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Was sind Steuern?
Steuern, Besitzsteuern
Steuern, direkte u indirekte
Betriebswirt/in IHK, Steuern, Teil 2 (Bilanzen, Steuern)
Der Rahmenstoffplan zum Betriebswirt/in IHK zum Gebiet "Steuern" ist sehr aufschlussreich. Ich wage zu bezweifeln, dass die meisten Dozenten und Weiterbildungsträger für den Betriebswirt/in IHK diesen Rahmenstoffplan überhaupt gelesen haben. Im ersten Teil dieser Artikel zum Fach Steuern vom Betriebswirt/in IHK bin ich darauf genauer eingegangen. Fazit dieser Darstellung: Es wird verlangt, die Grundstruktruren für die wichtigsten Steuerarten zu vermitteln. Mehr muss der angehende Betriebswirt/in IHK nicht wissen, den er oder sie will ja nicht Steuerberater werden. Es geht weiter mit der Körperschaftssteuer:
(Weitere Arktikel zum Gebiet "Bilanzen/Steuern" vom Betriebswirt/in IHK hier.)
Körperschaftssteuer, KSt (Betriebswirt/in IHK, Bilanzen/Steuern)
Gewerbesteuer (Bilanzen/Steuern aus dem Prüfungsgebiet Betriebswirt/in IHK)
Rechtsgrundlage für die Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG) mit Durchführungs-verordnung und Richtlinien. Die Gewerbesteuer geht an die Gemeinde, in deren Grenzen der Betrieb sein Gewerbe betreibt und ist für die Gemeinde die wichtigste Einnahmequelle.
Gewerbesteuer, Berechnungsverfahren
Gewerbesteuer wird nur noch vom Gewerbeertrag berechnet. Die Gewerbekapitalsteuer ist abgeschafft. Um die Steuer vom Gewerbeertrag zu berechnen, wird das folgende Berechnungsverfahren angewendet:
Gewinn lt. Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer
+ Hinzurechnungen (z.B. 50% der Dauerschuldzinsen)
– Kürzungen (z.B. 1,2% vom Einheitswert des Grundstücks)
= Gewerbeertrag
Gewerbeertrag mal Steuermesszahl = Steuermessbetrag
Steuermessbetrag mal Hebesatz = Steuerschuld
Der entsprechende Hebesatz wird von den Gemeinden festgelegt. Je höher der Hebesatz, desto höher ist die Gewerbeertragssteuer.
Vergleich Kapitalgesellschaft – Personengesellschaft (Prüfungsgebiet Betriebswirt/in IHK)
|
Personengesellschaft |
Kapitalgesellschaft |
Steuerart |
Einkommenssteuer, ESt
|
Körperschaftssteuer, KSt u. Gewerbesteuer, GwSt |
Besteuerungssubjekt |
Gesellschafter für die ESt, Gesellschaft für die GwSt
|
Gesellschaft |
Steuersatz |
Individueller ESt-Satz |
Pauschal 15% KSt |
Ausschüttungsbelastung |
Gibt es nicht |
Abgeltungssteuer |
Publizität |
Weniger streng |
Streng §§ 264 ff. HGB |
Haftung |
Gesellschafter |
Gesellschaft |
Die Kapitalgesellschaft ist steuerlich dann günstiger, wenn Gewinne überwiegend im Unternehmen bleiben und nicht ausgeschüttet werden. Die Personengesellschafter ist etwas günstiger, wenn Gewinne generell ausgeschüttet werden. (Der Betriebswirt/in IHK sollte wissen: weitere Beurteilungen sind einzelfallabhängig.)
Umsatzsteuer (große Bedeutung für Prüfung u. Praxis des Betriebswirts IHK)
Die Umsatzsteuer gehört zu den Verkehrssteuern und ist gleichzeitig die bedeutendste indirekte Steuer. Sie wird auch "Mehrwertsteuer" genannt. "Umsatzsteuer" ist der vom Gesetzgeber verwendete Begriff. Die Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz.
Steuerschuldner ist der Unternehmer. Er muss die bei Verkauf mit vereinnahmte Umsatzsteuer an den Fiskus abführen. Steuerträger ist der Endverbraucher, der die Umsatzsteuer im Preis mit bezahlt. Bei der Berechnung der Umsatzsteuer werden Skonti, Rabatte usw. vorher abgezogen. Die Umsatzsteuer wird also nur auf das Entgelt berechnet, das der Empfänger tatsächlich erhalten hat. Die Umsatzsteuer muss unabhängig davon bezahlt werden, ob der Umsatz einen Gewinn oder Verlust bringt und berücksichtigt nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Endverbrauchers, wie dies die Einkommenssteuer tut.
Umsatzsteuer und Vorsteuer (Betriebswirt/in IHK, Bilanzen/Steuern)
Unternehmen können die Umsatzsteuer, die ihnen von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wird, von ihrer Umsatzsteuerschuld absetzen. Das Konto "Vorsteuer" ist also eine Forderung gegenüber dem Finanzamt, das Konto "Umsatzsteuer" ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. Zu überweisen oder einzufordern ist nur der Überhang. Ein Vorsteuerüberhang (mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer) stellt eine Forderung an das Finanzamt dar. Ein Umsatzsteuerüberhang stellt eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt dar. Buchungstechnisch sind also die Konten "Vorsteuer" und "Umsatzsteuer" gegeneinander abzuschließen. Obwohl der angehende Betriebswirt/in IHK in der schriftlichen Prüfung nicht buchen muss, ist das Verständnis der buchungstechnischen Zusammenhänge wichtig. Das Video zeigt die Buchungen:
Betriebswirt/in IHK: Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen
Umsatzsteuer, betriebswirtschaftliche Bedeutung
Die Umsatzsteuer ist also für den Unternehmer ein "durchlaufender Posten". Die merkfähige Grundformel für den Betriebswirt/in IHK lautet: Umsatzsteuer ist zwar liquiditätswirksam, aber nicht erfolgswirksam. Das GuV-Konto wird nicht berührt. Die Verpflichtung, die überhängige Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, wird dem Unternehmer jedoch nicht gestundet! Er muss seine Liquidität entsprechend planen.
Umsatzsteuersätze
Die Umsatzsteuersätze sind gespalten. Der Regelsteuersatz beträgt zur Zeit 19%. Der reduzierte Steuersatz beträgt 7%. Er gilt z. B. für Verlagserzeugnisse (Bücher, Zeitschriften), Lebensmittel, Fahrscheine. Im Detail sind diese Regelungen kompliziert. So kann man sich zum Beispiel den Kopf darüber zerbrechen, ob Scho-kolade mit darin enthaltenem Kitschspielzeug („Kinder-Überraschung“) als Lebensmittel gilt und mit dem reduzierten Satz belastet wird, oder nicht.
Umsatzsteuerbefreiung
Es gibt eine Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Berufsgruppen, z. B. Heilberufe, und für bestimmte Geschäfte, z. B. Kreditgeschäfte, Vermietung u. Verpachtung von Grundstücken. Unabhängig von Berufsgruppe oder Art des Geschäftes gibt es noch die Umsatzsteuerbefreiung für den Kleinunternehmer mit bis maximal 17.500,00 EURO Jahresumsatz (im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über EURO 50.000,00). Der Kleinunternehmer braucht keine Umsatzsteuer abzuführen, darf aber auch keine von seinen Kunden erheben. Deswegen erkennt man den Kleinunternehmer an seinen Rechnungen als "kleinen Krauter". Er kann auch keine Vorsteuer abziehen.
Umsatzsteuer und EU
Im Rahmen der EU gilt nach wir vor grundsätzlich die so genannte Einfuhrumsatzsteuer. Das bedeutet, dass eine Ware, die in ein anderes EU-Land exportiert wird, erst in diesem Land mit der dort geltenden Umsatzsteuer belastet wird. Deswegen spricht man auch vom Bestimmungslandprinzip. Dieses Prinzip hat zur Folge, dass die importierten Güter mit der gleichen Umsatzsteuer belegt sind, wie die im Inland produzierten Güter, der Preiswettbewerb also nicht durch unterschiedliche Umsatzsteuersätze verzerrt wird. Außerdem fließt die Umsatzsteuer dem Land des Letztverbrauchers zu. (Dies ist auch Thema des Prüfungsgebietes "Internationale Wirtschaftsbeziehungen" vom Betriebswirt/in IHK. Dort lernt der angehende Betriebswirt/in IHK auch das Ursprungslandprinzip für die Umsatzsteuer.)
Umsatzsteuer, Veranlagung
Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer. Nach Abschluss eines Kalenderjahres muss der Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Er muss allerdings auch monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und eine Umsatzsteuervorauszahlung leisten. Der Gesetzgeber verpflichtet den Unternehmer, über seine Umsätze Aufzeichnungen zu führen, damit die Umsatzsteuerberechnung und der Vorsteuerabzug nachvollzogen werden kann.
Betriebswirt/in IHK: weitere Prüfungsgebiete
In anderen Fächern des Betriebswirts IHK sind andere Fähigkeiten gefordert. Hier sind weitere Hilfen, z.B. für das Prüfungsfach "Internationale Wirtschaftsbeziehungen" vom Betriebswirt/in IHK.
© Dr. Marius Ebert