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OHK;KG, Gemeinsamkeiten, Teil 1

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (OHK;KG, Gemeinsamkeiten, Teil 1)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie hier entwickele ich Lösungen zu Prüfungsfragen. Und zwar geht es hier um ein Gebiet, nämlich die Gesellschaftsform, und zwar geht es um OHG und KG. Und gefragt ist nach Gemeinsamkeiten.

Gemeinsamkeiten zwischen OHG und KG (OHK;KG, Gemeinsamkeiten, Teil 1)

Gemeinsamkeiten zwischen OHG und KG:

  • Nun, beides sind Personengesellschaften.
  • Beide sind sie geregelt im HGB. Die KG ist eine Sonderform der OHG. Da werden also im HGB noch, wird nur das geregelt, was die KG besonders macht. Also beide sind im HGB geregelt.
  • Beide machen ihre Bilanzierung nach HGB.
  • Beides sind Gesellschaften, „offene Handelsgesellschaft“ und „Kommanditgesellschaft“, das heißt: Sie brauchen mindestens 2 Personen. Witzigerweise bei der GmbH gilt das nicht. Eine GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann einer sein. Hier bei den Personengesellschaften brauchen wir mindestens zwei, damit es eine Gesellschaft ist.
  • Dann die Besteuerung ist auch gleich. Wie findet die Besteuerung statt? – Die Gesellschaft selber wird besteuert mit Gewerbesteuern und die Gesellschafter mit Einkommenssteuer. Also in beiden Formen gleich: OHG und KG, die werden auch gleich besteuert.

OK, das soll genügen als Gemeinsamkeit.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (OHK;KG, Gemeinsamkeiten, Teil 1)

Im nächsten Video schauen wir uns dann die Unterschiede zwischen der OHG und der KG an.

Bis gleich.

© Dr. Marius Ebert