Schlagwort-Archive: dr. ebert

Krisenzeiten sind hervorragend!

In einer EKS-Fallstudie: „Ingrid Käppel“, Strategie Report 08/08 fand ich Folgendes:

„Schleichende Prozesse sind viel gefährlicher als unerwartete Katastrophen, weil man sich auf letztere umittelbar konzentriert, um sie zu überwinden.“

Ein paar Gedanken dazu:

Unerwartete Katastrophen?

Vermutlich stehen schleichende Prozesse oft zeitlich vor den Katastrophen und so „unerwartet“ sind die Katastrophen dann doch auch wieder nicht. Jahrelang ist zum Beispiel die SEC (Security and Exchange Commission) vor den Machenschaften eines gewissen Bernard Madoff gewarnt worden. In einem schleichenden Prozess hatte dieser Mann immer mehr Anleger mit stabilen aber nicht übertriebenen Renditen angelockt, bis es dann zur Katastrophe kam und sein Kettenbrief-System zusammenbrach. Die SEC stand vor dem größten Betrugsfall in der Finanzgeschichte. Das Volumen wird auf 50 Milliarden Dollar geschätzt. In diesem Zusammenhang sagte ein Experte des FBI (der jahrelang selber betrogen hatte) und – nach seiner Gefängnisstrafe die Seiten gewechselt hatte:

Es ist nie eine Frage, ob ein Betrug auffällt. Es ist immer nur die Frage: wann.

Die Krise bringt es an den Tag

Und so sind Krisenzeiten etwas Hervorragendes. Unredliches fällt um so deutlicher auf.  Überholte Strukturen können verändert werden und sie werden auch – jetzt endlich – verändert, weil der Druck jetzt groß genug ist. Unternehmen, die sich nicht den Entwicklungen angepasst haben, verschwinden vom Markt (Automobilindustrie), anderen Unternehmen (Apple) geht es hervorragend. Der Kunde schaut genauer, wofür er sein Geld ausgibt. Unternehmen, mit ausgeprägten Profilen, können ihr Profil noch weiter schärfen. Dem gegenüber verwässern die Profile anderer Unternehmen noch um so stärker.

Profilschärfung auch bei uns

Und so habe auch ich mir vorgenommen, mein Profil noch weiter zu schärfen. Unsere Internet-Seite wird in den nächsten Wochen und Monaten komplett neu gestaltet. Ich arbeite wieder mit einem Suchmaschinen-Optimierer zusammen (aber einem, der es kann und nicht einem, der nur davon redet, wie in meiner letzten EDV-Betreuung). Dieses Blog wird möglichst täglich mit Artikeln versorgt werden. Die fünfte Auflage meines Buches kommt endlich auf den Markt. (Wir haben die Rechte zurück und verkaufen nun über den Spaßlerndenk-Verlag).

Krisenzeiten sind hervorragend!

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

535-03

Add to Technorati Favorites

Ein paar Gedanken zur Krise bei Opel….

Krise bei Opel. Seit ein paar Tagen ist sogar ein „böses“ Wort im Umlauf: „Mögliche Insolvenz bei Opel“. Ich frage mich, was ist daran schlimm, und sage: „bitte so schnell wie möglich.“ Gebt Opel einem verantwortungsvollen (!) Insolvenzverwalter, damit nicht das passiert, was bei Märklin passiert ist und damit mit den Mitarbeitern nicht so verfahren wird, wie das bei Märklin passiert ist, denn diese Menschen können für die jetzige Situation gar nichts.

Die „Krise“ könnte ganz anders aussehen, wenn….

Die Situation könnte ganz anders aussehen wenn, ja wenn, Opel attraktive Produkte hätte, die der Markt wirklich braucht. Der neue Opel Insignia ist – wie DIE ZEIT so schön geschrieben hat – , ein bisschen von allem: ein bisschen BWM, ein bisschen Mercedes und so weiter. Hat Opel ein eigenes Profil? Braucht der Markt Opel-Produkte? Ich behauptet, dass Opel verschwinden könnte und niemand würde es ernsthaft bemerken. Wenn ich mit dieser Meinung recht habe, dann aber ist dies ein Armutszeugnis für die Führung von Opel. Was wurde getan, um attraktive neue Produkte zu entwickeln? Was tut dort überhaupt die Forschungs- und Entwicklungsabteilung? Was wurde investiert, um sparsamere oder alternative Antriebssysteme von Autos zu entwicklen? Ich vermute: wenig bis nichts, sonst würden wir jetzt davon sicher hören. Stattdessen höre ich, dass man nun dort Kosten senken wolle. Diese Krise ist aber keine Kosten- sondern eine Absatzkrise!

Ein interessantes Gedankenspiel

Und jetzt überlege ich mir mal – nur so als Gedankenspiel. Was wäre, wenn Opel das Auto „in der Pipeline“ hätte, das 2 Liter auf 100 km verbraucht? Oder das Auto, das mit Gas, Wasser, Luft oder was weiß ich noch betrieben werden könnte (also eine echte Sprunginnovation). Gäbe es dann eine Krise? Brauchte dann Opel Geld „vom Staat“, was immer unserer aller Steuergeld ist? Nein, natürlich nicht: die Investoren stünden Schlange, alle wollten an der Innovation mitverdienen.

Seit über 100 Jahren unverändert….

Appropos Innovation: Kein Haus, kein Kühlschrank, keine Eisenbahn und kein was weiß ich noch, wird heute noch energetisch so angetrieben, wie vor hundert Jahren. Das Auto ist die einzige Ausnahme, die mir im Moment einfällt: ölbasierter Antrieb, – seit Henry Ford im Grunde unverändert (obwohl im Detail variiert). Ich finde das irgendwie verdächtig….. Es ist die Aufgabe der Unternehmensführung, nicht nur jetzt Autos zu verkaufen, sondern rechtzeitig Autos zu konzipieren, die auch morgen noch verkauft werden können. Was also wurde diesbezüglich getan?

Viele Grüße Dr. Marius Ebert

P.S.  Gerade sehe ich bei Welt-online, dass Opel in Deutschland noch keinen Cent Steuern gezahlt habe. Gewinne wurden nach Amerika geschleust – Verlust jedoch wurden in Deutschland steuermindern geltend gemacht. Auch eine Form von Kreativität – aber offensichtlich nicht die, die gebraucht wird (siehe oben). Ich hoffe sehr, dass die Regierung sich nicht erpressen lässt.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße Marius Ebert  Dr. Ebert Kolleg Am Kissel 7 53639 Königswinter Tel. 02223/90 59 75 Fax 02223/90 59 76 http://www.spasslerndenk.de info@spasslerndenk.de Add to Technorati Favorites

Wer ist Kaufmann, Teil 3: der Formkaufmann

Neben dem Istkaufmann und dem Kannkaufmann, die wir in den letzen Folgen kennen gelernt haben, gibt es noch eine weitere Form des Kaufmanns, die in der Praxis wichtig ist: der Formkaufmann nach § 6 des HGB.

Fassen wir mal unsere bisherigen Erkenntnisse zusammen:

Istkaufmann: er ist Kaufmann dadurch, dass er ein Handelsgewerbe betreibt.

Kannkaufmann: er wird Kaufmann durch freiwillige Eintragung ins Handelsregister, weil er nur ein Gewerbe, aber kein Handelsgewerbe betreibt.

Der dritte im Bunde: der Formkaufmann

Nun kommt der Formkaufmann hinzu: hier wird man Kaufmann durch die Rechtsform, die man wählt. Bei nachen Rechtsformen wird nämlich automatisch unterstellt, dass sie ein Handelsgewerbe betreiben, nämlich bei den Kapitalgesellschaften und den Genossenschaften als Sonderform der Kapitalgesellschaften.  Sie sind Kaufmann kraft Rechtsform. Dabei ist es egal, ob sie tatsächlich ein Handelsgewerbe betreiben – es wird von Gesetz wegen unterstellt.

Durch die Eintragung ins Handelsregister werden diese Rechtsformen begründet und durch diese Eintragung werden diese Rechtsformen auch Kaufmann. Hierzu gehüren insbesondere:

  • Aktiengesellschaften (AG): § 3 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz).

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH): § 13 Abs. 3 GmbHG

  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA: § 278 Abs. § AktG

sowie die oben schon erwähnte

  • eingetragene Genossenschaft (eG): § 17 Abs. 2 GenG)

und auch die  – relativ neue –

  • Eropäische wirtschaftliche Interessenvereinigung nach deutschem Recht (EWIV): § 1 Halbsatz 2 EWIVG

Auch Personengesellschaften, wie

  • die OHG und

  • die KG

sind Formkaufleute, weil sie laut Gesetz Handelsgesellschaften sind.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

Probeskript

Folgen Sie Marius Ebert bei Twitter

Das Blog vom Spaßlerndenk-Verlag

535-03

Marius Ebert bei Twitter

Add to Technorati Favorites

Dr. Ebert Kolleg: Handelsregister Nr. HRA 4792 Amtsgericht Siegburg

Wer ist Kaufmann, Teil 2: der Kannkaufmann

In der letzten Folge haben wir den Istkaufmann kennen gelernt: wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist automatisch Kaufmann und heißt deswegen „Istkaufmann“. Dies ist aber nicht der einzige Weg zum Kaufmann. Das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, kennt noch weitere. So gibt es zum Beispiel den „Kannkaufmann“.

Man kann, muss aber  nicht…

 

„Kannkaufmann“ bedeutet, dass jemand Kaufmann sein kann, aber nicht muss.  Das HGB spricht diesen Kannkaufmann in § 2 (und in § 3 an).

 

 

 

 

 

Wie wir ebenfalls in Teil 1 bereits gesehen haben, war für den Istkaufmann die entscheidende Frage, ob er ein Handelsgewerbe betreibt. Dabei galt:  Ein Handelsgewerbe betreibt jemand, der vom Kleingewerbe kommt und eine nicht genau definierte Grenze überschreitet.

 

Wie ebenfalls schon gesehen, kann die Grenze dadurch überschritten werden, dass bestimmte Umsatzgrößen dabei eine Rolle spielen, aber auch die Komplexität der Tätigkeit, die Zahl der Angestellten, ob man mit Krediten arbeitet und so weiter. Entscheidend ist das sich ergebende Gesamtbild.

 

Was ist nun mit jemandem, der diese Grenze nicht überschreitet, also ein Kleingewerbe betreibt? Antwort: Wenn er trotzdem Kaufmann sein will, dann kann er. Er kann sich eintragen lassen. Wenn er das getan hat, gilt sein Kleingewerbe als Handelsgewerbe und er ist Kaufmann.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

Probeskript

Folgen Sie Marius Ebert bei Twitter

Das Blog vom Spaßlerndenk-Verlag

535-03

 

 

 

 

 

 

 

Wer ist Kaufmann?, Teil 1: der Istkaufmann

Der Begriff „Kaufmann“ ist eindeutig ein sehr grundsätzlicher Begriff. Umso wichtiger ist es, zu verstehen, was ein Kaufmann ist. Dies ist jedoch Vielen, auch kaufmännischen Angestellten, unklar. Also versuchen wir, das Ganze mal aufzudröseln. Dabei stellt sich relativ schnell heraus, dass wir mit dieser Frage in ein „Wespennest“ gestoßen haben. Sie wirft ständig weitere Fragen auf. Hier also der erste Teil:

Teil 1: der Istkaufmann

 

Zunächst brauchen wir das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, das so genannte „Sonderprivatrecht für Kaufleute“. Das bedeutet: der normale Bürger findet alle grundsätzlichen Rechtsprobleme im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB geregelt. Ist er zusätzlich Kaufmann, muss er auch das HGB beachten.

 

 

 

 

 

 

 

§ 1 HGB sagt: „Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt“. Wer also ein Handelsgewerbe betreibt, ist automatisch Kaufmann. Und damit taucht die erste

 

(1) Frage auf: Was ist eine Handelsgewerbe? Absatz 2 des Paragraphen 1 des HGB sagt dazu

 

"Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert."

Fotolia_783702_XS

 

Da ein Gewerbebetrieb das Betreiben eines Gewerbes ist, taucht die zweite

 

(2) Frage auf:  Was ist ein Gewerbe?

 

Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Betätigung, die bestimmte Eigenschaften erfüllen muss. Sie muss z. B. dauerhaft und auf Gewinnerzielung gerichtet sein. Dann gibt es noch einige Negativ-Abgrenzungen: Land- und Forstwirtschaft gehören nicht dazu und auch nicht die Freiberufler, wie Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte, Künstler, usw.

 

Nun steckt aber im Absatz (2) des Paragraphen 1 des HGB noch eine dritte

 

(3) Frage: Wann erfordert das Unternehmen keinen nach Art oder Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb?  Denn dann liegt ja laut Absatz (2) des § 1 HGB kein Handelsgewerbe vor. Bitte noch mal lesen (kursiv hervorgehoben):

 

 

 

 

 

 

"Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert."

Gewerbe und Handelsgewerbe

 

Wo also ist die Grenze zwischen einem Kleingewerbe (kursiver Text) und einem Handelsgewerbe?

 

Die Antwort ist: das weiß keiner so genau. Wo die Grenze ist, sagt das Gesetz nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, wie dieser Rechtsbegriff zu interpretieren ist. Dabei können bestimmte Umsatzgrößen eine Rolle spielen, aber auch die Komplexität der Tätigkeit, die Zahl der Angestellten, ob man mit Krediten arbeitet und so weiter. Entscheidend ist das sich ergebende Gesamtbild.

 

Somit können wir zu einem ersten Zwischenergebnis kommen:

 

Wer sich wirtschaftlich betätigt und ein Gewerbe betreibt, dabei eine bestimmte nicht genau definierte Grenze überschreitet, betreibt ein Handelsgewerbe.

 

Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist damit automatisch auch Kaufmann. Man spricht hier auch vom „Istkaufmann“, weil derjenige automatisch Kaufmann ist (unabhängig davon, ob derjenige im Handelsregister eingetragen ist).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der quasi automatische Weg über das Handelsgewerbe ist aber nicht der einzige Weg zum Kaufmann. Darüber mehr in der nächsten Folge….

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

Probeskript

Folgen Sie Marius Ebert bei Twitter

Das Blog vom Spaßlerndenk-Verlag

535-03