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Lernkarte 22 PFK

Lernkarte Vorderseite

Nach welchen Regeln muss eine Sonderzahlung bei Kündigung zurückgezahlt werden?

Lernkarte: Rückseite

Sonderzahlung, Rückzahlung bei Kündigung

Der Arbeitgeber darf die Rückzahlung einer Sonderzahlung nur anordnen, wenn eine arbeitsvertragliche Rückzahlungsklausel oder eine tarifliche Vereinbarung besteht, allerdings muss der Arbeitgeber auch dann Grenzen beachten

Beträgt die Sondervergütung max. EURO 102,26 darf sie nicht zurückgefordert werden

Beträgt sie mehr als EURO 102,26, aber weniger als ein volles Monats-gehalt, darf sie zurückgefordert werden, wenn der Mitarbeiter vor dem 31.3. des Folgejahres ausscheidet

Beträgt die Sonderzahlung ein Monatsgehalt und mehr, darf sie bis zum 30.6. des Folgejahres zurückgefordert werden

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Lernkarte 25 PFK

Lernkarte Vorderseite

Nach welchen Regeln muss eine Sonderzahlung bei Kündigung zurückgezahlt werden?

Lernkarte: Rückseite

Sonderzahlung, Rückzahlung bei Kündigung

Der Arbeitgeber darf die Rückzahlung einer Sonderzahlung nur anordnen, wenn eine arbeitsvertragliche Rückzahlungsklausel oder eine tarifliche Vereinbarung besteht, allerdings muss der Arbeitgeber auch dann Grenzen beachten

Beträgt die Sondervergütung max. EURO 102,26 darf sie nicht zurückgefordert werden

Beträgt sie mehr als EURO 102,26, aber weniger als ein volles Monats-gehalt, darf sie zurückgefordert werden, wenn der Mitarbeiter vor dem 31.3. des Folgejahres ausscheidet

Beträgt die Sonderzahlung ein Monatsgehalt und mehr, darf sie bis zum 30.6. des Folgejahres zurückgefordert werden

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Betriebswirt/in IHK in 26 Tagen Internationale Wirtschaftsbeziehungen Beispiel-Lernkarte Nr. 4

Lernkarte: Vorderseite

Beschreiben Sie den Grundgedanken und die Grundprinzipien des GATT-Abkommens!

Lernkarte: Rückseite:

GATT, Grundgedanken und Grundprinzipien

GATT bedeutet "General Agreement on Tariffs and Trade", es ist also ein internationales Handel- und Zollabkommen. Der Grundgedanke ist, einen fairen Welthandel zu sichern. Die vier Grundprinzipien sind:

1. die Meistbegünstigungsklausel (der Vorteil eines Landes muss der Vorteil aller Länder sein).

2. keine Mengenbeschränkungen beim Import.

3. Bindung der Zölle (sie liegen für 3 Jahre fest).

4. Inlandsprinzip (importierte Ware muss genau so behandelt werden, wie einheimische Ware).

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