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Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 3

Teil 1  meines Schreibens an die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe  findet sich hier und Teil 2 hier.

5. § 11 (1) BORA  (Bundesrechtsanwaltsordnung)

Wie ich anhand des Falles RAin Katharina Schimmel von der Kanzlei Zipper und Partner erkennen konnte, wurde vor einiger Zeit Ihre Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) geändert und der Paragrafen 11 wie folgt formuliert:

„Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.“

Nun kann man davon ausgehen, dass jeder, aber nun wirklich jeder Mandant erwartet, dass sein Mandat in angemessener Zeit bearbeitet wird. Damit lässt sich diese Regelung auf folgenden Kernsatz reduzieren:

Der Anwalt soll seine Arbeit machen.

Und darf ich Ihnen nun mal offen sagen, was ich davon halte? Ich finde einen solchen Paragrafen peinlich und ich finde umso peinlicher, dass er offensichtlich nötig ist. Am peinlichsten finde ich allerdings, wenn diese Vorschrift nicht beachtet wird.

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

5. Ausblick

Nach meinem subjektiven Eindruck hat der Berufsstand der Anwälte, zumindest im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe und zumindest im Fall „Zipper und Partner“ und im Fall „RA Praetorius“ wesentliche Entwicklungen der letzten 25 Jahre schlicht und einfach verschlafen.

Diese Entwicklungen heißen: Qualitätsmanagement und Kundenorientierung. Im Fall von Rechtsanwälten bedeutet Qualitätsmanagement vor allem ein funktionierendes Wiedervorlage- und Kommunikationssystem mit dem Mandanten.

Die Zeiten sind vorbei, in denen der Mandant gefälligst demütig darauf warten soll, dass der Anwalt sich schließlich gnädig auch seinem Fall zuwendet.

Es gibt sicher – auch in ihrem Kammerbezirk – Anwälte, die dies verstanden haben.

Für den Rest sehe ich schwarz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.  Marius Ebert

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 1

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 2

Weitere Erfahrungsberichte aus dem Zuständigkeitsbereich der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Zipper & Partner, NIE WIEDER, Teil 1, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, NIE WIEDER; Teil 2, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, NIE WIEDER, Teil 3, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, NIE WIEDER; Teil 4, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, Oh wie peinlich

RA Manfred Zipper: egomanisch und geldgierig

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 2

Hinweis: Teil 1 meines Schreibens an die Rechtsanwaltskammer Karlruhe wegen RA Praetorius findet sich hier.

2. Kommunikation?

Wie steht es generell mit der Kommunikation, die die Rechtsanwälte in Ihrem Kammerbezirk mit ihren Mandanten pflegen? Nach meinem Eindruck, wiederum gestützt auf die Erfahrungen mit der Kanzlei Zipper und Partner und der Kanzlei Praetorius und Schroeder, steht es darum sehr sehr schlecht und ich frage mich, warum das so ist?

Eine kurze Google-Recherche zeigt mir, dass es diverse Software zur Verwaltung von Mandaten gibt und ohne mich damit auszukennen, wage ich zu vermuten, dass man mithilfe dieser Software Terminerinnerungen zur Kommunikation mit dem Mandanten mit Sicherheit programmieren kann. Passiert das? Wenn nein, wieso nicht?

                                          3. Rechtsanwalt Holger Praetorius (1)

Bei Herrn RA Holger Praetorius, der es in 3 Monaten nicht geschafft hat, auch nur ein einziges produktives Ergebnis abzuliefern, reicht es Ihnen in Ihrer Stellungnahme auf meine Beschwerde offensichtlich, dass Herr Praetorius vorträgt, was er tun wollte, ohne dass er Ihnen einen einzigen Nachweis erbringen muss, was er denn wirklich getan hat, nämlich vermutlich gar nichts.

Herr RA Praetorius habe gehofft, kurzfristig aktuellere Jahresabschlüsse zu erhalten, lese ich in Ihrer Stellungnahme weiter.

Soso…. Und warum teilt Herr RA Pretorias diese Hoffnung nicht einfach mal seinem Mandanten mit und fragt ihn, ob er damit einverstanden ist?

Weiter lese ich, dass Herr RA Praetorius sich entschieden habe, „im Internet“ regelmäßig nachzusehen. Soso…. Und warum wird der Mandant an dieser Entscheidung nicht beteiligt? Warum wird keine Rücksprache gehalten? Warum wird kein Einverständnis eingeholt?

Wo hätte das Problem bei Herrn RA Praetorius gelegen, eine kurze Email zu schreiben und mitzuteilen, dass man im vorliegenden Fall noch auf aktuellere Daten warten möchte und den Mandanten zu fragen, ob er damit einverstanden ist?  Das dauert maximal 120 Sekunden, setzt aber eine gewisse Organisation (Wiedervorlagesystem) und eine gewisse Geisteshaltung („Kundenorientierung“) voraus.

                                  4. Rechtsanwalt Holger Praetorius (2)

Am 17.03.2016 schickte ich um 08 : 21 Uhr eine Email an RA Praetorius mit Sachstandsabfrage. Die Frist dafür war der 21.03. bis spätestens 12.00 Uhr. Eine Frist, die RA Praetorius verstreichen ließ.

Wieso ist es „bereits fraglich“, ob diese Verpflichtung von RA Praetorius unzureichend beachtet wurde, so wie Sie es in Ihrem Schreiben vom 28.06.2106 behaupten?  Aus meiner Sicht ist fraglich, ob es überhaupt einen klareren Verstoß gegen die BORA geben kann, als den von RA Praetorius.

Der Sachverhalt ist  nämlich völlig eindeutig:

1. Verpflichtung des Anwalts „unverzüglich“ zu reagieren lt. § 11 (2) der BORA.

2. Fristsetzung des Mandanten, die einen spätestmöglichen Zeitpunkt dafür formuliert.

3. Keine Reaktion des Anwalts innerhalb der Frist.

4. Folge: Verstoß des Anwalts gegen dieses Gebot der unverzüglichen Reaktion.

Weil dies so eindeutig ist, nenne ich Ihr Verhalten Mandanten-missachtend.

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 1

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 3

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Zipper & Partner, Oh wie peinlich

RA Holger Praetorius Mandatierung, dann Schweigen….wochenlang

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe: Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 1

Sehr geehrter Rechtsanwalt Gustav Duden,

Ihre Antwort auf mein Beschwerdeschreiben halte ich für peinlich und Mandanten-missachtend. Ich möchte Ihnen in einem offenen Brief antworten.

Innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums hatte ich Gelegenheit, die Arbeitsqualität von drei Anwälten aus dem Bezirk ihrer Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zu erfahren. Es handelte sich dabei um

1) Rechtsanwälte Zipper und Partner, insbesondere Frau Rechtsanwältin Katharina Schimmel,

2)  Rechtsanwalt Holger Praetorius und

3) den Anwalt, der im Moment meine Interessen vertritt.

Meine Erfahrungen mit 1)) und 2) waren miserabel, während der Anwalt unter 3) seine Arbeit tadellos macht.

Mit anderen Worten: 66 % miserabel, 33 % gut. Diese Stichprobe ist zugegebenermaßen ein bisschen klein, auf der anderen Seite ist sie vermutlich größer, als je bei Jemand Anderem, denn wer beauftragt schon drei verschiedene Anwälte innerhalb kurzer Zeit.

 

                         1. Holschuld oder Bringschuld?

Sowohl bei der Rechtsanwaltskanzlei Zipper und Partner, wie auch bei Herrn Rechtsanwalt Praetorius waren die Erfahrungen sehr ähnlich. Beide hatte ich mandatiert, beide haben wochenlang nicht reagiert, sondern beide reagierten erst, nachdem ich jeweils das Mandat wieder gekündigt hatte.

Beiden lag eine gut vorbereitete Ausarbeitung des Falles vor, die man ohne sachliche Rückfragen in entsprechende Schriftsätze hätte verwandeln können.

Ein Unterschied bestand darin, dass ich bei der Rechtsanwaltskanzlei Zipper und Partner noch recht früh eine Gesamtabrechnung als Vorauszahlung bekommen habe, die  von mir vorab bezahlt wurde, während dies Herr Rechtsanwalt Praetorius nicht getan hatte.

Die eigentliche Frage ist nun: habe ich als Mandant eine Holschuld? Muss ich als Mandant nach der Mandatierung meinem Fall „hinterher laufen“? Muss ich als Mandant immer wieder nachfragen, ob und wie weit mein Mandat bearbeitet wurde?

Oder besteht nicht von Seiten des beauftragten Rechtsanwalts eine Bringschuld nach Mandatierung, wenn ihm die relevanten Informationen vorliegen? Und besteht diese Bringschuld nicht noch stärker, wenn schon bezahlt wurde, wie im Fall von Zipper und Partner?

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 2

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 3

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