Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen für die Personalfachkaufmann/-frau (PFK) Prüfun

Hallo, Marius Ebert hier. In diesem Video geht es um die Zugangsvoraussetzungen für die Personalfachkaufmann/-frau (PFK) Prüfung. Statt „Zugangsvoraussetzungen“ sagen manche auch „Zulassungsvoraussetzungen“, um auszudrücken, dass man zur Prüfung zugelassen werden muss. Es gibt also zwei Aspekte zu beachten: formale Zugangsvoraussetzungen und inhaltliche Anforderungen.

Formale Zugangsvoraussetzungen für die PFK-Prüfung

Hier in diesem Video geht es ausschließlich um die formalen Zugangsvoraussetzungen. Die Struktur sieht folgendermaßen aus: erstens, zweitens, drittens, viertens. Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, um die Voraussetzungen zu erfüllen.

Erste Möglichkeit: Dreijährige abgeschlossene Ausbildung im Bereich Personal

Das erste Kriterium ist eine dreijährige abgeschlossene Ausbildung im Bereich Personal. Dazu benötigt man 1 Jahr Berufspraxis im Personalbereich.

Zweite Möglichkeit: Kaufmännischer oder verwaltender Abschluss

Die zweite Möglichkeit ist ein kaufmännischer oder verwaltender Abschluss. Hierfür ist eine abgeschlossene kaufmännische oder verwaltende Ausbildung erforderlich, sowie 2 Jahre Berufspraxis.

Dritte Möglichkeit: Anerkannter Ausbildungsberuf mit 3 Jahren Praxis

Die dritte Option ist ein anderer anerkannter Ausbildungsberuf, der nicht zwingend kaufmännisch oder verwaltend sein muss. Hierbei sind mindestens 3 Jahre Praxis notwendig.

Vierte Möglichkeit: 5 Jahre Berufspraxis im Personalbereich

Die vierte Möglichkeit setzt auf 5 Jahre Berufspraxis im Personalbereich, ohne eine bestimmte Ausbildung abgeschlossen zu haben.

Ausnahmeregelung und IHK-Entscheidung

Es gibt eine Ausnahmeregelung, die besagt, dass man bei Nachweis entsprechender Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch ohne die genannten formalen Voraussetzungen zugelassen werden kann. Diese Regelung ist jedoch weniger relevant.

Erläuterung zur Berufspraxis im Personalbereich

Abschließend wird erklärt, was unter „Berufspraxis im Bereich Personal“ verstanden wird. Dies kann vielfältige Tätigkeiten wie Personalverwaltung, -beratung und -entwicklung umfassen. Die Berufspraxis wird durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen.

Zusammenfassung

Die Zugangsvoraussetzungen für die PFK-Prüfung variieren je nach Ausbildung und Berufspraxis.

Alles Gute.

Marius Ebert.

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