Plankostenrechnung

Die Grundaufgabe der Plankostenrechnung ist es, für betriebliche Abläufe Soll-Größen vorzugeben, an denen man sich vorher orientieren und mit denen man nachher kontrollieren kann. Mit Hilfe der Plankostenrechnung kann man die Ur-sache von Abweichungen feststellen.

 

Die starre Plankostenrechnung ermittelt die geplanten Kosten nur für einen Be-schäftigungsgrad, während die flexible Plankostenrechnung die Kosten für alle Beschäftigungsgrade plant.

 

 

Plankostenverrechnungssatz

 

Der Plankostenverrechnungssatz ergibt sich, indem man die geplanten Gesamt-kosten durch die geplante Beschäftigung dividiert.

 

Beispiel: die geplanten Gesamtkosten betragen EUR 16.000,00, die geplante Be-schäftigung betrage 200 Stunden. Der Plankostenverrechnungssatz beträgt EUR 80,00 pro Stunde.

 

Dieser Plankostenverrechnungssatz enthält allerdings fixe und variable Kostenbe-standteile. Bei einer Kostenabweichung sind die Ursachen nicht feststellbar. Deswegen ermittelt man die

 

 

Sollkosten

 

Die Sollkosten ergeben sich dann aus den fixen Kosten plus den variablen Kosten pro Stück multipliziert mit der Istbeschäftigung. Wenn die Gesamtkosten zum Beispiel EUR 16.000,00 betragen und der variable Anteil daran seien EUR 30 pro Stück, so ergibt sich bei einer Istbeschäftigung von 150 Stunden die Sollkosten-kurve als:

 

                                      Sollkosten = 10.000 + 30 . 150

 

 

 

 

 

Variator (bei linearer Kostenfunktion)

 

Bei einem linearen Kostenverlauf kann man die Sollkosten auch durch den so ge-nannten Variator bestimmen. Der Variator gibt den prozentualen Anteil der variablen Kosten an den Gesamtkosten an.

                                                         

 
 



                             

 

Ein Variator von 8 sagt  z. B. aus, dass 80% der Gesamtkosten variabel sind.

 

 

Beschäftigungsabweichung

 

Die Beschäftigungsabweichung entsteht dadurch, dass in einer Planperiode nicht die geplante Beschäftigung (= Auslastung) erreicht wurde. Die Beschäftigungsab-weichung ergibt sich rechnerisch aus den Soll-Kosten bei der erreichten Auslastung minus dem verrechneten Plankostensatz. Sie entsteht dadurch, dass der verrech-nete Plankostensatz bei der erreichten Auslastung geringer ist, als die Soll-Kosten, da die Fixkosten noch nicht voll verrechnet sind.

 

Für die Beschäftigungsabweichung ist der Kostenstellenleiter in der Regel nicht ver-antwortlich, da die Auslastung seiner Kostenstelle externen Einflüssen unterliegt.

 

 

Verbrauchsabweichung

 

Die Verbrauchsabweichung entsteht durch Mehrverbrauch, also durch Unwirt-schaftlichkeiten. Hier handelt es sich um einen Mengenverbrauch, der über dem Soll liegt. Rechnerisch ergibt sich die Verbrauchsabweichung aus der Differenz zwischen den Istkosten bei der erreichten  Auslastung minus den Sollkosten bei der erreichten Auslastung.  

 

Für die Verbrauchsabweichung ist der Kostenstellenleiter in der Regel verantwort-lich. Er muss die Unwirtschaftlichkeit verantworten, es sei denn, die Abweichung ist auf externe Einflüsse zurückzuführen, wie zum Beispiel eine Preisabweichung.

 

 

 

 

 

Preisabweichung

 

Eine Preisabweichung ergibt sich, wenn die Istpreise (= tatsächlich gezahlten Prei-se) von den Planpreisen abweichen. So etwas kann durch Schwächen der Ein-kaufsabteilung, Tariflohnerhöhungen beim Faktor Arbeit oder durch ein Preisdiktat des Marktes entstehen. Für diese Preisabweichung ist der Kostenstellenleiter in der Regel nicht verantwortlich.

 

 

Verbrauchs- und Beschäftigungsabweichung: Gesamtabweichung

 

Die Gesamtabweichung errechnet sich, indem man die Verbrauchs- und die Be-schäftigungsabweichung miteinander verrechnet.

 

 

 

Nutzkosten und Leerkosten

 

Nutzkosten sind der Teil der Fixkosten, der durch die tatsächliche Auslastung ge-nutzt wird. Wenn die Auslastung z. B. 80% beträgt und die Fixkosten liegen bei 10.00 0 EUR, dann sind die Nutzkosten 8.000 EURO:

 

Leerkosten sind der Teil der Fixkosten, der durch die tatsächliche Beschäftigung nicht genutzt wird, d. h. "leer" läuft. Die Leerkosten entsprechen der Beschäftigungs-abweichung. Im Zahlenbeispiel sind dies 2.000 EUR.

 

 

 

 

 

 

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