Und so habe auch ich mir vorgenommen, mein Profil noch weiter zu schärfen. Unsere Internet-Seite wird in den nächsten Wochen und Monaten komplett neu gestaltet. Ich arbeite wieder mit einem Suchmaschinen-Optimierer zusammen (aber einem, der es kann und nicht einem, der nur davon redet, wie in meiner letzten EDV-Betreuung). Dieses Blog wird möglichst täglich mit Artikeln versorgt werden. Die fünfte Auflage meines Buches kommt endlich auf den Markt. (Wir haben die Rechte zurück und verkaufen nun über den Spaßlerndenk-Verlag).

Krisenzeiten sind hervorragend!

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

535-03

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Wer ist Kaufmann, Teil 3: der Formkaufmann

Neben dem Istkaufmann und dem Kannkaufmann, die wir in den letzen Folgen kennen gelernt haben, gibt es noch eine weitere Form des Kaufmanns, die in der Praxis wichtig ist: der Formkaufmann nach § 6 des HGB.

Fassen wir mal unsere bisherigen Erkenntnisse zusammen:

Istkaufmann: er ist Kaufmann dadurch, dass er ein Handelsgewerbe betreibt.

Kannkaufmann: er wird Kaufmann durch freiwillige Eintragung ins Handelsregister, weil er nur ein Gewerbe, aber kein Handelsgewerbe betreibt.

Der dritte im Bunde: der Formkaufmann

Nun kommt der Formkaufmann hinzu: hier wird man Kaufmann durch die Rechtsform, die man wählt. Bei nachen Rechtsformen wird nämlich automatisch unterstellt, dass sie ein Handelsgewerbe betreiben, nämlich bei den Kapitalgesellschaften und den Genossenschaften als Sonderform der Kapitalgesellschaften.  Sie sind Kaufmann kraft Rechtsform. Dabei ist es egal, ob sie tatsächlich ein Handelsgewerbe betreiben – es wird von Gesetz wegen unterstellt.

Durch die Eintragung ins Handelsregister werden diese Rechtsformen begründet und durch diese Eintragung werden diese Rechtsformen auch Kaufmann. Hierzu gehüren insbesondere:

  • Aktiengesellschaften (AG): § 3 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz).

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH): § 13 Abs. 3 GmbHG

  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA: § 278 Abs. § AktG

sowie die oben schon erwähnte

  • eingetragene Genossenschaft (eG): § 17 Abs. 2 GenG)

und auch die  – relativ neue –

  • Eropäische wirtschaftliche Interessenvereinigung nach deutschem Recht (EWIV): § 1 Halbsatz 2 EWIVG

Auch Personengesellschaften, wie

  • die OHG und

  • die KG

sind Formkaufleute, weil sie laut Gesetz Handelsgesellschaften sind.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

Probeskript

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Dr. Ebert Kolleg: Handelsregister Nr. HRA 4792 Amtsgericht Siegburg

Wer ist Kaufmann?, Teil 1: der Istkaufmann

Der Begriff „Kaufmann“ ist eindeutig ein sehr grundsätzlicher Begriff. Umso wichtiger ist es, zu verstehen, was ein Kaufmann ist. Dies ist jedoch Vielen, auch kaufmännischen Angestellten, unklar. Also versuchen wir, das Ganze mal aufzudröseln. Dabei stellt sich relativ schnell heraus, dass wir mit dieser Frage in ein „Wespennest“ gestoßen haben. Sie wirft ständig weitere Fragen auf. Hier also der erste Teil:

Teil 1: der Istkaufmann

 

Zunächst brauchen wir das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, das so genannte „Sonderprivatrecht für Kaufleute“. Das bedeutet: der normale Bürger findet alle grundsätzlichen Rechtsprobleme im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB geregelt. Ist er zusätzlich Kaufmann, muss er auch das HGB beachten.

 

 

 

 

 

 

 

§ 1 HGB sagt: „Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt“. Wer also ein Handelsgewerbe betreibt, ist automatisch Kaufmann. Und damit taucht die erste

 

(1) Frage auf: Was ist eine Handelsgewerbe? Absatz 2 des Paragraphen 1 des HGB sagt dazu

 

"Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert."

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Da ein Gewerbebetrieb das Betreiben eines Gewerbes ist, taucht die zweite

 

(2) Frage auf:  Was ist ein Gewerbe?

 

Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Betätigung, die bestimmte Eigenschaften erfüllen muss. Sie muss z. B. dauerhaft und auf Gewinnerzielung gerichtet sein. Dann gibt es noch einige Negativ-Abgrenzungen: Land- und Forstwirtschaft gehören nicht dazu und auch nicht die Freiberufler, wie Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte, Künstler, usw.

 

Nun steckt aber im Absatz (2) des Paragraphen 1 des HGB noch eine dritte

 

(3) Frage: Wann erfordert das Unternehmen keinen nach Art oder Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb?  Denn dann liegt ja laut Absatz (2) des § 1 HGB kein Handelsgewerbe vor. Bitte noch mal lesen (kursiv hervorgehoben):

 

 

 

 

 

 

"Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert."

Gewerbe und Handelsgewerbe

 

Wo also ist die Grenze zwischen einem Kleingewerbe (kursiver Text) und einem Handelsgewerbe?

 

Die Antwort ist: das weiß keiner so genau. Wo die Grenze ist, sagt das Gesetz nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, wie dieser Rechtsbegriff zu interpretieren ist. Dabei können bestimmte Umsatzgrößen eine Rolle spielen, aber auch die Komplexität der Tätigkeit, die Zahl der Angestellten, ob man mit Krediten arbeitet und so weiter. Entscheidend ist das sich ergebende Gesamtbild.

 

Somit können wir zu einem ersten Zwischenergebnis kommen:

 

Wer sich wirtschaftlich betätigt und ein Gewerbe betreibt, dabei eine bestimmte nicht genau definierte Grenze überschreitet, betreibt ein Handelsgewerbe.

 

Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist damit automatisch auch Kaufmann. Man spricht hier auch vom „Istkaufmann“, weil derjenige automatisch Kaufmann ist (unabhängig davon, ob derjenige im Handelsregister eingetragen ist).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der quasi automatische Weg über das Handelsgewerbe ist aber nicht der einzige Weg zum Kaufmann. Darüber mehr in der nächsten Folge….

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

Probeskript

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