In diesem Video geht es um typische Merkmale von Arbeitern. Arbeiter, typische Merkmale. Typischen Merkmalen meint in der Abgrenzung oder Kontrastierung zum Angestellten. Was sind typische Merkmale eines Arbeiters, was unterscheidet ihn vom Angestellten? In der Tat ist die Tendenz so, dass diese Unterschiede sich auflösen. Ich werde Ihnen gleich zeigen, was ich genau damit meine.
Was nach wie vor typisch ist für den Arbeiter, ist die überwiegend körperliche Arbeit, der Angestellte eher eine sitzende, verwaltende Tätigkeit ausübt, körperliche Arbeit schreiben wir mal darunter überwiegend. Das ist ein Merkmal, das nach wie vor gilt. Das zweite Merkmal: Man sagt: „Der Arbeiter bekomm Lohn, und der Angestellte bekommt Gehalt“. Diese Unterscheidung, diese Begrifflichkeit löst sich zunehmend auf. Man spricht auch von Lohn- und Gehaltskonto und so weiter nach dieser Unterscheidung. Man braucht diese Unterscheidung immer weniger. Auch unterschiedliche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte hat man schon vor vielen Jahren über Bord geworfen. Die Unterschiede lösen sich also auf, auch in den Begrifflichkeiten.
Und dann die Entlohnung selber, die da stattfindet im Zeitlohn. Das ist kein Unterschied zum Angestellten, sondern eine Gemeinsamkeit, aber eben auch im Leistungslohn oder durch Leistunglohn. Leistungslohn, das meint vor allem den Akkordlohn. Also ein Angestellter, der im Akkordlohn entlohnt wird, das dürfte sehr, sehr selten sein, aber bei Arbeitern kann es durchaus sein. Der Leistungslohn ist also in dem Fall der Akkordlohn. Es gibt noch einen anderen Leistungslohn, das ist der Prämienlohn. Das gibt es bei Arbeitern und bei Angestellten. Der Pensumlohn ist irgendwo auch dazwischen, gibt es bei Arbeitern und Angestellten, aber insgesamt relativ selten. Also hier sprechen wir von Akkordlohn, so dass wir sagen können:
Was sind typische Merkmale des Arbeiters? Die überwiegend körperliche Arbeit und die Entlohnung, manchmal im Leistungslohn oder manchmal konkret im Akkordlohn. Er wird manchmal im Akkordlohn bezahlt. Das sind die typischen Merkmale, die übriggeblieben sind. Was ich auch noch hier gefunden habe im Lehrbuch ist die Versicherungspflicht in der Arbeiterrentenversicherung. Das gilt schon seit 2005 nicht mehr. Seit 2005 macht man keine Unterscheidung mehr, was die Rentenversicherung von Arbeitern und Angestellten angeht. Also auch dieses Unterscheidungsmerkmal gilt nicht mehr.
Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.
Mein Name ist Marius Ebert.
Vielen Dank.