Archiv der Kategorie: Betriebswirt IHK

AGB Vertragsbestandteil

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Lernhilfen für leichtes und schnelles Lernen (AGB Vertragsbestandteil)

Willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Deutschlands Experte für leichtes und schnelles Lernen, und wir widmen uns hier der Frage: Wann werden die AGB Vertragsbestandteil?

Drei Bedingungen (AGB Vertragsbestandteil)

Denn nur wenn die AGB, also die Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen Vertragsbestandteil geworden sind, dann kann sich der Unternehmer auf die AGB auch berufen. Das heißt, der Gesetzgeber hat dieses Einbeziehen der AGB erschwert, und zwar hat er das gemacht in den Paragrafen unter 305 folgende (§§ 305ff) im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB, und hat speziell in 305 diese Einbeziehung der AGB an drei Bedingungen geknüpft:

  • Einmal der ausdrückliche Hinweis: Es muss also ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass AGB existieren, denn sonst kann der Verbraucher gar nicht wissen, dass die AGB Vertragsbestandteil werden sollen.
  • Dann die Möglichkeit, wohlgemerkt die Möglichkeit, der Kenntnisnahme: Der Unternehmer muss dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, Kenntnis zu nehmen. Ob der Verbraucher dann Kenntnis nimmt, liegt nicht in der Domäne des Unternehmens. Das entscheidet der Verbraucher. Aber die Möglichkeit muss eingeräumt werden.
  • Und als Drittes: Das Einverständnis mit diesen AGB.

Es gibt hier noch strengere Vorschriften, wenn es um Online-Geschäfte geht. Dann muss das alles auch EDV-technisch sichergestellt sein. Aber das soll zunächst einmal genügen für dieses Video.

Lernhilfen für leichtes und schnelles Lernen (AGB Vertragsbestandteil)

Wenn Sie sich für leichtes und schnelles Lernen interessieren, schauen Sie mal unter www.spasslerndenk-shop.de. Dort finden Sie viele Lernhilfen.

Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

AGB Klauselverbote Wertungsmöglichkeit

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Videocoachings Lernen in einem Drittel der Zeit (AGB Klauselverbote Wertungsmöglichkeit)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über die AGB, die Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen, und hier geht es um die Wertungsmöglichkeiten.

Begriff Wertungsmöglichkeit (AGB Klauselverbote Wertungsmöglichkeit)

Wertungsmöglichkeiten, das ist eine Formulierung, die wir im Gesetz finden. Das sind die Paragrafen vor allem 308 und 309, wie wir gleich noch sehen werden. Aber zunächst mal der Begriff Wertungsmöglichkeit. Was ist Wertungsmöglichkeit? Wertungsmöglichkeit ist ein Interpretations-Spielraum, und zwar von wem? Wer kann interpretieren? Nun, letztlich der Richter. Also die Wertungsmöglichkeit ist der Interpretationsspielraum des Richters.

§ 308 und 309 BGB (AGB Klauselverbote Wertungsmöglichkeit)

Und wir sehen, wenn wir in diese Paragrafen hier reinschauen, dass wir einen Paragrafen haben ohne Wertungsmöglichkeit, ja, also hier nochmal Wertungsmöglichkeit, ohne und mit Wertungsmöglichkeit.

  • Ohne Wertungsmöglichkeit, das ist der § 309. Das heißt, das ist ein Paragraf ohne Interpretationsspielraum für den Richter. Wenn dort eine Klausel steht, das steht ja im Zusammenhang mit Klauselverboten, ja, die Überschrift den Paragrafen heißt ja Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit,  und Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit. Ein Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit ist eine absolut verbotene Klausel. Hier hat der Richter keinen Interpretations-Spielraum.
  • Und mit Wertungsmöglichkeit ist der § 308. Und auch da schauen wir mal kurz rein. Schauen Sie: § 308 BGB natürlich, Bürgerliches Gesetzbuch steht oben drüber, 308 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, und die haben so was: Da steht zum Beispiel der Begriff „unangemessen lange“. „Nicht hinreichend bestimmte Fristen“. Hier muss der Richter interpretieren: Ist das, was der da gemacht hat, jetzt unangemessen lange, oder ist es zwar lange, aber nicht unangemessen lange? Ist die Frist hinreichend bestimmt oder nicht hinreichend bestimmt? Das muss der Richter im Einzelfall dann entscheiden.

Also wir haben die Paragrafen 308 und 309 im BGB, im Bürgerlichen Gesetzbuch, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit und Klauselverbote  mit Wertungsmöglichkeit. Von da lautet auch die Prüfreihenfolge rückwärts: Erst Paragraf 309, und dann prüfen wir 308. Wenn wir beim 309 was finden, dann sind wir auf einer sehr sicheren Seite, wenn wir eine Klausel finden, die dort als verboten deklariert wird, dann hat der Richter keinen Interpretationsspielraum. Wenn wir eine Klausel finden, die hier reinpasst in 308 BGB, schauen Sie ruhig mal rein ins Gesetz, dann müssen wir auf die Entscheidungen und Interpretation des Richters zu unseren Gunsten hoffen.

Videocoachings Lernen in einem Drittel der Zeit (AGB Klauselverbote Wertungsmöglichkeit)

Ja, das war schon wieder. Hoffen Sie auch auf besseres Lernmaterial, denn ich bin dabei, Video Coachings zu entwickeln — besser als Bücher, billiger als Seminare. Schauen sie unter www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

AGB praktischer Fall

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 Lernen in einem Drittel der Zeit mit Videocoachings (AGB praktischer Fall)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In diesen Schulungsvideos geht es um die AGB, die Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen, und wir haben hier einen kleinen Fall.

Ich habe schon mehrere Videos zu diesem Thema gedreht. Schauen Sie also bitte auch da.

Fallbeispiel (AGB praktischer Fall)

AGB das ist das Kleingedruckte, und es geht darum, dass bestimmte Bedingungen in diesen AGB, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht zulässig sind, und hier mehr einen praktischen Fall:

Alt will sein Einfamilienhausvor Blitzschlag sichern. Die Firma Sicher bietet ihm eine Anlage für 900 Euro an. Alt unterschreibt ein Antragsformular, ohne die dort abgedruckten AGB zu lesen. Dort heißt es in Paragraf 7, also § 7 der AGB, dass die Firma Sicher nur für vorsätzlich verursachte Schäden bei Einbau hafte. Nach § 15 der selben AGB wird hier auch noch einen Wartungsvertrag für 20 Jahre, 150 Euro pro Jahr, abgeschlossen.

So, jetzt passiert es: Firma Sicher beschädigt nicht durch Vorsatz, aber durch „grobe Fahrlässigkeit“ das Dach, und der Alt will natürlich Schadensersatz haben. Die Firma sicher sagt: „In unseren AGB steht doch, dass wir nicht haften.“

Formale Prüfung (AGB praktischer Fall)

So. Wie prüfen wir das? Grundprinzip ist: Der Jurist prüft zunächst einmal immer erstens Form. Warum?  Form sind Fakten. Inhalt sind sehr viel Meinungen. Er prüft also die Form. Und die Form, die hier zu prüfen ist, ist die Frage: Sind die AGB, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil geworden? Sind sie Vertragsbestandteil geworden. Sind die AGBs Vertragsbestandteil geworden.

Und wenn Sie die anderen Videos kennen, dann wissen Sie, dass das geknüpft ist an 3 Voraussetzungen a, b und c. Und das finden Sie übrigens im Paragrafen 350 in unserem BGB, in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort finden Sie das.

  • Die erste Bedingung ist: Es muss ein Hinweis, ein Hinweis erfolgt sein auf die AGB.
  • Die zweite Bedingung: Die Möglichkeit der Kenntnisnahme, die Möglichkeit, denn ob jemand Kenntnis nimmt, können wir ja nicht beeinflussen, aber die Möglichkeiten müssen wir ihm geben.
  • Und die dritte Bedingung ist das Einverständnis.

Prüfen wir:

  • Gibt es ein Hinweis auf die AGB? Jawohl, da steht „die dort abgedruckten AGB“, das heißt der Hinweis ist erfolgt.
  • Hat er die Möglichkeit der Kenntnisnahme? Ja, er hat es bloß nicht getan, aber die Möglichkeit, die Möglichkeit war da.
  • Und hat er sein Einverständnis erklärt? Jawohl, er unterschreibt.

Also, Zwischenergebnis, Zwischenergebnis: AGB sind Vertragsbestandteil.

Wenn wir jetzt hier Nein sagen würden, dann könnten wir an dieser Stelle abbrechen, denn etwas, was gar nicht Bestandteil des Vertrages geworden ist, gilt natürlich auch nicht.

Inhaltliche Prüfung (AGB praktischer Fall)

Aber hier müssen wir jetzt weiter prüfen, denn die AGB sind grundsätzlich erst mal Vertragsbestandteil geworden, das heißt die zweite Prüfung ist jetzt die inhaltliche Prüfung. Wir prüfen als zweites den Inhalt und wir prüfen jetzt die inhaltlichen Regelungen. Und da fallen uns zwei Dinge auf:

  • Da ist einmal unter a) offensichtlich eine Überraschungsklausel, also dass man, wenn man da sein Dach reparieren lässt, gleichzeitig einen Wartungsvertrag unterschreibt, und den auch noch für 20 Jahre, das ist ein Überraschungsklausel , und das ist demnach nicht gültig.
  • Und b) Es gibt in den AGB-Schutzvorschriften bestimmte Klauselverbote. Bestimmte Klauseln kann man zwar reinschreiben in die AGB, sie sind aber dann verboten. Und ein solches Klauselverbot haben wir hier, nämlich in Paragraf 309, Nummer 7b, schauen Sie es bitte nach, 309, immer BGB hier, ja, es geht um das BGB, 309, Nr. 7b: Dort ist verboten, die Haftung auf Vorsatz zu beschränken. Es handelt sich ja hier um eine Beschädigung durch „grobe Fahrlässigkeit“. Grobe Fahrlässigkeit ist grobe Unachtsamkeit, und Vorsatz wäre Absicht. Und das nur auf Vorrat zu beschränken wäre praktisch der Fall, dass jemand der Sicher jetzt sagt: „Achtung, Achtung! Ich geh jetzt auf das Dach und mache es kaputt!“ Das wäre Vorsatz. Viel häufiger ist die Fahrlässigkeit, und dafür muss man haften, und dies zu beschränken und die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auszuschließen ist eine verbotene Klausel. Von daher gilt auch diese Klausel nicht.

Ja, wenn Sie in den § 309 mal reinschauen, dann finden Sie in der Überschrift Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, und 308 sind Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit. Das sind Dinge, die ich ihn innerhalb der nächsten Videos behandeln werde.

Lernen in einem Drittel der Zeit mit Videocoachings (AGB praktischer Fall)

Wenn Ihnen diese Art der Vermittlung hier gefällt, dann schauen Sie mal unter www.spasslerndenk-shop.de. Ich nenne das „Video-Coaching“, und dieses Video-Coaching ist immens effizient. Ich glaube, ich kann es beurteilen weil ich mich seit fast 20 Jahren mit dieser Frage beschäftige, wie man Lernen effizienter macht. Sie sehen entwicklungsorientiert am Bildschirm den Stoff Schritt für Schritt. Sie können dann in einer Zusammenfassung noch einmal lesen, was ich hier mit meiner etwas krakelig wirkenden Handschrift  hier reinschreibe, und Sie haben dann nochmal eine ergebnisorientierte Zusammenfassung. Es gibt, glaube ich, keinen effizienteren Weg im Moment. Schauen Sie rein unter www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

AG-Gründung

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Lernen ohne Leiden (AG-Gründung)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In dieser Video-Serie zeige ich Lösungen oder das Generieren von Lösungen zu Prüfungsfragen.  Hier geht es wieder um eine AG, und zwar diesmal um die Gründung.

Nun zunächst einmal ganz grundsätzlich und einfach gefragt: Ist das eher einfach oder schwer? Nun, das ist eher ein bisschen schwieriger, vor allem wenn wir es vergleichen mit einer Einzel-Unternehmung,  und die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft. Es steht also das Kapital im Vordergrund, das heißt die Gründung ist nicht so ganz einfach. Man braucht im Wesentlichen einen Anwalt, und man braucht zwingend einen Notar.

Mindestkapital 50.000 Euro (AG-Gründung)

Was braucht man? Man braucht zum Beispiel ein bestimmtes Mindestkapital. Dieses Mindestkapital ist fünfzigtausend Euro. Man kann Sachwerte einbringen, dann taucht ein Bewertungsproblem auf, das heißt also man muss nicht fünfzigtausend Euro in die AG in Bar einzahlen, als Bar- oder Buchgeld, sondern man kann auch Vermögenswerte einbringen. Nur dann taucht ein Bewertungsproblem auf, und das Ganze wird komplizierter. Also dann wird es noch komplizierter.

Gründungskosten für Notar, Anwalt und Handelsregister (AG-Gründung)

Mindestkapital von fünfzigtausend Euro — das sind nicht die Gründungskosten, denn das ist ja nur Geld, das man privat und in die AG einzahlt, also sozusagen ein Transfer von Geld. Das ist ja kein Verzehr von Geld. Die AG arbeitet ja dann mit dem Geld. Also man muss zusätzlich noch für gewisse Kosten disponieren, denn man braucht zwingend den Notar, einmal weil man, weil die AG eine Satzung braucht und der Notar muss die Satzung notariell beurkunden, und dann muss die AG auch eingetragen sein im Handelsregister. Also die eigentliche Gründung erfolgt durch die Eintragung im Handelsregister, Abteilung B, dort wo die Kapitalgesellschaften stehen, wird die AG eingetragen, und ins Handelsregister kommt man nur über einen Notar. Das heißt also: Man braucht zwingend für die Gründung einen Notar, es geht nicht ohne, und damit haben wir hier in diesen beiden Bereichen eventuell, empfehlenswert wäre es, es mit einem Anwalt und einem Notar zu machen, also habe ich es auch gemacht vor Jahren, als ich eine Aktiengesellschaft gegründet habe, eine Anwaltskanzlei, die mit einem Notar zusammenarbeitet, vor allem wenn man das das erste Mal macht, denn wie gesagt man braucht eine Satzung, das ist sozusagen die Verfassung der Aktiengesellschaft. Diese Satzung muss notariell beurkundet werden, die Eintragung ins Handelsregister muss notariell veranlasst werden. Da sind also viele, viele Dinge, die man hier beachten muss, und diese Parteien hier, Notar Anwalt und auch im Handelsregister, da fallen Gebühren an, und das sind dann die eigentlichen Gründungskosten, denn das ist Werteverzehr. Kosten sind ja Werteverzehr, und hier muss man also das zusätzlich zu dem Mindestkapital durchaus noch kalkulieren.

Organe der AG (AG-Gründung)

Na, dann braucht die AG natürlich einen Aufsichtsrat, ja, also für die Gründung muss man also Aufsichtsratsmitglieder bestimmen. Man braucht ein Aufsichtsrat, und man braucht einen Vorstand, also man braucht die Organe, und man braucht natürlich die Aktionäre,  also man braucht die Organe der Aktiengesellschaft, nämlich Vorstand, Aufsichtsrat und die Hauptversammlung, also die Aktionäre (die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre), also man muss sich auch überlegen: Wer kommt in den Aufsichtsrat, und, denn wer im Vorstand ist, darf nicht gleichzeitig im Aufsichtsrat sein, aus nahelegen Gründen,  also auch das muss man sich überlegen hier bei der Gründung.

Okay, das soll genügen.

Lernen ohne Leiden (AG-Gründung)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

AG-Merkmale

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Lernen ohne zu leiden (AG-Merkmale)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In dieser Video-Serie zeige ich, wie man Lösungen generiert für Prüfungsfragen.  Diesmal geht es um eine Aktiengesellschaft, eine AG, und wir sollen Merkmale einer AG nennen.

4 Merkmale einer AG (AG-Merkmale)

So. Machen wir uns eine Struktur; sagen wir mal: 4 Merkmale sind gefragt.

  • Die Aktiengesellschaft ist keine natürliche Person, ist kein Mensch, sondern ist eine juristische Person. Eine juristische Person, ein künstlicher Mensch, kann im Geschäftsleben agieren, und wenn es Ärger gibt mit der AG, dann muss man die AG verklagen, denn sie kann auch vor Gericht verklagt werden, und sie kann selber vor Gericht klagen.
  • Dann ist die AG eine Aktiengesellschaft, und das bedeutet: Das ist eine Kapitalgesellschaft. Wir unterscheiden Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, und hier ist es eine Kapitalgesellschaft, das heißt das Kapital steht im Vordergrund, und die Gesellschafter, und das sind ja die Aktionäre, stehen im Hintergrund.
  • Dann hat die AG drei Organe, drei Organe: Das ist der Vorstand, das ist der, der am Ruder steht, am Steuerrad steht und die Geschäfte führt, dann den Aufsichtsrat, das ist er der den Vorstand beaufsichtigt, und die Hauptversammlung, das ist die Versammlung der Aktionäre.
  • Dann immer noch ein wichtiger Aspekt, immer wenn man Gesellschaften betrachtet, ist der Aspekt der Haftung. Und zwar die Haftung ist beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. Das heißt die Aktiengesellschaft haftet mit allem, was die Aktiengesellschaft hat. Was nicht haftet, ist das Privatvermögen der Gesellschaft.

Okay, das war‘s für dieses Video.

Lernen ohne zu leiden (AG-Merkmale)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank!

 

© Dr. Marius Ebert

 

Affiliate Marketing

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Werden Sie mein Affiliate-Partner (Affiliate Marketing)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und heute möchte ich mal einen Begriff erklären, der immer populärer wird, und zwar den Begriff Affiliate Marketing.

Was ist das, und vor allem: Was kann es für Sie bedeuten? Nun, es kann bedeuten, dass Sie sehr einfach sehr bequem Geld verdienen können durch Empfehlungen, die Sie geben. Aber der Reihe nach.

Affiliate = Partner (Affiliate Marketing)

Affiliate heißt zunächst einmal nichts weiter als Partner. Sie werden also Partner. Und auch das ist im Grunde keine neue Idee. Affiliate ist also ein Partnerprogramm, und zwar: Wenn das hier Sie sind, ja, das sind Sie, das ist jemand, den Sie kennen, dessen Produkte Sie gut finden, nehmen wir mal ich wäre das, ich spiel jetzt mal den Produzenten von guten Produkten, Sie haben vielleicht bei mir schon ein Produkt gekauft und waren zufrieden, begeistert, und dann gibt es einen Dritten hier, das ist ein Bekannter oder Freund von Ihnen, und Sie geben nun diesem Dritten eine Empfehlung. Daraufhin kauft dieser Dritte beim Produzenten, in dem Beispiel hier bei mir, und Sie erhalten dafür eine Provision. Das ist Affiliate, na ja, das ist es eigentlich noch nicht, weil diese Idee ist keine neue.

Automatisierte Abläufe (Affiliate Marketing)

Die neue Idee ist, dass das Ganze automatisiert abläuft. Wenn das Sie selbst wenn das hier Ihr Freund oder Bekannter ist, und wenn das der Produzent, also im Beispiel ich bin, dann ist die Idee, dass Sie diesem Dritten hier einen bestimmten Link schicken. Ja, Sie schicken ihm die Information, telefonisch, per E-Mail, wie auch immer: „Du, da ist ein tolles Produkt …“, schicken ihm einen Link, einen Link, dieser Dritte klickt und kauft über diesen Link, er klickt und kauft über diesen Link, und dann bekommen Sie automatisch auf einem Konto gutgeschrieben, und das ist das Tolle: automatisch, in einem Abrechnungssystem bekommen Sie automatisch Ihre Provision, und dieses Abrechnungssystem läuft völlig separat hier vom Konto dieses Menschen, also des Produzenten, sondern ist eine dritte Gesellschaft, die dann auch automatisch an Sie auszahlt.

Werden Sie mein Affiliate-Partner (Affiliate Marketing)

Und das Ganze ist viel, viel einfacher, als Sie im Moment vielleicht denken, und ich war ja gerade in dem Beispiel schon der Produzent. Wenn Sie Lust haben, zum Beispiel mein Affiliate-Partner zu werden, dann schauen Sie doch mal in den www.spasslerndenk-shop.de. Und wenn Ihnen diese Produkte, die ich dort zurzeit aufbaue, das hat auch viel mit den Dingen zu tun, ich hier mit diesem Grafiktablett mache, www.spasslerndenk-shop.de. Wenn Ihnen diese Produkte gefallen, dann schauen Sie doch mal, ob sie mein Affiliate-Partner werden können. Dann schicken Sie mir eine Mail an info(at)spasslerndenk.de. Würde mich freuen.

Mein Name ist Marius Ebert.

Alles Gute!

 

© Dr. Marius Ebert

 

Abzinsungsfaktor

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Videos und Aufgaben herunterladen (Abzinsungsfaktor)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert, und in diesem Video geht es um den Abzinsungsfaktor, und jetzt es ist natürlich super, wenn Sie das andere Video schon gesehen haben. In dem ging es um den Aufzinsungsfaktor. In diesem Video, wie gesagt, geht es um den Abzinsungsfaktor.

Unterschied Aufzinsungsfaktor und Abzinsungsfaktor (Abzinsungsfaktor)

Also wir haben den Aufzinsungsfaktor und den Abzinsungsfaktor. Und was ist zunächst einmal der Unterschied? Nun, der Unterschied ist die Fragestellung, die beantwortet wird:

Der Aufzinsungsfaktor, der bezieht sich auf die Zukunft, das heißt im letzten Video haben wir gesehen: Wie viel sind tausend Euro in fünf Jahren wert? Der Aufzinsungsfaktor liefert einen Zukunftswert.

Der Abzinsungsfaktor denkt genau umgekehrt, der macht also die Zukunft zur Gegenwart, der liefert einen Gegenwartswert. Der Abzinsungsfaktor bezieht sich auf die Gegenwart, also die Fragestellung könnte man so formulieren: Wie viel sind tausend Euro, die ich in genau fünf Jahre bekomme, heute wert. Das ist die Fragestellung des Abzinsungsfaktors.

Mathematische Formel (Abzinsungsfaktor)

Der Abzinsungsfaktor lautet: q-n

Der Aufzinsungsfaktor war qn, der Abzinsungsfaktor  ist q-n.

Das kann man auch anders schreiben. Das kann man schreiben als

1 durch qn

Das ist nur eine andere mathematische Schreibweise. Die Aussagekraft ist genau die gleiche.

q, nochmal zur Erinnerung, q war 1+i, wobei i der Zinssatz ist. Also wenn i zehn Prozent ist, also der Zinssatz 10%, dann ist i 0,1 und q 1,1, wenn i, wenn der Zinssatz 5 Prozent ist, dann ist i 0,05 und q 1,05, und n sind die Jahre.

Das ist ausführlich im Video Aufzinsungsfaktor erklärt.

Zahlenbeispiel Abzinsungsfaktor (Abzinsungsfaktor)

Machen wir ein Zahlenbeispiel: Wie viel sind tausend Euro, wie viel sind tausend Euro, die ich hier bekomme in t5, am Ende von t5. Wie viel sind diese tausend Euro heute wert? Das ist die Fragestellung des Abzinsungsfaktors.

Rechnen wir uns das aus: 1.000 Euro mal — jetzt brauchen wir natürlich wieder einen Zinssatz; nehmen wir wieder zehn Prozent – 1.000*q-n ist 1.000*1,1, ja, die 10 Prozent werden zu 0,01 und q wird zu 1,1. 1.000*1,1-5 (auf dem Taschenrechner ist das die Vorzeichenwechseltaste, ja, man muss also das Plus ändern in ein Minus), 1.000*1,1-5 bei i=0,1 und der Zinssatz 10 Prozent, und das ergibt dann einen Betrag von 620,92.

Kurze Gegenprobe: 620,92*1,15 – was wird da wohl rauskommen? Na, 1.000 natürlich.

Das ist der Aufzinsungsfaktor, das ist der Abzinsungsfaktor. Wo ist der Unterschied? Im Exponenten, das was hier oben steht ist Exponent. Hier steht Plus, hier steht Minus.

Vielen Dank.

Videos und Aufgaben herunterladen (Abzinsungsfaktor)

Ausführliche Videos zu vielen betriebswirtschaftlichen Themen, auch zu Aufgaben und zu juristischen Themen finden Sie unter www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Abschluss GuV-Konto Zusammenfassung

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Lernen mit dynamischen Lernsystemen (Abschluss GuV-Konto Zusammenfassung)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert, und wir sind im zweiten Kontenkreis, im Erfolgskontenkreis, Erfolgskonten, und wir fassen noch einmal zusammen, was wir gerade in der Übung gemacht haben.

Aufwands- und Ertragskonten werden über das GuV-Konto abgeschlossen (Abschluss GuV-Konto Zusammenfassung)

Alle Aufwands- und Ertragskonten werden über das GuV-Konto, das Gewinn- und Verlust-Konto abgeschlossen. Alle Aufwands- und Ertragskonten werden über das GuV-Konto abgeschlossen, das Grundprinzip der Buchungssätze, per GuV an alle Aufwandskonten, was dazu führt, das sie im GuV-Konto wieder auf der linken Seite auftauchen, ja, wir haben ja hier Soll und Haben. Per GuV bedeutet: Der Aufwand steht auf der linken Seite, per Ertragskonten an GuV bedeutet: Die Erträge stehen auf der rechten Seite. Das heißt wir haben folgende Konstellation: Wir haben hier auf der linken Seite unsere Aufwendungen, auf der rechten Seite unsere hoffentlich betragsmäßig größeren Erträge. Die mengenmäßige Struktur ist so, dass wir hier (im Soll) viele, viele Posten an Aufwand haben, hier (im Haben) relativ weniger an Ertrag, aber die Summen, um die geht es jetzt hier, sind rechts hoffentlich größer als links, so dass wir auf die wertmäßig größere Seite schauen, dass wir diese Summe ziehen, dass wir die Summe übertragen auf die wertmäßig schwächere Seite, dass wir den Saldo ziehen, und der Saldo ist unser G, unser Gewinn. Noch einmal der Trick: G, Gewinn, und G, hier unten der Saldo, stehen auf der gleichen Seite.

GuV-Konto wird über das EK-Konto abgeschlossen (Abschluss GuV-Konto Zusammenfassung)

Das Gewinn- und Verlustkonto wiederum wird über das Eigenkapitalkonto, das EK-Konto abgeschlossen. Das Eigenkapitalkonto ist das Bindeglied zwischen Erfolgs- und Bestandskontenkreis. Schauen wir also auf das Eigenkapitalkonto EK und spielen beide Fälle noch einmal durch. Wir wiederholen hier gerade, aber Wiederholen ist der Schlüssel für den Erfolg; Sie kennen das alles schon, was ich hier gerade mache, aber Wiederholung ist extrem wichtig. Soll und Haben nochmal alles korrekt bezeichnet. Das Eigenkapital, nehmen wir an, hat einen Anfangsbestand, hat einen Anfangsbestand, in beiden Fällen, und wenn wir jetzt einen Gewinn haben, dann landet der Gewinn hier auf der rechten Seite und erhöht entsprechend das Eigenkapital, und wenn wir einen Verlust hätten, würde der Verlust hier landen und entsprechend das Eigenkapital reduzieren. Also hier kommt der Gewinn hinzu, und hier der Verlust reduziert entsprechend das Eigenkapital, so dass der Endbestand an Eigenkapital hier dann entsprechend geringer ist. Aber auch das wissen und kennen Sie schon.

Lernen mit dynamischen Lernsystemen (Abschluss GuV-Konto Zusammenfassung)

 

 

© Dr. Marius Ebert

 

Ablaufplan Prioritätsregeln Teil 2

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Lernmaterialien und Video-Coaching (Ablaufplan Prioritätsregeln Teil 2)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. Wir sind im Teil 2 unseres Videos über die Prioritätsregeln in der Ablaufplanung – Prioritätsregeln. In Teil 1 ist das Grundproblem erklärt, das heißt: Was ist das Grundproblem der Ablaufplanung? Wie kommt es zu den Prioritätsregeln? Und die Struktur der Lösung ist auch schon aufgezeigt. Und genannt wurde auch schon 1-2-3-4-5-6, das heißt die wesentlichen Prioritätsregeln habe ich in Teil 1 schon genannt, und die ersten drei erklärt.

6 Prioritätsregeln (Ablaufplan Prioritätsregeln Teil 2)

Was ich erklärt habe ist

  • First Come First Served (FCFS), Wer zuerst kommt, mahlt zuerst,
  • die KOZ-Regel, die Regel der kürzesten Operationszeit, auch in Teil 1 erklärt,
  • und die Schlupfzeit-Regel.

Was ich nicht in Teil 1 erklärt habe und jetzt hier erkläre, ist

  • die Verzugszeit-Regel,
  • die Leistungsgrad-Regel und
  • die Regel der externen Prioritäten.

Also: Schauen Sie für dieses Problem bitte Teil 1, Prioritätsregeln Teil 1 heißt das Video, und jetzt erkläre ich hier diese drei (letzten) Prioritätsregeln.

Vierte bis sechste Prioritätsregel (Ablaufplan Prioritätsregeln Teil 2)

  • Vollzugszeit-Regel bedeutet: Das Produkt hat in der Fertigung an der Maschine Priorität, das am längsten zurückliegt, das am spätesten dran ist, ja, am spätesten dran, ja (ist nicht gerade Hochdeutsch hier, aber Sie wissen, was ich meine), am spätesten dran. Das Produkt, das am spätesten dran ist.
  • Leistungsgrad-Regel bedeutet: Das Produkt hat Priorität, das die höchste Leistung bringt, das heißt den höchsten Gewinn. Kann natürlich auch mal anders definiert sein — höchste Rentabilität. Auf jeden Fall ordnet man dem Produkt eine Leistung zu, eine ökonomische Leistung in Form von Euro, ja, oder Prozent, und sagt: Die Produkte, die das meisten bringen, ja, also hier in Verzug ist es am spätesten dran, oder bringt am meisten (auch etwas umgangssprachliche Ausdrucksweise, aber Sie wissen, was ich meine).
  • Und externen Prioritäten bedeutet: Extern bedeutet „von außen“, das heißt hier kommen jetzt Prioritäten von außen, zum Beispiel Konventionalstrafe. Das ist der häufigste Grund. Wenn wir dieses Produkt jetzt nicht ganz schnell fertig kriegen, dann müssen wir eine Konventionalstrafe, vertraglich vereinbart, bezahlen. Das wollen wir vermeiden, und deswegen diese externe Priorität. Das muss nicht immer eine Konventionalstrafe sein, das kann auch irgendetwas anderes sein von außen, ja, zum Beispiel ein Großkunde oder ein Kunde, der mit Stornierung droht aller Aufträge, oder der wechseln will zum Wettbewerb, wenn er seinen Auftrag jetzt nicht schnell fertig bekommt, ja, das sind alles diese externen Prioritäten. Das ist nur ein Beispiel, ja, Konventionalstrafe ist nur ein Beispiel für diese Prioritätsregel.

Lernmaterialien und Video-Coaching (Ablaufplan Prioritätsregeln Teil 2)

OK, das war’s für dieses Video.

Gehen Sie nun zu www.spasslerndenk-shop.de und merken Sie sich diese Adresse. Das ist Ihre Adresse für gutes Lernmaterial zur Betriebswirtschaftslehre und Juristerei. www.spasslerndenk-shop.de, und denken Sie immer daran: Sie können sich bei Lernen verletzen, wenn Sie mit schlechtem Lernhandwerkszeug arbeiten. Gehen Sie also dorthin. Dort finden Sie das, was Sie schon immer gesucht haben.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Ablaufplanung Prioritätsregeln Teil 1

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Lernhilfen und Video-Coaching (Ablaufplanung Prioritätsregeln Teil 1)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. In dieser Video-Serie erarbeitete Lösungen für Prüfungsfragen. Hier wird gefragt nach Prioritätsregeln in der Ablaufplanung.

Gleichzeitig natürlich auch auf meinen digitalen Lernkarten hier zum Technischen Betriebswirt. zum Technischen Fachwirt zum Beispiel finden Sie auch die entsprechende Karte. Dazu gleich mehr.

Begriff Ablaufplanung (Ablaufplanung Prioritätsregeln Teil 1)

Klären wir zunächst: Was ist Ablaufplanung? Ablaufplanung ist nötig in der Werkstattfertigung. Werkstattfertigung ist das genaue Gegensatz der Fließfertigung. Bei der Werkstattfertigung kommt das Produkt P zur Maschine M. P zu M. Das Produkt kommt zur Maschine.

Und genau da haben wir das Problem der Ablaufplanung, denn jetzt kommt nicht ein Produkt, sondern das Produkt 1 (P1), das Produkt 2 (P2), das Produkt 3 (P3) stehen jetzt alle gewissermaßen vor der Maschine und wollen bearbeitet werden.

Frage der Priorität (Ablaufplanung Prioritätsregeln Teil 1)

Frage der Ablaufplanung ist die Frage: Welche Priorität? Mit was fange ich an? Mit Produkt 1, mit Produkt 2, mit Produkt 3? Mit was fange ich an?

Und dafür brauche ich diese Prioritätsregeln. Das ist unsere Ausgangsfrage.

6 Prioritätsregeln (Ablaufplanung Prioritätsregeln Teil 1)

Und ich stelle Ihnen mal 1, 2, 3, 4, 5, nein 6 sind es sogar – 6 Prioritätsregeln vor.

  1. Da ist die First Come First Served-Regel (FCFS): Früher sagte man, als man noch Deutsch gesprochen hat: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
  2. Dann die KOZ (bitte nicht anders aussprechen), die KOZ-Regel: Die Kürzeste Operationszeit-Regel. Das heißt: Das Produkt, das an dieser Maschine am kürzesten braucht.
  3. Dann die Schlupfzeit-Regel
  4. Dann die Verzugszeit-Regel
  5. Die Leistungsgrad-Regel
  6. Und die Regel der externen Priorität

Die ersten beiden habe ich schon erklärt: First Come First Served, KOZ. Schlupfzeit-Regel bedeutet: Das Produkt hat Vorrang, das danach am schnellsten fertig ist. Also danach am schnellsten fertig. Das ist die Schlupfzeit-Regel.

Und die anderen drei Regeln, die Vollzugszeit-Regel, die Leistungsgrad-Regel und die Regel der externen Prioritäten kläre ich in Teil 2 dieses Videos über die Prioritätsregeln.

Lernhilfen und Video-Coaching (Ablaufplanung Prioritätsregeln Teil 1)

Schauen Sie sich also Teil 2 an und schauen Sie vor allem in meinem Shop, damit Sie endlich mit vernünftigen Lernhilfen arbeiten.

Seit ich studiert habe, und das ist schon eine Weile her, hat sich hier nicht besonders viel getan. Leichte Verbesserungen, aber keine entscheidenden. Das heißt: Die meisten Lehrbücher sind immer noch schlecht, und die meisten Skripten sind immer noch noch schlechter. Warum? Weil das Leute schreibe, die fachlich Ahnung haben, aber pädagogisch-didaktisch überhaupt keine Ahnung. Die von der Funktionsweise von Gehirn und Bewusstsein nichts, aber auch gar nichts wissen und Bücher schreiben, womit sie andere Leute in Verwirrungszustände bringen. Aus Verwirrung folgt Verzweiflung, aus Verzweiflung folgt Frustration, Depression, manchmal Aggression, und da wollen Sie nicht hin. Sondern Sie wollen zum Erfolg, Sie wollen Ihre Prüfung, Ihr Examen bestehen. www.spasslerndenk-shop.de ist Ihre Adresse im Internet. Merken Sie sich www.spasslerndenk-shop.de  — Spass mit 2 „s“.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert