Steuern gelten als stillschweigende Zahlung (BVerfG)
Dann haben wir hier noch ein weiteres Urteil vom Bundesverfassungsgericht: Alle Steuern gelten als stillschweigende Zahlung. Interessant.
Tja, § 353 StGB, das sollten Sie mal Ihrer Tankstellendame mitteilen. Die sollen doch bitte mal die Steuern, die Mehrwertsteuer auf die Mineralölsteuer jetzt bitte von der Rechnung wieder abziehen an der Tanke. Das dürfen sie eigentlich gar nicht. Auf Steuern dürfen keine Steuern erhoben werden. Und Leute: Sie machen es trotzdem. Warum? Wo kein Kläger, da kein Richter.
Alle Wahlen ungültig
Ihr habt das aus meinen Beiträgen von mir hier mittlerweile auch schon erfahren, dass 2012 das Bundesverfassungsgericht ein Urteil erlassen hat, in dem alle, alle, alle, alle Wahlen seit 1956 rückwirkend ungültig sind. Glaubt ihr, dass die Gesetze sich bis heute so geändert haben, dass sie Rechtsgültigkeit hätten? Ich glaube, ihr kennt die Antwort: natürlich nicht.
Wir haben hier weitere Urteile. Ich habe mir mal 3 Stück rausgesucht sogar:
Die Abgabenordnung vom 23.12.2003, zuletzt geändert durch das Gesetz der Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung bla bla bla bla wurde für verfassungswidrig erklärt. Hmmm… Noch mehr Argumente. Ich glaube, ihr hättet jetzt schon für 5 oder 6 Feststellungsanträge, die ihr zeitversetzt wochenweise schickt, schon mal wirklich ein bisschen Stoff, denen mal ja Sand ins Getriebe zu werfen. Das brauchen sie.
Abgabenordung ohne definierten Geltungsbereich
Jetzt wird es ganz heiß: § 415 Abgabenordnung ist ohne Inhalt und damit unbestimmt, der Geltungsbereich ist nicht definiert.
§1 Abgabenordnung — das ist eine ganz heiße Kiste. Überlegt mal: „Das Recht der Europäischen Union findet Anwendung“, steht da drin. Na ja, jetzt gucken wir uns mal internationales Steuerrecht an, für alle Staaten dieser Welt, in dem klipp und klar steht: Es dürfen jedoch nur Staaten Steuer erheben. Sind wir ein Staat? – Na ja, zumindestens haben wir nicht die europäische Staatsangehörigkeit, von der wüsste ich was, dass es die gibt. Das wäre noch mal einen gesonderten Feststellungsantrag wert.
Haager Landkriegsordnung (HLKO) hat volle Gültigkeit
Ja, hier ein ganz interessantes Schreiben von 2015 unter Bundespräsident Joachim Gauck. Ich zitiere nur den zweiten Absatz: „Die Haager Landkriegsordnung ist ebenso wie die inhaltlich weit über sie hinausgehenden Genfer Konventionen anerkannter Bestandteil des sogenannten humanitären Völkerrechts. Insoweit gelten die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung auch für die Bundesrepublik Deutschland. Mit freundlichem Auftrag, Prof. Dr. Stefan Pieper, Referat Verfassung und Recht, Justiziariat.“
HLKO bedeutet Kriegszustand
Jetzt wäre ja die Frage zu stellen: Moment, wenn die doch jetzt bestätigen, dass die Genfer Konvention und die Haager Landkriegsordnung weiterhin volle Gültigkeit in Deutschland besitzen, dann heißt das doch schlussfolgernd: Diese beiden, die HLKO und die Genfer Konvention, ja, die gelten doch nur für besetzte Gebiete, die im Kriegszustand sind. Und man hat hier hochoffiziell bestätigt, dass die volle Gültigkeit in Deutschland haben. Also wer jetzt noch verweigert, dass wir hier kein Besatzungsstatut haben, ich glaube, der ist der totale Ignorant. Der blendet nur noch aus.
Na gut, wir sind es ja auch bei Covic 19 und all diesen Dingen, dass da sehr viel Ignoranz herrscht, trotz der wissenschaftlichen Lager. Ist ja nichts Neues.
HLKO:Privateigentum bleibt unangetastet
Na ja, wenn aber doch die Haager Landkriegsordnung gilt, dann sollten wir uns mal Artikel 46 und 47 anschauen: „Das Privateigentum darf nicht entzogen werden.“ Tja, man sollte doch mal diese völkerrechtliche Geschichte und militärrechtliche Geschichte seinem Finanzamt, der Finanzverwaltung mitteilen und fragen: „Ist das denn so, was da drinsteht?“ Zudem ja auch dann im 47er drin steht, dass die Plünderung ausdrücklich untersagt ist.
Und wenn wir dann noch wissen, dass auch noch die Zwangsvollstreckung aufgehoben worden ist und die Abgabenordnung überhaupt keine Gültigkeit hat, dann wird es ganz spannend.
Hier haben wir den Originalauszug.
Ein Staat hat Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt
Ja, und dann gibt es das Abkommen von Montevideo. Schon davon gehört? Das Abkommen von Montevideo wurde in den 30er Jahren beschlossen. Deutschland ist diesem Abkommen beigetreten. In diesem Abkommen heißt es: „Ein Staat ist nur dann ein Staat, wenn es drei Säulen besitzt.
Das ist zum einen die Staatsgewalt, das Staatsvolk und das Staatsgebiet.“ Nach einem Urteil des EuGH ist klipp und klar festgestellt worden, dass Deutschland noch nicht einmal eine einzige dieser Säulen erfüllt. Wir haben weder eine Staatsgewalt noch ein Staatsvolk und noch nicht mal ein Staatsgebiet. Das ist Fakt, ihr Lieben. Das ist vom EuGH so beschlossen worden.
„Behorden“mitarbeiter machen sich strafbar
Da tun sich natürlich Straftatbestände für unsere lieben Behördenmitarbeiter auf, die wir ihnen mal zitieren können: „Na ja, lieber Herr Finanzmitarbeiter, du machst dich strafbar, wenn du weiterhin Erpressung und Diebstahl betreibst. Zum Beispiel machst du Urkundenfälschung.“ Na ja, gut, deswegen unterschreiben sie ja nichts mehr.
Täuschung im Rechtsverkehr, weil eine Hoheitlichkeit oder ein Beamtentum, das nicht da ist, vorgetäuscht wird. Wir haben die mittelbare Falschbeurkundung. Und aus der Erpressung ergibt sich natürlich die Nötigung, die Bedrohung, der Betrug, der Hochverrat, das ist Hochverrat, Leute, und die Rechtsbeugung.
Ich wollte euch nur mal einen ganz kleinen Einblick geben in das, was unsere Steuergesetze sind.
Hmmm. Jetzt denken wir mal drüber nach und überlegen, was wir damit tun, mit der Information.
Buch: „Freiheit durch Wahrheit, Band 1
Wer mehr darüber erfahren will: Ich habe das sehr ausführlich in meinem Buch „Freiheit durch Wahrheit, Band 1“ dargestellt, was hier so abläuft und wie es abläuft in der BRD.
Band 2 sehr empfehlenswert ist als Handbuch zu betrachten. Hier sind die ganzen Gesetze und Paragraphen zitiert, auf die ihr euch berufen könnt, um euch zur Wehr zu setzen. Das betrifft nicht nur das Thema Steuern, es betrifft das Thema Polizei, Gerichte, Behördenmitarbeiter und und und und und. Unterschriften, Privathaftung und was alles so dazu kommt.
Und wer darüber hinaus sich noch was Gutes tun will, der beschäftigt sich noch mal mit den wahren, tja, den wahren Werten des Sendboten Gottes, von Jesus, die nicht im Einklang mit dem stehen, was wir über die mosaischen Gesetze erzählt bekommen.
Und wer mehr über unsere eigenen Ahnen erfahren will: Wer waren wir? Wer sind wir? Woher kommen wir? Was haben wir auf dieser Welt alles schon bewirkt? Der liest sich das Buch „Wenn das unsere Ahnen wüssten“ durch.
Und mein neuer Band, an dem ich gerade am Arbeiten bin, wird auch hoch- hoch-, hochspannend. Ich kriege da täglich Gänsehaut bei dem, was ich da recherchiere, das wird heißen „Wenn das Jesus und unsere Ahnen wüssten“, denn es verbindet diese beiden Bücher in einem noch mal als zweites Band und geht noch tiefer in die Materie.
In diesem Sinne wünsche ich euch eine wunderschöne Woche, bedanke mich fürs Zuschauen, Zuhören. FreiheitdurchWahrheit.de. Und wer Interesse hat, noch ein bisschen mehr zu erfahren: Das Buchmaterial habe ich euch eben gezeigt, und ich biete auch alle paar Wochen immer interessante Tagesseminare über Zoom an. Wer Interesse hat: loggt euch ein, schaut auf die Website und schreibt mich an. In diesem Sinne: Alles erdenklich Gute, bleibt gesund, und Gott sei mit euch.
Allgemeiner Hinweis zum Urheberschutz: Der Inhalt ist der Seite Freiheit durch Wahrheit entnommen.Wir gehen davon aus, dass Peter Freiherr von Liechtenstein
an der Verbreitung interessiert sind und haben uns deshalb die Veröffentlichung erlaubt.
Empfehlend hingewiesen sei auch auf sein Buch:
Man kann immer noch dazu lernen….eigentlich weiß ich ja alles,nur weiß ich nicht,wie man sich am besten ausdrückt oder manche Dinge schreibt.Ich habe heute z.b. mittels Vordruck,das Unternehmen BverfG. angeschrieben.Ich habe allerdings viele Passagen ausgelassen oder umgeschrieben,ob mir das gelungen ist???
Das BverfG. sollte dies aber trotz allem annehmen,denn es kennt ja die Gesetze eindeutig.Ich habe aber auch die Gewissen 10 Punkte mit Absicht ausgelassen.Deine Ausführung zum Thema Steuern fand ich Klasse,denn ich habe es bereits 2017 probiert,ohne Erfolg und will es jetzt schon seit einiger Zeit in Angriff nehmen.
Ich würde gern mal bei einem Zoom dabei sein. LG Ramona