Nennen Sie die Organe der GmbH!

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Nennen Sie die Organe der GmbH!)

Nennen Sie die Organe der GmbH!

Je nach Größe der GmbH zwei oder drei Organe (Nennen Sie die Organe der GmbH!)

Organe der GmbH, normalerweise Strukturzahl 2, und in Ausnahmefällen, Ausnahme,  sind es drei Organe.

Normalerweise hat die GmbH zwei Organe:

→ Da ist einmal der Geschäftsführer,

→ und da ist zum zweiten die Gesellschafterversammlung.

Bei der AG ist das, was da bei der GmbH der Geschäftsführer ist, der Vorstand. Die Gesellschafterversammlung ist das, was bei der AG die Hauptversammlung ist. Also wenn man hier die AG noch aufzieht, um das noch ein bisschen besser zu vernetzen, dann hat die AG hier den Vorstand, und damit sehen Sie sofort auch die Aufgaben des Geschäftsführers, ja, was der Geschäftsführer zu tun hat, nämlich die Geschäfte zu führen, das Unternehmen zu leiten. Und die Gesellschafterversammlung entspricht in etwa der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, das ist also die Gesellschaft der Anteilseigner.

Und jetzt kommt die Ausnahme: Wenn die GmbH größer, mehr als 500 AN, Arbeitnehmer hat, dann gibt es hier auch einen gesetzlich vorgeschrieben Aufsichtsrat. Das bedeutet nicht, dass eine kleinere GmbH keinen haben darf. Sie hat ihn in der Regel nicht. Aber bei mehr als 500 Arbeitnehmern ist ein Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschrieben.

OK.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Nennen Sie die Organe der GmbH!)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

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