Man nennt sie "Whistleblower" (Pfeifenbläser). Gemeint sind Arbeitnehmer, die Missstände in ihrem Betrieb öffentlich anprangern. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat hierzu ein entsprechendes Urteil gefällt. Eine Altenpflegerin in Berlin hatte Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber, einen Altersheimbetreiber, erstattet. Sie vertrat die Position, dass ihr Arbeitgeber den Pflegebedürftigen keine angemessene Gegenleistung für ihr Geld bot. Deswegen zeigte sie ihren Arbeitgeber wegen besonders schweren Betrugs an. Sie erhielt daraufhin die fristlose Kündigung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die Altenpflegerin ihr Recht auf freie Meinungsäußerung genutzt hatte, um Missstände zu benennen, deren Kenntnis im öffentlichen Interesse liege.
Damit wird es für deutsche Unternehmen schwieriger, Whistleblower durch Kündigung unter Druck zu setzen.
Dies scheint ein erster Schritt in die Richtung zu sein, in die die USA bereits seit vielen Jahren marschieren. Dort genießen Whistleblower nicht nur großen Schutz, es gibt sogar Prämien die Whistleblower mit bis zu 30 % an den Geldbußen beteiligt, die die US-Börsenaufsicht SEC und das US-Finanzamt an Unternehmen verhängen. Dies gilt sogar, wenn der Tippgeber am Betrug beteiligt war. Das US-Arbeitsministerium hat eigens eine Behörde eingerichtet, an die sich Arbeitnehmer wenden können.