Archiv für den Monat: Februar 2010

Muhammed Yunus: Schüler und Helfer der Armen (Teil 2)

Hier ist der zweite Teil der faszinierenden Geschichte von einer Investition in Menschen. Es ist die Geschichte von Muhammed Yunus, einem Professor in Bangladesh und es ist die Geschichte der menschlichen Möglichkeiten, die wir haben. Es ist auch die Geschichte eines neuen Konzeptes der Entwicklungshilfe, das die üblichen Konzepte widerlegt. Und es ist eine ökonomische Erfolgsgeschichte.

Yunus gründete 1983 die Grameen-Bank, weil er beobachtete, dass die Ärmsten der Armen in Bangladesh wunderschöne Produkte in Handarbeit fertigten aber sich dadurch nicht aus der Armut befreien konnte. Sie waren den Herstellern der Rohstoffe ausgeliefert, weil sie kein Geld hatten, den Rohstoff zu kaufen. Das Bambus für einen Stuhl, den eine Frau gefertigt hatte, kostete nur 22 Cents – die diese Frau nicht hatte. Das existierende System stellte sicher, dass die Armen weder sparen noch investieren konnten und so keine Möglichkeit hatten, sich aus der Armut zu befreien.

Bis heute hat die Grameen-Bank über 7 Milliarden Dollar Kreditsumme vergeben – bei einer Rückzahlungsquote von fast 100%. Die Ärmsten haben die größten Chancen auf einen Kredit: Bettler, Analphabeten, Witwer.

Jahresüberschuss und Bilanzgewinn (BWL leicht gemacht)

Zwei verwirrende Begriffe. Aber es ist wichtig, sie sorgfältig voneinander zu trennen. Ein bisschen tückisch ist, dass der Jahresüberschuss das ist, was der Volksmund als "Gewinn" bezeichnen würde. Hier ist die offizielle Definition:

Jahresüberschuss (JÜ) ist der Saldo aus Aufwand und Ertrag, also der Wertezuwachs eines Jahres (negativ: Jahresfehlbetrag) bei einer Aktiengesellschaft (AG).

Der Bilanzgewinn hingegen hat mit dem klassischen Gewinnverständnis wenig zu tun. Er ist eine Restgröße, die übrig bleibt, wenn man vom Jahresüberschuss verschiedene Posten abzieht. Der wichtigste dieser Posten sind die Rücklagen. Die offizielle Definition lautet:

Bilanzgewinn ist der zur Ausschüttung vorgesehene Betrag. JÜ + Gewinnvortrag (abzgl. Verlustvortrag) minus Einstellung in Rücklagen (plus Entnahme aus Rücklagen) ergibt Bilanzgewinn (oder Verlust).

Der Jahresüberschuss ist also das, was die AG verdient hat. Der Bilanzgewinn ist das, was sie davon an die Aktionäre abgibt.

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Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

Marius Ebert

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Muhammed Yunus: Schüler und Helfer der Armen (Teil 1)

Welche Investition bringt die höchsten Zinsen? Antwort: die Investition in Menschen. Friedensnobelpreisträger Muhanned Yunus aus Bangladesh  beweist dies in großem Stil. Heute nennt man ihn "den Mann, der die Armut besiegt."

Alles fing damit an, dass er 42 Familien in Bangladesh aus der  Armut befreite, indem er ihnen insgesamt 27 Dollar lieh. Der Hintergrund war, dass diese Menschen weder faul noch dumm waren. Yunus erkannte stattdessen ein strukturelles Problem: Er beobachtete ein Frau, die einen Bambusstuhl herstellte, der sehr schön und von guter Qualität  war. Nur: der Frau blieb von ihrer Arbeit fast kein Gewinn übrig, weil sie kein eigenes Geld hatte, um Bambus zu kaufen.

Sie musste sich vom Bambushändler Geld leihen, war ihm dadurch praktisch ausgeliefert und musste jeden Preis akzeptieren. Das Bambusmaterial für einen Stuhl kostete nur 22 Cent aber sie hatte es nicht. Yunus, damals Dekan an der Wirtschaftsfakultät der Chittagong-Universität in Südosten von Bangladesh, war total geschockt. Und dann setzte er eine neue Dynamik in Gang. Weg von dem alten Konzept der Entwicklungshilfe, hin zu einer Hilfe zur Selbsthilfe durch die so genannten Mikrokredite.

Er war bereit, wahrzunehmen, zuzuhören und zu lernen.

Details folgen.

(Zeichnung von Hilmar Röner)

Fühle die Welt (Songtext Marius Ebert)

 

Fühle die Welt,

fühle hinein,

fühl‘ wie es ist,

im Fluß zu sein.

 

Fühle die Welt,

dehne Dich aus,

geh‘ mit dem Gefühl,

aus Dir heraus.

 

Fühle die Welt,

fühl‘ die Magie,

mit Deinem Verstand,

erfährst Du das nie.

 

Fühle die Welt,

fühle das Glück,

geh‘ in das Gefühl,

Deiner Kindheit zurück.

 

Fühle die Welt,

weiche nicht aus,

bleibe in Deinen

Gefühlen zu Haus.

 

Fühle die Welt,

frag‘ nicht nach dem Sinn,

fühl‘ was es heißt,

zu sagen: Ich bin.

 

Fühle die Welt,

sei ganz im Fluß,

auf einmal spürst Du,

nicht mehr: Ich muss.

 

 

Fühle die Welt,

sie ist auch in Dir,

geh‘ tief in das Jetzt,

geh‘ tief in das Hier.

Fühle die Welt,

und sei ganz da,

Du bist dem Geheimnis,

der Schöpfung nah.

Text: Marius Ebert, alle Rechte vorbehalten. Sie dürfen den Text mit Autorennennung weitergeben.  Kommerzielle Nutzung ist untersagt. Meine Gedichte und Songtexte sind notariell hinterlegt.

War auf dem AVATAR-WIZARD Kurs 2010 in Orlando….

Vielleicht…

Vielleicht…

...bist Du frustriert und glaubst, nicht lernen und Deine Prüfungen nicht schaffen zu können.

Vielleicht…

…hängst Du sogar in einem tiefen Loch und glaubst gar, Deine Ziele nicht erreichen zu können.

Vielleicht…

…bist Du aber auch nur neugierig und möchtest einen neuen Weg des Lernens ausprobieren, weil die Ergebnisse der alten Wege für Dich unbefriedigend waren.

Hier ist Dein Weg. Ich habe ihn "Spaßlerndenk®" genannt, weil Lernen und Spaß ursprünglich mal zusammen gehörten. Wir haben diese Beziehung getrennt ("Jetzt beginnt der Ernst des Lebens…").

Es ist jetzt an der Zeit, dass Du erkennst, was in Dir steckt….

P. S. Mein "Spaßlerndenk-Buch" erscheint in Kürze in neuer Auflage…

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

Marius Ebert

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Berechnung der Kündigungsfristen nach § 622 (2) BGB nicht mehr wie bisher zulässig

Bekanntlich kann sich der Arbeitnehmer  verlängerte Kündigungsfristen nach § 622 (2)  BGB erst ab dem 25. Lebensjahr durch längere Betriebszugehörigkeit erarbeiten.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass dies gegen das EU-Recht verstößt.

Der Entscheidung (Rechtssache C-555/07) lag die Klage einer Frau zugrunde, die im Alter von 18 Jahren von einem Essener Unternehmen angestellt und zehn Jahre später entlassen worden war. Dabei wurde ihr wegen einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren (seit dem 25. Geburtstag) lediglich ein Monat Kündigungsfrist zugestanden. Bei zehn Jahren hätte sie Anspruch auf vier Monate gehabt.

Stein des Anstoßes der aktuellen Entscheidung ist eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 622 BGB).

Nach § 622 BGB ist die Länge der Kündigungsfrist für Arbeitgeber von der Beschäftigungsdauerabhängig. So beträgt die Kündigungsfrist zum Beispiel nach einer Beschäftigungsdauer von zwei  Jahren einen Monat, nach 20 Jahren sieben Monate.

Es gibt jedoch eine Besonderheit zu beachten: § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB sagt, dass Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs liegen, bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer nicht mitzählen.

Die genannte Regelung verstoße sowohl gegen den allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, dass wegen des Alters nicht diskriminiert werden darf. Zudem widerspricht sie der Konkretisierung dieses Grundsatzes, der Richtlinie 2000/78 vom 27.11.2000, urteilten die Richter.

Der EuGH ordnete zudem ausdrücklich an, dass die deutschen Gerichte die Vorschrift des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB unangewendet lassen müssten.

(Quelle: Haufe Verlag, Haufe Personal,  Online Datenbank)

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