Was ist bei der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung zu beachten?
Lernkarte: Rückseite
Geschlechtsneutrale Stellenausschreibung
§ 11 bestimmt in Verbindung mit § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG, dass interne und externe Stellenausschreibungen geschlechtsneutral erfolgen müssen, also jeweils Männer und Frauen ansprechen müssen, da niemand wegen seines Geschlechts diskriminiert werden darf.
Bewerber, die unberechtigt nicht eingestellt wurden, haben Schadensersatzansprüche nach § 15 AGG.