Strafanzeige gegen Kanzlerin Merkel und Sprecher Seibert wegen falscher Verdächtigungen (§ 164 StGB)

An die Staatsanwaltschaft Chemnitz,

Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Fax: (0371) 453 4910

Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel, Willy-Brand-Str. 1, 10557 Berlin

und Ihren Regierungssprecher Steffen Seibert, Dorotheenstraße 84, 10117 Berlin

wegen des Verdachts auf falsche Verdächtigungen zum Nachteil einer hundertfachen Vielzahl von Personen, die nicht unbedingt namentlich bezeichnet aber soweit erkennbar sein müssen, dass sie identifiziert werden können.

Der Straftatbestand der „Falschen Verdächtigung“ ist § 164 unseres Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Dieser lautet (Auszug):

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.“

Der Anlass

Grundlage des Vorfalls war die Ermordung eines unbewaffneten Deutschen – Daniel Hillig – durch fünf Messerstiche, ausgeführt durch bewaffnete Migranten. Zwei weitere Deutsche wurden schwer verletzt und mussten ins Krankenhaus.  Diese war der Anlass für die öffentliche Empörung der Bevölkerung von Chemnitz. Sie haben ihr Recht gemäß Art. 8 Grundgesetz ausgeübt. Dieser lautet:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Reaktion der Beschuldigten auf diesen Anlass

Regierungssprecher Seibert erklärte dazu:

„Was gestern in Chemnitz zu sehen war und stellenweise auf Video festgehalten wurde das hat in unserem Rechtsstaat kein Platz. Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens und andere Herkunft, das nehmen wir nicht hin.“

Kanzlerin Merkel erklärte dazu: “Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, dass es Zusammenrottungen gab, dass es Hass auf der Straße gab, und das hat mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun.”

Keine Beweise für die Behauptungen

Beweise für diese „Zusammenrottungen“ oder für „Hetzjagden“ wurden bis heute von Seite der Beschuldigten nicht erbracht. In den Medien kursierte lediglich ein einziges Video, das man – auch bei böswilliger Interpretation – nicht als Beleg für Zusammenrottungen und Hetzjagden interpretieren kann. Gleichzeitig existieren im Netz zahlreiche entlastende Videos, die die spontane, jedoch friedliche Empörung der Bürger von Chemnitz gem. Art 8 GG zeigen.

Videoaufnahmen (Plural!), die die Kanzlerin haben will, gibt es offensichtlich nicht. Gäbe es sie, würden sie längst in der Propagandamaschine des Merkel-hörigen Staatsfern-sehens (ARD, ZDF etc.) „rauf und runter“ laufen.

Gezielte Falschdarstellung der Vorfälle

Nach Aussage der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gab es keine Hetzjagd. Der Generalstaatsanwalt Sachsen fällt seine Aussage ausdrücklich nach „Sichtung des gesamten Materials.“

Ebenso sagt der Ministerpräsident von Sachsen, Michael Kretschmer, in seiner Regie-rungserklärung zum Vorfall, dass es „keine Hetzjagd“ und „keinen Mob“ gab.

Verfassungsschutz-Präsident Maaßen zweifelt die „Hetzjagden“ in Chemnitz ebenfalls an und spricht von „gezielten Falschinformationen“.

Merkels Anwendung der DDR-Propaganda

Von Seiten der Beschuldigten – Merkel und Seibert – gab es aber nicht etwa schwer-punktmäßig eine Verurteilung der benannten Bluttat oder eine emphatische Bekundung gegenüber den Opfern und den Angehörigen, sondern der Schwerpunkt der Reaktion lag ganz eindeutig darauf, die friedlichen Versammlungen der Chemnitz Bürger zu dis-kreditieren.

Das von den Beschuldigten Merkel und Seibert bei der Anlassbeschreibung gebrauchte Wort „Zusammenortung“ stammt aus dem § 217 des Strafgesetzbuches der „DDR“ und dies war nicht etwa ein „Rechtsstaat“, sondern ein Unrechtsstaat. Noch einmal sei Frau Merkel auszugsweise zitiert:

„… dass es Zusammenrottungen gab, …(dies hat) mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun.“

Die ehemalige FDJ-Sekretärin Merkel und – als „IM Erika“ – mutmaßliche STASI-Mitarbeiterin, wendet hier skrupellos ihr Propagandainstrumentarium an, das sie im Unrechtsstaat „DDR“ gelernt hat.

Ihr getreuer Gehilfe Seibert folgt ihr dabei – ebenfalls ohne irgendwelche Skrupel.

Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte und bitte darum, das Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

(Dr. Marius Ebert)

Strafanzeige gegen Angela Merkel, Kanzlerin wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB)

An die Bundesanwaltschaft

Brauerstraße 30

76135 Karlsruhe

Telefax 0721/819159-0

Hiermit erstatte ich Anzeige gegen: Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin wegen: Verdacht der Volksverhetzung nach § 130 StGB

Zu Grunde liegender Vorfall:

Auf dem Stadtfest in Chemnitz war es Ende August 2018 – ich weiß nicht zum wievielten Male – zu sexuellen Belästigungen deutscher Frauen durch Migranten gekommen. Drei unbewaffnete Deutsche schritten ein, um den Frauen zu helfen und wurden – von zwei offensichtlich bewaffneten – Migranten so brutal niedergestochen, dass einer von den dreien – Daniel Hillig – starb und zwei Weitere schwer verletzt ins Krankenhaus mussten.

Daraufhin kam es in Chemnitz durch Chemnitzer Bürger zu Spontandemonstrationen. Dies ist durch viele im Netz verfügbare Videos belegt.

Kanzlerin Merkel erklärte dazu persönlich: “Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, dass es Zusammenrottungen gab, dass es Hass auf der Straße gab, und das hat mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun.”

Dies lies sie dann noch einmal durch Ihren Regierungssprecher Steffen Seibert zum Vorfall verbreiten.

Beweise für diese Behauptungen wurden bis heute von keiner Seite erbracht. In den Medien kursierte lediglich ein einziges Video, das man – auch bei böswilliger Interpretation – nicht als Beleg für Zusammenrottungen und Hetzjagden interpretieren kann. Gleichzeitig existieren im Netz zahlreiche entlastende Videos, die die spontane, jedoch friedliche Empörung der Bürger von Chemnitz zeigen.

Videoaufnahmen (Plural!), die die Kanzlerin haben will, gibt es offensichtlich nicht, sonst wären sie  längst öffentlich.

Auch nach Aussage der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gab es keine Hetzjagd. Der Generalstaatsanwalt Sachsen fällt seine Aussage ausdrücklich nach „Sichtung des gesamten Materials.“

Ebenso sagt der Ministerpräsident von Sachsen, Michael Kretschmer, in seiner Regie-rungserklärung zum Vorfall, dass es „keine Hetzjagd“ und „keinen Mob“ gab.

Verfassungsschutz-Präsident Maaßen zweifelt die „Hetzjagden“ in Chemnitz ebenfalls an und spricht von „gezielten Falschinformationen“.

Das Wort „gezielte Falschinformationen“ des Verfassungsschutz-Präsidenten trifft vermutlich den Sachverhalt am besten. Das Wort „gezielt“ ist hier vermutlich in Richtung auf den politischen Gegner gemeint, dem man seit Jahren das Etikett „rechtsextrem“ und „Nazi“ anzuhängen versucht, dies allerdings mit schwindendem Erfolg.

Ausgangspunkt des Vorfalls war jedoch nicht etwa irgendeine rechtsextreme Aktion, sondern das Abschlachten von drei Deutschen auf einem Stadtfest durch Migranten, die sich höchstwahrscheinlich illegal im Land befanden und längst hätten abgeschoben werden müssen.

Noch nie in unserer Nachkriegsgeschichte sind hier Ursache und Wirkung so klar erkennbar gewesen wie diesmal: Kanzlerin Merkel trägt durch ihre einsame Entscheidung zur  illegalen Grenzöffnung dafür die alleinige Verantwortung.

Zurück zur Volksverhetzung. Das Gesetz sagt:

§ 130 Volksverhetzung sagt dazu (Auszug Strafgesetzbuch):

„(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. ….

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Kanzlerin Merkel hält auch nach den obigen Stellungnahmen und der Regierungserklärung von MP Kretschmer an ihrer Darstellung fest.

Kanzlerin Merkel verleumdet und verunglimpft die Bürger von Chemnitz nach § 130 StGB.  Sie hat dies nicht nur einmal, sondern mehrmals gemacht und zwar – als Bundeskanzlerin – eindeutig in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Sie macht sich strafbar in dem Versuch, von den verheerenden Folgen ihrer Politik abzulenken.

Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte und bitte darum, das Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

  (Dr. Marius Ebert)

Verabschiedung des Kunden, Regeln

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Zusatzangebot, Begriff

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Kunde kommt in Begleitung, Vorgehen des Verkäufers

Lernen ohne Leiden

Kaufentschluss herbeiführen, Regeln

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Strafanzeigen gegen Steffen Seibert, Regierungssprecher, wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB)

An die Bundesanwaltschaft

Brauerstraße 30

76135 Karlsruhe

Telefax 0721/819159-0

Hiermit erstatte ich Anzeige gegen: Steffen Seibert, Regierungssprecher, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin wegen: Verdacht der Volksverhetzung nach § 130 StGB

Zu Grunde liegender Vorfall:

Auf dem Stadtfest in Chemnitz war es Ende August 2018 – ich weiß nicht zum wievielten Male – zu sexuellen Belästigungen deutscher Frauen durch Migranten gekommen. Drei unbewaffnete Deutsche schritten ein, um den Frauen zu helfen und wurden – von zwei offensichtlich bewaffneten – Migranten so brutal niedergestochen, dass einer von den dreien – Daniel Hillig – starb und zwei Weitere schwer verletzt ins Krankenhaus mussten.

Daraufhin kam es in Chemnitz durch Chemnitzer Bürger zu Spontandemonstrationen. Dies ist durch viele im Netz verfügbare Videos belegt.

Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte daraufhin nicht etwa schwerpunktmäßig das Bedauern der Regierung gegenüber der Familie des Ermordeten, sondern sagte zum Vorfall:

„Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens, anderer Herkunft, oder der Versuch, Hass auf den Straßen zu verbreiten, das nehmen wir nicht hin.“ Die Bundesregierung verurteile dies „auf das Schärfste“. Es dürfe keine „Selbstjustiz“ geben, sagte Seibert weiter.

§ 130 Volksverhetzung sagt dazu (Auszug Strafgesetzbuch):

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.

gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.

die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Herr Seibert, der als Regierungssprecher der Bundesrepublik Deutschland eine hohe Reichweite und eine hohe, gleichwohl schwindende Glaubwürdigkeit besitzt, benutzt gegenüber den Bürgern von Chemnitz die Begriffe „Zusammenrottung“ und „Hetzjagd.“ Außerdem spricht er von dem Versuch (der Chemnitzer) „Hass auf den Straßen zu verbreiten.“

Beweise für diese Behauptungen wurden bis heute nicht erbracht. In den Medien kursierte lediglich ein einziges Video, das man – auch bei böswilliger Interpretation – nicht als Beleg für Zusammenrottungen und Hetzjagden interpretieren kann. Gleichzeitig existieren im Netz zahlreiche entlastende Videos, die die spontane, jedoch friedliche Empörung der Bürger von Chemnitz zeigen.

Auch nach Aussage der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gab es keine Hetzjagd. Der Generalstaatsanwalt Sachsen fällt seine Aussage ausdrücklich nach „Sichtung des gesamten Materials.“

Ebenso sagt der Ministerpräsident von Sachsen, Michael Kretschmer, in seiner Regie-rungserklärung, dass es „keine Hetzjagd“ und „keinen Mob“ gab.

Herr Seibert hat also in seiner Erklärung  die Bürger von Chemnitz mindestens verleumdet. Er hat dies als Regierungssprecher in einer Weise getan, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte und bitte darum, das Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

    (Dr. Marius Ebert)

   

Warenvorlage beim Verkaufsgespräch

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Kundengespräch, Kommunikationstechniken

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Bedarfsermittlung, direkte u indirekte

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