Archiv der Kategorie: Betriebswirt IHK

Die „Ein-EURO-GmbH“ (Unternehmergesellschaft, UG) Teil 1

I. Die Vorgeschichte

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte (wieder mal) ein weitreichendes Urteil gesprochen. Unternehmensformen aus anderen EU-Ländern müssen innerhalb der EU anerkannt werden. Dies gab der britischen Limited in Deutschland großen Auftrieb. Die britische Limited ist in etwa vergleichbar mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der GmbH. Jedoch gab es vor allem einen wichtigen Unterschied. Die britsche Limited kann schon mit einer Kapitaleinlage von ca. 2 britischen Pfund gegründet werden. Und da diese Gesellschaftsform nun die höchste richterliche Anerkennung durch den EuGH gefunden hatte, gab es in Deutschland eine regelrechte "Gründungswelle" von diesen "limited Companies".

Der deutsche Gesetzgeber reagierte

Seit dem 01.11.2008 ist das anderes. Denn seitdem kann man auch in Deutschland eine GmbH mit nur einem Euro Stammkapital gründen. Diese Gesellschaftsform heißt offiziell "Unternehmergesellschaft" und wird mit "UG" abgekürzt. Es ist aber lediglich eine Spielart der GmbH. Dies wird dadurch deutlich, dass kein neues Gesetz verabschiedet, sondern lediglich das GmbH-Gesetz geändert wurde.

Reduziertes Stammkapital, vereinfachte Gründungsformalitäten

Diese neue Möglichkeit, eine GmbH zu gründen, bezieht sich aber nicht nur auf das reduzierte Stammkapital. Auch die Gründungsformalitäten können standardisiert und damit einfacher und kostengünstiger abgewickelt werden. Und: diese neue Gesellschaft bringt auch Nachteile mit sich, die einzugehen man sich gut überlegen sollte.

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Mehr dazu im nächsten Beitrag.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

535-03 Dr. Ebert Kolleg Am Kissel 7 53639 Königswinter Tel. 02223/90 59 75 Fax 02223/90 59 76 http://www.spasslerndenk.de [email protected] Add to Technorati Favorites

Gehirnforschung: neue Erkenntnisse

Wer glaubt, dass das Gehirn nur in den ersten Lebensjahren noch formbar sei, der wird durch jüngste Erkenntnisse der Gehirnforschung eines Besseren belehrt. Dort hat man nämlich festgestellt, dass das Gehirn sich ständig umbaut und neue Netzwerke und Verbindungen knüpft. Hirnareale, die eigentlich fürs Sehen zuständig sind, können plötzlich hören und fühlen.

"Blinde" tasten sich durch Boston

So wollte der US-Neurowissenschaftler Avaro Pascual-Leone wissen, wie schnell sich das Gehirn neu formiert, wenn jemand erblindet. Er ließ sehende Versuchspersonen über Tage wie Blinde leben und mit blickdichten Augenbinden durch ein Krankenhaus in Boston irren. Während die Probanden verschiedene Aufgaben zu lösen hatten, scannten die Forscher ihr Gehirn. Binnen weniger Tage wandte sich der visuelle Kortex neuen Aufgaben, wie Tasten und Hören zu. Zugleich reduzierte sich die Aktivität in den Regionen, die für die Verarbeitung von akustischen Reizen zuständig sind. Das Gehirn organisierte sich offensichtlich neu und dies in sehr kurzer Zeit.

Hirnregionen regenerieren sich

Lange Zeit galten auch zerstörte Hirnregionen als unwiederbringlich verloren, da sich Nervenzellen nicht teilen und auf diese Art erneuern können. Auch diese These lässt sich nicht mehr aufrechterhalten.

(Quelle: PM, Welt des Wissens v. Januar 2009)

Also: Bitte reden Sie sich nicht mehr ein, dass Lernen Ihnen schwerfällt, weil Sie ja "schon 48 sind", wie ich das neulich von einer Interessentin hörte. Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

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RFID: was möglich ist und vermutlich kommen wird (Teil 1)

"RFID" steht für "Radio Frequenzy Idetification" und meint einen Funkchip, der es in sich hat. Durch diesen Chip kann Alles, was diesen Chip trägt, automatisch und berührungslos erfasst werden. Ein Sichtkontakt für die Erfassung des "gechipten" Objektes ist nicht nötig. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig:

a) Tieridentifikation

Den Tieren wird ein Transponder gespritzt oder der Transponder wird im Ohr oder am Halsband getragen. Bei Hunden und Katzen ersetzt dies das übliche Halsband.  Auch die eigenen Kühe  können so zum Beispiel am Melkstand automatisch erkannt werden.

b) Identifikation von Behältern und weiteren Objekten

Gasflaschen mit giftigen Substanzen können durch die RFID-Chips eindeutig gekennzeichnet werden. Der RFID-Transponder kann wichtige Daten speichern, wie Behälternummer, Inhalt, Volumen, Eigentümer und maximalen Fülldruck. Fluggesellschaften könnten "gechipte" Gepäck- stücke leichter wieder finden, wenn diese verloren gehen. Bücher in Bibliotheken und Möbel und Labtops in Büros können so gegen Diebstahl besser gesichert werden. Die im Lebensmittel-Supermarkt gekaufte Ware könnte berührungslos und noch schneller an der Kasse erfasst werden.

c) Identifikaton von Menschen

Menschen in Krankenhäusern erhalten ein Armband mit RFID-Transponder. Durch ein Lesegerät kann der Arzt die für die Behandlung relevantenDaten auslesen. Auch die Verwechslung von Babies kann durch ein Armband mit Chip vermieden werden. An einem Skilift müssen die Skifahrer  nicht mehr den Skipass herauskramen, sondern identifizieren sich automatisch und berührungslos dadurch, dass sie ein Lesegerät passieren. Auch wer eine Straßenbahn betritt könnte auf diese Art erfasst werden. Chipkarten könnten mit Geldbeträgen aufgeladen sein, die beim Betreten automatisch abgebucht werden. Personalausweise und Reisepässe könnten mit RFID-Chips versehen  und die biometrischen Daten (Foto des Passinhabers) darauf gespeichert werden.

(Text inspiriert durch das Buch "Grundkurs Wirtschaftsinformatik" von Abts und Mülder)

Weitere Möglichkeiten und die dadurch entstehenden Probleme werden im zweiten Teil behandelt.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

535-03

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Ein Ein-Produkt-Unternehmen als Praxisbeispiel für den Unterricht: Flexi Roll-Leinen

Gute Praxisbeispiele machen betriebswirtschaftlichen Unterricht interessant. Doch manchmal kommen in der Theorie Konstellationen vor, die man in der Praxis eher selten findet, zum Beispiel "Ein-Produkt-Unternehmen". Hier ist ein solches seltenes Beispiel: die flexi Bogdahn Internationational GmbH u. Co KG. Auf der Website des Unternehmens steht: "Wir machen nur eines, das aber richtig und in hoher Perfektion!"

Wirtschaftlicher Erfolg: immer einfach, selten leicht

Und etwas Weiteres zeigt sich hier: gute Ideen sind oft einfach. Wirtschaftlicher Erfolg ist oft  einfach, selten leicht. So war es in diesem Fall: Der Hundebesitzer und Gründer des Unternehmens, Manfred Boghdan sah sich in einem Konflikt zwischen dem – fast immer vorgeschriebenen – Leinenzwang und dem dem Bewegungsdrang seiner Hunde. Konnte man die beiden Widersprüche miteinander verbinden? Er versuchte es zunächst mit einer Eigenkonstruktion: dem Aufrollmechanismus aus dem Startermechanismus einer Motorsäge, den er zwischen zwei Holzschalen klemmte.

Er sagte: "Beim Spazierengehen mit desem ersten Prototyp der Roll-Leine fand ich derart viel Aufmerksamkeit bei Hundehaltern, dass ich mich entschloss, diese Leine zu vermarkten."

Und das kam dabei raus:

Und hier die ökonomische Dimension: Derzeit liegt der Weltmarktanteil bei rund 60%. Man kann sich also "Weltmarktführer" nennen. Und wieder zeigt sich, dass wirtschaftliches Wachstum und Innovation oft aus  eigenen Problemen entsteht, die man zunächst für sich selber löst und erst danach die Problemlösung an Andere verkauft.

Oder, um es überspitzt zu formulieren: wer selber ein brennendes Problem hat, der hat gleichzeitig einen Schlüssel in der Hand.

(Text in teilweiser Anlehnung an den Strategie Report, Ausgabe Oktober 2008, Artikel: "Eine tierische Zielgruppe")

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

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Weltwirtschaftskrise? Reflexionen über ei- nen Fetisch

Gestern Abend verkündete die Nachrichtensprecherin mit unheilsschwangerem Ton, dass wir möglicherweise dieses Jahr weltweit, im ersten Jahr seit dem zweiten Weltkrieg, kein Wachstum haben werden. Das war die Nachricht. Serviert wurde sie nach dem Motto: "Leute hört mal her, die Welt geht unter".

Was läuft hier eigentlich ab?

Fixiert auf einen Fetisch

Wir sind offensichtlich fixiert auf ein zahlenmäßig gemessenes so genanntes "Wirtschaftswachstum"- Wenn die Wirtschaft wächst, dann dürfen wir uns gut fühlen und voller Hoffnung sein, wenn die Wirtschaft nicht wächst, dann sollen oder müssen wir uns schlecht fühlen. Haben wir uns schon mal klar gemacht, dass die Wirtschaft nach diesem Messkriterium um so stärker wächst, je kränker die Menschen sind. Je mehr Naturkatastrophen wir haben…

Das glauben Sie nicht? Wenn die Menschen krank sind, werden auf dem Pharmamarkt Milliarden umgesetzt. Dies steigert das Wirtschaftswachstum. Wenn ein Tsunami die Küste verwüstet oder ein Erdbeben eine Stadt zerstört, muss danach aufgeräumt werden. Dies steigert das Wirtschaftswachstum…

Ständiges Wachstum?

Überhaupt: Müssen wir jedes Jahr wachsen? Übertriebenes Wachstum war noch nie gut, wie die Natur uns lehrt,  und führt entweder dazu, dass die übertrieben wachsende Spezies zerstört (Heuschrecken) oder zerstört wird. Man stelle sich vor, ein Mensch würde immer weiter körperlich wachsen. Oder eine Pflanze. Oder ein Tier. Und ist Krebs im Grunde nichts weiter als entartetes Wachstum?

Abschwung = Katastrophe?

Warum ist es schon dann eine nationale Katastrophe, wenn wir einen so genannten Abschwung haben? Hierzu ein kleines Zahlenbeispiel: Nehmen wir an, eine Volkswirtschaft habe im Jahr 0 ein Bruttoin-landsprodukt (BIP) von 100 EUR. Im jahr 1 wächst die Wirtschaft um 8%. Das BIP am Ende des Jahres 1 ist folglich 108 EUR. Im nächsten Jahr wächst die Wirtschaft um 6%. Das BIP am Ende des Jahres 2 ist demnach 114,48 EUR (6% auf 108 EUR). Die Wachstumsrate ist gesunken (von 8% auf 6%) aber das BIP ist -absolut gesehen – gestiegen (von 108 EUR auf 114,48 EUR). Reicht das nicht? Müssen auch noch die Wachstumsraten steigen?

Und nun höre ich, dass wir – möglicherweise – die Weltwirtschaft in diesem Jahr erstmals nicht wachsen wird. Das ist eine gute Nachricht, finde ich..

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

535-03

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Wer ist Kaufmann, Teil 3: der Formkaufmann

Neben dem Istkaufmann und dem Kannkaufmann, die wir in den letzen Folgen kennen gelernt haben, gibt es noch eine weitere Form des Kaufmanns, die in der Praxis wichtig ist: der Formkaufmann nach § 6 des HGB.

Fassen wir mal unsere bisherigen Erkenntnisse zusammen:

Istkaufmann: er ist Kaufmann dadurch, dass er ein Handelsgewerbe betreibt.

Kannkaufmann: er wird Kaufmann durch freiwillige Eintragung ins Handelsregister, weil er nur ein Gewerbe, aber kein Handelsgewerbe betreibt.

Der dritte im Bunde: der Formkaufmann

Nun kommt der Formkaufmann hinzu: hier wird man Kaufmann durch die Rechtsform, die man wählt. Bei nachen Rechtsformen wird nämlich automatisch unterstellt, dass sie ein Handelsgewerbe betreiben, nämlich bei den Kapitalgesellschaften und den Genossenschaften als Sonderform der Kapitalgesellschaften.  Sie sind Kaufmann kraft Rechtsform. Dabei ist es egal, ob sie tatsächlich ein Handelsgewerbe betreiben – es wird von Gesetz wegen unterstellt.

Durch die Eintragung ins Handelsregister werden diese Rechtsformen begründet und durch diese Eintragung werden diese Rechtsformen auch Kaufmann. Hierzu gehüren insbesondere:

  • Aktiengesellschaften (AG): § 3 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz).

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH): § 13 Abs. 3 GmbHG

  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA: § 278 Abs. § AktG

sowie die oben schon erwähnte

  • eingetragene Genossenschaft (eG): § 17 Abs. 2 GenG)

und auch die  – relativ neue –

  • Eropäische wirtschaftliche Interessenvereinigung nach deutschem Recht (EWIV): § 1 Halbsatz 2 EWIVG

Auch Personengesellschaften, wie

  • die OHG und

  • die KG

sind Formkaufleute, weil sie laut Gesetz Handelsgesellschaften sind.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

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Dr. Ebert Kolleg: Handelsregister Nr. HRA 4792 Amtsgericht Siegburg

Wer ist Kaufmann, Teil 2: der Kannkaufmann

In der letzten Folge haben wir den Istkaufmann kennen gelernt: wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist automatisch Kaufmann und heißt deswegen „Istkaufmann“. Dies ist aber nicht der einzige Weg zum Kaufmann. Das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, kennt noch weitere. So gibt es zum Beispiel den „Kannkaufmann“.

Man kann, muss aber  nicht…

 

„Kannkaufmann“ bedeutet, dass jemand Kaufmann sein kann, aber nicht muss.  Das HGB spricht diesen Kannkaufmann in § 2 (und in § 3 an).

 

 

 

 

 

Wie wir ebenfalls in Teil 1 bereits gesehen haben, war für den Istkaufmann die entscheidende Frage, ob er ein Handelsgewerbe betreibt. Dabei galt:  Ein Handelsgewerbe betreibt jemand, der vom Kleingewerbe kommt und eine nicht genau definierte Grenze überschreitet.

 

Wie ebenfalls schon gesehen, kann die Grenze dadurch überschritten werden, dass bestimmte Umsatzgrößen dabei eine Rolle spielen, aber auch die Komplexität der Tätigkeit, die Zahl der Angestellten, ob man mit Krediten arbeitet und so weiter. Entscheidend ist das sich ergebende Gesamtbild.

 

Was ist nun mit jemandem, der diese Grenze nicht überschreitet, also ein Kleingewerbe betreibt? Antwort: Wenn er trotzdem Kaufmann sein will, dann kann er. Er kann sich eintragen lassen. Wenn er das getan hat, gilt sein Kleingewerbe als Handelsgewerbe und er ist Kaufmann.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

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Wer ist Kaufmann?, Teil 1: der Istkaufmann

Der Begriff „Kaufmann“ ist eindeutig ein sehr grundsätzlicher Begriff. Umso wichtiger ist es, zu verstehen, was ein Kaufmann ist. Dies ist jedoch Vielen, auch kaufmännischen Angestellten, unklar. Also versuchen wir, das Ganze mal aufzudröseln. Dabei stellt sich relativ schnell heraus, dass wir mit dieser Frage in ein „Wespennest“ gestoßen haben. Sie wirft ständig weitere Fragen auf. Hier also der erste Teil:

Teil 1: der Istkaufmann

 

Zunächst brauchen wir das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, das so genannte „Sonderprivatrecht für Kaufleute“. Das bedeutet: der normale Bürger findet alle grundsätzlichen Rechtsprobleme im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB geregelt. Ist er zusätzlich Kaufmann, muss er auch das HGB beachten.

 

 

 

 

 

 

 

§ 1 HGB sagt: „Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt“. Wer also ein Handelsgewerbe betreibt, ist automatisch Kaufmann. Und damit taucht die erste

 

(1) Frage auf: Was ist eine Handelsgewerbe? Absatz 2 des Paragraphen 1 des HGB sagt dazu

 

"Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert."

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Da ein Gewerbebetrieb das Betreiben eines Gewerbes ist, taucht die zweite

 

(2) Frage auf:  Was ist ein Gewerbe?

 

Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Betätigung, die bestimmte Eigenschaften erfüllen muss. Sie muss z. B. dauerhaft und auf Gewinnerzielung gerichtet sein. Dann gibt es noch einige Negativ-Abgrenzungen: Land- und Forstwirtschaft gehören nicht dazu und auch nicht die Freiberufler, wie Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte, Künstler, usw.

 

Nun steckt aber im Absatz (2) des Paragraphen 1 des HGB noch eine dritte

 

(3) Frage: Wann erfordert das Unternehmen keinen nach Art oder Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb?  Denn dann liegt ja laut Absatz (2) des § 1 HGB kein Handelsgewerbe vor. Bitte noch mal lesen (kursiv hervorgehoben):

 

 

 

 

 

 

"Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert."

Gewerbe und Handelsgewerbe

 

Wo also ist die Grenze zwischen einem Kleingewerbe (kursiver Text) und einem Handelsgewerbe?

 

Die Antwort ist: das weiß keiner so genau. Wo die Grenze ist, sagt das Gesetz nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, wie dieser Rechtsbegriff zu interpretieren ist. Dabei können bestimmte Umsatzgrößen eine Rolle spielen, aber auch die Komplexität der Tätigkeit, die Zahl der Angestellten, ob man mit Krediten arbeitet und so weiter. Entscheidend ist das sich ergebende Gesamtbild.

 

Somit können wir zu einem ersten Zwischenergebnis kommen:

 

Wer sich wirtschaftlich betätigt und ein Gewerbe betreibt, dabei eine bestimmte nicht genau definierte Grenze überschreitet, betreibt ein Handelsgewerbe.

 

Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist damit automatisch auch Kaufmann. Man spricht hier auch vom „Istkaufmann“, weil derjenige automatisch Kaufmann ist (unabhängig davon, ob derjenige im Handelsregister eingetragen ist).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der quasi automatische Weg über das Handelsgewerbe ist aber nicht der einzige Weg zum Kaufmann. Darüber mehr in der nächsten Folge….

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

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