Teil 1 meines Schreibens an die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe findet sich hier und Teil 2 hier.
5. § 11 (1) BORA (Bundesrechtsanwaltsordnung)
Wie ich anhand des Falles RAin Katharina Schimmel von der Kanzlei Zipper und Partner erkennen konnte, wurde vor einiger Zeit Ihre Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) geändert und der Paragrafen 11 wie folgt formuliert:
„Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.“
Nun kann man davon ausgehen, dass jeder, aber nun wirklich jeder Mandant erwartet, dass sein Mandat in angemessener Zeit bearbeitet wird. Damit lässt sich diese Regelung auf folgenden Kernsatz reduzieren:
Der Anwalt soll seine Arbeit machen.
Und darf ich Ihnen nun mal offen sagen, was ich davon halte? Ich finde einen solchen Paragrafen peinlich und ich finde umso peinlicher, dass er offensichtlich nötig ist. Am peinlichsten finde ich allerdings, wenn diese Vorschrift nicht beachtet wird.
5. Ausblick
Nach meinem subjektiven Eindruck hat der Berufsstand der Anwälte, zumindest im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe und zumindest im Fall „Zipper und Partner“ und im Fall „RA Praetorius“ wesentliche Entwicklungen der letzten 25 Jahre schlicht und einfach verschlafen.
Diese Entwicklungen heißen: Qualitätsmanagement und Kundenorientierung. Im Fall von Rechtsanwälten bedeutet Qualitätsmanagement vor allem ein funktionierendes Wiedervorlage- und Kommunikationssystem mit dem Mandanten.
Die Zeiten sind vorbei, in denen der Mandant gefälligst demütig darauf warten soll, dass der Anwalt sich schließlich gnädig auch seinem Fall zuwendet.
Es gibt sicher – auch in ihrem Kammerbezirk – Anwälte, die dies verstanden haben.
Für den Rest sehe ich schwarz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marius Ebert
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 1
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 2
Weitere Erfahrungsberichte aus dem Zuständigkeitsbereich der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Zipper & Partner, NIE WIEDER, Teil 1, Ein Erfahrungsbericht
Zipper & Partner, NIE WIEDER; Teil 2, Ein Erfahrungsbericht
Zipper & Partner, NIE WIEDER, Teil 3, Ein Erfahrungsbericht
Zipper & Partner, NIE WIEDER; Teil 4, Ein Erfahrungsbericht
Hallo Herr Dr. Ebert,
mit Interesse und Kopfschütteln habe ich Ihre Leidensgeschichte mit den Anwälten gelesen. Was mich noch interessieren würde: Inwieweit ist die Anwaltskammer überhaupt tätig geworden bzw. hat eine Kanzlei mit „guten Ausreden“ überhaupt etwas bei Verstößen gegen die BORA zu befürchten? Viele Grüße Tobias