Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Haftung bei OHK, KG, GmbH)
Hallo, mein Name ist Marius Ebert, und ich greife wieder eine Prüfungsfrage auf. Und zwar wird hier gefragt: „Wie unterscheidet sich die Haftung bei der OHG von der Haftung bei der KG und der Haftung bei der GmbH?“
Unterschiede in der Haftung (Haftung bei OHK, KG, GmbH)
- Nun, bei der OHG haften die Gesellschafter. Und zwar haften sie unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das heißt: Es haftet auch das Privatvermögen der Gesellschafter. Das steckt in dem Wort „unbeschränkt“. Man kann sich unmittelbar an den Gesellschafter, an jeden der OHG-Gesellschafter werden. Das bedeutet „unmittelbar“. Und „gesamtschuldnerisch“ bedeutet: Einer für alle, alle für einen.
- Bei der KG muss man unterscheiden zwischen Komplementär und Kommanditist. Der Komplementär, Komplementär, haftet wie der OHG-Gesellschafter. Er haftet unmittelbar, man kann unmittelbar zu ihm gehen, er haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen auch, und er haftet gesamtschuldnerisch. Der Kommanditist kann die Haftung ausschließen durch die Zahlung der Einlage. Der Kommanditist haftet betragsmäßig begrenzt. Und wenn er die Einlage komplett geleistet hat, dann haftet er gar nicht mehr. Der Kommanditist haftet also nur bis zur Einlage und kann die Haftung durch Leistung der Einlage, durch Bezahlung der Einlage an die Gesellschaft komplett ausschließen.
- Die GmbH haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Es haftet nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Gesellschaft mit begrenzter Haftung ist also ein bisschen missverständlich. Gemeint ist: Gesellschaft mit auf das Gesellschaftsvermögen begrenzter Haftung. Das haftet allerdings voll. Das heißt: Die GmbH haftet mit allem, was sie hat. Was nicht haftet, ist das Privatvermögen der Gesellschafter.
Ja, das war‘s schon wieder.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Haftung bei OHK, KG, GmbH)
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© Dr. Marius Ebert