Strafanzeigen gegen Steffen Seibert, Regierungssprecher, wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB)

An die Bundesanwaltschaft

Brauerstraße 30

76135 Karlsruhe

Telefax 0721/819159-0

Hiermit erstatte ich Anzeige gegen: Steffen Seibert, Regierungssprecher, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin wegen: Verdacht der Volksverhetzung nach § 130 StGB

Zu Grunde liegender Vorfall:

Auf dem Stadtfest in Chemnitz war es Ende August 2018 – ich weiß nicht zum wievielten Male – zu sexuellen Belästigungen deutscher Frauen durch Migranten gekommen. Drei unbewaffnete Deutsche schritten ein, um den Frauen zu helfen und wurden – von zwei offensichtlich bewaffneten – Migranten so brutal niedergestochen, dass einer von den dreien – Daniel Hillig – starb und zwei Weitere schwer verletzt ins Krankenhaus mussten.

Daraufhin kam es in Chemnitz durch Chemnitzer Bürger zu Spontandemonstrationen. Dies ist durch viele im Netz verfügbare Videos belegt.

Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte daraufhin nicht etwa schwerpunktmäßig das Bedauern der Regierung gegenüber der Familie des Ermordeten, sondern sagte zum Vorfall:

“Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens, anderer Herkunft, oder der Versuch, Hass auf den Straßen zu verbreiten, das nehmen wir nicht hin.” Die Bundesregierung verurteile dies “auf das Schärfste”. Es dürfe keine “Selbstjustiz” geben, sagte Seibert weiter.

§ 130 Volksverhetzung sagt dazu (Auszug Strafgesetzbuch):

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.

gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.

die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Herr Seibert, der als Regierungssprecher der Bundesrepublik Deutschland eine hohe Reichweite und eine hohe, gleichwohl schwindende Glaubwürdigkeit besitzt, benutzt gegenüber den Bürgern von Chemnitz die Begriffe „Zusammenrottung“ und „Hetzjagd.“ Außerdem spricht er von dem Versuch (der Chemnitzer) „Hass auf den Straßen zu verbreiten.“

Beweise für diese Behauptungen wurden bis heute nicht erbracht. In den Medien kursierte lediglich ein einziges Video, das man – auch bei böswilliger Interpretation – nicht als Beleg für Zusammenrottungen und Hetzjagden interpretieren kann. Gleichzeitig existieren im Netz zahlreiche entlastende Videos, die die spontane, jedoch friedliche Empörung der Bürger von Chemnitz zeigen.

Auch nach Aussage der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gab es keine Hetzjagd. Der Generalstaatsanwalt Sachsen fällt seine Aussage ausdrücklich nach „Sichtung des gesamten Materials.“

Ebenso sagt der Ministerpräsident von Sachsen, Michael Kretschmer, in seiner Regie-rungserklärung, dass es „keine Hetzjagd“ und „keinen Mob“ gab.

Herr Seibert hat also in seiner Erklärung  die Bürger von Chemnitz mindestens verleumdet. Er hat dies als Regierungssprecher in einer Weise getan, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte und bitte darum, das Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

    (Dr. Marius Ebert)

   

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