OHG-Gesellschafter, unmittelbare Haftung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (OHG-Gesellschafter, unmittelbare Haftung)

OHG-Gesellschafter, wir sind also nach wie vor in der OHG und beim OHG-Gesellschafter, und noch genauer: Wir sind bei der Haftung des OHG-Gesellschafters. Wir haben gelernt:

→ Die Haftung ist unmittelbar,

→ sie ist unbeschränkt und

→ sie ist gesamtschuldnerisch.

Und ich kläre jetzt diese drei Begriffe, pro Begriff ein Video. Den Begriff „unbeschränkt“ habe ich schon geklärt. „Unbeschränkt“ bedeutet: Auch das Privatvermögen des OHG-Gesellschafters haftet, er haftet also mit seinem Privathaus, seinem Reitstall, seiner Ferrari-Sammlung, was immer er privat hat. Da können also die Gläubiger die Finger drauf legen.

Gläubiger kann sich an jeden einzelnen Gesellschafter und die Gesellschaft wenden (OHG-Gesellschafter, unmittelbare Haftung)

3dman_eu / Pixabay

Und was wir jetzt hier betrachten ist die Frage: Was bedeutet das Wort „unmittelbar“ im Zusammenhang mit der Haftung des OHG-Gesellschafters?

„Unmittelbare“, also OHG-Gesellschafter, unmittelbare Haftung heißt: Gläubiger können sich wegen Schulden der OHG wohlgemerkt, ja die Gläubiger sind nicht unmittelbar Gläubiger des Gesellschafters, sondern sind Gläubiger der Gesellschaft, bei der er der Gesellschafter ist. Die Gläubiger können sich direkt, ich will nicht das gleiche Wort wieder nehmen, ja, „unmittelbar“ heißt also „direkt“, können sich direkt an jeden der OHG-Gesellschafter wenden, was in gewisser Weise zu schlimmen Auswirkungen führen kann.

Wenn nämlich einer, nehmen wir an, es  sind drei OHG-Gesellschafter, der eine hat richtig viel Geld, und die anderen haben alles verprasst Jetzt einer von den beiden, die alles verprasst haben, geht jetzt im Namen der Gesellschaft Verpflichtungen ein, dann muss der eine OHG-Gesellschafter gegebenenfalls dafür geradestehen, denn die Gläubiger haben nun die Wahl: Sie können die Gesellschaft angehen, und sie können auch unmittelbar gleich direkt jeden Gesellschafter angehen. Und da werden sie sich an den wenden, der Geld hat, ja. Gläubiger können sich direkt an den, genauer gesagt an jeden Gesellschafter wenden, wegen der Schulden ist hier natürlich gemeint. Können sich also wegen Schulden unmittelbar an jeden OHG-Gesellschafter wenden.

Ich sage noch mal, was ich oft gesagt habe: In einer OHG zusammen mit, sagen wir, zwei anderen zu sein, ist eine Schicksalsgemeinschaft, von wo es, glaube ich, keine stärkere wirtschaftliche Bindung und Verpflichtung gibt, ja. Selbst in einer Ehe sind Sie nicht so stark wirtschaftlich verbandelt wie in einer OHG-Gesellschaft durch diese drei Worte unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das heißt: Wenn einer der Kollegen jetzt durchdreht, einer der Gesellschafterkollegen durchdreht, und der kauft jetzt im Namen der Gesellschaft 10 Ferraris, und die Gesellschaft kann das nicht bezahlen, dann haftet oder haften auch die anderen beiden Gesellschafter, wir nehmen an, es sind drei, die anderen beiden Gesellschafter haften dafür, dass der eine durchgeknallt ist. Die haften mit Haut und Haaren. Das steckt hinter den Worten unmittelbar.

Der Gläubiger kann sich unmittelbar an jeden Gesellschafter und die Gesellschaft wenden. „Unbeschränkt“ bedeutet: Privatvermögen jedes Gesellschafters haftet, und gesamtschuldnerisch bedeutet: Ein Gesellschafter haftet für alle Schulden, für die gesamten Schulden der Gesellschaft. Aber das werde ich in dem anderen Video noch einmal aufrollen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (OHG-Gesellschafter, unmittelbare Haftung)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert