Archiv der Kategorie: prüfung

So wird Wirtschaft anschaulich. Super!


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Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

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BWL in Reimen: der Kostenbegriff mit der Spaßlerndenk®-Methode vermittelt

Öde und langweilige Bücher gibt es genug. Hier mal betriebswirtschaftliches Wissen mit der Spaßlerndenk®-Methode. Der Kostenbegriff bereitet den Lernenden oft Schwierigkeiten. Dies liegt daran, dass der Begrff "Kosten" im Volksmund anders verwendet wird als in der Betriebswirtschaftslehre. Wir fragen "Was kostet das Auto?". Die Zahl, die wir dann genannt bekommen, sind aber nicht die Kosten, sondern die Anschaffungsausgaben. Das ist ein wichtiger Unterschied. Anders formuliert:

Kosten

Willst Du seh‘n, was man unter Kosten versteht, denk‘ bloß nicht an das Geld, das geht, denk‘ an betrieblichen Werteverzehr, der Wert der Dinge wird weniger, und dabei ist es völlig egal, ob Geld dabei abfließt, in jedem Fall, entsteh‘n Kosten aus betrieblichem Grund, das ist das Eine:  – Grundkosten –  und die kalkulatorischen nicht zu vergessen, nur so kannst Du vernünftig messen, nur so ist die Leistungs- und Kostenrechnung, Instrument zur betrieblichen Steuerung.

auto

Du musst  also Kosten von der Zahlung trennen, lass mich Dir gleich ein Beispiel nennen, Du kaufst ein Auto – groß und fein, hast Du damit Kosten? – die Antwort ist: „Nein!“

Denn Du hast keinen Wert verzehrt, der Wert ist gleich – nur umgekehrt -, hat sich vom Geld zur Sache gewandelt, das ist Alles, wovon der Autokauf handelt, nur später, wenn Dein Auto an Wert verliert, die Abschreibung zuschlägt – ungeniert,

dann erst – nun höre genau her, hast Du betrieblichen Werteverzehr.

 

Text: Marius Ebert, alle Rechte vorbehalten. Sie dürfen den Text mit Autorennennung weitergeben.  Kommerzielle Nutzung ist untersagt. Meine Gedichte und Songtexte sind notariell hinterlegt.

Weitere Folgen von BWL in Reimen: der KostenbegriffOpportunitätskostenAufwand und Kosten,Lohmann-Ruchti-Effektdie Bilanzdie LiquiditätsgradeLeverage-Effekt

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

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Lange und viel gelernt! Durchgefallen! Trotzdem oder vielleicht deswegen?

Warum wird das Lernen von Schülern, Studenten und anderen Lernenden so oft quantitativ gemessen? Warum liest man im Internet, dass man  für einen Abschluss, wie den Betriebswirt/in IHK jedes Wochenende  (!)  opfern müsse? Kann es sein, dass viele Menschen gar nicht verstanden haben, was Lernen ist?

Zunächst ein Mal: Eine reine Zeitangabe über die mit dem Lernen verbrachte Zeit ist völlig sinnlos. Das Verstehen eines Lernstoffes ist kaum eine Funktion der Zeit, sondern der Klarheit der Darstellung. Wenn der Lernstoff klar und eindeutig präsentiert wird, dann kann er sofort (!) verstanden werden.

Delfinlogo

Aber braucht man nicht viel Zeit, bis der Lernstoff wirklich im Gedächtnis haftet? Muss man nicht sehr oft wiederholen?

Auch hier gilt: Wer sich die wenigen wichtigen Punkte merkt, kann den ganzen Lernstoff abrufen. Struktur ist wichtiger als Inhalt, Kenntnis des Grundgedankes wichtiger, als die Kenntnis von Kleinigkeiten und Details. Kommen Sie in ein Spaßlerndenk-Seminar, wenn Sie das nicht glauben. Lernen durch Hörbücher unterstützt den Prozess, Lernen mit Karteikarten macht das Aufnehmen der Informationen leicht und griffig.

Und ergänzend kann man mal seine Denkmuster überprüfen. Oft sind die eingangs genannten Zeitangaben das Resultat des Glaubenssatzes, dass mit dem Beginn der Schule der Ernst des Lebens beginne. Und schließlich: wer sich auf eine Prüfung vorbereitet, muss die Vorgehensweise und Ausrichtung der Prüfung (und damit der Prüfer) verstehen. Er muss die Art der Fragestellung erkennen und wissen, wie man darauf reagiert.

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

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Das Lernen und das Streben nach Glück (der gleiche Fehler)

Was tut Jemand, der nach Glück strebt? Genau das: er strebt nach Glück. Erreicht er es? Nein! Denn er strebt ja nur danach und es ist die ureigenste Qualität des Strebens, dass man nicht am Ziel ankommt, sondern immer nur danach strebt.

Was tut Jemand, der einen Wissensstoff lernt? Genau er lernt und lernt und lernt…. Kommt er am Ziel an? Genau das ist fraglich.

Unser Bewusstsein reagiert unmittelbar und wörtlich auf unsere Anleitungen. Wenn wir nach Glück streben, dann streben wir, im schlimmsten Fall ein Leben lang. Das Ziel "Glück" kann nicht erreicht werden, denn Streben nach einem Ziel und Erreichen des Ziels schließen sich aus. Und so ist Lernen auch eher ein Streben, denn das Ankommen am Ziel.

Was also ist zu tun? Eine neue Ausrichtung des Bewusstseins!

target

Heute verstehe ich Gebiet X! Heute finde ich einen Weg, dass ich Gebiet Y behalte! Heute wende ich Gebiet Z sicher an! Oder ganz pragmatisch: Heute mache ich mir ein Strukturbild von Gebiet X! Heute mache ich mir eine Mind Map von Gebiet Y! Heute löse ich eine Prüfungsaufgabe zu Gebiet Z! Das ist alles besser als: Heute habe ich drei Stunden gelernt = drei Stunden gestrebt (und nichts erreicht).

(Bildnachweis: Fotolia)

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

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Teil 7: Marius Ebert über die Ziele des Seminars (Video: Einführung in die Spaßlerndenk®-Methode)


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Im siebten Teil der Einführung in die Spaßlerndenk®-Methode aus dem Seminar Betriebswirt/in IHk in 22 Tagen, das am  02.06.2009 in Köln gestartet ist, spreche ich über die Ziele des Seminar, damit die Teilnehmer prüfen können, ob diese Ziele mit ihren eigenen Ziele übereinstimmen.

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Viele Grüße

Marius Ebert

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Teil 6: Einführung in die Spaßlerndenk®-Methode. Die Entspannungtechnik. Live-Videomitschnitt: Marius Ebert


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Der sechste Teil der Einführung in die Spaßlerndenk®-Methode aus dem Seminar Betriebswirt/in IHk in 22 Tagen, das am  02.06.2009 in Köln gestartet ist. Ich stelle die  – einfache – Entspannungtechnik vor, die das Lernen und das gelassene Angehen der Prüfung meinen Teilnehmern so sehr erleichtert.

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Viele Grüße

Marius Ebert

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Kündigung erhalten: Was wird aus dem Thema meiner Projektarbeit?

Letzte Woche erhielt ich eine diesbezügliche Frage. Einem Teilnehmer war wegen Umsatzeinbruch (zusammen mit Kollegen) betriebsbedingt gekündigt worden. Seine Frage: was wird jetzt mit dem Thema meiner Projektarbeit?

Antwort: Es gibt mehrere Möglichkeiten:

a) Die Arbeit wird so geschrieben und präsentiert, als ob man noch dort arbeiten würde. Dies ist bei manchen Themen möglich, bei anderen wiederum nicht, zum Beispiel, wenn man auf ganz aktuelle Daten angewiesen ist.

b) Die Arbeit wird über das Unternehmen eines Freundes geschrieben. Überlegen Sie, ob Sie im Freundes- oder Bekanntenkreis Jemanden kennen, der ein eigenes Unternehmen hat, z. B. eine kleine Marketing-Agentur, ein Fotogeschäft oder Ähnliches. Bieten Sie ihm an, ein Problem aus diesem Unternehmen zu lösen. Und schon haben Sie die Grundlage für ein Thema einer Projektarbeit.

project planner Dana S. Rothstein – Fotolia.com

c) Arbeiten Sie an einem fiktiven Unternehmen. Auch dies ist erlaubt. Natürlich darf es Ähnlichkeiten mit Ihnen bekannten Unternehmen geben.

d) Schreiben Sie die Projektarbeit in Ihrem neuen Unternehmen. "Ja, aber dieses Unternehmen kenne ich doch noch gar nicht." Ich weiß, aber warum nicht die Projektarbeit in die Bewerbungsstrategie einbauen, nach dem Motto: Ich bilde mich zum Betriebswirt/in IHK fort. In diesem Zusammenhang biete ich Ihnen an, im Rahmen meiner Projektarbeit ein Lösungskonzept für ein Thema zu entwickeln, das Sie mir nennen.

e) Letzte Option: Man kann sich vom Ausschuss auch ein Thema zuteilen lassen. Manche Ausschüsse machen dies grundsätzlich so (z. B. IHK-Düsseldorf) bei den anderen ist dies die absolute Ausnahme. Wenn man also – wie meistens – die Möglichkeit hat, zwei Vorschläge zu machen, von denen eines ausgewählt wird, dann sollte man diese Chance auch nutzen. Nur: man muss nicht. Wer kein Thema einreicht, bekommt eines zugeteilt. Dies ist aber – wie gesagt – die letzte Option.

Weitere Artikel zum Thema: Fachliche BegleitungProjektarbeit, was sie ist und was sie nicht istProjektarbeit, Themenwahl, Teil 2,Projektarbeit, Teil 3, Projektarbeit, häufige Fragen, Projektarbeit, Thema generieren, Projektarbeit: Und wie schreibe ich eine Eins?,  Präsentation der Projektarbeit, Regel 1Präsentation der Projektarbeit, Regel 2Kündigung erhalten: was wird aus dem Thema meiner Projektarbeit?

Videocaoching Projektarbeit

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

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Wer ist Kaufmann, Teil 3: der Formkaufmann

Neben dem Istkaufmann und dem Kannkaufmann, die wir in den letzen Folgen kennen gelernt haben, gibt es noch eine weitere Form des Kaufmanns, die in der Praxis wichtig ist: der Formkaufmann nach § 6 des HGB.

Fassen wir mal unsere bisherigen Erkenntnisse zusammen:

Istkaufmann: er ist Kaufmann dadurch, dass er ein Handelsgewerbe betreibt.

Kannkaufmann: er wird Kaufmann durch freiwillige Eintragung ins Handelsregister, weil er nur ein Gewerbe, aber kein Handelsgewerbe betreibt.

Der dritte im Bunde: der Formkaufmann

Nun kommt der Formkaufmann hinzu: hier wird man Kaufmann durch die Rechtsform, die man wählt. Bei nachen Rechtsformen wird nämlich automatisch unterstellt, dass sie ein Handelsgewerbe betreiben, nämlich bei den Kapitalgesellschaften und den Genossenschaften als Sonderform der Kapitalgesellschaften.  Sie sind Kaufmann kraft Rechtsform. Dabei ist es egal, ob sie tatsächlich ein Handelsgewerbe betreiben – es wird von Gesetz wegen unterstellt.

Durch die Eintragung ins Handelsregister werden diese Rechtsformen begründet und durch diese Eintragung werden diese Rechtsformen auch Kaufmann. Hierzu gehüren insbesondere:

  • Aktiengesellschaften (AG): § 3 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz).

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH): § 13 Abs. 3 GmbHG

  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA: § 278 Abs. § AktG

sowie die oben schon erwähnte

  • eingetragene Genossenschaft (eG): § 17 Abs. 2 GenG)

und auch die  – relativ neue –

  • Eropäische wirtschaftliche Interessenvereinigung nach deutschem Recht (EWIV): § 1 Halbsatz 2 EWIVG

Auch Personengesellschaften, wie

  • die OHG und

  • die KG

sind Formkaufleute, weil sie laut Gesetz Handelsgesellschaften sind.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

Probeskript

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Dr. Ebert Kolleg: Handelsregister Nr. HRA 4792 Amtsgericht Siegburg

Wer ist Kaufmann?, Teil 1: der Istkaufmann

Der Begriff „Kaufmann“ ist eindeutig ein sehr grundsätzlicher Begriff. Umso wichtiger ist es, zu verstehen, was ein Kaufmann ist. Dies ist jedoch Vielen, auch kaufmännischen Angestellten, unklar. Also versuchen wir, das Ganze mal aufzudröseln. Dabei stellt sich relativ schnell heraus, dass wir mit dieser Frage in ein „Wespennest“ gestoßen haben. Sie wirft ständig weitere Fragen auf. Hier also der erste Teil:

Teil 1: der Istkaufmann

 

Zunächst brauchen wir das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, das so genannte „Sonderprivatrecht für Kaufleute“. Das bedeutet: der normale Bürger findet alle grundsätzlichen Rechtsprobleme im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB geregelt. Ist er zusätzlich Kaufmann, muss er auch das HGB beachten.

 

 

 

 

 

 

 

§ 1 HGB sagt: „Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt“. Wer also ein Handelsgewerbe betreibt, ist automatisch Kaufmann. Und damit taucht die erste

 

(1) Frage auf: Was ist eine Handelsgewerbe? Absatz 2 des Paragraphen 1 des HGB sagt dazu

 

"Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert."

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Da ein Gewerbebetrieb das Betreiben eines Gewerbes ist, taucht die zweite

 

(2) Frage auf:  Was ist ein Gewerbe?

 

Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Betätigung, die bestimmte Eigenschaften erfüllen muss. Sie muss z. B. dauerhaft und auf Gewinnerzielung gerichtet sein. Dann gibt es noch einige Negativ-Abgrenzungen: Land- und Forstwirtschaft gehören nicht dazu und auch nicht die Freiberufler, wie Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte, Künstler, usw.

 

Nun steckt aber im Absatz (2) des Paragraphen 1 des HGB noch eine dritte

 

(3) Frage: Wann erfordert das Unternehmen keinen nach Art oder Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb?  Denn dann liegt ja laut Absatz (2) des § 1 HGB kein Handelsgewerbe vor. Bitte noch mal lesen (kursiv hervorgehoben):

 

 

 

 

 

 

"Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert."

Gewerbe und Handelsgewerbe

 

Wo also ist die Grenze zwischen einem Kleingewerbe (kursiver Text) und einem Handelsgewerbe?

 

Die Antwort ist: das weiß keiner so genau. Wo die Grenze ist, sagt das Gesetz nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, wie dieser Rechtsbegriff zu interpretieren ist. Dabei können bestimmte Umsatzgrößen eine Rolle spielen, aber auch die Komplexität der Tätigkeit, die Zahl der Angestellten, ob man mit Krediten arbeitet und so weiter. Entscheidend ist das sich ergebende Gesamtbild.

 

Somit können wir zu einem ersten Zwischenergebnis kommen:

 

Wer sich wirtschaftlich betätigt und ein Gewerbe betreibt, dabei eine bestimmte nicht genau definierte Grenze überschreitet, betreibt ein Handelsgewerbe.

 

Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist damit automatisch auch Kaufmann. Man spricht hier auch vom „Istkaufmann“, weil derjenige automatisch Kaufmann ist (unabhängig davon, ob derjenige im Handelsregister eingetragen ist).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der quasi automatische Weg über das Handelsgewerbe ist aber nicht der einzige Weg zum Kaufmann. Darüber mehr in der nächsten Folge….

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

Probeskript

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