Versuchen wir mal eine Brücke von den hier bereits besprochenen Fragen „Wer ist Kaufmann?“ zu schlagen und es so auszudrücken: der Unterschied zwischen GbR und OHG ist der Unterschied zwischen Gewerbe und Handelsgewerbe. Wie bereits gesehen gilt: Ein Handelsgewerbe betreibt Jemand, der vom Kleingewerbe kommt und eine nicht genau definierte Grenze überschreitet.
Wie ebenfalls schon gesehen, kann die Grenze dadurch überschritten werden, dass bestimmte Umsatzgrößen dabei eine Rolle spielen, aber auch die Komplexität der Tätigkeit, die Zahl der Angestellten, ob man mit Krediten arbeitet und so weiter. Entscheidend ist das sich ergebende Gesamtbild.
Von der GbR zur OHG
Genauso, oder zumindest fast genauso ist es mit der GbR und der OHG. Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist die einfachste und ursprünglichste Form der Gesellschaft, geregelt in den §§ 705 BGB. Sie entsteht automatisch, wenn mindestens zwei Personen irgendetwas zu einem gemeinsamen Zweck betreiben. Besondere Formalitäten sind nicht nötig, eine GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt, entsteht „einfach so“.
Beispiele für die GbR sind Fahrgemeinschaften, Mietgemeinschaften, Lotto-Tippgemeinschaften aber auch ein Zusammenschluss von Baugesellschaften für ein Großprojekt, eine so genannte Arbeitsgemeinschaft, eine „ArGe“. Der Zweck kann also gewerblich sein, muss es aber nicht. So kann es sich ergeben, dass ein Unternehmen zunächst als GbR startet und mit der Zeit aus dem Gewerbe ein Handelsgewerbe wird. Dann wird aus der GbR eine OHG, eine offene Handelsgesellschaft – oft ohne dass es den Gesellschaftern bewusst ist.
Die Entstehung der OHG
Normalerweise, sozusagen offiziell, entsteht die OHG durch Eintragung ins Handelsregister. Hierfür ist ein Gesellschaftervertrag nötig und ein Notar, der die Eintragung veranlasst. Die OHG ist Formkaufmann (vgl. Frage des Mo-nats Nr. 10), sie betreibt ein Handelsgewerbe.
Die Haftung ist bei der GbR und der OHG genau gleich geregelt. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, d. h. mit ihrem gesamten Vermögen einschließlich dem Privatvermögen. Das ist auch der Grund, warum sich Niemand darum kümmert, wenn aus der Kleingewerbe treibenden GbR im Laufe der Zeit eine Handelsgewerbe treibende OHG wird. Es ändert in der Praxis nichts an der Haftung.
Die Unterschiede zwischen OHG und GbR
GbR |
OHG |
Kann jeden gemeinsamen Zweck verfolgen |
Richtet sich immer auf ein Handelsgewerbe |
Nicht ins Handelsregister einzutragen |
Ins Handelsregister (HR) einzutragen |
Kein Kaufmann |
Formkaufmann |
Kann keine Firma haben |
Hat eine Firma |
Keine Formvorschriften bei Gründung |
Gesellschaftsvertrag u. Eintragung HR |
Für Freiberufler möglich |
Nicht für Freiberufler möglich |