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Unzulässige Fragen, Vorstellungsgespräch
Beispiel für unzulässige Fragen sind demnach: Konfession, die alte Frage „wie hältst Du es mit der Religion“, Ausnahmen kommen gleich. Es gibt hier eine Ausnahme, Sie haben völlig recht, gleich. Erst das Grundprinzip. Sonst wissen die Leute nachher nicht mehr, was war jetzt Ausnahme, was war Grundprinzip. Also grundsätzlich darf man die Frage „wie hältst Du es mit der Religion?“ nicht stellen, weil das absolute Privatsache ist. Ausnahme kommt gleich.
Gewerkschaftszugehörigkeit gilt als Privatsache. Das kann man sicher auch anders sehen, aber es gilt als unberechtigt, wenn man danach fragt.
Heiratsabsichten ist auch Privatsphäre des Arbeitnehmers, grundsätzlich eine unberechtigte Frage.
Und jetzt kommt die Ausnahme: Die Ausnahme ist der so genannte Tendenzbetrieb. In einem Tendenzbetrieb darf ich solche Fragen stellen. Was ist ein Tendenzbetrieb? Ein Tendenzbetrieb ist ein Betrieb, der von seiner Ausrichtung von vornherein in eine bestimmte Richtung tendiert, zum Beispiel ein evangelisches Krankenhaus, ein katholisches Schwesternheim, ein katholischer Kindergarten.
Und wenn dieser katholische Kindergarten eine Kindergärtnerin einstellt, dann ist die Frage nach der Konfession berechtigt, weil man von vornherein so ausgerichtet ist. Man will ja keinen Ketzern da drin haben. Wo kommen wir denn da hin? Man will doch da keinen Ketzer einstellen. Deswegen darf man hier fragen, ob denn die Bewerberin rechten Glaubens ist. Also hier ist es ein berechtigtes Interesse.