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§ 16 TzBfG

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Weitere Lernhilfen (§ 16 TzBfG)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und in diesem Video geht es um den Paragraph 16 in Teilzeit-Befristungs-Gesetz das wir abkürzen mit TzBfG. Und hier geht es also, wie der Name schon sagt, Teilzeit-Befristungs-Gesetz, geht es um befristete Arbeitsverträge, genauer gesagt geht es um die Rechtsfolgen unwirksamer Befristung.

Faktoren für eine unwirksamen Befristung (§ 16 TzBfG)

Und: Was ist zunächst einmal eine unwirksame Befristung? Und der Grundgedanke ist, dass etwas nicht da ist oder nicht beachtet wurde, und das sind drei Dinge, die nicht da sind oder nicht beachtet wurden.

  • Einmal dieses die Schriftform. Wenn die Schriftform beim befristeten Arbeitsvertrag nicht da ist, dann kommt, dann tritt eine bestimmte Rechtsfolge ein, die wir uns gleich anschauen.
  • Dann die Voraussetzung. Die Voraussetzung für eine Befristung ist nicht da, vor allem ist hier gemeint die Voraussetzung für eine Befristung ohne Sachgrund. Zum Beispiel können Sie nur befristen ohne Sachgrund, wenn der Arbeitnehmer vorher noch nie in diesem Unternehmen gearbeitet hat. Wenn er das getan hat, dann ist die Voraussetzung nicht da.
  • Und das Dritte, das nicht da ist, ist der Sachgrund. Wir haben keinen akzeptablen Sachgrund.

Rechtsfolgen einer unwirksamen Befristung (§ 16 TzBfG)

Was sind nun die Rechtsfolgen, wenn diese drei Dinge — die Schriftform ist nicht da, die Voraussetzungen für eine Befristung ohne Sachgrund ist nicht da, oder der Sachgrund ist nicht da — was sind die Rechtsfolgen? Die Rechtsfolgen sind, dass aus dem befristeten Arbeitsvertrag ein unbefristeter wird.

Das bedeutet, und dieser Arbeitnehmer, bei dem wir diese drei Dinge nicht beachtet haben, hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das ist die Rechtsfolge.

OK. Das war‘s zunächst. Vielen Dank.

Weitere Lernhilfen (§ 16 TzBfG)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön

  

© Dr. Marius Ebert