Pilot verweigert Chemtrails: fristlose Kündigung

Ehemaliger Lufthansa-Pilot klagt gegen seine Kündigung

„Doch nun zu einem anderen Thema. In Nürnberg klagt ein Pilot gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. Warum, das weiß Anne Rothäuser.

Vor dem Amtsgericht Nürnberg wehrt sich der ehemalige Lufthansa Mitarbeiter Christoph W. gegen seine Kündigung.

Arbeitgeber-Forderungen verweigert

Ich bin Pilot geworden, weil ich es einfach liebe zu fliegen und nicht, um Menschen mit Chemie einzunebeln und ihr kritisches Denken auszuschalten. Was mein Arbeitgeber von mir gefordert hat, das war eindeutig rechtswidrig. Und das meine ich mit Rückblick.

Chemtrail-Sprühanlage nicht aktiviert

Im Januar dieses Jahres war dem erfahrenen Piloten fristlos gekündigt worden. Grund dafür war, dass W. bei einem Flug von Frankfurt nach Barcelona nicht wie vorgeschrieben den Schalter zur Aktivierung des Chemtrail-Sprühvorgangs betätigt hatte, sobald sich das Flugzeug auf Reiseflughöhe befand. Und wie sich herausstellte, geschah dies nicht zum ersten Mal.

Mehrfach Dienstanweisung nicht ausgeführt

Ja, also, zuerst habe ich behauptet, dass ich schlichtweg vergessen habe, den Schalter umzulegen, und dann kam irgendwann eine interne Untersuchung, und dann musste ich ja zugeben, dass ich bei über 30 Flügen innerhalb von Europa die Chemtrail-Anlage nicht eingeschaltet habe. Ich konnte das mit meinem Gewissen auch einfach nicht vereinbaren.

Gesundheitsgefährdungen der Bevölkerung vermieden

Durch Christoph W.s Sabotage blieben in ganz Europa Millionen Menschen gesund, fruchtbar und nicht autistisch. Auch das Wetter in zahlreichen Regionen konnte wegen des 36-jährigen nicht termingerecht manipuliert werden. Für seinen Arbeitgeber Lufthansa eine wirtschaftliche Katastrophe.

Massiver Schaden für Lufthansa

Die Lufthansa musste Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an die geheime Weltregierung zahlen. Zu dem Ganzen kommt noch, dass sie die Chemtrailausschreibung für das kommende Jahr verloren hat an Ryanair.

Kündigungs-Klage möglicherweise ohne Erfolg

Der gekündigte Christoph W. betrachtet seine Entlassung dagegen als unrechtmäßig.

Also in keinem mir bekannten Gesetz steht, dass ein Arbeitgeber so etwas von mir verlangen kann. Echt nicht.

Experten räumen der Argumentation des Piloten vor Gericht wenig Chancen ein. Schließlich beruft er sich auf Gesetze der nichtexistenten Bundesrepublik Deutschland. Die Vorsitzende Richterin der BRD GmbH dürfte dafür wenig Verständnis aufbringen.“

(Ende des Transkripts)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert