Strafanzeige gegen Kanzlerin Merkel und Sprecher Seibert wegen falscher Verdächtigungen (§ 164 StGB)

An die Staatsanwaltschaft Chemnitz,

Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Fax: (0371) 453 4910

Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel, Willy-Brand-Str. 1, 10557 Berlin

und Ihren Regierungssprecher Steffen Seibert, Dorotheenstraße 84, 10117 Berlin

wegen des Verdachts auf falsche Verdächtigungen zum Nachteil einer hundertfachen Vielzahl von Personen, die nicht unbedingt namentlich bezeichnet aber soweit erkennbar sein müssen, dass sie identifiziert werden können.

Der Straftatbestand der „Falschen Verdächtigung“ ist § 164 unseres Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Dieser lautet (Auszug):

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.“

Der Anlass

Grundlage des Vorfalls war die Ermordung eines unbewaffneten Deutschen – Daniel Hillig – durch fünf Messerstiche, ausgeführt durch bewaffnete Migranten. Zwei weitere Deutsche wurden schwer verletzt und mussten ins Krankenhaus.  Diese war der Anlass für die öffentliche Empörung der Bevölkerung von Chemnitz. Sie haben ihr Recht gemäß Art. 8 Grundgesetz ausgeübt. Dieser lautet:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Reaktion der Beschuldigten auf diesen Anlass

Regierungssprecher Seibert erklärte dazu:

„Was gestern in Chemnitz zu sehen war und stellenweise auf Video festgehalten wurde das hat in unserem Rechtsstaat kein Platz. Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens und andere Herkunft, das nehmen wir nicht hin.“

Kanzlerin Merkel erklärte dazu: “Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, dass es Zusammenrottungen gab, dass es Hass auf der Straße gab, und das hat mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun.”

Keine Beweise für die Behauptungen

Beweise für diese „Zusammenrottungen“ oder für „Hetzjagden“ wurden bis heute von Seite der Beschuldigten nicht erbracht. In den Medien kursierte lediglich ein einziges Video, das man – auch bei böswilliger Interpretation – nicht als Beleg für Zusammenrottungen und Hetzjagden interpretieren kann. Gleichzeitig existieren im Netz zahlreiche entlastende Videos, die die spontane, jedoch friedliche Empörung der Bürger von Chemnitz gem. Art 8 GG zeigen.

Videoaufnahmen (Plural!), die die Kanzlerin haben will, gibt es offensichtlich nicht. Gäbe es sie, würden sie längst in der Propagandamaschine des Merkel-hörigen Staatsfern-sehens (ARD, ZDF etc.) „rauf und runter“ laufen.

Gezielte Falschdarstellung der Vorfälle

Nach Aussage der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gab es keine Hetzjagd. Der Generalstaatsanwalt Sachsen fällt seine Aussage ausdrücklich nach „Sichtung des gesamten Materials.“

Ebenso sagt der Ministerpräsident von Sachsen, Michael Kretschmer, in seiner Regie-rungserklärung zum Vorfall, dass es „keine Hetzjagd“ und „keinen Mob“ gab.

Verfassungsschutz-Präsident Maaßen zweifelt die „Hetzjagden“ in Chemnitz ebenfalls an und spricht von „gezielten Falschinformationen“.

Merkels Anwendung der DDR-Propaganda

Von Seiten der Beschuldigten – Merkel und Seibert – gab es aber nicht etwa schwer-punktmäßig eine Verurteilung der benannten Bluttat oder eine emphatische Bekundung gegenüber den Opfern und den Angehörigen, sondern der Schwerpunkt der Reaktion lag ganz eindeutig darauf, die friedlichen Versammlungen der Chemnitz Bürger zu dis-kreditieren.

Das von den Beschuldigten Merkel und Seibert bei der Anlassbeschreibung gebrauchte Wort „Zusammenortung“ stammt aus dem § 217 des Strafgesetzbuches der „DDR“ und dies war nicht etwa ein „Rechtsstaat“, sondern ein Unrechtsstaat. Noch einmal sei Frau Merkel auszugsweise zitiert:

„… dass es Zusammenrottungen gab, …(dies hat) mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun.“

Die ehemalige FDJ-Sekretärin Merkel und – als „IM Erika“ – mutmaßliche STASI-Mitarbeiterin, wendet hier skrupellos ihr Propagandainstrumentarium an, das sie im Unrechtsstaat „DDR“ gelernt hat.

Ihr getreuer Gehilfe Seibert folgt ihr dabei – ebenfalls ohne irgendwelche Skrupel.

Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte und bitte darum, das Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

(Dr. Marius Ebert)

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