Wirtschaftsfachwirt/in: Konsequenzen aus dem alten und dem neuen Rahmenstoffplan

Für die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt/in gibt es einen neuen Rahmenstoffplan und eine neue Prüfungsordnung, die beide Ende dieses Jahres und Anfang des nächsten Jahres umgesetzt werden. Hier die wichtigsten Konsequenzen für unsere Teilnehmer und Interessenten:

Der Wirtschaftsfachwirt/in ist eine Generalistenausbildung. Das bleibt auch nach der neuen Prüfungsordnung so.

Ansonsten fällt zunächst auf, dass das Fach "Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationssysteme" im neuen Rahmenstoffplan fehlt.  Diese Änderung ist aber eher unbedeutend gegenüber der nun folgenden:

 

Zweitteilung der Prüfung

Der  neue Rahmenstoffplan und die neue Prüfungsordnung unterteilen in zwei Gebiete, nämlich "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Handlungspezifische Qualifikationen"  Tückisch ist der § 3 (5) der Prüfungsordnung zum neuen Wirtschaftsfachwirt/in. Er bestimmt, dass die zweite Teilprüfung "Handlungs- spezifische Qualifikationen" erst nach Ablegen der Teilprüfung "Wirtschschaftsbezogene Qualifikationen" abgelegt werden kann. Die Prüfung besteht also aus zwei Teilprüfungen.

Die bedeutet, dass erst der erste Teil abgelegt, korrigiert und bewertet werden muss und dann – ein halbes Jahr später – die zweite Teilprüfung abgelegt werden kann.

 

Transferwissen gefordert

Ansonsten wird auch beim Wirtschaftsfachwirt/in – wie schon bei den anderen Berufsbildern des "Karriere mit Lehre"-Weges die Handlungsorientierung gefordert.  Im Rahmenplan heißt es dazu:  Bei der Ausbildung zum Wirtschaftsfachwirt soll darauf geachtet werden, dass der Stundenrahmen "für den Transfer von Wissen zum praxisbezogenen Handeln…" genutzt wird. Dies ist zu begrüßen, denn dadurch kann für diese Berufsbilder ein eigenes Profil gegenüber der universitären Ausbildung ausgeprägt werden. Dort die theoretisch/akademische, hier die handlungsorientiert/praktische Ausbildung.

 

Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation

Hier  muss der Kandidat nun nach der neuen Prüfungsordnung – anders als nach der alten – ein Thema vorbereitet und dem Prüfungsausschuss präsentiert werden. Dies verbirgt sich hinter der Formulierung "Situationsbezogenes Fachgespräch". Der Prüfling soll sich hier ein Thema möglichst aus seinem beruflichen Alltag wählen, hierzu eine Lösung entwickeln, diese präsentieren und verteidigen. Dieses Vorgehen ist aus anderen Berufsbildern – zum Beispiel Personalfachkauffrau/mann – lange bekannt und wird nun auch hier übernommen.

 

Konsequenzen

Wir werden, wegen der sehr unglücklichen zeitlichen Verzögerung durch die Zweiteilung,  im August unseren Lehrgang in München noch nach der alten Prüfungsordnung auf die Prüfung im November vorbereiten. Die Kammer München bietet zu diesem Termin Prüfungen letztmalig nach der alten Prüfungsordnung an und davon werden wir Gebrauch machen.

Wer also den schnelleren Weg mit einem Prüfungstermin, statt mit zweien nutzen möchte, der nutze am besten noch den Prüfungstermin im November dieses Jahres und beginnt das Seminar am 08.08.2009 in München.

Siehe auch: https://mariusebertsblog.com/2009/08/31/wirtschaftsfachwirtin-ihk-was-man-damit-machen-kann-neuer-rahmenstoffplan/

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

 

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