Cestui que vie (Sklaven ohne Ketten)

Sklaven ohne Ketten – Eine Geschichtsbetrachtung

„Watt wüll dej mi denn vatüllen? Will dej mi vor Narr offdrugen or watt?“

Das war ostfriesisch, genauer gesagt Emdener Platt und meint nichts anderes als: Was wollen die mir dann erzählen? Wollen die mich für einen Narren halten? Denn es geht um das Thema Sklaven ohne Ketten. Wir alle seien Sklaven ohne Ketten und eigentlich nur Sachen, keine lebenden Personen. Und wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, wird immer wieder auf diese Formulierung stoßen: Cestui que vie

Man kann sich ruhig totlachen, wenn ich mal versuche, Französisch zu sprechen. Denn genau darum geht es. Wir sind alle für tot erklärt, und es ist kein Witz. Zum besseren Verständnis des Themas ist es absolut erforderlich, sich mit dem geschichtlichen Hintergrund, mit der Abfolge, zu beschäftigen. Dann wird nämlich einiges sehr schnell sehr klar, und es geht um nichts anderes als die Tatsache.

Der Ursprung – Päpstliche Bullen und Gesetzgebung in Deutschland

Gelegenheit macht Diebe. Aus einem ursprünglichen Notstand in der Gesetzgebung wurde Missbrauch, der sukzessive über die gesamte Welt ausgebreitet wurde. Ausgerechnet in Deutschland kulminiert das Ganze. Um das zu verstehen, ist es erforderlich, die jüngere und auch die etwas ältere Geschichte zu betrachten. Deutschland hatte einst einen Sonderweg eingeschlagen, der zur heutigen Situation führte.

Diejenigen, die über dieses Thema referieren, sind alle keine Juristen. Mir ist zum Beispiel kein Jurist bekannt, der sich zu diesem Thema äußert. Hier wäre zum Beispiel Mary Croft zu nennen. Einige deutschsprachige Internetseiten beschäftigen sich mit den Übersetzungen von Mary Croft. Es gibt aber auch andere, die aus dem angelsächsischen Raum über dieses Thema referieren, mal namentlich, mal nicht namentlich, wie hier zum Beispiel dieses Video auf YouTube: “Everyone has a strawman. Teil eins und Teil zwei.”

Und hier beginnt natürlich die Schwierigkeit, weil das ein US-Amerikaner ist, und der bringt zum Beispiel ab der ersten Minute, war es glaube ich, Empfehlungen, die in Deutschland so nicht anwendbar sind. Dafür haben wir hier ganz andere Möglichkeiten. Dennoch befinden sich alle in derselben Situation, weil hier nun mal Alliiertenrecht etabliert wurde. Ich werde versuchen, nachdem ich dieses Video hochgeladen habe, Links einzufügen. Das dauert aber immer noch ein bisschen. Da muss man ein bisschen warten oder später noch mal auf den Videohinweis gucken.

England und die päpstliche Lehnsherrschaft

Da England bei diesem Thema eine ganz wichtige Rolle zukommt, ist es wichtig zu wissen, dass England ein Lehen des Papstes ist. Zwar hatte Heinrich der Achte Mitte des 16. Jahrhunderts eine Abspaltung der anglikanischen Kirche von der katholischen Kirche bewirkt, doch aufgrund der Zeitgleichheit, die auch in der Amtszeit Heinrich des Achten zustande kam, mit dem, was dann auch im Vatikan passierte, kann man da vielleicht mal ein paar Zweifel äußern. Es könnte sein, dass die Schaffung der anglikanischen Kirche nichts anderes ist als eine große Nebelkerze, um das Volk zu täuschen.

Gesetzgebung in England – Päpstliche Bullen und der Cestui que vie-Act

Mit solchen Aktionen geht man gerne in der großen Politik vor, um irgendetwas gegenüber seinen Untertanen durchzubringen. Heinrich der Achte war alles andere als zimperlich, aber große Gesetzeswerke auf den Weg zu bringen, bedarf es einer feineren Gangart. Im Jahr 1540 kulminierte die päpstliche Bulle Unam Sanctam, erlassen von Papst Paul dem Dritten. Seitdem ist der Name des Menschen nur die Bezeichnung der Treuhandgesellschaft, die der Mensch ein Leben lang mit sich führt – der sogenannte Strohmann.

Ebenfalls 1540 kam es zum Cestui que vie-Act in der Regierungszeit Heinrich des Achten in England. Hier kam es zu einem großen Notstand in der Gesetzgebung, da ganze Flotten aufgrund mangelnder Navigationsmöglichkeiten an der englischen Küste und anderswo versanken, die ganze Mannschaft natürlich mit. Liegenschaften und Besitztümer waren herrenlos, und die juristische Lösung des Problems war, wer sich innerhalb von sieben Jahren nicht für lebend erklärt hatte, wurde für tot erklärt.

Der Cestui que vie-Act von 1666 – Eine erneute gesetzliche Dringlichkeit

Der nächste Cestui que vie-Act kam 1666 in der Regierungszeit von Charles dem Zweiten zustande. Wieder herrschte ein großer Notstand in der Gesetzgebung, denn man konnte nicht genau wissen, wer von den Untertanen noch lebte oder schon längst tot war. Es war insgesamt eine extreme Zeit in Europa, denn es herrschte immer nur Krieg, Pest und sonst was. Doch in dieser Zeit, 1666 und kurz davor, kam es zum Abbrennen ganz Londons, einem Jahrtausendbrand. Nebenbei raffte die Pest unzählige Menschen dahin, und Angehörige wussten nicht, wer noch lebte oder wer nicht.

Kurz vor diesen Ereignissen gab es noch einen Bürgerkrieg in England, der ebenfalls seinen Tribut forderte an Menschenleben. Und neben den internen Problemen wie Pest, Brand und Bürgerkrieg gab es dann eben auch noch Krieg mit Nachbarn wie den Holländern. In dieser Zeit kam es zu einem von drei holländisch-englischen Seekriegen. Auch hierbei verschwanden sehr viele Menschen von der Bildfläche, und man wusste nicht unbedingt über das Einzelschicksal Bescheid.

Die Lösung – Der Cestui que vie-Act von 1707 und die Rechtsauffassung

Die von Heinrich dem Achten gefundene Lösung, dass jeder sich nach sieben Jahren oder innerhalb von sieben Jahren für lebend erklären musste, wirkte hier nicht. Es gab also die Notwendigkeit einer gesetzlichen Änderung. Und so lautete es nun bei Charles dem Zweiten im zweiten Cestui que vie-Act von 1666: “Jeder, der sich nicht für lebend erklärt, ist tot.” Parallel dazu entwickelte sich die Rechtsauffassung: “Ein Kind, das geboren wird, ist wie ein Schiff, das zu Wasser gelassen wird.” Es wird registriert, und deswegen sind in den angelsächsischen Ländern seit dieser Zeit die Geburtsurkunden das wichtigste Dokument, weil dort auf der Rückseite oder wo auch immer eine Registrierungsnummer vorhanden ist.

Diese Registrierungsnummer wird verhandelt, und eine Bank, in diesem Fall die Bank of England, hatte die Aufgabe, die Flotte aufzurüsten, Geldmittel zu beschaffen und die Flotte zu bezahlen. Hier beginnt der Missbrauch, wenn er nicht schon 1540 mit der päpstlichen Bulle Unam Sanctam begann. Der nächste Cestui que vie-Act von 1707 fand statt, als Schottland und England zu Großbritannien wurden. Auch hier musste ein solcher Act gestaltet werden, und fortan galt auch für die Schotten: Wer sich nicht bekannt gibt, dass er lebt, ist für tot erklärt. Alles, was übrig bleibt, ist der Strohmann – der Name als Treuhandgesellschaft, keine lebende Person.

Deutschland zwischen Einigkeit und Alliiertenrecht

In Deutschland war in dieser Zeit das Heilige Römische Reich Deutscher Nation noch existent, jedoch aufgeteilt in mehr als 360 Einzelstaaten aufgrund des 30-jährigen Krieges. Der Wiener Kongress von 1815 brachte größere Einheiten wie Preußen, Bayern, Österreich und Ungarn hervor, aber auch eine Abschaffung der Errungenschaften der Französischen Revolution. Die Zeit des Biedermeier begann, begleitet von einer Geheimpolizei, um jegliche freiheitliche Bestrebungen zu ersticken.

Dennoch kam es etwa 20 Jahre nach dem Wiener Kongress zum Hambacher Fest, wo der Wille zur Einigkeit der Deutschen formuliert wurde. Eine Flagge wurde kreiert, die mit der Vergangenheit zu tun hatte, und man träumte von einer goldenen Zukunft. In Deutschland hatte der Justice Act von 1540 noch nicht verfangen, zumindest nicht in der Form der päpstlichen Bulle Unam Sanctam, die vielleicht in den katholischen Teilen Deutschlands praktiziert wurde.

Während Deutschland in den folgenden Jahrzehnten einen Weg zu mehr Freiheit, Geschlossenheit und Einigkeit beschritt, wurde in anderen Teilen der Welt, insbesondere in den USA, genau das Gegenteil erreicht. Nach den Bürgerkriegen waren die USA so verschuldet, dass etwas passieren musste. So kam es zum Act von 1871, der die USA als eine Art Unternehmen beließ, obwohl sie formal ihre Verfassung behielten. Die Menschen erhielten Geburtsurkunden mit Registriernummern, die an die Bank of America verhandelt wurden. Seitdem sind die Menschen in den USA Sklaven ohne Ketten.

Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg – Bismarck, Bürgerliches Gesetzbuch und Weimarer Verfassung

Knapp zwei Generationen nach dem Hambacher Fest, wo die Einigkeit Deutschlands gewünscht wurde, wurde diese mit dem Deutsch-Französischen Krieg von 1871 vollbracht. Deutschland begann eine völlig andere Rolle zu spielen als die angelsächsische Welt. Otto von Bismarck legte sich mit dem Papst an, Geistliche gingen ins Gefängnis, und es kam zum sogenannten Kulturkampf. Eine Auseinandersetzung, die als Patt endete, da sowohl der Papst als auch Bismarck Kompromisse machen mussten.

Erst in der Regierungszeit von Kaiser Wilhelm II. kam es dann zum Bürgerlichen Gesetzbuch von 1897. Damit wurde in Deutschland eine völlige Abkehr vom kanonischen, römischen und päpstlichen Recht zementiert. Das Menschsein begann nun mit der Geburt, Paragraph eins BGB. Laut den Angaben der Arbeitsgemeinschaft Staatliche Selbstverwaltung wird in Verbindung mit dem Paragraphen 677 eine natürliche Person daraus. Ein krasser Widerspruch zu dem, was in Großbritannien, den USA und der katholischen Welt praktiziert wurde.

Gegenmaßnahmen nach dem Ersten Weltkrieg – Weimarer Verfassung und Artikel 137

Gelegenheit macht Diebe, und die Gelegenheiten gab es in der Vergangenheit. Die Diebe hatten sich darauf eingestellt. Nun kam jemand, der Salz in die Suppe gießen wollte: das Deutsche Reich. Gegenmaßnahmen wurden erforderlich für die Diebe. So wurde der Erste Weltkrieg inszeniert. Nach dem Ersten Weltkrieg kam die Weimarer Verfassung, und die Flagge wurde umgedreht. Die Zukunft sollte nicht mehr golden sein.

Mit der Weimarer Verfassung kam auch der Artikel 137, in dem der Satz zu lesen steht: “Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder bürgerlichen Gemeinden.” Damit wurde das, was mit dem Kulturkampf Bismarcks bis hin zur Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuches entstand, revidiert. Nun galt das, was 1540 einerseits von Großbritannien, also England, beschlossen wurde oder eben andererseits von der katholischen Kirche, ebenfalls 1540 mit der päpstlichen Bulle Unam Sanctam, nämlich ein Cestui que vie-Act. Das Leben wurde zum Lehen, die Menschen wurden zu Sklaven ohne Ketten.

Zweiter Weltkrieg und Alliierte – Das Grundgesetz und die BRD

Ein zweiter Weltkrieg wurde vom Zaun gebrochen, und nach diesem wurde diesem Land ein Grundgesetz von den Alliierten gegeben. Dieses Grundgesetz musste dem entsprechen, was das Landesrecht war. Nach Artikel 43 Haager Landkriegsordnung musste dies so geschehen, und in Artikel 137, nach dem die Kirchen machen können, was sie wollen, finden wir im Grundgesetz im Artikel 140 zusätzlich. Die Alliierten nutzten die Gelegenheit nach Artikel 55 Haager Landkriegsordnung alles in Deutschland befindliche nach den Gesetzmäßigkeiten des Nießbrauchs für sich zu nutzen. Die Verwaltung, die dieses gewährleistet, heißt BRD Bundesrepublik Deutschland.

60 Jahre nach der Schaffung der Verwaltung BRD zogen sich die Alliierten peu à peu zurück, behielten sich jedoch einige Rechte vor und ließen die BRD scheinbar machen, was sie wollte. Offensichtlich kennt man das Grundgesetz nicht wieder. So viele Änderungen wurden vorgenommen, aber nicht bezüglich des Artikels 140 respektive des Artikels 137 der Weimarer Verfassung. Nach wie vor sind die Menschen in Deutschland Sklaven ohne Ketten, juristische Personen und keine natürlichen Personen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Dies könnte sich ändern, wenn sich die Menschen für lebend erklären, was jedoch gleichbedeutend mit der staatlichen Selbstverwaltung ist. Hierzu könnte die UN Resolution 56/83 nach den Artikeln neun und elf dienen. Allerdings ist dies riskant, da die Banken genau Bescheid wissen und man als erstes ein Konto verliert, da man nicht mehr haftbar gemacht werden kann. Es gibt einige Punkte zu beachten, aber nur wir können das. Briten, Franzosen, Italiener, US-Amerikaner usw. können das alles nicht. Der Kulturkampf geht weiter, und Deutschland ist das Land der Freiheitskämpfer.

Fazit und Schlussbemerkungen

Die Geschichte der rechtlichen Entwicklung in Deutschland, von den frühen Formen des Justice Acts über den Kulturkampf bis hin zu den Auswirkungen der Weimarer Verfassung und dem Grundgesetz, zeigt eine komplexe rechtliche Transformation. Die Idee, dass Menschen zu rechtlichen Fiktionen oder Sklaven ohne Ketten werden, wird durch historische Ereignisse und Gesetzgebungen illustriert.

Die Unterschiede in den rechtlichen Ansätzen zwischen Deutschland, Großbritannien, den USA und anderen Ländern verdeutlichen die Vielschichtigkeit und Vielfalt der rechtlichen Traditionen. Die Auseinandersetzung mit diesen rechtlichen Hintergründen kann zu einem besseren Verständnis der heutigen Rechtslage führen und möglicherweise dazu ermutigen, sich kritisch mit aktuellen rechtlichen und politischen Entwicklungen auseinanderzusetzen.“

(Ende des Transkripts)

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