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Peter Drucker: der größte Management-Lehrer des 20. Jahrhunderts

Am 19. November 2009 wäre Peter Drucker 100 Jahre alt geworden, was er fast geschafft hätte. Er starb am 11. November 2005. Damit starb der größte Management-Lehrer des 20. Jahrhunderts. Geboren wurde er in Wien, von 1927 bis 1933 arbeitete er in Deutschland als Journalist. Wegen der politischen Veränderungen ging er dann nach London. 1937 emigrierte er in die USA. Deutschland verlor damit – neben Albert Einstein – ein zweites Genie durch die nazionalsozialistische Diktatur (es gibt noch weitere…)

ME Peter Drucker 148 April 3

 

Die herausragende Eigenschaft von Peter Drucker war vermutlich seine Weitsicht und seine Fähigkeit, Zusammenhänge zu sehen. Er erkannte, wie der Harvard Business Manager schrieb: „…wie sich kleine Veränderungen in einem Bereich auf die Veränderungen eines anderen Bereichs auswirken werden… Er hatte das für Innovationen so wichtige Gefühl für kleine Bewegungen, die erste Anzeichen für große Verschiebungen sind.“

 

Und zum Abschluss dieses Artikels möchte ich Druckers Verständnis vom Zweck eines Unternehmens noch einmal in Erinnerung rufen, vor Allem bei jenen, die mit dem Shareholder-Value“-Ansatz sympathisieren:

 

Das Wichtigeste für ein Unternehmen – so Peter Drucker – ist es etwas zu verändern, sich wahrhaft nützlich zu machen und etwas zu schaffen, was die Menschheit wirklich braucht.

(Zeichnung von Hilmar Röner, Text in teilweiser Anlehung an Harvard Business Manager, November 2009)

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

Marius Ebert

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535-03

 

Wie liest man ein Sachbuch, zum Beispiel im Studium?

Die Frage scheint banal zu sein. Man schlägt die erste Seite auf und fängt oben links an zu lesen, richtig? —- Falsch! So liest man kein Buch, das einen im Studium weiterbringen soll. Hier eine kleine Checkliste:

a) Sehr gezielt die Bücher auswählen, die man studieren möchte und dabei auf Verständlichkeit achten. Kleiner Test: Buch an irgendeiner Stelle aufschlagen und zu lesen beginnen. Wenn man so ungefähr versteht, um was es geht, kommt das Buch in die engere Wahl. Wenn nicht – weg damit!

Nächster Test: Wie viele Verben verwendet der Autor? Hat er die "Substantivitis"? Kostprobe: "Die Zurverfügungstellung der Außerachtlasung unter Berücksichtigung der Vorwegnahme…." Weg damit! Kommen stattdessen viele Verben vor, kommt das Buch in die engere Auswahl.

Flying books

b) Fragen an den Text stellen: Was ist das zentrale Problem, die Grundidee, der Kerngedanke? Die wesentlichen Gedanken dazu herausschreiben.

c) Gliederung aus dem Inhaltsverzeichnis kopieren und daneben legen. Sich immer wieder die Struktur klarmachen. Wo bin ich? Hauptpunkt oder Unterpunkt?, Zentraler Gedanke oder Detail?

d) Mind-Mapping nutzen. Es kostet ein bißchen Mühe, aber kaum etwas ist effektiver als das zu studierende Buch beim Lesen gleich als Mind-Map umzusetzen. Hier kann das Programm "Mindmeister" helfen. Das kostet nicht viel und leistet hervorragende Dienste.

e) Referent spielen. Man stelle sich beim Studium des Buches vor, man hätte den Auftrag, über dieses Thema ein Referat vor einer Gruppe zu halten. Man kann sich auch vorstellen, einem Freund erzählen zu wollen, um was es geht. Wenn man sich das vorstellt, selektiert das Gehirn automatisch die wichtigsten Gedanken und (noch wichtiger) die Zusammenhänge.

f) Und schließlich: Wer müde wird, der höre auf. Lieber in mehreren Intervallen lesen solange, bis man müde wird, als sich zu quälen.

(Bildnachweis: fotolia)

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

Marius Ebert

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Die Dynamik des Internets: Online-Shopping (Eine historische beispiellose Entwicklung und ihre Möglichkeiten für den Einzelnen, Teil 1)

75% der deutschen Haushalte haben inzwischen Internet-Zugang (Werte von Anfang 2009). Tendenz weiter steigend. Und dennoch hat wohl kaum Jemand bisher verstanden, welche Dynamik und welche neuen Möglichkeiten diese historisch beispiellose Entwicklung liefert. Dieser Artikel soll dazu inspirieren, sich mit dem Internet als Geschäftsmöglichkeit zu beschäftigen. Im Folgenden stellen wir uns vor, einen Intenet-Shop zu haben und vergleichen mit der äußeren Welt:

a) Das Internet macht alle gleich

Ob Global Player oder Einzelunternehmen: Im Intenet kann man nicht durch protzige Firmengebäude imponieren. Es zählt  der Nutzen, den man seinem Interessenten bietet. Die Darstellung des Unternehmens erfolgt auf einer Website und der nächste Anbieter ist einen Mausklick weit weg. Der kecke Einzelunternehmer kann sich also gewissermaßen neben das Großunternehmen stellen. Was in der äußeren Welt lächerlich wirken würde, ist im Internet normal.

b) das Internet hat keine  räumlichen Grenzen

Die Zahl der Produkte, die man einstellen kann ist unbegrenzt, die Zahl der Menschen, die man erreichen kann auch. Während ein Laden in der physischen Welt leicht "vollgestopft" wirkt, kann man "Intenet-Läden" nahezu beliebig erweitern. Voraussetzung sind lediglich eine sinnvolle Menuführung und Suchfunktionen aber nicht teuer zu bezahlende Quadratmeter.

c) Ein Geschäftsstart im Internet braucht kaum Kapital

Einen Shop im Internet zu haben ist spottbillig. Sie brauchen Ihren "digitalen Laden" nicht zu putzen, nicht zu heizen und nicht zu beleuchten, sie brauchen keine Warenbestände aufzufüllen. Ja, sie brauchen noch nicht einmal die Ware auf Lager zu haben. Es reicht, wenn Sie zunächst Bilder der Ware zeigen und die Ware besorgen, wenn der Kunde gekauft hat.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

Marius Ebert

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Wirtschaftsfachwirt/in IHK: neue Termine eingestellt. Seminarstart 16.02.2010

Im nächsten Jahr startet der Wirtschaftsfachwirt/in IHk nach der neuen Prüfungsordnung. Die Termine sind nun eingestellt.

 

Wirtschaftsfachwirt/in in 22 Tagen ab 16.02.2010

Das Seminar beginnt am 16.02.2010 in München und wird von mir selber geleitet. Der "neue" Wirtschaftsfachwirt mit der bewährten Spaßlerndenk®-Methode wird 22 Tage dauern. Er besteht aus zwei Teilen, dem wirtschaftsbezogenen Teil und dem handlungsbezogenen Teil. Wie schon in einem früheren Beitrag dargestellt, besteht die Prüfung nun aus zwei Teilen. Ein Prüfungsteil ist im März und der zweite im November des nächsten Jahres.

 

Zwei Prüfungsteile

Der erste Prüfungsteil (ein Tag) umfasst die Gebiete VWL, Rechnungswesen, Recht und Steuern und Unternehmensführung. Der zweite Prüfungsteil – genannt handlungsspezifische Qualifikation – umfasst die Fächer Betriebliches Management, Investion/Finanzierung/betriebliches Rechnungswesen u. Controlling, Logistik, Marketing u. Vertrieb, Führung und Zusammenarbeit. Diese Fächer werden an zwei Tagen abgeprüft.  Der zweite Prüfungsteil  erscheint etwas schwerer als der erste.

 

Was kann man damit machen?

Der Wirtschaftsfachwirt/in IHK ist eine Generalistenausbildung. Eine Fortbildung zum Geprüften Betriebswirt/in IHK ist möglich, genauso wie ein Studium an der Fachhochschule oder – der Weg in die Selbständigkeit.

 

Rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung erforderlich

Der Anmeldetermin bei der Industrie- und Handelskammer zur Prüfung liegt vor dem Seminarbeginn. Es ist also wichtig, sich bis spätestens zum 10.01.2010 beim Dr. Ebert Kolleg anzumelden, denn der Anmeldeschluss für die Prüfung liegt ebenfalls Mitte Januar. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kammer vor Ort. In Köln ist es der 15.01.2010.

 

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

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Die Leserschaft wächst. Vielen, vielen Dank…

Ich nutze die Gelegenheit, hier mal "Danke" zu sagen, für die wachsende Leserschaft dieses Blogs. Hier die Statistik:

Blogstatistik

 

 

So sieht eine Mind Map aus (hier der Gesamtüberblick). Dann kann man sich  zu den einzelnen Gebieten durchklicken und erkennt auch hier sehr schnell die Strukturen und die Zusammenhänge:

http://www.mindmeister.com/4013577/pfk-start-gesamt-berblick

Dies scheint mir eine sehr schnelle (die zur Zeit schnellste?) Möglichkeit zu sein, die Struktur eines Lernstoffes zu erfassen.

Im Seminar Personalfachkauffrau/mann in 12 Tagen, das am 08.12.2009 in 7 Städten startet, setzen wir diese Technik ein.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

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IFRS, International Financial Reporting Standards, (Teil 5)

V. Der Aufbau der Standards

Jeder Standard ist in Paragrafen unterteilt. Wenn eine weitere Unterteilung nötig ist, dann wählt man Buchstaben und Absätze. So bedeutet zum Beispiel IAS 16 60 (b) viii: International Accounting Standard Nr. 16 Paragraf 60 Buchstabe b, Absatz Acht. Befindet man sich innerhalb eines Standards, dann nennt man den Standard selber nicht mehr, sondern bezeichnet ihn mit eine vorangestellten Punkt. Befindet man sich also in unserem Beispiel innerhalb des Standards 16 und will den Paragrafen 60 bezeichnet, so schreibt man ".60".

Alte und neue Standards (IFRS und IAS)

Die neueren Standards werden als IFRS bezeichnet, die "alten" hießen IAS. Beide sind nebeneinander gültig. Da man, wie schon vorher dargestellt, kein in sich geschlossenes Regelungswerk "aus einem Guss" schaffen will, sondern pragmatisch "von Fall zu Fall" regelt, werden die Standards einfach durchnummeriert, sowohl die alten IAS, wie auch die neuen IFRS. Es gibt also sowohl einen IAS 1, wie auch einen IFRS 1.

Anhänge, Anwendungrichtlinien und Einführungen

Die Anhänge, die viele Standards enthalten, sind ebenfalls in Paragrafen unterteilt. Der Anhang selber ist mit Großbuchstaben unterteilt. So kann es zum Beispiel "IAS 36 B 24" heißen. Hiermit ist der Paragraf 24 des Teils B des Anhangs zu IAS 36 gemeint. Bewegt man sich wieder innerhalb eines Standards, dann schreibt man nur kurz "B24".

Manche Standards enthalten Anwendungsrichtlinien, die man "Application Guidance" nennt und mit "AG" abkürzt. Man zitiert zum Beispiel wie folgt: IAS 39.AG47. Neuere Standards arbeiten mit Einführungen ("Introduction"). Dies kürzt man ab mit dem vorangestellten IN, also z. B. IFRS 1.IN5. Auch hier benutzt man, wie auch bei den Anwendungsrichtlinien zur Trennung wieder den Punkt.

Die Entwürfe ("Exposure Draft")

Jedem Standard geht ein Entwurf, ein Exposure Draft voraus, der mit "ED" abgekürzt wird.

Die Sprache

Wer sich mit den IFRS beschäftigen will, muss (gut) Englisch können. Zwar gibt es Übersetzungen in die EU-Amtssprachen, jedoch sind diese oft nicht besonders gut. Außerdem lassen sich manche Fachbegriffe oft nicht gut übersetzten, ohne dass sie ihren Sinn verlieren.

Links zum Thema: IFRS, Teil 1 , IFRS, Teil 2IFRS, Teil 3, IFRS Teil 4

Video:  Finanzwirtschaftliche Steuerung mit der Spaßlerndenk®-Methode

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Präsentation (Fachgespräch): Du sollst nicht langweilen (Teil 2)

6. Regel: Beobachten Sie Ihre Zuhörer!

Wirken Ihre Zuhörer gelangweilt? Geben Sie unzufriedene Töne von sich? Dann ist es vielleicht Zeit, vom Monolog zum Dialog überzugehen und Ihre Zuhörer mit einzubeziehen.

Pretty young blond teacher

 

7. Regel: Bewegung und Abwechslung ins Spiel bringen! Bitten Sie Ihre Zuhören etwas anzufassen. Modellieren Sie Ihre Stimme! Werden Sie mal lauter und mal leiser.

8. Regel: Folgen Sie unbedingt einem roten Faden! Schreiben Sie Ihre Gliederung (maximal 6 Punkte) vor und hängen Sie diese an den Flipchart.

9. Regel: Folien nicht überladen. Eine Regel zur Orientierung könnte lauten: Pro Folie nicht mehr als 6 Zeilen mit maximal 6 Worten.

 

10. Regel: origineller Abschluss

Alle bedanken sich am Ende für die Aufmerksamkeit. Wie langweilig! Besser ist es, die Zuhörer zum Handeln im Sinne Ihres Projektes aufzufordern.

 

(Quelle: Wirtschaft und Weiterbildung 07/08_07 Artikel: Irene Winter: Powerpoint muss nicht langweilig sein)

Videocaoching Projektarbeit

Weitere Artikel zum Thema: Fachliche Begleitung, Projektarbeit, was sie ist und was sie nicht ist, Projektarbeit, Themenwahl, Teil 2, Projektarbeit, Teil 3, Projektarbeit, häufige Fragen, Projektarbeit, Thema generieren, Projektarbeit: Und wie schreibe ich eine Eins?,  Präsentation der Projektarbeit, Regel 1Präsentation der Projektarbeit, Regel 2, Kündigung erhalten: was wird aus dem Thema meiner Projektarbeit?, Präsentation (Fachgespräch): Du sollst nicht langweilen (Teil 1).

Komplette Videocoachings zur Projektarbeit und zur Präsentation im:

Spaßlerndenk-Shop

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

 

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

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Soziale Netzwerke: Können Sie sich leisten, dort nicht zu sein? (Teil 2)

In einem früheren Artikel habe ich bereits die – rhethorische – Frage gestellt, ob sich meine Teilnehmer noch leisten können, nicht in einem sozialen Netzwerk zu sein. Das folgende Video zeigt die dramatische Entwicklung, die soziale Netzwerke nehmen und ihre Geschwindigkeit. Sie verändern das Kommunikations- und Informationsverhalten grundsätzlich. Sehen Sie selbst:

http://www.kpy.de/blog/files/social-media-revolution.html

Weitere Artikel zum Thema: Teil 1Teil 2Teil 3

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

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Was sind die Gemeinsamkeiten von GbR und OHG?

Nachdem wir in der letzten Frage die Unterschiede zwischen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), beleuchtet haben, geht es in diesem Beitrag um die Gemeinsamkeiten.

GbR und OHG, Gemeinsamkeiten

 

Beides sind Gesellschaften. Das bedeutet auch, dass beide Gesellschaften nur entstehen, wenn mindestens zwei Personen sich zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Eine „Ein-Personen-Gesellschaft“, wie dies zum Beispiel bei der GmbH möglich ist, ist hier sowohl bei der GbR, wie auch bei der OHG ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

Gesellschaftsform und Haftung

Beide Gesellschaftsformen sind Personengesellschaften und keine Kapitalgesellschaften. Dies bedeutet, dass sowohl bei der GbR, wie auch bei der OHG die Personen (und nicht das Kapital) im Vordergrund stehen.

 

In beiden Gesellschaftsformen besteht volle Haftung der Gesellschafter.  Sowohl die Gesellschafter der GbR, wie auch die Gesellschafter der OHG haften unbeschränkt, das heißt, sie haften mit ihrem gesamten Vermögen einschließlich dem Privatvermögen. Allerdings kann die GbR, anders als die OHG, ihre Haftung gegenüber den Gläubigern beschränken. Dies muss aber mit jedem Gläubiger einzeln vereinbart werden und ist pauschal nicht möglich, so dass dieser Fall der Haftungsbegrenzung bei der GbR eine exotische Ausnahme bleibt.

 

Aus dem vorherigen Punkte („volle Haftung“) folgt der nächste: Weder für die Gründung der GbR, noch für die Gründung der OHG ist ein Mindestkapital erforderlich.

Rechtsfähige Gesellschaftsformen: "klagen und verklagt werden…"

 

Und nun folgt noch ein etwas schwierigerer Punkt: Beide Gesellschaftsformen, die OHG wie auch die GbR, rechnet man zu den so genannten „rechtsfähigen Personengesellschaften“. Während der Begriff „Personengesell-schaft“ schon oben erklärt wurde, muss hier noch geklärt werden, was „rechtsfähig“ in diesem Zusammenhang bedeutet. Sagen will man durch den Ausdruck „rechtsfähige Personengesellschaft“, dass beide Gesellschaftsformen als Gesellschaft klagen und verklagt werden können. Man kann also im Streitfall sowohl die OHG, wie auch die GbR verklagen und muss die Klage nicht einzeln gegen die Gesellschafter führen. Beide Gesellschaftsformen sind jedoch keine juristischen Personen, denn dies würde bedeuten, dass die Haftung nur auf die Gesellschaft beschränkt wäre. Das Gegenteil ist der Fall, wie wir bereits oben gesehen haben.

Vertretungsregelung

 

 

 

Die folgenden Übersichten fassen die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede von GbR und OHG noch einmal zusammen, wobei wir die Tabelle der Unterschiede aus der letzten Frage des Monats noch um zwei wichtige Punkte ergänzen wollen. Der erste Punkt ist, dass für die GbR allein das BGB maßgeblich ist, während für die OHG das HGB das maßgebliche Gesetz ist und die Vorschriften des BGB nur ergänzend gelten.

 

Der zweite Punkt heißt „Vertretung der Gesellschaft“. Eine GbR wird nämlich nur durch alle Gesellschafter gemeinsam vertreten, während bei der OHG grundsätzlich jeder Gesellschafter einzelnberechtigt ist, die Gesellschaft zu vertreten.

 

Bei der GbR ist durch Gesellschaftsvertrag möglich, jeden Gesellschafter alleinvertretungsberechtigt zu machen. Bei der OHG ist es möglich, einen Gesellschafter von der Vertretung auszuschließen. Doch dies sind Ausnah-men. Die Grundregel lautet: Vertretung bei der GbR: alle gemeinsam. Ver-tretung bei der OHG: jeder einzeln.

 

OHG und GbR: Gemeinsamkeiten

 

GbR

OHG

Mindestens zwei Personen erforderlich

Mindestens zwei Personen erforderlich

Personengesellschaft

Personengesellschaft

Haftung unbeschränkt (Einschränkung nur durch Einzelvereinbarung möglich)

Haftung unbeschränkt

Kein Mindestkapital erforderlich

Kein Mindestkapital erforderlich

Rechtsfähige Personengesellschaft

Rechtsfähige Personengesellschaft

Keine juristische Person

Keine juristische Person

 

 

 

 

 

 

 

OHG und GbR: Unterschiede

 

GbR

OHG

Maßgebliche Rechtsvorschriften: im BGB, §§ 705 ff.

Maßgebliche Rechtsvorschriften: im HGB, §§ 105 ff. (BGB ergänzend)

Kann jeden gemeinsamen Zweck verfolgen

Richtet sich immer auf ein Handelsgewerbe

Nicht ins Handelsregister einzutragen

Ins Handelsregister (HR) einzutragen

Kein Kaufmann

Formkaufmann

Kann keine Firma haben

Hat eine Firma

Keine Formvorschriften bei Gründung

Gesellschaftsvertrag u. Eintragung HR

Für Freiberufler möglich

Für Freiberufler nicht möglich

Grundsätzlich: Gesamtvertretung

Grundsätzlich: Einzelvertretung

 

 

Was sind die Unterschiede zwischen GbR und OHG?

Versuchen wir mal eine Brücke von den hier bereits besprochenen Fragen „Wer ist Kaufmann?“ zu schlagen und es so auszudrücken:  der Unterschied zwischen GbR und OHG ist der Unterschied zwischen Gewerbe und Handelsgewerbe. Wie bereits gesehen gilt:  Ein Handelsgewerbe betreibt Jemand, der vom Kleingewerbe kommt und eine nicht genau definierte Grenze überschreitet.

Wie ebenfalls schon gesehen, kann die Grenze dadurch überschritten werden, dass bestimmte Umsatzgrößen dabei eine Rolle spielen, aber auch die Komplexität der Tätigkeit, die Zahl der Angestellten, ob man mit Krediten arbeitet und so weiter. Entscheidend ist das sich ergebende Gesamtbild.

Von der GbR zur OHG

 

 

 

 

 

 

Genauso, oder zumindest fast  genauso ist es mit der GbR und der OHG. Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist die einfachste und ursprünglichste Form der Gesellschaft, geregelt in den §§ 705 BGB. Sie entsteht automatisch, wenn mindestens zwei Personen irgendetwas zu einem gemeinsamen Zweck betreiben. Besondere Formalitäten sind nicht nötig, eine GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt, entsteht „einfach so“.

 

Beispiele für die GbR sind Fahrgemeinschaften, Mietgemeinschaften, Lotto-Tippgemeinschaften aber auch ein Zusammenschluss von Baugesellschaften für ein Großprojekt, eine so genannte Arbeitsgemeinschaft, eine „ArGe“. Der Zweck kann also gewerblich sein, muss es aber nicht. So kann es sich ergeben, dass ein Unternehmen zunächst als GbR startet und mit der Zeit aus dem Gewerbe ein Handelsgewerbe wird. Dann wird aus der GbR eine OHG, eine offene Handelsgesellschaft – oft ohne dass es den Gesellschaftern bewusst ist.

Die Entstehung der OHG

Normalerweise, sozusagen offiziell, entsteht die OHG durch Eintragung ins Handelsregister. Hierfür ist ein Gesellschaftervertrag nötig und ein Notar, der die Eintragung veranlasst. Die OHG ist Formkaufmann (vgl. Frage des Mo-nats Nr. 10), sie betreibt ein Handelsgewerbe.

Die Haftung ist bei der GbR und der OHG genau gleich geregelt. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, d. h. mit ihrem gesamten Vermögen einschließlich dem Privatvermögen. Das ist auch der Grund, warum sich Niemand darum kümmert, wenn aus der Kleingewerbe treibenden GbR im Laufe der Zeit eine Handelsgewerbe treibende OHG wird. Es ändert in der Praxis nichts an der Haftung.

Die Unterschiede zwischen OHG und GbR

 

GbR

OHG

Kann jeden gemeinsamen Zweck verfolgen

Richtet sich immer auf ein Handelsgewerbe

Nicht ins Handelsregister einzutragen

Ins Handelsregister (HR) einzutragen

Kein Kaufmann

Formkaufmann

Kann keine Firma haben

Hat eine Firma

Keine Formvorschriften bei Gründung

Gesellschaftsvertrag u. Eintragung HR

Für Freiberufler möglich

Nicht für Freiberufler möglich

Die Gemeinsamkeiten von OHG und GbR beleuchten wir ausführlicher in der nächsten Frage.

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

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