Archiv der Kategorie: Betriebswirt IHK

Wie wird die Zukunft? (der sechste Kondratieff) Teil 4 (Videosequenz 2/3)

Die 6. große Welle wird genauso Alles verändern, wie die 5 Wellen vorher. Nur sie kommt aus einer ganz anderen Richtung, als Viele glauben. Hier der 2. Teil meines Vortrags über den 6. Kondratieff:

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(Diese Sequenz wurde live mitgeschnitten im Seminar Betriebswirt/in IHK in 22 Tagen am 01.08.2009 in Köln.)

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

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535-03

IHK-Lernstoff als Hörbuch: Lernen nebenbei, zum Beispiel beim Autofahren

Viele Menschen verbringen viel Zeit im Auto. Da liegt es nahe, diese Zeit zu nutzen und ein Hörbuch zu hören. Oder: man lernt "nebenbei" für die Prüfung, für die man "sowieso" lernen muss. Der Spaßlerndenk-Verlag hat zu vielen IHK-Abschlüssen Hörbücher erstellt. Testen Sie doch mal, ob Ihnen das helfen könnte. Hier eine Hörprobe vom Industriefachwirt/in.

Praktisch bei dieser Form des Lernens ist, dass man nicht bewusst zuhören muss. Sie können die Lern-MP3 immer wieder nebenbei laufen lassen. Es bleibt garantiert eine Menge "hängen". Nutzen Sie also die Zeit, die sie sowieso im Auto verbringen effizient. Wir alle haben 24 Stunden Zeit am Tag zur Verfügung. Lernen und berufliche Weiterbildung ist nötig, sollte jedoch Spaß machen und nicht zu Lasten zum Beispiel Ihrer Familie gehen.

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Lernen durch Hörbücher kann hier helfen.

Weiter gibt es den Geprüften Betriebswirt/in, die Personalfachkauffrau/mann, den Technischen Betriebswirt/in und noch Vieles mehr als Hörbuch im Spaßlerndenk-Verlag.

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

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535-03

 

Personalfachkaufmann/frau: Einführung eines Betriebliches Eingliederungsmanagement (Teil 2)

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) soll mit innerbetrieblichen Mitteln die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des (für längere Zeit) erkrankten Mitarbeiters wieder herstellen. Hier nun der zweite Teil unserer Betrachtung, wie man ein solches BEM einführen kann.

3. Maßnahmen

Die Einführung eines jeden Management-Systems bedarf konkret definierter Aktionen. So auch hier. Eine der wichtigsten Aktionen sind Gespräche mit dem Betriebsrat und (falls vorhanden) mit der Schwerbehinderten-Vertretung.

Die Maßnahmen des BEM selber sollen darauf ausgerichtet sein, die Arbeitskraft des Mitarbeiters dauerhaft wieder herzustellen. Grundlegende Maßnahme ist das Gespräch mit dem Mitarbeiter. Wenn man hier die tieferen Gründe der Arbeitsunfähigkeit erfahren kann, dann können die Maßnahmen besser abgestimmt werden. Auf jeden Fall muss dem Mitarbeiter das BEM genau erklärt werden, sein Zweck und seine Dauer. Weiter Maßnahmen könnten wie folgt aussehen: Reduzierung der Arbeitszeit, Flexibilisierung der Arbeitszeit, Versetzung, Arbeitsplatz-Ergonomie, Fitness-Programme, Gesundheits-Coaching,  stufenweiser Wiedereingliederungsplan.

Fit im Alter - indoor

4. Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Einführung eine BEM liegt bei der Geschäftsführung. Einzubeziehen sind immer der Betriebsrat. Eventuell kann es sinnvoll sein ,den Werksarzt und die Krankenkasse mit einzubeziehen.

5. Dokumentation und Controlling

Das BEM sollte schriftlich fixiert werden. Die Effizienzkontrolle sollte nach spätestens 6 Monaten vorgenommen werden. Besser noch ist ein permanentes Controlling, das sofort eingreift, wenn die Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen. Zu messen ist, ob sich die Arbeitskraft des Mitarbeiters verbessert und sich die Krankheitstage reduzieren. Deswegen sind sowohl laufende Gespräche wie auch aktuelle Zahlen über Wiedererkrankungen wichtig, damit das Controlling auch wirklich das leisten kann, was es soll.

(Test in teilweiser Anlehnung an "Eingleiderungsmanagement von Dr. Christian Wolf, Fachbeitrag zum Praxishandbuch Pesonal, Bildnachweis:  Fotolia.com)

Weitere Hilfen für den  Personalfachkaufmann/frau: Grundprinzipien im ArbeitsrechtBetriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1Betriebliches Eingliederungsmanagements Teil 2Urlaubsansprüche verfallen nicht mehr wegen KrankheitCheckliste für Ihren Prüfungserfolg

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

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535-03

Urlaubsansprüche verfallen nicht mehr wegen Krankheit (Personalfachkaufmann/frau)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Der gesetzliche Urlaubsanspruch verfällt nicht wenn das Kalenderjahr abgelaufen ist und auch nicht zum 31.03. der Folgejahres, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub krankheitsbedingt nicht nehmen konnte. Endet das Arbeitsverhältnis, so muss der nicht genommene Urlaub abgegolten werden.

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Mit dieser Entscheidung brachte der EuGH die langjährige, anderslautende Rechtsprechung des BAG zu Fall. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer seinen Urlaub im Kalenderjahr nehmen. Eine Übertragung ins Folgejahr erfolgte nur, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigten. Bis zum Ende des Übertragungszeitraums (i. d. R. 31. März) nicht genommener Urlaub verfiel danach ersatzlos. Dies ist nun durch die folgenden Urteile anders:  EuGH, Urteil vom 20.01.2009, C-350/06 und EuGH Urteil vom 20.01.2009, C-520-06.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) setzte diese EuGH-Entscheidung um. Mit  Urteil vom 24.03.2009, 9 AZR 983/09 gab das BAG seine ständige Rechtsprechung auf. Demnach verfällt nun auch nach Ansicht des BAG der gesetzliche Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers dann nicht, wenn er bis zum Ende des Bezugszeitraums (Kalenderjahr) bzw. des Übertragungszeitraums wegen Krankheit nicht in Anspruch genommen werden konnte.

(Quelle: Haufe-Verlag, Bildnachweis: fotolia)

Weitere Hilfen für den  Personalfachkaufmann/frau: Grundprinzipien im ArbeitsrechtBetriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1Betriebliches Eingliederungsmanagements Teil 2Urlaubsansprüche verfallen nicht mehr wegen KrankheitCheckliste für Ihren Prüfungserfolg

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

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535-03

 

Die Firmen der 6. Welle. Zum Beispiel der Online-Schuhhändler Zappo

Zappo ist ein Online-Schuhhändler. Aber ein ganz Besonderer. Er bietet seinen Mitarbeitern Wertschätzung und Spaß.

Das Callcenter, anderorten ein anderes Wort für "Jobs, die keiner haben will", ist bei Zappo Herzstück des Betriebes. Die Firmenphilosophie lautet: "In den meisten Firmen sind die Telefonisten austauschbar und stehen ganz unten in der Hackordnung. Bei uns sind sie die wichtigsten Menschen im Betrieb. Wir wollen, dass alle ihrem Bauchgefühl folgen und ein völlig natürliches Gespräch anfangen."

Ist diese Sichtweise erfolgreich? Und ob! Zappo wickelt pro Tag durchschnittlich 20.000 Bestellungen im Wert von knapp 3, 5 Millionen Dollar ab. Pro Tag, wohlgemerkt. Auf massive Werbung wird ganz verzichtet, der Erfolg beruht maßgeblich auf Mund-zu-Mund-Propaganda. Die Fluktuation im Call-Center beträgt 14%. Das ist ein sehr guter Wert im Vergleich mit anderen Call-Centern.

Zappo hat eine klar denfinierte Unternehmensphilosophie, die in "10 Geboten" festgehalten ist. Dort geht es darum "ständigen Wandel zu befürworten und voran zu treiben", "Spaß zu haben (!) und seltsam zu sein", "mehr mit weniger zu leisten" und "bescheiden zu sein". Jedes Jahr wird ein Kulturbuch veröffentlicht, in dem jeder Mitarbeiter einen Beitrag schreiben kann. Enthalten sind auch jede Menge Bilder von wilden Firmenparties.

Party, feiern, trinken

Und so in etwa wird die neue Zeit aussehen: Viel Fantasie und Menschenliebe wird von den Managern der neuen Zeit gefordert werden, damit sie eben jene zauberhafte Atmosphäre kreieren, in der Mitarbeiter gerne, engagiert und motiviert arbeiten.

"Viele Menschen arbeiten nicht mehr nur, um Geld zu verdienen, sondern sie wollen eine Rolle spielen und Sinn für ihr Leben stiften", sagt die Unternehmensberaterin Tamara Erickson zu dieser Entwicklung.

Kaum eine Firma hat das so gut verstanden, wie Zappo.

(Text in Anlehnung an den Artikel "Die Spaß-Firma" in brandeins 11/08, Bildnachweis: © Kzenon – Fotolia.com)

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

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535-03

Personalfachkaufmann/frau IHK: Einführung eines Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM (Teil 1)

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM soll mit innerbetrieblichen Mitteln die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des (für längere Zeit) erkrankten Mitarbeiters wieder herstellen.

Bedeutung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, BEM

Solche Institutionen werden in den kommenden Jahren immer wichtiger werden. Wie schon in früheren Beiträgen in diesem Blog dargestellt, wird der Mensch der entscheidende Faktor für den Erfolg der Unternehmen in den folgenden Jahren werden. Nur gesunde und motivierte Mitarbeiter können die kreativen Problemlösungen entwickeln, die in den folgenden Jahren so wichtig werden (vgl. insbesondere die Beiträge zum 6. Kondratieff). Auch der Gesetzgeber verlangt in § 84 SGB IX ein BEM, das nicht etwa nur für Behinderte, sondern für alle Mitarbeiter gilt, obwohl die Vorschrift im SGB IX steht, das sich "eigentlich" vor allem auf behinderte Menschen bezieht.

Prüfungsfrage in der Prüfung zum/zur Personalfachkaufmann/frau

Wie also führt man ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ein? Ganz einfach: so wie man jedes Management-system einführt. Wer dies verstanden hat, den wirft auch eine Prüfungsfrage, wie "Entwickeln Sie  Schritte zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements" nicht aus der Bahn. Fangen wir also an. Achten Sie vor allem auf die immer gleiche (oder ähnliche) Struktur, egal welches "Mangement" eingeführt werden soll:

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1. Erfassung des Ist-Zustandes

Ein BEM sollte einsetzen, wenn der Mitarbeiter länger als 6 Wochen im Jahr krank war. Es muss also zunächst erfasst werden, auf welche Mitarbeiter dies zutrifft. Sinnvoll ist es, für die Mitarbeiter ein Erfassungssystem einzurichten, das anzeigt, welche Mitarbeiter im laufenden Jahr über den kritschen Schwellenwert von 6 Wochen hinaus krank war. Das System sollte eine entsprechende Namensliste mit den Fehlzeiten für jeden Mitarbeiter im laufenden Jahr ausweisen können.

2. Zieldefinition

Ein Managementsystem braucht immer ein Ziel, denn "managen" heißt, ein Unternehmen in Richtung auf ein Ziel zu bewegen. Wenn man kein Ziel hat….. Das Ziel eines BEM ist es, die Motivation und kreative Produktivität der Mitarbeiter zu erhöhen. Auf der konkreten "operationalen" Ebene heißt dies, dass die Fehltage der Mitarbeiter reduziert werden müssen. Dies könnte eine gute Messgröße sein, mit der man misst, wie weit man sein Ziel erreicht hat.

In den nächsten Folgen sprechen wir über Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Dokumentation und Controlling.

Bildnachweis: © Dark Vectorangel – Fotolia.com

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Dr. Ebert Kolleg: Handelsregister Nr. HRA 4792 Amtsgericht Siegburg

Personalfachkaufmann/frau IHK: Grundprinzipien im Arbeitsrecht (auch für (Technische) Betriebswirte und Wirtschaftsfachwirte

Das deutsche Arbeitsrecht ist umfangreich und verstreut auf diverse Einzelgesetze. Ein einheitliches "Arbeits- gesetzbuch" gibt es in Deutschland bisher nicht.

Meine Spaßlerndenk®-Methode klärt immer zuerst den Grundgedanken  und geht  dann erst in die Details und das ist bei der Wissensstruktur des deutschen Arbeitsrechts nicht einfach. Im Folgenden einige Grundprinzipien dieses Rechtsgebietes.

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Unter "Grundprinzip" werden hier Leitsätze mit einer überschaubaren Anzahl von Ausnahmen verstanden. "Grundsätzlicher " geht es im deutschen Arbeitsrecht nicht:

a) In den ersten 6 Monaten hat Niemand Kündigungsschutz. Einzige Ausnahme: die Schwangere nach § 9 Mutterschutz-Gesetz, MuSchG, sonst Niemand.

b) Bei jeder Kündigung muss der Betriebsrat gehört werden. Einzige Ausnahme: der Leitende Angestellte, weil für ihn das Betriebsverfassungsgesetz nicht gilt.

c) Die fristlose Kündigung ist immer möglich. Sie ist nur in manchen Fällen schwierig, zum Beispiel beim Betriebs-ratsmitglied, beim Schwerbehinderten, bei der Schwangeren. Aber möglich ist sie immer.

d) Das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf das unternehmerische Risiko nicht auf den Arbeit-nehmer abwälzen. Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer das Betriebsrisiko nicht uneingeschränkt trägt, gibt es im Streikrecht.

e) Das Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer.

Bildnachweis: fotolia

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Dr. Ebert Kolleg: Handelsregister Nr. HRA 4792 Amtsgericht Siegburg

Warum rechnet man in der statischen Investitionsrechnung mit Kosten und in der dynamischen mit Zahlungen?

Eine besonders gemeine Frage, denn Vielen ist dies noch gar nicht aufgefallen. Machen wir uns also zunächst mal genauer klar, um was es geht. Es gibt die statischen Verfahren der Investitionsrechnung: Kostenvergleichsrechnung,Gewinnvergleichsrechnung, Rentabilitätsrechnung und Amortisationsrechnung.

Und es gibt die dynamischen Verfahren: Kapitalwert, Interner Zinsfuß und Annuität.

Die statischen Verfahren arbeiten mit dem Begriff „Kosten“, wie der Name „Kostenvergleichsrechnung“ bereits verrät. Demgegenüber arbeitet der Kapitalwert mit Einzahlungen und Auszahlungen. Demzufolge kommen zum Beispiel bei der Kostenvergleichsrechnung Abschreibungen als Kostenart vor, während man sie beim Kapitalwert vergeblich sucht. Er rechnet stattdessen mit der Anschaffungsauszahlung zum Anfangszeitpunkt.

Was ist der Grund für diese unterschiedlichen Ansätze? Die Antwort wird deutlich, wenn man sich den zentralen Unterschied zwischen statischen und dynamischen Verfahren klar macht. Statischen Verfahren ist es egal, wann eine Zahlung anfällt. Sie ignorieren einfach die Tatsache, dass ein Unterschied zwischen „100 EURO jetzt und 100 EURO in fünf Jahren“ besteht.

Eins, Zwei, Drei, Vier, Fünf, Handzeichen für Zahlen

Gerade dieser Unterschied ist aber den dynamischen Verfahren besonders wichtig. Sie sind durch Auf- und Abzinsung in der Lage, auszurechnen, was den Unterschied ausmacht. Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage lautet also: Den statischen Verfahren sind die Zahlungen egal, da sie den unterschiedlichen zeitlichen Anfall von Zahlungen sowieso ignorieren. Den dynamischen Verfahren ist gerade dieser Punkt besonders wichtig, schließlich heißen sie dynamische Verfahren deswegen, weil sie den Unterschied zwischen „100 EURO jetzt und 100 EURO in fünf Jahren genau ausrechnen können.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

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Prüfungssituation, Aufmerksamkeit erschöpft: die richtige Reaktion

Manchmal gibt es Situationen, in denen sich der Mensch von der aktuellen Situation überfordert führt und in Verwirrungszustände kommt. Wenn dies in der Prüfung passiert, kann es sinnvoll sein, aus der momentanen Situation "auszusteigen".

Bewusst auszusteigen! Wie?

Lenken Sie Ihre Augen von der Prüfung weg auf etwas Angenehmes, zum Beispiel aus dem Fenster ins Grüne, wenn möglich. Und dann: Entspannen Sie Ihre Augen und atmen Sie langsam und bewusst ein und aus.

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Beim Einamtmen denken Sie: Mein Körper entspannt sich.

Beim Ausatmen denken Sie: Ich lächle.

Halten Sie Ihre Augen entspannt, defokusiert. Und dann – nach ein paar Minuten – lenken Sie Ihre Augen wieder bewusst zur Aufgabe zurück. Weiter geht’s!

(Bildnachweis: fotolia.com. Die Atmenübung ist entnommen aus dem Coaching-Wizard-Handbuch von Ralf Hiltmann, http://www.mindtactics.de)

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

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535-03

IHK-Prüfung: Ich wusste nicht, was die von mir wollen…

Oft höre ich dies von „Durchfallern“, die schließlich bei mir „landen“, oft nach vielen Irrrungen und Wirrungen.

Wie man in einer Prüfung richtig vorgeht, muss genau so trainiert werden, wie das Wissen, das abgefragt werden könnte. Es ist der dritte Schritt der Spaßlerndenk®-Methode. Was sollte man tun, damit man die Sicherheit gewinnt, dass man in der Prüfung das Richtige tut? Prüfungserfolg ist die Folge der richtigen Aktionen, nicht, zumindestens  nicht unmittelbar, die Folge von Wissen. Was aber sind die richtigen Aktionen?-Methode. Nach „Verstehen“ kommt „Vertiefen“ und danach „Verwenden“ und dies meint das Gelernte in Prüfung und Praxis umzusetzen. IHK-Prüfungen sind handlungsorientiert. Wissen wird nicht einfach abgefragt, sondern muss in einer praktischen Situation angewendet werden. Je besser Ihnen das gelingt, desto besser wird Ihre Note. Hier die Aktionen: Sie schlagen Ihr Aufgabenheft auf und lesen oben "Aufgabe X". Ihre Augen finden  nun die Handlungsaufforderung. Sie steht unter dem Aufgabentext, dort, wo der Buchstabe  und die Punktzahl stehen. Links steht z. B. „a)“ und rechts am Rand steht „10 P“. Das ist schnell zu finden.  Dort steigen Sie ein. Ihre Augen finden Ihr Schreibgerät und Sie übersetzen nun die Handlungsaufforderung in eine Ordnungsstruktur. Wenn dort steht: „Nennen Sie zwei Vorteile und nennen Sie zwei Nachteile von "Y", dann sieht Ihre Ordnungsstruktur zum Beispiel so aus:

Nachteile

Dieses Bild haben Sie spätestens nach 120 Sekunden (!) gezeichnet.

 

Jetzt und erst jetzt gehen Sie in den Aufgabentext oberhalb der Handlungsaufforderung und finden die Vorteile und Nachteile, um die es hier im Beispiel geht.

 

Das Grundprinzip diese Vorgehensweise ist also:

Erst die Struktur...

 

Probieren Sie es aus! Und: Kommen Sie zu einem meiner Seminare, wenn Sie mehr über effizientes Lernen und Prüfungserfolg lernen wollen. Anmerkung:  In einer Rechtsprüfung ist das richtige Vorgehen übrigens anders.

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

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