AGB Klauselverbote Wertungsmöglichkeit

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Videocoachings Lernen in einem Drittel der Zeit (AGB Klauselverbote Wertungsmöglichkeit)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über die AGB, die Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen, und hier geht es um die Wertungsmöglichkeiten.

Begriff Wertungsmöglichkeit (AGB Klauselverbote Wertungsmöglichkeit)

Wertungsmöglichkeiten, das ist eine Formulierung, die wir im Gesetz finden. Das sind die Paragrafen vor allem 308 und 309, wie wir gleich noch sehen werden. Aber zunächst mal der Begriff Wertungsmöglichkeit. Was ist Wertungsmöglichkeit? Wertungsmöglichkeit ist ein Interpretations-Spielraum, und zwar von wem? Wer kann interpretieren? Nun, letztlich der Richter. Also die Wertungsmöglichkeit ist der Interpretationsspielraum des Richters.

§ 308 und 309 BGB (AGB Klauselverbote Wertungsmöglichkeit)

Und wir sehen, wenn wir in diese Paragrafen hier reinschauen, dass wir einen Paragrafen haben ohne Wertungsmöglichkeit, ja, also hier nochmal Wertungsmöglichkeit, ohne und mit Wertungsmöglichkeit.

  • Ohne Wertungsmöglichkeit, das ist der § 309. Das heißt, das ist ein Paragraf ohne Interpretationsspielraum für den Richter. Wenn dort eine Klausel steht, das steht ja im Zusammenhang mit Klauselverboten, ja, die Überschrift den Paragrafen heißt ja Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit,  und Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit. Ein Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit ist eine absolut verbotene Klausel. Hier hat der Richter keinen Interpretations-Spielraum.
  • Und mit Wertungsmöglichkeit ist der § 308. Und auch da schauen wir mal kurz rein. Schauen Sie: § 308 BGB natürlich, Bürgerliches Gesetzbuch steht oben drüber, 308 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, und die haben so was: Da steht zum Beispiel der Begriff „unangemessen lange“. „Nicht hinreichend bestimmte Fristen“. Hier muss der Richter interpretieren: Ist das, was der da gemacht hat, jetzt unangemessen lange, oder ist es zwar lange, aber nicht unangemessen lange? Ist die Frist hinreichend bestimmt oder nicht hinreichend bestimmt? Das muss der Richter im Einzelfall dann entscheiden.

Also wir haben die Paragrafen 308 und 309 im BGB, im Bürgerlichen Gesetzbuch, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit und Klauselverbote  mit Wertungsmöglichkeit. Von da lautet auch die Prüfreihenfolge rückwärts: Erst Paragraf 309, und dann prüfen wir 308. Wenn wir beim 309 was finden, dann sind wir auf einer sehr sicheren Seite, wenn wir eine Klausel finden, die dort als verboten deklariert wird, dann hat der Richter keinen Interpretationsspielraum. Wenn wir eine Klausel finden, die hier reinpasst in 308 BGB, schauen Sie ruhig mal rein ins Gesetz, dann müssen wir auf die Entscheidungen und Interpretation des Richters zu unseren Gunsten hoffen.

Videocoachings Lernen in einem Drittel der Zeit (AGB Klauselverbote Wertungsmöglichkeit)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

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