Wirtschaftsfachwirt/in IHK: Grundstückerwerb ohne Kauf


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Wirtschaftsfachwirt/in IHK: Schnell-Lernsystem

 

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über Lasten, Beschränkungen, Grundpfandrechte, alles was in Abteilung II und Abteilung III im Grundbuch steht und hier eine letzte abschließende Frage, nämlich: ein Grundstückserwerb außer durch Kauf.

 

Wie kann man an ein Grundstück kommen, ohne es zu kaufen, welche Möglichkeiten gibt es da?

Da ist einmal die Zwangsversteigerung. Da hat man das Grundstück nämlich nicht gekauft, sondern ersteigert.

 

Dann die Erbschaft, da hat man das Grundstück nicht gekauft, sondern geerbt.

 

Der Unterschied zwischen 1. und 2. ist, dass bei der Zwangsversteigerung noch Geld fließt, hier bei der Erbschaft bekommen Sie das Grundstück, ohne dass Geld von Ihnen wegfließt, genau so wie bei der Schenkung und als Gewinn, zum Beispiel bei einer Lotterie.

 

Es gibt auch Fernsehquizsendungen, wo es schon Grundstücke zu gewinnen gab. Also das ist hier so ein Oberbegriff. Gewinn in einer Fernsehsendung, in einer Lotterie und so weiter.

 

Das sind die vier Möglichkeiten, wie Sie an ein Grundstück kommen können, ohne es zu kaufen. Drei von den vier Möglichkeiten sind ohne Geld und nur die erste, Zwangsversteigerung, ist mit Geld.

 

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Mein Name ist Marius Ebert, vielen Dank.

 

Wirtschaftsfachwirt/in IHK: Blogbeitrag als Audio-Datei zum Herunterladen

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