Schlagwort-Archive: Niederstwertprinzip

Niederstwertprinzip, strenges u gemildertes

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Niederstwertprinzip, strenges u. gemildertes)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Wir schauen auf einen Fachbegriff im Rahmen der Bilanzierung, also des Rechnungswesens im weiteren Sinne: Niederstwertprinzip.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Niederstwertprinzip, strenges u. gemildertes)

Und das Niederstwertprinzip gibt es in 2 Formen, nämlich einmal gibt es

  • das sogenannte gemilderte und
  • das strenge.

Und das gemilderte Niederstwertprinzip bedeutet: Man kann abschreiben. Also Niederstwertprinzip hat so tun mit Abschreibung – kann, muss, darf ich abschreiben. Und gemildertes Niederstwertprinzip bedeutet man kann abschreiben, und das gilt bei Finanzanlagen im Anlagevermögen – wohlgemerkt im Anlagevermögen, also zum Beispiel Aktien, die  ich halte an einem anderen Unternehmen zum Zwecke der Beteiligung, nicht zum Zwecke der Spekulation, sondern zum Zwecke der Beteiligung. Finanzanlagen im Anlagevermögen – hier kann ich abschreiben bei einer vorrübergehenden Wertminderung.

Ansonsten gilt das strenge Niederstwertprinzip, das heißt ich muss abschreiben, und zwar wenn die Wertminderungen dauerhaft ist, dann muss ich abschreiben, und das gilt im übrigen Anlagevermögen, also alles, was nicht Finanzanlage ist, und es gilt komplett im Umlaufvermögen. Warum? – Wir haben immer das Vorsichtsprinzip, und das gilt im Umlaufvermögen natürlich in besonderem Maße, wenn wir hier eine Wertminderung erfahren. Im Umlaufvermögen unterscheidet man gar nicht in dauerhafte oder vorrübergehende Wertminderung, sondern ich muss den Fall so machen. Im Umlaufvermögen gilt immer: Man muss abschreiben.

Ja, das war‘s schon wieder.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Niederstwertprinzip, strenges u. gemildertes)

Schauen Sie bitte in meinen Shop, wenn Sie leichter und schneller lernen wollen: www.spasslerndenk-shop.de.

Dankeschön

© Dr. Marius Ebert