Buchung der Abschreibungen

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Buchung der Abschreibungen)

So, und jetzt schauen wir uns noch spezielle Aufwandsbuchungen an. Wir sind im Erfolgskontenkreis, (2.) hier, Buchung der Abschreibungen.

Werteverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens (Buchung der Abschreibungen)

Durch die Abschreibungen soll der Werteverzehr, der Werteverzehr des abnutzbaren – ja, Werteverzehr hängt damit zusammen, dass wirklich etwas abnutzbar ist, es gibt auch Teile des Anlagevermögens, die normalerweise keinem Werteverzehr unterliegen, nämlich Grundstücke – also, es geht hier um den Werteverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens.

Wodurch entsteht der? Der entsteht

  • durch Abnutzung, aber – vor allem heute –
  • durch technischen Fortschritt. Das ist heute in den meisten Fällen der Hauptgrund; „technischer Fortschritt“ soll das heißen, technischer Fortschritt ist der Hauptgrund heute.
  • Oder auch, es gibt den a.o. Aufwand, also eine außerordentliche Abschreibung. Das kann zum Beispiel ein Brand sein. Das ist aber außerhalb der Ordnung — außerordentlich.

Das sind die beiden Hauptgründe: Abnutzung und technischer Fortschritt.

AfA – Absetzung für Abnutzung (Buchung der Abschreibungen)

Im Steuerrecht spricht man von AfA; AfA ist Absetzung für Abnutzung, und der Buchungssatz ist immer per Aufwand,  per Aufwandskonto an das entsprechende Bestandskonto. Also, wenn wir zum Beispiel Maschinen abschreiben, buchen wir per Aufwand, per Abschreibung Maschine an Maschine. Ja, also per Aufwand – Aufwand ist hier die Abschreibung – also per Abschreibung an das entsprechende Bestandskonto.

Abschreibungen sind Aufwand, Werteverzehr, sind also Aufwand, und werden daher über das G&V-Konto abgeschlossen — nichts Neues für uns.

Lineare und degressive Abschreibung (Buchung der Abschreibungen)

Schauen wir uns an, wie wir Abschreibungen berechnen.

  • Da sind wir relativ schnell bei der Linearen Abschreibung, die ist sehr populär. 10.000 Euro Anschaffungsauszahlungen, 5 Jahre Nutzungsdauer: 10.000 durch 5, aber Achtung: hier sind minus Restverkaufserlös 2.500, und die Differenz von 10.000 minus 2.500 wird durch 5 dividiert, dann haben wir den jährlichen Abschreibungsbetrag über 5 Jahre. Das sind hier 1.500 Euro.
  • Und die Geometrisch-Degressive Abschreibung, wieder Achtung: Die Geometrisch-Degressive Abschreibung ist eine bilanzpolitische Aktion, d.h. wir können hier über den normalen Werteverzehr, um Steuern zu sparen, abschreiben. Deswegen gibt es sie mal, es gibt sie mal nicht; das ist eine politische Überlegung hier. Geometrisch-Degressive Abschreibung — prüfen Sie also immer, ob diese Form der Abschreibung überhaupt zugelassen ist. Wir haben Anschaffungsauszahlungen, 5 Jahre Nutzungsdauer, Restverkaufserlös 2.500. Diese Angabe ist aber hier irrelevant, weil wir prozentual vom jeweiligen Restbuchwert abschreiben. Wenn wir mal 20% unterstellen, auch diese Sätze ändern sich, dann haben wir 10.000 als Anschaffungs…, als Ausgangswert hier, die Anschaffungsauszahlung. Davon 20% sind 2.000 Euro; führt uns also zu einem Restbuchwert von 8.000 Euro und im nächsten Jahr haben wir 8.000 Euro; davon wieder die 20%, führt uns zu 6.400 Euro und so weiter. Irgendwann mal kommen wir  zu einer Situation, wo der lineare Betrag größer ist als der degressive; zunächst mal ist der degressive ja viel höher. Von degressiv auf linear zu wechseln ist erlaubt, von linear auf degressiv zu wechseln ist nicht erlaubt. Wenn wir also linear angefangen haben, dürfen wir nicht mehr wechseln. Wenn die degressive Abschreibung überhaupt zulässig ist — das bitte jeweils prüfen.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Buchung der Abschreibungen)

 

 

© Dr. Marius Ebert

 

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