Skandal um den Temp Award. Offener Brief an Professor Dr. Jörg Knoblauch, Tempus GmbH
Betrifft: Skandal um die Verleihung des „Temp-Award 2010“ an Robert Nabenhauer Sehr geehrter Herr Professor Jörg Knoblauch, Für das Jahr 2010 haben Sie Robert Nabenhauer den Temp Award verliehen. I. In Ihrer Laudatio heißt es: Professor Dr. Jörg Knoblauch: „Mit unglaublichem Tempo hat Robert Nabenhauer sein Unternehmen in den letzten sechs Jahren nach vorne katapultiert.“ Woher wissen Sie das? Die offiziellen Zahlen über die Nabenhauer Verpackungen GmbH für diese letzten sechs Jahre weisen folgende Werte aus: Jahre Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2009 + 16.400 EUR 2008 + 37.700 EUR 2007 + 74.500 EUR 2006 – 63.538 EUR 2005 – 85.698 EUR 2004 Wert nicht veröffentlichtDie Werte sind entnommen aus dem Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de. Die Werte bis 2008 waren zum Zeitpunkt der Preisverleihung zugänglich, denn am 29.06.2009 wurden für die Nabenhauer Verpackungen die Werte für 2008 veröffentlicht.
Wenn wir für das Jahr 2004 (Zahlen hier im Bundesanzeiger nicht verfügbar) die Annahme treffen, dass ein Anfangsverlust in Höhe des Folgejahres 2005 gemacht wurde, also rund -86.000 EUR, dann kommt Robert Nabenhauer mit seiner Nabenhauer Verpackungen in 6 Jahren von 2004 bis 2009 auf einen kumulierten Verlust nämlich – 106.000 EUR. Anders formuliert: Über 6 Jahre aufsummiert, hat die Nabenhauer Verpackungen einen Verlust von -106.000 EUR gemacht.
II. Weiter heißt es in Ihrer Laudatio: Professor Dr. Jörg Knoblauch: „… und erzielte nur fünf Jahre später einen Umsatz von mehr als 12,5 Mio EUR.“Im Bundesanzeiger werden die Umsätze von „Nabenhauer Verpackungen“ nicht veröffentlicht, wohl aber die Gewinne bzw. die Verluste. Nach der alten betriebswirtschaftlichen Formel „Umsatz minus Kosten = Gewinn“ braucht man nur erstens die von Nabenhauer behauptete Umsatzzahl (12,5 Mio) in diese Formel einzusetzen um zu errechnen, welche Kosten (besser: welchen Aufwand) Nabenhauer gehabt haben muss, um auf die eher bescheidenen Gewinne der obigen Aufstellung zu kommen.
Dann muss man noch – zweitens – überlegen, ob dieser Umsatz für eine Agentur, die Verpackungsfolien für Käse und Wurst vermittelt, plausibel ist. Das Ergebnis ist ein Skandal:
Der Umsatz von 12,5 Mio EUR bzw. „mehr als 12,5 Mio EUR“ sind eine dreiste Lüge, die Nabenhauer gezielt und systematisch im Netz verbreitet. Er benutzt dazu Interviews, eigene Blogbeiträge, Kommentare, Pressemitteilungen und Videos. Glücklicherweise haben die meisten Blogger/Youtuber Ihre entsprechenden Beiträge aufgrund von Schreiben meinerseits inzwischen gelöscht. Quellen und weitere Belege finden Sie, wenn Sie „Robert Nabenhauer: die 12,5 Mio EUR Lüge“ bei Google eingeben.
Nabenhauer benutzt seine Pressemitteilungen über die Verleihung des Temp Award dazu, eine weitere Lüge zu verbreiten, nämlich, er habe auch den „Großen Mittelstandspreis“ gewonnen. Nabenhauer Verpackungen ist aber auf der entsprechenden Internet-Seite http://www.mittelstandspreis.com/ nicht unter den Gewinnern, sondern lediglich eines von über 3.000 nominierten Unternehmen. Quelle mit Belegen finden Sie, wenn Sie „Robert Nabenhauer: die Lüge vom Großen Mittelstandspreis“ bei Google eingeben. Eine weitere, dort nicht genannte Veröffentlichung habe ich als Anlage 2 beigefügt.
IV.In einem am 27.04.2010 von „tempusconsulting” hochgeladenen youtube-Video mit dem Titel „Temp Award 2010, Interview mit dem Gewinner Robert Nabenhauer“ sagen Sie:
Professor Dr. Jörg Knoblauch: „… ich weiß, Sie machen … etwa 12,5 Mio Umsatz mit Ihrer Firma…“ Gegen Ende sagen Sie: „Ich hoffe die Bundeskanzlerin schickt Ihnen bald mal ‚ne Anerkennungsmail für das, was Sie für dieses Land tun.“
V.Wenn ich unterstelle, dass die Laudatio in Punkt I. u. II. die wesentlichen Kriterien nennt, nach denen ein Preis verliehen wird, dann muss ich davon ausgehen, dass Robert Nabenhauer sich den Temp Award 2010 mit falschen Angaben erschlichen hat. Ich bin erschrocken, wie einfach das geht.
Offensichtlich ist auch keiner der Jurymitglieder auf die Idee gekommen, Nabenhauers’ Angaben zu überprüfen. Der Bundesanzeiger ist unter www.bundesanzeiger.de von jedem Rechner auf diesem Planeten zugänglich. Einzige Voraussetzung ist eine Internet-Verbindung.
Wenn ein Blogger die Angaben eines Gastartikels nicht überprüft (siehe II.) dann habe ich dafür ein gewisses Verständnis. Bei einer Preisverleihung durch eine Jury habe ich dafür allerdings kein Verständnis.
Ich fremdschäme mich auch für Sie und Ihre Worte in dem unter IV. angesprochenen Video.
Ich erwarte Ihre Stellungnahme bis zum 12.11.2014 Danach veröffentliche ich den Sachverhalt als Offenen Brief an Sie in meinem Internet-Blog. Mit freundlichen Grüßen (Dr. Marius Ebert)Nabenhauer korrigiert Umsatzlüge, Nachtrag Juni 2023
Nach mehr als 10 Jahren Umsatzlüge korrigiert Robert Nabenhauer im Juni 2023 seine 12,5 Mio-EURO Umsatzlüge und ersetzt sie durch eine absurde Aussage. Hier die neue Fassung:

Mehr dazu hier:
Internet-Münchhausen Robert Nabenhauer ersetzt Umsatzlüge durch absurde Aussage
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VI. Robert Nabenhauer, Professor Jörg Knoblauch und der Temp-Award-Skandal
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Robert Nabenhauer: der Skandal um den Temp Award 2010, Teil 1
Robert Nabenhauer: der Skandal um den Temp Award 2010, Teil 2
Robert Nabenhauer: der Skandal um den Temp Award 2010, Teil 3
VII. Nabenhauer, Robert: Quellen für offizielle Zahlen
1) Nabenhauer Verpackungen GmbH: hier erhält man offizielle Zahlen im elektronischen Bundesanzeiger. Diese Zahlen sind von Steuerberatern/ Wirtschaftsprüfern ermittelt. Die Jahresabschlüsse müssen dort eingereicht werden, allerdings verkürzt und zeitverzögert: http://www.bundesanzeiger.de, dann “Nabenhauer Verpackungen” in das Suchfenster als Suchbegriff eingeben und “Rechnungslegung/Finanzberichte” auswählen.
2) Nabenhauer Consulting GmbH: da diese Gesellschaft bis zu Ihrem Konkurs in der Schweiz registriert war, muss man zum Schweizer Bundesanzeiger gehen: http://www.monetas.ch. Dann gibt man “Nabenhauer” in das Suchfenster ein. Dann erfährt man: Nabenhauer Consulting GmbH: Konkurseröffnung: 28.05.2014, Konkurseinstellung: 17.06.2014.
Für den 03.10.2014 liest man: Die Gesellschaft wird gemäss Art. 159 Abs. 5 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht. Tagebuch Nr. 8870 vom 30.09.2014. Die Nabenhauer Consulting GmbH existiert seitdem nicht mehr.
3) Nabenhauer Consulting Einzelunternehmen: Unter diesem Link findet man die “Robert Nabenhauer Consulting” als Einzelunternehmen eingetragen. Der Eintrag erfolgte offensichtlich erst im Oktober 2018. Der Firmensitz ist unverändert in Steinach in der Weidenhofstrasse 22 in der Schweiz.