Archiv für den Monat: November 2015

nominales BIP und Wohlstand

Hallo. Herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich greife wieder eine Prüfungsfrage auf. Und da steht: „Erläutern Sie, warum eine nominale Erhöhung des BIP nicht unbedingt eine Wohlstandssteigerung bedeutet.“

Reales vs. nominales Brutto-Inlandsprodukt (nominales BIP und Wohlstand)

Also das BP steigt, es steigt aber nur nominal. Warum ist das nicht unbedingt eine Wohlstandssteigerung? – Nun, da muss man sich klarmachen, wie das BIP entsteht: Es sind alle Mengen in einer Volkswirtschaft, also Menge x1, Menges des Produktes x1, x2, x3, … Und wir können uns vorstellen, dass das sehr, sehr viele Mengen sind von Produkten, die in einer Volkswirtschaft produziert werden.

Die zu addieren geht gar nicht, weil wir unterschiedliche Größen hier haben. Aber wenn wir sie umrechnen in Euro, dann können wir sie addieren. Deswegen ist das Brutto-Inlandsprodukt die Summe aller Güter und Dienstleistungen einer Volkswirtschaft, das steht hier in dieser Spalte, in Geld bewertet, also sozusagen gleichnamig gemacht, und dann aufaddiert – die Summe aller, ja, hier unten steht also eine Summe. Sie kennen vielleicht dieses Summenzeichen.

So. Jetzt kann es sein dass diese Mengengröße unverändert ist, aber nur die Preise steigen. Und das ist dann eine nominale Erhöhung.

Was brauchen wir also? – Wir brauchen die reale Erhöhung, das reale Brutto-Inlandsprodukt. Das heißt, das nominale, der nominale Wert wird korrigiert um die Preissteigerung, und wir erhalten das reale Brutto-Inlandsprodukt.

Das ist die Antwort auf diese Frage.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (nominales BIP und Wohlstand)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Schauen sie rein.

Dankeschön.

© Dr. Marius Ebert

 

Niederstwertprinzip, strenges u gemildertes

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Niederstwertprinzip, strenges u. gemildertes)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Wir schauen auf einen Fachbegriff im Rahmen der Bilanzierung, also des Rechnungswesens im weiteren Sinne: Niederstwertprinzip.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Niederstwertprinzip, strenges u. gemildertes)

Und das Niederstwertprinzip gibt es in 2 Formen, nämlich einmal gibt es

  • das sogenannte gemilderte und
  • das strenge.

Und das gemilderte Niederstwertprinzip bedeutet: Man kann abschreiben. Also Niederstwertprinzip hat so tun mit Abschreibung – kann, muss, darf ich abschreiben. Und gemildertes Niederstwertprinzip bedeutet man kann abschreiben, und das gilt bei Finanzanlagen im Anlagevermögen – wohlgemerkt im Anlagevermögen, also zum Beispiel Aktien, die  ich halte an einem anderen Unternehmen zum Zwecke der Beteiligung, nicht zum Zwecke der Spekulation, sondern zum Zwecke der Beteiligung. Finanzanlagen im Anlagevermögen – hier kann ich abschreiben bei einer vorrübergehenden Wertminderung.

Ansonsten gilt das strenge Niederstwertprinzip, das heißt ich muss abschreiben, und zwar wenn die Wertminderungen dauerhaft ist, dann muss ich abschreiben, und das gilt im übrigen Anlagevermögen, also alles, was nicht Finanzanlage ist, und es gilt komplett im Umlaufvermögen. Warum? – Wir haben immer das Vorsichtsprinzip, und das gilt im Umlaufvermögen natürlich in besonderem Maße, wenn wir hier eine Wertminderung erfahren. Im Umlaufvermögen unterscheidet man gar nicht in dauerhafte oder vorrübergehende Wertminderung, sondern ich muss den Fall so machen. Im Umlaufvermögen gilt immer: Man muss abschreiben.

Ja, das war‘s schon wieder.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Niederstwertprinzip, strenges u. gemildertes)

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Dankeschön

© Dr. Marius Ebert

 

nicht zulässige Stellenanzeige

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (nicht zulässige Stellenanzeige)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie zeige ich, wie man Lösungen generiert für Prüfungsfragen. Diesmal ist es eine Prüfungsfrage vom Betriebswirt/in IHK. Es geht um eine Stellenanzeige, und es geht um Punkte, die in der Stellenanzeige nicht, nicht zulässig sind. Nicht zulässig – wir sollen ein paar Punkte nennen, die nicht zulässig sind.

Grundlage: Verhinderung von Diskriminierung gem. AGG (nicht zulässige Stellenanzeige)

Nun, was ist die Grundlage für diese Nicht-Zulässigkeit? – Können wir uns an irgendetwas orientieren? Das ist immer eine gute Lösungsgenerierungsfrage. Also, gibt es irgendwo eine Orientierungshilfe? – Und die gibt es, nämlich das AGG. Und sehr oft darf man in den Prüfungen ja Gesetze als Hilfsmittel verwenden. Also warum nicht mal reinschauen in das AGG? Tun wir das einfach. Schauen wir in das AGG rein. Und Sie sehen hier: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, und der § 1 sagt uns im Prinzip schon alles, was wir wissen die müssen, nämlich:

Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen, und jetzt kommen die Benachteiligungen, die zu verhindern oder zu beseitigen sind, nämlich

  • aus Gründen der Rasse,
  • wegen der ethnischen Herkunft,
  • des Geschlechts,
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • des Alters
  • oder der sexuellen Identität.

OK, dann haben wir doch schon die Punkte.

  • Also, zum Beispiel ist nicht zulässig in einer Stellenanzeige eine Angabe wegen Alter, also zum Beispiel „Wir suchen Leute bis 35 Jahre“, ja,  „bls 35 Jahre“ ist nicht mehr zulässig nach AGG.
  • Dann soll das Gesetz verhindern eine Diskriminierung wegen Geschlecht. Das heißt: Die Stellenanzeige muss stellen muss geschlechtsneutral sein. Also nicht zulässig ist zum Beispiel: „Wir suchen einen Conler, einen Controller“. Das ist nicht zulässig. Sondern wir müssen schreiben „Controller…“, jetzt gibt es verschiedene Varianten. Man kann sagen „m/w“, Controller männlich/weiblich, oder „Controller/in“. Das ist beides zulässig. Aber „Controller“ zu schreiben ist nicht zulässig, ist eine Diskriminierung wegen des Geschlechtes.
  • Ja, was darf man noch nicht? – Man darf nicht diskriminieren wegen Rache wegen Rasse, nicht wegen Rache, sondern wegen Rasse, und… Also wir schreiben die Stellenanzeige „Bitte keine Neger“. Ja, das wäre ganz klar eine Diskriminierung. Also nicht zulässig.
  • Dann wegen ethnischer Herkunft: „Keine Roma, Roma und Sinti“. Das sind Zigeunervölker. „Keine Roma und Sinti“. Ist natürlich nicht zulässig, so etwas zu schreiben.
  • Ja, und was war da noch im Angebot im AGG? Schauen wir noch mal kurz rein: Religion – oh ja, Religion. „Bitte keine Moslems“, ja „keine Moslems“. Dann haben wir also mit Sicherheit sofort ziemlichen Ärger. Also auch das ist nicht zulässig.
  • Entsprechend wäre nicht zulässig, wenn wir schreiben „keine Homosexuellen“, ja.

Also das kann man hier noch weiter stricken. Hier haben wir auf jeden Fall schon mal fünf Punkte, die nicht zulässig sind in einer Stellenanzeige,

Sie sehen: So geht das, ja. Ist nicht besonders schwer, wenn man hier den Orientierungspunkt gefunden hat, dann braucht man im Prinzip nur aus dem Gesetz abzuschreiben beziehungsweise das, was im Gesetz steht, ein bisschen auf die Aufgabe zuzuschneiden.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (nicht zulässige Stellenanzeige)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Netzplan, Vorwärtsterminierung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Netzplan, Vorwärtsterminierung)

Hallo und herzlich warum willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. In diesem kleinen Video geht es um den Netzplan und um die Vorwärtsterminierung.

Zeitstrahlprinzip (Netzplan, Vorwärtsterminierung)

Und das, was wir brauchen, ist eine Struktur eines Netzplans. Ich skizziere mal eine sehr einfache Struktur hier, die man natürlich dann auch ausbauen kann, wenn man das Prinzip verstanden hat. Das hier ist die Knotentechnik, das heißt: Im Knoten selber steht die Tätigkeit. Das ist die Tätigkeit A. Diese Tätigkeit A hat zwei Nachfolger: einmal die Tätigkeit B und parallel die Tätigkeit C. Und beide müssen fertig sein, und dann folgt als letztes die Tätigkeit D.

Was wir jetzt  noch brauchen, ist der Zeitbedarf: A dauert vier Tage, B dauert fünf Tage, C dauert drei Tage, und D dauert ebenfalls drei Tage.

Jetzt machen wir die Vorwärtsterminierung. Vorwärtsterminierung bedeutet: Wir stehen hier am Start und schauen in diese Richtung, Richtung Ziel. Das ist Vorwärtsterminierung.

Und wir brauchen hier so einen Knoten, mal Male brauchen wir jetzt zwei Zeiten, nämlich einmal die früheste Anfangszeit FAZ und die früheste Endzeit FEZ. Und wie geht das? – Wenn wir das hier noch einzeichnen, oben FAZ-FEZ, nachher kommt da bei der Rückwärtsterminierung hier noch dazu SAZ und SEZ, späteste Anfangszeit, späteste Endzeit. Bleiben wir erstmal bei FAZ und FEZ, früheste Anfangs- und früheste Endzeit.

Wir fangen immer an beim Start hier mit 0. A dauert vier Tage, das heißt wir sind bis 4. Man muss sich das vorstellen wie einen Zeitstrahl: Hier 0, 4 Tage Zeitbedarf – jetzt sind wir bei 4. Bei 4  geht’s hier weiter bei den Nachfolgern: 4 plus 5 sind 9, 4 plus 3 ist 7. Jetzt konkurrieren zwei Zahlen um dieses Kästchen hier. Es ist natürlich die größere Zahl, weil B auch fertig sein muss, nicht nur C, das heißt hier geht es mit 9 weiter  – bei der Vorwärtsterminierung, wenn 2 Zahlen um ein Kästchen konkurrieren immer die größere Zahl, 9 plus 3 ist 12.

Das ist die Vorwärtsterminierung.

Ja, das ist es im Grunde schon. Wenn man das verstanden hat. Ja, wichtig ist, dass man vor Augen hat immer diesen Zeitstrahlt 0 bis 4, dann ist 4 hier wieder ein Zeitpunkt, wo es dann weitergeht, 5, also vier Tage Dauer, 4 plus 5 führt dann zur 9 und so weiter. Das muss man sich vorstellen als Zeitstrahl.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Netzplan, Vorwärtsterminierung)

Ja, schauen Sie mal unter www.spasslerndenk-shop.de. Dort finden Sie weitere Lernhilfen.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

© Dr. Marius Ebert