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Grundansatz für die Bilanz

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundansatz für die Bilanz)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und es geht in diesem Video um so etwas wie einen Grundansatz, um eine Bilanz zu verstehen, also Grundansatz für die Bilanz.

Ansatz und Bewertung (Grundansatz für die Bilanz)

Und ich möchte einfach zwei Begriffe einführen, von denen ich glaube, dass sie sehr helfen, eine Bilanz zu verstehen,

  • und zwar einmal den Begriff Ansatz, ich erkläre das sofort,
  • und dann zweitens den Begriff Bewertung.

Bilanz funktioniert nach zwei Grundüberlegungen:

  • erstens Ansatz, das ist die Frage: „Was muss überhaupt in die Bilanz?“,
  • und dann, wenn ich mich entschlossen habe, es in die Bilanz aufzunehmen: “Wie bewerte ich es?“

Zwei Schritte, um eine Bilanz zu bauen: „Was muss rein?“ und „Wie bewerte ich es?“

So, und die Antwort auf die Frage „Was muss ich aufnehmen?“, Ansatz, lautet zunächst einmal: Alles. Das HGB, das hier relevant ist, sagt: „Sämtliche Vermögensgegenstände, sämtliche Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge müssen in den Jahresabschluss rein.“ Allerdings stimmt das gar nicht so richtig. Es ist eben doch nicht alles. „Alles, Komma, aber…“ müsste man sagen. Und „aber“ bedeutet: § 248, Absatz 2. Schauen Sie da mal rein im HGB,  im Handelsgesetzbuch, denn da steht zum Beispiel: Marke darfst du nicht. Kundenliste, ja, kann ein erheblicher Wert sein, eine Liste der Kunden, die immer wieder bei uns kaufen, denen wir nur mal ein Sonderangebot schicken, und dann kauft wer ein Teil, ist ein Wert, weil er einen Cashflow bringt. Darfst du nicht aktivieren. Ja, es sind noch einige Punkte, die man laut § 248, Abs. 2 nicht aktivieren darf. Das sind die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte, die nur sehr eingeschränkt aktiviert werden dürfen. Also alles, aber bestimmte selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte nicht.

Und die zweite Frage ist dann die Frage der Bewertung. Und bei der Bewertung gibt es grundsätzlich mehr Möglichkeiten. Ja, wenn wir dann mal ganz strukturell und von außen schauen, gibt es bei der Bewertung mehr Möglichkeiten als beim Ansatz. Beim Ansatz haben wir keinen Spielraum. Alles Materielle müssen wir, das Immaterielle halt teilweise nicht, teilweise können wir – lesen Sie den § 248, aber alles Materielle, sämtliche Vermögenswerte, sämtliche Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwände und Erträge, ja, muss alles in das HGB in  den Jahresabschluss rein laut HGB. Bei der Bewertung haben wir mehr Möglichkeiten. Ich will nur mal kurz so ein, zwei aufzeigen.

  • Zum Beispiel haben wir die Möglichkeit, die GWG-Abschreibung zu machen. Schauen Sie in die entsprechenden Videos. Ich kann also einen Vermögenswert im Jahr der Anschaffung, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt, sofort voll abschreiben schon im Jahr der Anschaffung. Obwohl ich ihn vielleicht drei, vier, fünf Jahren nutze, kann ich im Jahr der Anschaffung voll abschreiben.
  • Oder ich habe die Wahl zum Beispiel zwischen LIFO, Last In First Out, und FIFO. Das kann zu Unterschieden führen in der Bewertung.

Bei der Bewertung habe ich also mehr Möglichkeiten, als beim Ansatz.

Ich hoffe, dieses Video hilft, um zunächst einmal eine Brille oder einen Wertmaßstab, Kriterien zu haben, um sich einer Bilanz überhaupt zu nähern. Also Ansatz: „Was muss rein?“ und Bewertung: „Wie bewerte ich?“.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundansatz für die Bilanz)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert