Archiv der Kategorie: Betriebswirt IHK

Grundbuch, öffentlicher Glaube

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundbuch, öffentlicher Glaube)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über das Grundbuch.  Und es heißt immer so schön: Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. Öffentlicher Glaube. Und die Frage, die wir hier klären: Was heißt das?

Eingetragene Tatsachen (Grundbuch, öffentlicher Glaube)

Nun, öffentlicher Glaube bezieht sich auf Tatsachen, Fakten, und da gibt es nun aus Sicht des Grundbuchs zwei Möglichkeiten:

Einmal: Die Tatsache ist eingetragen. Was können das für Tatsachen sein? – Eigentumsverhältnisse, Beschränkungen, Belastungen, Grundpfandrechte. Wir haben in anderen Videos ausführlich diese Dinge behandelt. Die Tatsache ist also eingetragen, oder sie ist nicht eingetragen.

Und wenn die Tatsache eingetragen ist, dann gilt sie als richtig. Das heißt öffentlicher Glaube. Alles, was im Grundbuch steht, darf als richtig angenommen werden, es sei denn, man weiß es aus anderer Quelle besser. Also man ist nicht gutgläubig. Für den Gutgläubigen müssen die Tatsachen, die im Grundbuch stehen, verlässlich sein, also richtig.

Und wenn eine Tatsache nicht eingetragen ist, dann gilt sie als nicht existent, als nicht vorhanden.

Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bedeutet also:

  • Tatsachen, die eingetragen sind, gelten als richtig.
  • Tatsachen, die nicht eingetragen sind, gelten als nicht vorhanden.

Im nächsten Video werden wir auf zwei, es gibt hier nur zwei, Ausnahmen eingehen, dass das Grundbuch keinen öffentlichen Glauben genießt. Eine haben Sie schon gerade kennengelernt, nämlich wenn der Einsehende, also der, der Einsicht nimmt ins Grundbuch, nicht gutgläubig ist. Wenn er es also aus anderer Quelle besser weiß, dann kann er sich nicht aufs Grundbuch berufen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundbuch, öffentlicher Glaube)

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Mein Name ist Marius Ebert

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Grundbuch, kein öffentlicher Glaube

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundbuch, kein öffentlicher Glaube)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind in einer kleinen Videoserie rund um das Grundbuch. Und hier nun eine etwas spitzfindige Frage, nämlich: Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. Das haben wir in einem anderen Video besprochen. Gibt es Fälle, wo das Grundbuch keinen öffentlichen Glauben genießt?

Zwei Ausnahmen (Grundbuch, kein öffentlicher Glaube)

Also: Grundbuch, kein öffentlicher Glaube, Fragezeichen. Gibt es solche Fälle?

Ja, es gibt zwei, und nur zwei Fälle:

  • Einmal: Es steht etwas Falsches im Grundbuch, oder eine Tatsache die einzutragen ist, steht nicht im Grundbuch. Und der, der das Grundbuch nutzt, ist nicht gutgläubig. Er weiß es aus anderer Quelle besser. Dann kann er sich nicht auf das Grundbuch berufen. Das Grundbuch schützt den Gutgläubigen und nicht den, der es aus anderer Quelle besser weiß.
  • Und, das zweite, wo das Grundbuch keinen öffentlichen Glauben genießt, sind Lage, Größe und Nutzungsart des Grundstücks. Denn hier brauchen wir den Flächennutzungsplan und die Flurkarte. Hier brauchen wir den Flächennutzungsplan die Flurkarte, also nicht das Grundbuch, sondern diese ergänzenden Dokumente, um hier verlässliche Informationen zu haben über Lage, Größe und Nutzungsart des Grundstücks. Also für diese Eigenschaften des Grundstücks genießt das Grundbuch keinen öffentlichen Glauben.

Das sind die beiden einzigen Ausnahmen.

Ansonsten verweise ich auf das andere Video.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundbuch, kein öffentlicher Glaube)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Grundbuch, Einsicht

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundbuch, Einsicht)

Hallo mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über das Grundbuch und die Eintragungen im Grundbuch. Hier  geht es um das Grundbuch selber, und zwar um die Einsicht: Wer darf Einsicht in das Grundbuch nehmen?

Einsichtnahme in das Grundbuch (Grundbuch, Einsicht)

Und die Formulierung, die das ausdrückt, wer Einsicht nehmen darf lautet: „Das Grundbuch ist bedingt öffentlich.“ Bedingt öffentlich.

Und jetzt ist die Frage: Worin liegt die Bedingung? Es ist also nicht für jeden öffentlich, nicht für jeden zugänglich, anders als das Handelsregister, das für jeden zugänglich ist. Worin liegt die Bedingung? – Nun, die Bedingungen liegt darin, dass man ein berechtigtes Interesse braucht.

Also merken Sie sich bitte: Das Handelsregister ist für jeden öffentlich, das Grundbuch für jeden, der ein berechtigtes Interesse hat.

Wer kann ein berechtigtes Interesse haben? – Selbstverständlich ein Makler. Natürlich der Eigentümer selber. Oder auch ein Kaufinteressent. Und bei einem Kaufinteressent ist es sinnvoll, eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers. Der Kaufinteressent sollte vorlegen eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers. Das sollte er beim Grundbuchamt vorlegen. Wir haben uns in einem anderen Video  darüber unterhalten, wo das Grundbuch zu finden ist. Also beim Grundbuchamt vorlegen, damit er Einsicht nehmen darf. Oder aber der Makler hat einen Grundbuchauszug besorgt. Das ist eigentlich eher so das Vorgehen. Aber wenn kein Makler da ist, dann kann das der Kaufinteressent mit schriftlicher Vollmacht machen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundbuch, Einsicht)

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Alles Gute.

Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Grundbuch, Aufbau

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundbuch, Aufbau)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie geht es um das Grundbuch. Und hier in diesem Video schauen wir uns jetzt mal an die Struktur, also den Aufbau des Grundbuchs.

Grundlegende Struktur des Grundbuchs (Grundbuch, Aufbau)

Und zwar haben wir zunächst mal a) und b), und zwar

a ) ist die Grundakte, und

b ) ist das Grundbuchblatt. Und dieses Grundbuchblatt ist etwas mehr als nur ein Blatt, sondern es ist einmal in drei Teile unterteilt, und der dritte Teil es dann nochmal weiter unterteilt. Also erstens, zweitens, drittens.

Das erste, was wir hier haben, ist die Aufschrift. Aufschrift bedeutet: Hier sind bezeichnet das Gericht, der Bezirk und Buchnummer und Blattnummer.

Zweitens das Bestandsverzeichnis: Lage und Größe des Grundstücks.

Und drittes, als drittes die Abteilungen. Und da gibt es drei Abteilungen: I., II., III. In der Abteilung I steht der Eigentümer, in der Abteilung II stehen Lasten und Beschränkungen – alle Lasten und Beschränkungen außer den Grundpfandrechten,  die stehen in Abteilung III.

Was das genau ist, schauen wir uns dann im nächsten Video an.

Also: drei Abteilungen – I., II. III., Abteilung I der Eigentümer, II. Lasten und Beschränkungen, da gibt es bereits einige Videos, was Lasten und Beschränkungen sind, und III. die Grundpfandrechte.

Aber im nächsten Video gehen wir nochmal ausführlicher darauf ein.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundbuch, Aufbau)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Grundbuch, Abteilungen

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundbuch, Abteilungen)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind in einer Videoserie rund ums Grundbuch. Und hier geht es nun um die Abteilungen.

Drei Grundbuch-Abteilungen (Grundbuch, Abteilungen)

Wir wissen aus dem anderen Video: Die Abteilungen stehen im Grundbuchblatt. Und Sie wissen auch schon: Es gibt 3 Abteilungen.

Hier schauen wir nun mal etwas genauer, was in diesen drei Abteilungen steht.

  • In Abteilung I steht der Eigentümer. Der Eigentümer kann sein eine natürliche Person, also ein Mensch, oder auch 2, oder mehr natürliche Personen, oder auch juristische Personen können Eigentümer von Grundstücken sein. Und erst durch Eintragung in Abteilung I wird man Eigentümer. Besitzer kann man schon vorher werden. Aber Eigentümer wird man durch Eintragung in die Abteilung I. Sie wissen: Ein Grundstück ist eine Immobilie, etwas unbewegliches, und hier erfolgt die Eigentumsübertragung nicht durch Übergabe, weil man ein Grundstück nicht übergeben kann, sondern durch Eintragung in Abteilung I. Dazu braucht man den notariell beurkundeten Vertrag und so weiter, ja, Schriftlichkeit und so weiter. Aber das wissen Sie ja schon aus anderen Videos.
  • In Abteilung II stehen die Belastungen, Entschuldigung: die Lasten und Beschränkungen. Die Lasten und Beschränkungen. Man kann sagen: Alle Lasten, alles, was auf dem Grundstück lastet, und alles, was die Nutzung des Grundstücks beschränkt, außer den Grundpfandrechten, die stehen in Abteilung III. Was sind Lasten und Beschränkungen? – Lasten und Beschränkungen sind zum Beispiel Vorkaufsrechte. Oder auch ein Niesbrauch. Ja, und noch einige andere, Punkt, Punkt, Punkt, steht in Abteilung II.
  • Und was sind die Grundpfandrechte? – Her gibt es nur zwei: Hier gibt es die Hypotheken, allerdings verschiedene Arten, Hypotheken, und die Grundschuld. Das sind die Grundpfandrechte in Abteilung III.

Und das muss man wissen, wenn man nach den Abteilungen des Grundbuchs gefragt wird.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundbuch, Abteilungen)

Außerdem muss man wissen, wo man leichtes und schnelles Lernen verwirklichen kann. Und da empfehle ich Ihnen dringend meinen Shop: www.spasslerndenk-shop.de. Was es dort gibt, ist einmalig im deutschsprachigen Raum: effizientes Lernen, leichtes schnelles Lernen. Ich bekomme fast jeden Tag Mails von Menschen mir sagen: „Warum habe ich Sie nicht schon früher entdeckt? Warum habe ich so viel Geld für andere Dinge ausgegeben, für Bücher, die mir nicht weitergeholfen haben, für Seminare, die mir nicht weitergeholfen haben? Mit Ihren Videocoachings schaffe ich das. Mit Ihren Videocoachings macht es Spaß.“ Also: Gehen Sie und schauen Sie –  www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Grundansatz für die Bilanz

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundansatz für die Bilanz)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und es geht in diesem Video um so etwas wie einen Grundansatz, um eine Bilanz zu verstehen, also Grundansatz für die Bilanz.

Ansatz und Bewertung (Grundansatz für die Bilanz)

Und ich möchte einfach zwei Begriffe einführen, von denen ich glaube, dass sie sehr helfen, eine Bilanz zu verstehen,

  • und zwar einmal den Begriff Ansatz, ich erkläre das sofort,
  • und dann zweitens den Begriff Bewertung.

Bilanz funktioniert nach zwei Grundüberlegungen:

  • erstens Ansatz, das ist die Frage: „Was muss überhaupt in die Bilanz?“,
  • und dann, wenn ich mich entschlossen habe, es in die Bilanz aufzunehmen: “Wie bewerte ich es?“

Zwei Schritte, um eine Bilanz zu bauen: „Was muss rein?“ und „Wie bewerte ich es?“

So, und die Antwort auf die Frage „Was muss ich aufnehmen?“, Ansatz, lautet zunächst einmal: Alles. Das HGB, das hier relevant ist, sagt: „Sämtliche Vermögensgegenstände, sämtliche Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge müssen in den Jahresabschluss rein.“ Allerdings stimmt das gar nicht so richtig. Es ist eben doch nicht alles. „Alles, Komma, aber…“ müsste man sagen. Und „aber“ bedeutet: § 248, Absatz 2. Schauen Sie da mal rein im HGB,  im Handelsgesetzbuch, denn da steht zum Beispiel: Marke darfst du nicht. Kundenliste, ja, kann ein erheblicher Wert sein, eine Liste der Kunden, die immer wieder bei uns kaufen, denen wir nur mal ein Sonderangebot schicken, und dann kauft wer ein Teil, ist ein Wert, weil er einen Cashflow bringt. Darfst du nicht aktivieren. Ja, es sind noch einige Punkte, die man laut § 248, Abs. 2 nicht aktivieren darf. Das sind die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte, die nur sehr eingeschränkt aktiviert werden dürfen. Also alles, aber bestimmte selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte nicht.

Und die zweite Frage ist dann die Frage der Bewertung. Und bei der Bewertung gibt es grundsätzlich mehr Möglichkeiten. Ja, wenn wir dann mal ganz strukturell und von außen schauen, gibt es bei der Bewertung mehr Möglichkeiten als beim Ansatz. Beim Ansatz haben wir keinen Spielraum. Alles Materielle müssen wir, das Immaterielle halt teilweise nicht, teilweise können wir – lesen Sie den § 248, aber alles Materielle, sämtliche Vermögenswerte, sämtliche Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwände und Erträge, ja, muss alles in das HGB in  den Jahresabschluss rein laut HGB. Bei der Bewertung haben wir mehr Möglichkeiten. Ich will nur mal kurz so ein, zwei aufzeigen.

  • Zum Beispiel haben wir die Möglichkeit, die GWG-Abschreibung zu machen. Schauen Sie in die entsprechenden Videos. Ich kann also einen Vermögenswert im Jahr der Anschaffung, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt, sofort voll abschreiben schon im Jahr der Anschaffung. Obwohl ich ihn vielleicht drei, vier, fünf Jahren nutze, kann ich im Jahr der Anschaffung voll abschreiben.
  • Oder ich habe die Wahl zum Beispiel zwischen LIFO, Last In First Out, und FIFO. Das kann zu Unterschieden führen in der Bewertung.

Bei der Bewertung habe ich also mehr Möglichkeiten, als beim Ansatz.

Ich hoffe, dieses Video hilft, um zunächst einmal eine Brille oder einen Wertmaßstab, Kriterien zu haben, um sich einer Bilanz überhaupt zu nähern. Also Ansatz: „Was muss rein?“ und Bewertung: „Wie bewerte ich?“.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundansatz für die Bilanz)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

GP, FP Netzplan, Prüfungsfrage

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GP, FP Netzplan, Prüfungsfrage)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. Hier geht es darum, Prüfungsstoff aufzubereiten in Frage- und Antwortform. Hier eine Frage aus der Ablaufplanung, und zwar aus dem Netzplan. Netzplan ist ein Instrument der zeitlichen Ablaufplanung. Und zwar soll man hier nun erklären den Unterschied zwischen der gesamten Pufferzeit und der freien Pufferzeit.

Unterschied im Bezug (GP, FP Netzplan, Prüfungsfrage)

Und der Unterschied ist ganz klar mit einem Wort erklärt: Das ist der Bezug.

Worauf bezieht sich die gesamte Pufferzeit? – Die gesamte Pufferzeit bezieht sich auf das gesamte Projekt. Schauen Sie: gesamte Pufferzeit, gesamtes Projekt. Gesamte Pufferzeit ist die Pufferzeit, die ein Vorgang hat, ohne dass das gesamte Projekt verzögert wird. Ohne dass das gesamte Projekt verzögert wird. Das ist die gesamte Pufferzeit.

Die freie Pufferzeit hat einen anderen Bezug. Sie bezieht sich auf den Nachfolger. Die freie Pufferzeit ist die Pufferzeit, die ein Vorgang hat, ohne dass der Nachfolger gestört wird. Ich benutze diesen etwas saloppen Ausdruck, gestört wird. Ungestört heißt: Er kann seine früheste Anfangszeit einhalten. Das heißt: Er wird nicht gestört. Er kann seine früheste Anfangszeit einhalten. Der Nachfolger kann frühest möglich beginnen. Und wenn zwischen dieser Zeit, also der frühesten Endzeit des Vorgängers und der frühesten Anfangszeit des Nachfolgers, wenn da noch was dazwischen liegt, früheste Endzeit des Vorgängers minus früheste Anfangszeit des Nachfolgers. Das heißt: Die frühe Endzeit des Vorgängers ist zum Beispiel 8, und die früheste Anfangszeit des Nachfolgers ist 10, wenn hier also was dazwischen liegt, man müsste also die Formel im Grunde umstellen, man müsste sagen FAZ Nachfolger minus früheste Endzeit Vorgänger, also 10 minus 8, dann ist die freie Pufferzeit 2. Also die Formel lautet FAZ Nachfolger minus FEZ Vorgänger also hier genau umgekehrt, wie ich das hier hingeschrieben habe, FAZ des Nachfolgers minus FEZ Vorgänger, während bei der gesamten Pufferzeit die Formel ja anders aussieht. Wenn das hier ein Knoten ist und ich verkürze das jetzt mal auf die wesentlichen Elemente: früheste Anfangszeit, früheste Endzeit, späteste Anfangszeit, späteste Endzeit – FAZ, FEZ, SAZ, SEZ. dann ist die Formel für die gesamte Puffer Zeit SAZ minus FAZ, oder SEZ minus FEZ. Oder, wohlgemerkt.

Hier ist die Trennung, hier ist die gesamte Pufferzeit, hier die freie Pufferzeit.

So. Das heißt also: Bei der gesamten Pufferzeit werden die nur die Zeiten innerhalb eines Knotens verwendet. Während man bei der freien Pufferzeit die früheste Anfangszeit des Nachfolgers braucht, um die freie Pufferzeit zu berechnen. Frei heißt autonom.

Das heißt: Hier der berechnete Vorgänger kann autonom, das heißt selbstständig handeln, ohne dass es jemand anders überhaupt stört und interessiert.

Okay, das war’s für diesen Sachverhalt.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GP, FP Netzplan, Prüfungsfrage)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

GmbH, Merkmale

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GmbH, Merkmale)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich greife in diesem Video wieder eine Prüfungsfrage auf. Und zwar wird hier gefragt nach den Merkmalen, 5 soll man nennen, einer GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 5 Merkmale will man in dieser Prüfung wissen.

5 Merkmale einer GmbH (GmbH, Merkmale)

  • Nun, zum Einen: Die GmbH ist eine juristische Person. Eine juristische Person ist ein künstlicher Mensch, das heißt diese juristische Person hat eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann selber klagen und verklagt werden. Sie muss sich dann vertreten lassen durch einen Geschäftsführer.
  • Dann: Für die Gründung braucht man einen, ein Gründer. Es heißt hier oben „Gesellschaft“, das ist ein bisschen missverständlich. Da stellt man sich mindestens 2 vor, besser noch mehr. In Wahrheit kann eine Ein-Mann-GmbH gründen – bisschen widersinnig, aber so ist es nun mal. Eine Ein-Mann-GmbH funktioniert.
  • Und dann der nächste Punkt ist die Haftung. Die Haftung ist beschränkt, und zwar auf das Gesellschaftsvermögen. Es haftet das gesamte Gesellschaftsvermögen, nicht haftet das Privatvermögen der Gesellschafter. Die haftungsbeschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. „Gesellschaften mit auf das Gesellschaftsvermögen beschränkter Haftung“ müsste es eigentlich richtig heißen. Es gibt da sehr viele Missverständnisse. Ich habe da Videos zu produziert. Wenn Sie das jetzt im Moment hier verwirrt, weil Sie anderes glauben, dann schauen Sie die anderen Videos.
  • Dann braucht es zur Gründung einen Notar, und es braucht zur Gründung die Eintragung ins Handelsregister. Die Eintragung ins Handelsregister ist er Geburtsakt, das heißt erst wenn die GmbH ins Handelsregister eingetragen ist, dann ist sie wirklich da. Vorher ist sie eine GmbH iG, eine GmbH in Gründung. Die Gründung mit dem Notar und die Eintragung ins Handelsregister ist mit Kosten verbunden. Auch das ist noch ein Merkmal, das man erwähnen sollte.

So, und ich denke, damit hat man diese Prüfungsfragen umfassend beantwortet.

Vielen Dank.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GmbH, Merkmale)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankschön.

© Dr. Marius Ebert

 

Gewinnvergleichsrechnung, Ermächtigungsinstrument

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gewinnvergleichsrechnung, Ermächtigungsinstrument)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind gerade dabei, sogenannte Ermächtigungsinstrumente zu betrachten. Ermächtigungsinstrumente nenne ich so, weil sie Sie ermächtigen, in einer Prüfung diese Aufgabe, diese Instrumente zu beherrschen. Im letzten Video haben wir uns die Kostenvergleichsrechnung angeschaut. Jetzt schauen wir uns die Gewinnvergleichsrechnung an. Auch das ist ein statisches Verfahren der Investitionsrechnung.

Vergleich per Tabelle (Gewinnvergleichsrechnung, Ermächtigungsinstrument)

Das Ermächtigungsinstrument ist genau wie bei der Kostenvergleichsrechnung eine Tabelle. Spaltenweise stehen die Alternativen. Wenn es eine dritte Alternative gibt, machen Sie eine weitere Spalte.

Und jetzt gibt es zur Kostenvergleichsrechnung im Unterschied, eigentlich nur einen Unterschied, nämlich dass Sie hier nun eine weitere Zeile einziehen, nämlich die Umsätze, die man eigentlich streng genommen Leistungen nennen müsste. Die ganzen Kosten, strukturiert nach KFix und kvariabel haben Sie ja schon aus der Kostenvergleichsrechnung. Die Gewinnvergleichsrechnung baut ja darauf auf. Schauen Sie auch das andere Video „Kostenvergleichsrechnung, Ermächtigungsinstrument“.  Die ziehen Sie nur mit Minus ab; das Vorzeichen wechselt. Bei der Kostenvergleichsrechnung war es eine Addition, jetzt ist es ein Minus. Sie ziehen die Kosten ab, kommen und zu einer Größe, die wir „Gewinn“ nennen, eigentlich müsste es heißen „Betriebsergebnis“, wie wir „Gewinn“ nennen, ja, das ist eine Differenz von der mathematischen Arithmetik hier, ja, hier steht ein Plus, minus, minus, minus ist eine Differenz, eine Differenz, und wir entscheiden uns für die Alternative mit dem größeren Gewinn, drücken das als Antwortsatz noch aus. Das ist immer sehr wichtig, dass wir unsere Entscheidung begründen. Ich entscheide mich für Alternative A1 weil sie den größeren Gewinn hat nach der Gewinnvergleichsrechnung, ja, und das ist es schon.

Hier bei den Kosten gibt es zwei Schwierigkeiten, nämlich die kalkulatorischen Abschreibungen, die kalkulatorischen Zinsen. Schauen Sie in dem Video „Kostenvergleichsrechnung“, da habe ich das genau erklärt, wie man das berechnet.

Ja, das war’s.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gewinnvergleichsrechnung, Ermächtigungsinstrument)

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Mein Name ist  Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Gewinnthesaurierung, Prüfungsfrage

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gewinnthesaurierung, Prüfungsfrage)

Hallo. Das Insider-Video „Prüfung Betriebswirt/in IHK entschlüsselt“ ist noch online verfügbar. Klicken Sie auf den Link unter diesem Video und tragen sich in das Formular ein.

Mein Name ist Marius Ebert. Ich behandle Prüfungsfragen. In diesem Video geht es um die Prüfungsfrage zur Gewinnthesaurierung. Darum dreht sich die Prüfungsfrage, und wir beleuchten es von den verschiedenen Seiten, so dass wir mit allen Prüfungsfragen um die Gewinnthesaurierung herum umgehen können.

Was ist Gewinnthesaurierung? (Gewinnthesaurierung, Prüfungsfrage)

Also zunächst einmal sollte man wissen, was ist denn das. Also: Was ist das? – Und Gewinnthesaurierung ist nichts anderes als Gewinneinbehaltung. Und jetzt sehen Sie wieder diese begriffliche Schlampigkeit, denn diesen Begriff Gewinnthesaurierung verwendet man im Grunde nur bei großen Aktiengesellschaften, börsennotierten Unternehmen, und die sprechen ja zunächst einmal vom Jahresüberschuss, Jahresüberschuss, und der Jahresüberschuss ist der Saldo aus Ertrag minus Aufwand. Wenn ich Ertrag minus Aufwand miteinander verrechne und einen positiven Wert erziele, komme ich zum Jahresüberschuss. Und von diesem Jahresüberschuss werden nun bestimmte Posten abgezogen, so dass am Schluss dann ein Begriff übrig bleibt, der witzigerweise Bilanzgewinn heißt, aber im Grunde nur eine Restgröße ist. Der Bilanzgewinn ist nichts anderes als die Dividende, die an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Und der Jahresüberschuss wird also um einen bestimmten Betrag reduziert, und das was übrig bleibt, wird an die Aktionäre ausgeschüttet. Solange es auf einem Haufen liegt, heißt es Bilanzgewinn, wenn es dann verteilt wird an die Aktionäre, heißt es Dividende. Und das, was abgezogen wird, das sind die Rücklagen.

Vereinfacht gesagt: Jahresüberschuss minus Rücklagen ergibt den Bilanzgewinn. Hier gibt es jetzt noch ein paar Spielchen – plus Gewinnvortrag, minus Verlustvortrag, hin und her, da lassen wir mal alles weg. Jahresüberschuss minus Rücklagen gleich Bilanzgewinn. Das heißt Gewinnthesaurierung  ist gleich Rücklagenzuführung oder auch genannt Rücklagendotierung.

Sie können sich also für Gewinnthesaurierung drei Synonyme merken:

Gewinnthesaurierung ist

  • Gewinneinbehaltung,
  • Rücklagenzuführung oder
  • Rücklagendotierung.

Alles das gleiche.

Und im Prinzip geht es um das Spiel: Vom Jahresüberschuss wird ein Teil des Jahresüberschusses einbehalten, den Rücklagen zugeführt, und der Rest wird ausgeschöpft. Und da sagt der Vorstand des Unternehmens sagt: „Wir haben uns entschlossen vom Jahresüberschuss von, was weiß ich, zehn Millionen Euro 6 Millionen Euro zu thesaurieren. Und das bedeutet: Je höher dieser Betrag ist, den der Vorstand gerade nennt, desto weniger kriegen die Aktionäre. Denn das haben Sie längst schon gemerkt: Das ist die Summe, die zu verteilen ist, sagen wir hundert Euro. Wenn jetzt 50 Euro thesauriert werden, da bleiben für die Aktionäre 50 Euro als Bilanzgewinn, als Dividende verteilt auf die Einzelaktionäre übrig. Wenn dieser Betrag steigt, dann sinkt dieser Betrag, das ist also der Zusammenhang.

OK, das war‘s für dieses Video.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gewinnthesaurierung, Prüfungsfrage)

 

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